Adoption: Grundlagen, Vermittlung, Nachbetreuung, Beratung - Teil 2

René A. C. Hoksbergen und Martin R. Textor (Hrsg.)

Freiburg: Lambertus 1993 - Online-Buch (Die nachfolgenden Texte können von der Printversion leicht abweichen)

 

Teil 4

Vor der Adoption: Vermittlung und Beratung

Beratung ungewollt kinderloser Ehepaare

Joachim Arndt

Nach den Ergebnissen des Mikrozensus lebten in der Bundesrepublik 1990 (vor der Wiedervereinigung) rund 6.387.000 Ehepaare ohne Kinder, also etwas 1.122.000 Paare mehr als im Vergleichsjahr 1972 (Statistisches Bundesamt 1992b: 224). Die Schätzungen darüber, wie viele von ihnen ungewollt kinderlos sind, variieren erheblich. Viele Autoren rechnen bei etwa 15% aller Ehepaare mit einem unerfüllten Kinderwunsch (Lukesch 1983; Trotnow/Barthel 1985; Stauber 1988).

Entgegen dem immer noch anzutreffenden Vorurteil, die Ursache der Kinderlosigkeit sei überwiegend bei der Frau zu suchen, tragen Männer in nahezu gleichem Umfange zur Kinderlosigkeit bei. So fand Stauber (1988: 59-61) bei 1.994 untersuchten Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch die Hauptsterilitätsursache in 36,4% der Fälle bei den Frauen und in 25,0% der Fälle bei den Männern; in 10,3% der Fälle waren beide Partner an der Sterilität ihrer Ehe ursächlich beteiligt. Bei den verbleibenden 28,3% der Paare konnten keine somatischen Ursachen gefunden werden (funktionelle beziehungsweise idiopathische Sterilität).

Bei einer vordergründigen Betrachtungsweise der Ursachen ungewollter Kinderlosigkeit scheint diese primär, wenn nicht gar ausschließlich somatisch bedingt und damit eine Angelegenheit der Ärzte und nicht die einer psychosozialen Beratung zu sein. Ausschlaggebend für die Unfruchtbarkeit des Mannes ist hauptsächlich die Beschaffenheit seines Spermas: die Spermatozoenzahl im Ejakulat, Beweglichkeit, Beweglichkeitsdauer und Morphologie der Spermatozoen. Zu den somatischen Ursachen der Sterilität von Frauen zählen insbesondere endokrine Störungen, Beeinträchtigungen beziehungsweise Schädigungen im Eileiterbereich und immunologische Einflüsse (Trotnow/Barthel 1985: 48-50; siehe auch: In-vitro-Fertilisation 1987: 75, 80).

Eine Analyse der somatischen Befunde verweist jedoch auch auf psychische Komponenten der Unfruchtbarkeit. Zwar ist eine vorschnelle Gleichsetzung der bei 20 bis 30% aller unfruchtbaren Paare diagnostizierten "funktionellen" beziehungsweise "idiopathischen" Sterilität mit "psychisch bedingter" aus verschiedenen Gründen nicht statthaft (Davies-Osterkamp 1990); ein Zusammenhang zwischen beiden Diagnosen kann jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden - insbesondere dann nicht, wenn bei verschiedenen Paaren dieser Diagnosegruppe ausgeprägte neurotische Störungen nachweisbar sind und vorrangig bei solchen Paaren lange nach Abbruch medizinischer Therapie spontane Schwangerschaften unverhältnismäßig häufig eintreten (Stauber 1988). Auch die bei Frauen in etwa 40% aller Fälle als Ursache ihrer Sterilität diagnostizierten "endokrinen Störungen", die beispielsweise Reifung und Einnistung des Eis beeinflussen (Trotnow/Barthel 1985), sind angesichts der in diesem Bereich gegebenen psychobiologischen Wechselwirkungen als wenigstens psychisch mitbedingt zu verstehen. Entsprechendes gilt auch für Männer: Beobachtete Zusammenhänge zwischen psychischen Phänomenen (wie Stress oder Ärger) und reduzierter Fertilität infolge herabgesetzter Spermaqualität (Stauber 1986, 1988; Hellhammer 1989) ließen sich durch psychische Auswirkungen auf den Hormonhaushalt dieser Männer erklären.

Auf die Möglichkeit psychogener Sterilität verweisen ferner Ergebnisse der modernen Fertilitätstherapie. Die in einem Patientenkollektiv von 2.323 Paaren mit Kinderwunsch in einer Nachuntersuchung registrierten 718 Schwangerschaften traten nur in 27,8% der Fälle nach medizinisch-therapeutischen Interventionen auf. 22,8% der Schwangerschaften setzten bereits während oder kurze Zeit nach rein diagnostischen Maßnahmen ein. Weitere 49,7% aller beobachteten Schwangerschaften traten jedoch unabhängig von diagnostischen oder therapeutischen Interventionen spontan auf, "... oft nach Urlaub oder längeren Behandlungspausen" (Stauber 1988: 62, 159). Für den Einfluss der Psyche auf die Sterilität der Ehe spricht schließlich noch eine vielfach belegte Erfahrung aus Adoptionsvermittlungsstellen: Nicht selten setzt bei ungewollt kinderlosen Paaren unerwartet eine Schwangerschaft ein, wenn ihnen ein Adoptivkind vermittelt worden ist - bisweilen bereits kurze Zeit nach einer verbindlichen Zusage, ein Kind demnächst vermittelt zu bekommen.

Alle ungewollte Kinderlosigkeit als Sterilität zu bezeichnen und sie damit von der menschlichen in die bloß medizinische Dimension zu überführen, ist vor dem Hintergrund oben genannter Fakten mit einem Fragezeichen zu versehen. Nach Auhagen-Stephanos (1991) stellt Unfruchtbarkeit in vielen Fällen kein bloßes Versagen des Leibes dar, sondern vielmehr ein unbewusstes Nein der Psyche auf den im bewussten Bereich so nachdrücklich geäußerten Kinderwunsch, was eine ganzheitliche Betrachtungsweise dieses Phänomens erforderlich macht.

1. Determinanten des "gesunden" Kinderwunsches

Generativität gehört nach Erikson (1974) zu den zentralen psychologischen Entwicklungsaufgaben des Erwachsenenalters, deren Bewältigung weitere Reifung der Persönlichkeit bewirkt; sie bedarf keiner zusätzlichen Begründung. Wie Generativität vom Individuum erlebt und gelebt wird, steht in Abhängigkeit vom Insgesamt seiner bisherigen Biographie (Moeller-Gambaroff 1984; Frick-Bruder/Schütt 1992). Auch soziobiologische Einflüsse auf die Genese des Kinderwunsches und die interindividuell variable, insbesondere geschlechtsspezifische Einstellung zu ihm sind nicht auszuschließen (Voland 1990). Historische Zeugnisse, ethnologische Studien, Märchen und Mythen verweisen schließlich auf eine soziologische Determinante des Kinderwunsches. Sie belegen, dass Unfruchtbarkeit aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bewertung zu allen Zeiten mit Leiderfahrung verbunden war, Generativität hingegen den Betroffenen, insbesondere den Frauen, Selbstwert, sozialen Status, Partnerschaft und anderes mehr sicherte, oft genug erst begründete (Paul 1982; Lukesch 1983; Stauber 1988; Auhagen-Stephanos 1991; Schilling 1991).

Mittag und Jagenow (1982) sehen den Kinderwunsch bei ungewollter Kinderlosigkeit ebenso wie bei ungewollter Schwangerschaft durch vier psychosoziale Aspekte determiniert. Dazu zählen:

(a) die Einstellungen zu Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft;

(b) die Qualität der Beziehung zum Partner;

(c) die Beziehung zu den Eltern und der eigenen Kindheit sowie

(d) die Beziehung zur eigenen Person, insbesondere die zur eigenen Sexualität.

2. Aspekte des überwertigen Kinderwunsches kinderloser Paare

Angesichts des erheblichen Leidensdrucks, den erlebte Unfruchtbarkeit auslöst, darf nicht jeder in der Beratung anhaltend und nachdrücklich geäußerte Kinderwunsch von vornherein als ein neurotisch überwertiger etikettiert werden. Stauber (1986) konnte unter seinen Patienten anhand der Qualität des Kinderwunsches und der Auseinandersetzung mit ihm drei Gruppen von Paaren unterscheiden:

(a) sterile Paare mit "überwertigem" Kinderwunsch;

(b) sterile Paare mit "starkem" Kinderwunsch sowie

(c) sterile Paare mit "gesundem" Kinderwunsch.

Erst wenn Neuroseindikatoren wie selbstschädigendes Verhalten und der Einsatz unbewusster Abwehrmechanismen (Ringel 1988) bei Kinderwunschpaaren im Umgang mit ihrem Problem zu beobachten sind, ist an eine Überwertigkeit des Wunsches nach dem Kind zu denken. Es ist zu erwarten, dass die von Stauber getroffene Differenzierung auch für Adoptionsbewerber mit unerfülltem Kinderwunsch zutrifft - ein Sachverhalt, dem mit einem entsprechend differenzierten Beratungsangebot Rechnung zu tragen wäre.

Erscheinungsweisen eines überwertigen Kinderwunsches betroffener Paare sind unter anderem:

(a) Die Verleugnung ihrer tatsächlichen Situation, die "diesen Patienten trotz mitgeteilter pathologischer Befunde völlig unrealistische Hoffnungen ... belässt und sie von einem Spezialisten zum anderen treibt" (Stauber 1986: 288), sowie die Projektion ihrer Unzufriedenheit mit sich selbst auf die von ihnen als insuffizient abgewerteten Ärzte oder Partner.

(b) Die Fixierung des Erlebens auf die eigene Person, die dem erwünschten Kind und dem mitbetroffenen Partner kaum mehr Eigenraum belässt (Petersen 1987; Auhagen-Stephanos 1991).

(c) Die Einengung und Verzerrung der Wahrnehmung: Der Kinderwunsch richtet sich nur auf den Säugling, nicht auf das ältere Kind. Nur noch der mit dem Kind erhoffte Lebensgewinn wird gesehen, die mit der Elternschaft verbundenen Einschränkungen, Belastungen, Enttäuschungen und Sorgen werden ausgeblendet (Auhagen-Stephanos 1991).

(d) Die Präambivalenz des Kinderwunsches (Frick-Bruder/Schütt 1992), die Umwandlung des Wunsches nach einem Kind in einen Anspruch (Auhagen-Stephanos 1991) oder gar in ein Muss (Petersen 1987).

(e) Der jahrelange Verlust an sinnerfüllter Lebensgestaltung durch die Fixierung auf die Fruchtbarmachung des Leibes (Auhagen-Stephanos 1991).

Die Liste situationsinadäquater und oft selbstschädigender Verhaltensmuster, durch einen überwertigen Kinderwunsch bedingt, wäre zu verlängern durch: vertiefte Selbstabwertung, Distanzierung vom Partner, Rückzug von (beneideten) Freundinnen oder Verwandten, Schuldgefühle gegenüber Eltern, Intoleranz gegenüber Frauen, die ihr Kind zur Adoption freigeben oder abgetrieben haben und anderes mehr.

Entstehungsbedingungen und Funktion eines überwertigen Kinderwunsches sind vielschichtig und eng mit den psychosomatischen Ursachen der Kinderlosigkeit verquickt. In den Fallschilderungen von Paaren mit überzogenem Kinderwunsch werden nicht selten Hinweise auf neurotische Persönlichkeitsstrukturen gefunden. Stauber (1988) registrierte bei solchen Kinderwunschpaaren stärker ausgeprägte depressive und narzisstische Strukturanteile. Inwieweit diese neurotischen Persönlichkeitszüge Ursache oder Folge eines überwertigen Kinderwunsches sind, lässt sich jedoch beim gegenwärtigen Forschungsstand noch nicht zuverlässig beurteilen.

Schwangerschaft und Geburt, besonders Fehl- oder Totgeburt, zählen in der Life-event-Forschung zu den herausragenden kritischen Lebensereignissen (Paykel et al. 1971) und verlangen im Hinblick auf die eingetretenen oder zu erwartenden Veränderungen der Lebenssituation von den davon Betroffenen entsprechende Anpassungsleistungen (Filipp 1981). Daher sind Schwangerschaft und Geburt normalerweise ambivalent besetzt. Anders jedoch bei Paaren mit einem überwertigen Kinderwunsch. Für sie ist eine Präambivalenz charakteristisch, worin Frick-Bruder/Schütt (1992: 227) einen Ausdruck "infantiler narzisstischer Allmachtsphantasien und symbiotischer Sehnsüchte nach Verschmelzung und Nähe..." sehen, bedingt durch nicht bewältigte narzisstische Kränkungen in der frühen Entwicklung dieser Personen.

Bisweilen hat das Festhalten am unerfüllten Kinderwunsch als "lokalisiertem Leiden" (Hölzle 1986) auch noch die Funktion einer Konfliktverschiebung. Dann dient die funktionelle Sterilität unter anderem der Stabilisierung eines labilen Partners oder einer labilen Partnerschaft (Goldschmidt/de Boor 1976). Die Angst vor der eigenen Leere, Wunsch nach Selbstbestätigung, Angst vor dem Altern und der Endlichkeit können verhindern, dass kinderlose Paare ihren Wunsch nach einem Kind aufgeben (Jürgensen 1990). Nicht zuletzt ist eine Überwertigkeit des Kinderwunsches auch als eine Reaktion auf eine narzisstische Kränkung zu verstehen, die vor allem jene Paare schockierend trifft, die jahrelang eine sichere Antikonzeption praktizierten, in der festen Überzeugung, fertil zu sein.

Sozialpsychologisch gesehen sind ungewollt kinderlose Paare in der Gefahr, normativ als soziale "Abweichler" gewertet zu werden und sich selbst als solche zu erleben. Zuwendung in Form von Mitleid und Helfen-Wollen bei vermuteter ungewollter Kinderlosigkeit oder eine negative Bewertung als unreife, egoistische Paare bei vermuteter gewollter Kinderlosigkeit erwartet sie aus ihrem sozialen Umfeld (Davies-Osterkamp 1990). Beide Arten der sozialen Bewertung sind geeignet, einen gesunden Kinderwunsch unangemessen zu verstärken.

Versuchen solche Paare, dem sozialen Erwartungsdruck durch Inanspruchnahme moderner Fertilisationstechniken zu entgehen, so werden sie erneut "Abweichler", da sie dadurch zu den in Kultur und Gesellschaft verankerten Normen und Wertvorstellungen in Gegensatz geraten (Heim 1987). Dass Betroffene sich tatsächlich als Normabweichende erleben, zeigt eine Nachuntersuchung von 85 Paaren, die sich ihren Kinderwunsch durch In-vitro-Fertilisation erfüllt hatten: Nur 43% der Frauen beabsichtigten, ihrem Kind später zu erzählen, wie es gezeugt wurde. Ähnlich stark ausgeprägt war die Tendenz, die Zeugung vor anderen zu verheimlichen. Selbst zwischen den Paaren war das Thema offensichtlich tabu: 55% von ihnen gaben an, nie oder nur selten über den zurückliegenden Vorgang zu sprechen (Kentenich/Stauber 1992).

Neben dem Erwartungsdruck des weiteren sozialen Umfeldes spielen Loyalitätsverpflichtungen gegenüber den Eltern, ihnen einen Enkel zu schenken oder Rivalitätsgefühle gegenüber Geschwistern oder Freundinnen, die bereits Kinder haben, eine nicht zu unterschätzende Rolle (Auhagen-Stephanos 1991). Schließlich ist noch die Qualität der Partnerbeziehung als eine weitere soziale Determinante eines konflikthaft erlebten Kinderwunsches zu berücksichtigen.

Außer den genannten individuellen und sozialen Faktoren sind offensichtlich auch Besonderheiten der Reproduktionsmedizin für die Ausgestaltung eines überwertigen Kinderwunsches mitverantwortlich: Mit der am 25. Juli 1978 geborenen Louise Brown, dem ersten im Reagenzglas gezeugten Kind, wurden einer breiteren Öffentlichkeit die Möglichkeiten moderner Reproduktionsmedizin bekannt und bei ungewollt kinderlosen Paaren neue Hoffnungen geweckt. Nun konnten Zeugungshindernisse umgangen, unzulängliche Spermaqualität des Partners durch heterologe Insemination sowie Ovulationsprobleme der Partnerin durch Eispende einer anderen Frau ersetzt oder das Austragen des Kindes (im Leibe oder außerhalb gezeugt) von einer anderen Frau übernommen werden - um nur einige der neuen Möglichkeiten zu nennen, die den Partnern (notfalls wenigstens einem von ihnen) zu einem "eigenen" Kind verhelfen sollen. Paare mit überzogenem Kinderwunsch, besonders aber depressive Frauen, erleben diese Möglichkeiten nicht selten geradezu als Verpflichtung. Sie wollen sie nicht ungenutzt lassen, um sich später nichts vorwerfen zu müssen. Neben der depressiven Komponente ist es nach Petersen (1990: 1053) "die Faszination des Machens", die auf Patientinnen ebenso wie auf Ärzte einen Sog ausübt, das Machbare auch zu tun. Andere Autoren (etwa Beck-Gernsheim 1990: 66) sehen zusätzlich in der Transparenz der einzelnen Etappen der Reproduktionstechnologie (Ovulation, Punktion, Befruchtung usw.) und den damit verbundenen intensiven Gefühlen betroffener Frauen eine geheime Verführungskraft "weiterzumachen", obwohl bekannt ist, dass selbst ein so invasives Verfahren wie die In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonentransfer in nur 12 bis 15% aller Fälle zur Geburt eines Kindes verhilft (Bauer/Diedrich 1991: 317). Die Kostenübernahme der Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen (§ 27a SGB V), so hilfreich sie für Paare mit einem (im Sinne von Stauber 1986: 287) "gesunden" Kinderwunsch ist, verstärkt bei Paaren mit einem überzogenen Kinderwunsch die Bereitschaft "durchzuhalten" und trägt zu einem wenig angebrachten Krankheitsbewusstsein bei.

So kommt es, dass sich heute unter den Adoptionsbewerbern zunehmend Paare befinden, die eine drei- bis fünfjährige, bisweilen sogar siebenjährige einschlägige "Patientenkarriere" hinter sich haben, deren belastenden Auswirkungen auf die Persönlichkeit und die unterschiedlichen Sozialbezüge der Betroffenen in der Beratung nicht zu vernachlässigen sind.

Entsprechend dem höheren Engagement der Frauen bei der Realisierung des Kinderwunsches (Hoffmann-Riem 1989: 32; Bernt et al. 1992: 236 ff.), scheinen jene stärker als ihre Partner von den Auswirkungen der Bemühungen um das Kind betroffen zu sein. Patientinnenäußerungen wie "Wenn meine Periode kommt, bricht eine Welt für mich zusammen" (Auhagen-Stephanos 1991: 41) lassen etwas von den negativen Auswirkungen jahrelanger ergebnisloser Fertilisationsversuche erahnen. Das bangende Warten auf den möglichen nächsten Teilerfolg in der Therapie (Kentenich et al. 1987: 365) stellt für viele zunächst die größte Belastung dar, die nach anhaltenden Misserfolgen Wut-, Hass- und Neidgefühle, Depressionen und Selbstzweifel nach sich zieht.

Ungewollt kinderlose Männer zeigen hinsichtlich dieses Problems eine geringere Ichbeteiligung als ihre Partnerinnen und schätzen sich, trotz erlebter Infertilität, positiver ein als fertile Männer. Solche Befunde sind kein Indiz für fehlende Belastungserlebnisse bei Männern, sondern eher ein Hinweis auf eine rollenspezifische Auseinandersetzung mit ihnen, beispielsweise in Form von Angstabwehr (Bernt et al. 1992) oder Überkompensation der nicht eingestandenen narzisstischen Kränkung (Grimmig et al. 1992). Eine besondere Belastung im Rahmen von Fertilisationsverfahren scheint für infertile Männer der Gedanke an eine heterologe Insemination zu sein, unangenehmer noch als für die beteiligten Frauen. In der von Stauber (1986: 9) durchgeführten Untersuchung waren nur 15% der Männer zu diesem Schritt bereit.

Auswirkungen der ungewollten Kinderlosigkeit bei Frau und Mann scheinen sich auch in folgendem Befund anzudeuten: Unfruchtbare Paare tendieren dazu, andere infertile Paare abzuwerten, sich selbst aber positiver einzuschätzen, was auf eine Überkompensation erlebter Minderwertigkeitsgefühle hinweisen dürfte (Grimmig et al. 1992).

Problematische Auswirkungen in den Sozialbezügen werden zunächst und vor allem zwischen den Partnern selbst sichtbar, nicht zuletzt bedingt durch die Instrumentalisierung der Sexualität und die Störung der Intimität durch die medizinisch notwendigen konkreten Anweisungen eines außenstehenden Dritten. Auhagen-Stephanos (1991) spricht von einem "Drama der Beziehungslosigkeit" (ebenda: 43) und von gestörten Sexualbeziehungen bis hin zu einem "Luststreik" (ebenda: 75). Die häufigen Kontakte zu den behandelnden Ärzten, die Dankbarkeits- und Abhängigkeitsgefühle betroffener Frauen sowie die Rivalitäts- und Unterlegenheitsgefühle seitens der Männer tragen zusätzlich zu gespannten Partnerbeziehungen bei.

Sofern die Fertilisationsbehandlungen zur Geburt eines Kindes führten, sind als Folge der besonderen Umstände, unter denen das Kind empfangen wurde, unangemessene Erwartungen an das Kind (Petersen 1987) oder an das eigene Erzieherverhalten (Brown 1979) nicht auszuschließen. Ungünstige Auswirkungen auf die Sozialbezüge sind ferner zu erwarten, wenn sterilen Paaren durch ärztliche Hilfe ihr Kinderwunsch erfüllt wurde, und es bei ihnen aufgrund der Verheimlichung der besonderen Umstände zur Ausbildung einer "Lebenslüge" (Kentenich/Stauber 1992: 234), eines Familiengeheimnisses (Hoffmann-Riem 1990: 225) beziehungsweise eines "Familienromans" (Brainin 1989: 10 f.) kommt. Eine Tabuisierung dieser Geschehnisse zwischen dem Paar lässt sie zu einem bedrohlichen Geheimnis werden und verhindert eine notwendige Auseinandersetzung und Verarbeitung der mit diesen Maßnahmen verbundenen Gefühle. Die Vermeidungs- beziehungsweise Verheimlichungstendenz wird dann in der Regel auch gegenüber anderen wichtigen Sozialpartnern aufrechterhalten und bewirkt eine zusätzliche Distanzierung von ihnen (Hoffmann-Riem 1990: 225). In der Beratung wird darauf zu achten sein, inwieweit nicht etwa Ärzte, wie zum Beispiel Slunsky (1982), aus Unkenntnis oder Unterschätzung familiendynamischer Prozesse derartige selbstschädigende Abwehrhaltungen bei betroffenen Paaren verstärkt, wenn nicht gar erst induziert haben.

3. Beratung, Information oder Psychotherapie?

Paaren mit einem nachhaltigen unerfüllten Kinderwunsch durch die "Vermittlung" eines Kindes helfen zu wollen, ohne zuvor mit ihnen an einer Veränderung ihrer psychosozialen Situation gearbeitet zu haben, stellt wegen der angedeuteten Vielschichtigkeit von Ursachen und Folgen dieses Problems keine angemessene Lösung dar. Dabei ist es unerheblich, ob der "Vermittlungsversuch" im Einsatz moderner Reproduktionsmedizin oder in der Vermittlungstätigkeit einer Adoptionsvermittlungsstelle besteht. Zur Veranschaulichung des Gesagten zwei Beispiele aus der Praxis:

Fall 1:

Ehepaar B. leidet an ungewollter Kinderlosigkeit und begibt sich in Sterilitätsbehandlung. Nach langer, mühsamer Behandlung wird Frau B. schwanger und bringt ein Kind zur Welt. Einige Zeit später bittet Frau B. dringend um einen Termin. Sie und ihr Mann sind in großer Panik. Der Grund: Frau B. ist wieder, diesmal spontan und unerwartet, schwanger, was beide als beängstigenden Kontrollverlust erleben. Unter erschwerten Bedingungen wird dieses zweite Kind abgetrieben; die Angstgefühle beider Eheleute verschwinden völlig. Nach einiger Zeit unterzieht Frau B. sich erneut Fertilitätsbehandlungen, um ein weiteres Kind zu bekommen (Delaise de Parseval/Janaud 1986: 22).

Fall 2:

Ehepaar A. ist seit drei Jahren verheiratet, leidet an funktioneller Sterilität, entschließt sich zur Adoption eines Kindes und bekommt ein Neugeborenes vermittelt. Vier Monate später bittet die Adoptivmutter dringend, das Kind der Adoptionsvermittlungsstelle wieder zurückgeben zu können. Der Grund dafür ist: Das Paar erlebt sich durch die bloße Gegenwart des Kindes psychisch überfordert. Der Mann fühlt sich isoliert, somatisiert und wird krank. Die Frau hat Angst, des Kindes wegen ihren Partner zu verlieren, und befürchtet zusätzlich, er könne dem Kinde mittels einer Fehlleistung etwas Lebensgefährliches antun. Die Adoptionsvermittlungsstelle nimmt das Kind zurück, von dem sich die Adoptiveltern weinend verabschieden. Drei Wochen danach meldet sich Frau A. erneut bei der Vermittlerin mit dem nachhaltigen Wunsch, den abgegebenen Säugling zurückzuerhalten oder aber doch noch einmal ein Baby vermittelt zu bekommen.

Ohne Zweifel besteht in solchen und ähnlichen Fällen die notwendige Hilfestellung für das Paar zunächst darin, sie zu einer realitätsgerechteren Bewältigung des Problems ihrer ungewollten Kinderlosigkeit zu befähigen (siehe Bernt et al. 1985: 1430). Die kritische Frage ist hier nur, wer diese Aufgabe übernehmen soll und auch leisten kann. Nahe liegend wäre es, in diesem Zusammenhang zunächst an jene Ärzte zu denken, die Sterilitätsbehandlungen durchführen. Tatsächlich sind auch einige psychosomatisch orientierte Kliniken in diesem Sinne tätig, bleiben jedoch die Ausnahme, da, wie Pauli und Kollegen (1992) kritisch anmerken, unter Medizinern nach wie vor eine reduktionistische Sichtweise dominiert, die alles menschliche Verhalten durch Chemie und physikalische Gesetze erklären zu können glaubt. Sofern psychosomatisch ausgerichtet arbeitende Ärzte einschlägige Angebote machen, werden sie von den Patienten nur begrenzt angenommen (Stauber 1988); viele versuchen lieber, sich durch einen Arztwechsel der notwendigen Auseinandersetzung zu entziehen.

Auch die Möglichkeit von Selbsthilfegruppen als öffentliches Angebot, bei anderen Problemstellungen ein nachweislich hilfreiches Instrument, scheint bei diesem Personenkreis nicht ohne weiteres zu greifen. Versuche von Jagenow und Mittag (1985), Betroffene über Beratungsstellen, Ärzte und Zeitungsartikel anzusprechen und für die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe zu gewinnen, blieben ergebnislos. Dass eine fruchtbare Auseinandersetzung mit dem Problem der ungewollten Kinderlosigkeit in der Gruppe jedoch möglich ist, belegen Erfahrungen von Ulmer-Otto (1991). Allerdings hatten die von Ulmer-Otto beschriebenen Frauen bereits ein Mindestmaß an Therapiebereitschaft entwickelt.

Um betroffenen Paaren bei der Verarbeitung ihrer Situation wirksam helfen zu können, ist demnach zunächst eine Hemmschwelle abzubauen. Die Voraussetzungen für beides, Absenkung der Hemmschwelle und Gelegenheit zur Problembearbeitung in der Gruppe, scheinen in besonders hohem Maße bei qualifiziert arbeitenden Adoptionsvermittlungsstellen gegeben zu sein: Eine solche Dienststelle aufzusuchen, um ein Kind zu adoptieren, ist weit weniger tabuisiert, als etwa eine Selbsthilfe- oder Therapiegruppe in Anspruch zu nehmen. Der durch die Vorerfahrungen entwickelte Leidensdruck ist stark genug, sich in die von Vermittlungsstellen geforderten Gruppengespräche über Kinderwunsch und erlebte Kinderlosigkeit einzulassen. Praxisbeobachtungen belegen, dass Kinderwunschpaare bei entsprechender fachlicher Begleitung in der Auseinandersetzung mit sich selbst so weit kommen können, dass sie ihren Adoptionswunsch aufgeben und sich zu einer eigenständigen Selbsthilfegruppe zusammenschließen, um unabhängig von Adoptionsabsichten weiter an ihrer Situation zu arbeiten.

Beratung in diesem Sinne steht nicht im Gegensatz zu der bislang von Adoptionsvermittlern gesetzlich geforderten Beratertätigkeit, geht aber über sie hinaus. Die quantitativen und qualitativen Veränderungen der Klientel ungewollt kinderloser Paare lassen, trotz der berechtigten Bedenken gegenüber einem fragwürdigen "Psychoboom" in der Bundesrepublik Deutschland (Keupp 1991: 3 f.), eine Erweiterung des Beratungsauftrages nicht nur als sinnvoll, sondern als geboten erscheinen. Dabei ist Beratung nicht mit Information gleichzusetzen oder mit Psychotherapie zu verwechseln, obwohl sie zu beidem in enger Beziehung steht. Die "Qualität" des Kinderwunsches (Stauber 1986) entscheidet in erster Linie, welche der folgenden drei genannten Hilfestellungen für das jeweilige Paar die angemessene ist:

(1) Bloße Informationsvermittlung, zum Beispiel über Möglichkeiten und vor allem auch Grenzen der Reproduktionsmedizin oder Hinweise auf einschlägig arbeitende Kliniken, wird lediglich bei jenen Paaren ausreichend sein, denen notwendige Orientierung fehlt. Bereits jedoch das Aufweisen möglicher psychosomatischer Zusammenhänge ungewollter Kinderlosigkeit oder das Konfrontieren mit dem quantitativen Aspekt dieses Problems bewirken mehr als nur größere Orientiertheit und gehen damit über bloße Information hinaus.

(2) Für Paare mit einem neurotischen Kinderwunsch dürfte Psychotherapie die angemessene Hilfestellung sein. Das Problem der Abgrenzung von Beratung und Psychotherapie ist hinlänglich bekannt (Houben 1975; Rahm 1979; Biermann-Ratjen et al. 1989). Adoptionsvermittlungsstellen werden in der Regel für Psychotherapieangebote nicht die personellen Voraussetzungen besitzen. Sie können jedoch durch ihre Beratung notwendige Therapiebereitschaft fördern und geeignete Psychotherapeuten vermitteln.

(3) Beratung im engeren Sinne dürfte vor allem bei jenen ungewollt kinderlosen Paaren angezeigt sein, die nach Stauber (1986) einen "starken" oder "gesunden" Kinderwunsch zeigen. Ziel ihrer Beratung ist es, sie zu befähigen,

(a) sich offen mit den Hintergründen des Kinderwunsches auseinander zu setzen,

(b) die Kinderlosigkeit als eine sinnvolle Botschaft des Körpers verstehen zu lernen (Auhagen-stephanos 1991),

(c) Trauer zuzulassen und zu verarbeiten (Lothrop 1991),

(d) ein neues Selbstverständnis und ein neues Ehekonzept zu entwickeln (Schewe 1989) und

(e) Alternativen von Generativität zu entdecken (Ulmer-Otto 1991).

Die Möglichkeiten methodischen Vorgehens in diesem Bereich variieren entsprechend der Vielfalt der Ansätze klinisch-psychologischer Beratung. Besonders praxisnahes Vorgehen veranschaulichen die Beiträge von Lothrop (1991) und Ulmer-Otto (1991).

4. Anforderungen an die Beraterpersönlichkeit

Beratung ungewollt kinderloser Paare stellt eine anspruchsvolle psychosoziale Dienstleistung dar. Sie angemessen erbringen zu können, setzt hier wie auch bei anderen speziellen Diensten eine zusätzliche Qualifikation der Berater voraus. Einschlägige Angebote an Fort- und Weiterbildung sind jedoch noch selten und dann in der Regel auf Einzelaspekte ausgerichtet. Ein Fortbildungskonzept, das Wissen, Fertigkeiten und Haltungen der Berater, speziell für die Arbeit mit ungewollt kinderlosen Paaren, zum Gegenstand hat, realisierte meines Wissens erstmalig der Sozialdienst Katholischer Frauen, Zentrale e.V., in den Jahren 1989 bis 1991 in einer insgesamt fünfeinhalb Wochen umfassenden Veranstaltung.

Effektive Hilfestellung für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch setzt seitens der Berater unter anderem voraus, ihre Sachkompetenz zu erweitern durch den Erwerb von zusätzlichem Wissen über die biopsychosozialen Hintergründe der Infertilität, Möglichkeiten und Grenzen aktueller Reproduktionsmedizin, psychosoziale Auswirkungen anhaltender Unfruchtbarkeit, rechtliche Rahmenbedingungen für die Erfüllung des Kinderwunsches und über Beratungskonzepte.

Kompetentes Handeln in der Interaktion mit diesem Klientenkreis verlangt ferner eine Vertrautheit mit den verschiedenen Formen von Gesprächsführung. Die Berater sollten nicht nur auf der kognitiven, sondern auch auf der Handlungsebene den sich von einem psychodiagnostischen Gespräch unterscheidenden Erfordernissen eines beratenden Gesprächs gerecht werden können. Voraussetzung dafür ist - neben dem Erwerb zusätzlicher Techniken beruflichen Handelns - die Erweiterung ihrer bislang entwickelten Sozialkompetenz.

Ähnlich stark wie in der Psychotherapie, mehr noch als bereits bei der Beratung als Adoptionshilfe, wird in der Aufarbeitung ungewollter Kinderlosigkeit die Selbstkompetenz der Berater wirksam. Ergebnisse der Therapieforschung verweisen auf einen engen Zusammenhang zwischen dem Maß relativer Konfliktfreiheit der Helferpersönlichkeit und dem der konstruktiven Veränderungen von Klienten. So ist es erforderlich, Berater im Rahmen von Fortbildung nicht nur die Möglichkeit zu bieten, Sachwissen zu erwerben und methodische Fertigkeiten einzuüben, sondern auch eine intensive Auseinandersetzung mit ihren nicht gelebten, abgewehrten Persönlichkeitsanteilen zu ermöglichen. Selbsterfahrungsangebote und eine die Berufstätigkeit begleitende Supervision bieten Voraussetzungen dafür, dass die Berater ihre individuelle "Grundform helfender Partnerschaft" (Riemann 1974) entdecken und mit ihr in der Beratung effizient umzugehen lernen. Berater, die selbst von ungewollter Kinderlosigkeit betroffen sind, werden mehr noch als ihre Kollegen zu überprüfen haben, inwieweit sie selbst eine konfliktfreie Stellung zu diesem speziellen Bedürfnis entwickelt haben, damit nicht etwa Überidentifikation mit Klienten oder Projektionstendenzen ihr professionelles Handeln unangemessen beeinträchtigen.

Selbstkompetenz, unter anderem definiert durch das Maß an Offenheit gegenüber sich selbst, schließt auch Offenheit gegenüber den eigenen Wertvorstellungen und Normen ein. In der Beratung ungewollt kinderloser Paare, besonders jener, die sich invasiven Fertilisationstherapien unterzogen haben oder unterziehen wollen, werden Berater unvermeidlich mit einer Reihe ethisch relevanter Probleme konfrontiert. Dazu zählen unter anderem:

(a) Das Schicksal überzähliger, nicht verwendeter Embryonen; insbesondere die Gefahr, sie einer "verbrauchenden" Forschung zur Verfügung zu stellen: In Frankreich zählte man 1989 insgesamt 9.350 so genannte "überzählige" Embryonen (Helminger 1989: 24); in einer einzigen englischen Klinik waren 1992 an die 3.500 Embryonen tiefgefroren eingelagert (Lienke 1992: XXII).

(b) Die ethische Vertretbarkeit von "Mehrlingsreduktionen" durch gezielte Tötung eines oder mehrerer Feten im Mutterleib (Bundesärztekammer 1989).

(c) Die sittliche Verantwortbarkeit, ein beachtlich erhöhtes Risiko an Kindesschädigung infolge Frühgeburt in Kauf zu nehmen: 18 bis 29% aller IVF-Schwangerschaften führen zu einer Frühgeburt mit vermehrten Spätschäden (Kentenich/Stauber 1992).

Große Offenheit gegenüber den eigenen Werthaltungen, die von solchen Problemstellungen berührt werden, bewahrt Berater vor der Gefahr, zugehörige abgelehnte oder gefürchtete Anteile der eigenen Person in der Beratung an Klienten zu delegieren. Sie trägt ferner dazu bei, dass auch Klienten sich offener mit den sie tangierenden Wertfragen befassen. Die Wahrnehmung betroffener Paare, auch in so zentralen persönlichen Fragen von den Beratern bedingungslose Akzeptanz und Wertschätzung zu erfahren, ohne an deren Echtheit zweifeln zu müssen, stellt eine wesentliche Voraussetzung dar, sich vertrauensvoll in einen Prozess der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Aspekten ihrer bisherigen Biographie einzulassen.

5. Schlussbemerkung

Beratung ungewollt kinderloser Paare im oben beschriebenen Sinne ist in Adoptionsvermittlungsstellen noch keine Selbstverständlichkeit, sondern gehört allenfalls bei einzelnen Fachkräften zu deren Aufgabenverständnis. Die spezifischen Umstände, unter denen Kinderwunschpaare diese psychosozialen Dienste aufsuchen und sich dort mit dem Wunsch nach einem Kind auseinander setzen können, stellen für sie eine besondere Chance dar. Wie viele an ihrer ungewollten Kinderlosigkeit leidende Paare in unserer Gesellschaft eine sinnvolle Neuorientierung finden können, hängt unter anderem von der Bereitschaft der Träger dieser Dienste ab, den erweiterten Beratungsbedarf in Adoptionsvermittlungsstellen anzuerkennen und ihm auch personell zu entsprechen.

 

Auswahl und Beratung von Adoptionsbewerbern

Bernward Gauly, Wieland Knobbe

Ausgangspunkt für die meisten Bewerber, sich an eine Vermittlungsstelle zu wenden, ist der Wunsch nach einem Kind, der oft trotz jahrelanger Bemühungen nicht in Erfüllung geht. Es ist verständlich, dass fast alle Bewerber ein gesundes, vitales, neugeborenes Kind aufnehmen möchten. Ein solches Kind scheint am ehesten Gewähr dafür zu bieten, als Ersatz für ein leibliches Kind dem Wunschbild am nächsten zu kommen. Die rechtliche Absicherung durch die Adoption, die Annahme eines Kindes nach dem Adoptionsgesetz, geht auf dieses Bedürfnis, ein "eigenes Kind" zu haben, ein. Rechtlich gesehen werden die alten Familienbande des Kindes durch die Familienbande der Adoptiveltern ersetzt.

Während in den letzten Jahren die Anzahl der Säuglingsadoptionen abgenommen hat, ist die Anzahl der kinderlosen Paare gleich geblieben, wenn nicht sogar gestiegen. In unserer Vermittlungspraxis können wir in jüngster Zeit beobachten, dass für viele Kinder, die dem Wunschbild nicht entsprechen, keine Eltern gefunden werden können. Hinderungsgründe sind aus der Sicht der Bewerber die unsichere rechtliche Situation, das fortgeschrittene Alter der Kinder, gesundheitliche Risiken und das Besuchsrecht der Eltern. Es ist sinnvoll, alle adoptionswilligen Paare auf die skizzierte Situation hinzuweisen. Zu Beginn des Auswahlverfahrens muss daher offen bleiben, inwieweit dem ursprünglichen Wunsch nach einem neugeborenen Kind entsprochen werden kann.

1. Das Auswahlverfahren als Gesprächsprozess

Die Mitarbeiter in den Vermittlungsstellen sind mit der Schwierigkeit konfrontiert, eine Eignungsentscheidung zu treffen: Sie sollen darüber befinden, ob die Bewerber in der Lage sind, ein Kind aufzunehmen. Damit ist unterstellt, dass es objektive Kriterien gibt, die eine Auswahl rechtfertigen. Die meisten Kriterien erweisen sich bei näherer Prüfung als Teil des subjektiven Menschenbildes des jeweiligen Vermittlers. Selbst bei so genannten "harten" Fakten, wie Alter, Einkommen, Bildung, Wohnungsgröße und Gesundheit, gibt es keine einheitlichen und verbindlichen Richtlinien.

Viele Vermittlungsstellen haben die Altersgrenze bei Bewerbern um ein neugeborenes Kind auf 35 Jahre festgelegt (Alter bei Bewerbungsbeginn). Dieses Kriterium grenzt die Zahl der Bewerbungen ein. Es spiegelt das derzeit verbreitete Familienbild wider, in dem von einem natürlichen Altersabstand zwischen Eltern und Kindern ausgegangen wird. In der früheren Vermittlungspraxis wurden dagegen persönliche Reife und Lebenserfahrung als Kriterien genommen, wodurch die Altersgrenze höher angesetzt wurde. Gerade an diesem Punkt macht sich das Gefühl vieler Bewerber fest, den Kriterien der Vermittler willkürlich ausgesetzt zu sein, da sie in ihrem Bekanntenkreis feststellen, dass bei vielen Paaren einer der Partner bei der Geburt des ersten Kindes oft deutlich älter als 35 Jahre ist.

Selbst bei der Einschätzung der materiellen Grundlagen wie Einkommen und Wohnungsgröße können die Vorstellungen bei der Bewertung weit auseinander gehen. So ist es heute kein allgemein gültiges Kriterium mehr, ein Kind auf jeden Fall in einer sozial höheren Schicht als die der Herkunftsfamilie unterzubringen. Vorausgesetzt, die materiellen Bedürfnisse des Kindes sind abgedeckt, wird von vielen Vermittlern eher eine Vermittlung in die gleiche soziale Schicht angestrebt. Diese Praxis ermöglicht es den Kindern, in einer Umgebung aufzuwachsen, die der ihrer Eltern am nächsten kommt.

Bei einigen Vermittlungsstellen ist die Vermittlung eines zweiten Adoptivkindes in die gleiche Familie nicht möglich, da es aufgrund der hohen Bewerberzahl als ungerecht empfunden wird, wenn eine Familie mehrere Kinder adoptiert. Andere halten es für sinnvoll, weitere Kinder in eine Adoptivfamilie zu geben, um den Adoptivkindern auch das Erleben von Geschwisterbeziehungen zu ermöglichen.

Die Beispiele zeigen, dass Kriterien den individuellen und gesellschaftlichen Vorstellungen entsprechen, die einem ständigen Wandel unterworfen sind. Im Bewusstsein dieser Schwierigkeit versuchen wir deshalb, uns gemeinsam mit den Bewerbern dem Thema zu nähern. In einem Gesprächsprozess sollen die unbewussten und bewussten Anteile, die für Ängste und den Wunsch stehen, ein Kind aufzunehmen, angesprochen werden. Am ehesten können wir uns diesen Themen nähern, indem wir uns mit den Bewerbern über deren Kindheit und die weitere Lebensgeschichte, die partnerschaftliche Beziehung, die Vorstellungen von Familie und den Kinderwunsch unterhalten.

Es ist für uns von Bedeutung, ob die Bewerber sich selbst in der Beziehung zu anderen wahrnehmen können und damit in der Lage sind, ihre eigenen Bedürfnisse zu formulieren und dem Partner mitzuteilen. Weiter ist die Fähigkeit wichtig, die Bedürfnisse des Partners wahrnehmen und ansprechen zu können. Ausreichende Selbst- und Fremdwahrnehmung sind die Grundvoraussetzung dafür, in sozialen Konfliktsituationen eine Lösung zu finden, bei der unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden können. So müssen sich Eltern zum Beispiel bei der Aufnahme eines Kindes mit Fragen nach der Herkunftsfamilie auseinander setzen, auch wenn damit das Thema der eigenen Kinderlosigkeit schmerzlich berührt wird.

In diesem Zusammenhang sollten die Bewerber in der Lage sein, ihre emotionalen Schwierigkeiten zu benennen, die mit der Veränderung von der Dyade (Zweierbeziehung) zur Triade (Familie) auftauchen könnten. Dazu gehören beispielsweise Konkurrenzgefühle zum Partner, Angst, den Anforderungen des Kindes nicht gewachsen zu sein, und Befürchtungen, als Partner nicht mehr attraktiv genug zu sein.

Um Gespräche in der von uns gewünschten Weise führen zu können, müssen einige Rahmenbedingungen gegeben sein. Damit Bewerber sich für sehr persönliche Themen öffnen können, müssen Vertraulichkeit im Umgang mit Informationen und Transparenz des Vorgehens gewährleistet sein. Dazu gehört, dass Informationsweitergabe, sofern unumgänglich, nur mit Wissen und Zustimmung der Bewerber möglich ist. Weiter sollten Bewerber jederzeit die Möglichkeit haben, unser Vorgehen zu hinterfragen, um von uns inhaltliche Begründungen bekommen zu können. Unter Transparenz verstehen wir auch, dass wir aus unserer Sicht kritische Punkte beim Bewerberpaar sofort nach Auftreten direkt ansprechen, um ihnen die Gelegenheit zu geben, sich darüber mit uns auseinander zu setzen.

2. Information

Vor Beginn der individuellen Bewerbergespräche ist es wichtig, die Bewerber mit den nötigen allgemeinen Informationen zu versorgen und ihnen eine erste Gelegenheit zu geben, ihre Fragen zu stellen. Es ist sinnvoll, das erste Informationsgespräch in einer Gruppe zu veranstalten, da viele Paare das Gleiche interessiert und von den Fragen der anderen Teilnehmer Denkanstöße ausgehen können. Weiter wird durch die Gruppensituation deutlich, dass sie mit ihrem Anliegen nicht alleine sind, was sowohl Gefühle von Konkurrenz als auch von Solidarität auslösen kann.

Ausgehend von der wichtigsten Frage - was müssen wir tun, um ein Kind zu bekommen - sind Informationen über die momentane Vermittlungssituation notwendig, um eine realistische Einschätzung der eigenen Ausgangslage zu ermöglichen. Da Vermittlungsstellen Eltern für Kinder suchen, die ihnen gemeldet werden, ist es erforderlich, den Lebenshintergrund und die aktuelle Situation der Kinder an Beispielen zu beschreiben. Dazu gehört auch die Erwähnung der Beweggründe der Herkunftsfamilie, sich für die Abgabe des Kindes zu entscheiden. Ein weiterer zentraler Punkt sind die Bedürfnisse des Kindes. Viele Kinder haben aufgrund ihrer bisherigen Lebenssituation Einschränkungen erfahren, die sie in ihrer Entwicklung behindert haben. Die neuen Eltern müssen die Bereitschaft mitbringen, sich auf diese Behinderungen einzustellen und Möglichkeiten zu finden, dem Kind durch entsprechende Förderung bessere Entwicklungschancen zu bieten.

Hier findet eine erste Konfrontation der Bewerber mit ihrer eigenen Risikobereitschaft statt. An dieser Stelle gilt es zu verdeutlichen, dass für viele Kinder keine Eltern gefunden werden können, da die Bereitschaft zur Aufnahme eines Kindes mit höherem Alter, gesundheitlichen Risiken und rechtlicher Unsicherheit deutlich sinkt. Hier kann sich eine Auseinandersetzung mit den Motiven für die Aufnahme eines Kindes anschließen, womit die egoistischen Beweggründe angesprochen werden. Die inneren Motive sind immer wieder Thema der Bewerbergespräche, da sie die Grundlage für die Beziehung zum Kind bilden.

Jede Vermittlung eines Kindes wirft die juristische Frage auf, in welchem rechtlichen Bezug das Kind zu seinen Eltern steht. Die Bandbreite geht von der völligen Loslösung in Form der Adoption bis hin zur Beibehaltung des Sorgerechts der Eltern in der Vollzeitpflege. Am deutlichsten machen sich rechtliche Unterschiede in der Art des Kontaktes zur Herkunftsfamilie bemerkbar. Dieser kann von schriftlichen Kontakten über die Vermittlungsstelle bei der Inkognitoadoption bis zu betreuten Besuchskontakten bei der Vollzeitpflege gehen.

Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes ist, einen Bewerbungsprozess bei einer anerkannten Vermittlungsstelle durchlaufen zu haben. Die Bewerber sollten sich in jedem Fall die vorhandenen regionalen Vermittlungsstellen ansehen und sich bei ihrer Bewerbung für eine entscheiden. Es wird eine hohe Bereitschaft, innere Prozesse und Gefühle offen zu legen, vorausgesetzt. Bewerber, die diese Bereitschaft nicht mitbringen, verhindern dadurch eine Auseinandersetzung mit sich selbst und den Mitarbeitern des Vermittlungsdienstes. Dadurch können nicht in ausreichendem Maße ihre Möglichkeiten und Grenzen ausgelotet werden. Die Bewerbergespräche dienen der Absicherung des Kindes und seines Interesses nach verlässlichen Beziehungen zu den zukünftigen Eltern. Außerdem erhalten die Bewerber immer wieder Rückmeldung von den Mitarbeitern der Vermittlungsstelle über den Verlauf der Gespräche. Nachdem ausreichend geklärt ist, ob ein Kind mit welchen Charakteristika von den Bewerbern aufgenommen werden kann, beginnt für sie die Wartezeit.

2.1. Auseinandersetzung mit dem Kinderwunsch

Ein großer Teil der Bewerber kann aus medizinischen Gründen keine leiblichen Kinder bekommen. Viele Paare haben oft schon jahrelange Bemühungen und Anstrengungen hinter sich, um doch noch zum ersehnten eigenen Kind zu kommen. Teilweise haben sie langwierige und schwierige Behandlungen durch die Reproduktionsmedizin über sich ergehen lassen.

Mit dem Kontakt zur Vermittlungsstelle ist der Abschied von dem Wunsch verbunden, ein eigenes Kind zu bekommen. Dieser Entschluss fällt vielen Bewerbern schwer. Voraussetzung für die Entstehung von befriedigenden Beziehungen zwischen Kind und Eltern ist die bedingungslose Annahme des "fremden" Kindes. Dies bedeutet, dass die Beziehungsaufnahme frei von heimlichen Wünschen sein sollte, die mit einem leiblichen Kind verbunden werden. Ist dies nicht möglich, treten widersprüchliche Gefühle auf, die das Verhältnis zwischen Eltern und Kind stören.

In den Vorbereitungsgesprächen kommt es auch darauf an, die momentane Realität, ohne eigene Kinder zu leben, als eine mögliche Lebensperspektive zu akzeptieren, das heißt, sich von Bewertungsmaßstäben frei zu machen, nach denen das Leben mit Kindern höher eingestuft wird. Damit eine positiv verlaufende Beziehungsaufnahme zum Adoptivkind möglich ist, müssen Eltern von dem Druck, ein Kind um jeden Preis haben zu müssen, und von anderen Zielvorstellungen frei sein, die das Kind funktionalisieren.

2.2. Familiengeschichte

Im Bewerbungsprozess sind die Vermittler darauf angewiesen, sich ein Bild von den Bewerbern zu machen. Dies ist am ehesten zu erreichen, indem in Gesprächen die Voraussetzungen, Vorstellungen und Wünsche der Bewerber mit diesen gemeinsam zugänglich gemacht werden. Es ist davon auszugehen, dass die Bewerber in ihrer Herkunftsfamilie Kind-Sein erlebt haben und von daher wichtige Modelle und Familienregeln für die Gestaltung von Beziehungen zu anderen erfahren haben. Diese Erfahrungen und Familienregeln bilden den Hintergrund für die aktuellen Beziehungen und die Vorstellung, wie sich die Beziehung zum Kind gestalten soll.

Die früheren und gegenwärtigen Familienbeziehungen lassen sich am einfachsten anhand eines Genogramms darstellen. In Form eines Stammbaumes werden alle Angehörigen einer Familie über drei Generationen hinweg aufgezeichnet. Hierbei geht es um die Veranschaulichung von wichtigen Beziehungsmustern, Familienthemen und Regeln. Im Mittelpunkt steht, wie die Familie mit Ereignissen wie Geburt, Tod, Umzug, Bedrohung durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit umgegangen ist. Wir schauen uns die Verhaltensmuster der Familienmitglieder daraufhin an, inwieweit sie aus ihrer Sicht ihre Interessen durchsetzen konnten und welche Strategien zum Erfolg führten. Auch der Partner kann durch seine Sicht dazu beitragen, das Bild von den Familienmitgliedern zu vervollständigen.

Häufig machen wir die Erfahrung, dass unterschiedliche Sichtweisen nicht zugelassen werden und der Versuch unternommen wird zu harmonisieren. Es wird meist unterstellt, dass Einheitlichkeit der Garant für erfolgreiche Konfliktlösung darstellt - was dazu führen kann, dass differenziertere Betrachtungsweisen abgeblockt werden. In der Vergegenwärtigung der Familiengeschichte geht es darum, ein Gefühl dafür zu entwickeln, dass jedes Familienmitglied bestimmte Verhaltensweisen anders wahrnimmt, je nachdem, aus welchem Blickwinkel beobachtet wird. So gesehen ist es selbstverständlich, dass auf ein bestimmtes Ereignis unterschiedliche Reaktionen erfolgen können.

Es kommt darauf an, die wahrgenommenen Verhaltensmuster bei den Familienmitgliedern zunächst ohne Beurteilung zu beschreiben. Je stärker die urteilsfreie Beschreibung gelingt, umso genauer kann die Beobachtung werden, da emotionale Belastungen den Blick nicht mehr einengen. Ein solches Vorgehen kann auch als Modell dafür dienen, das Verhalten der leiblichen Eltern nachzuvollziehen. Die Tatsache, dass diese häufig unvorbereitet in eine krisenhafte Entwicklung geraten, die schließlich zur Abgabe des Kindes führt, zeigt, dass sie eher ein emotional spontanes Lebenskonzept verfolgen. Im Gegensatz dazu haben Adoptiveltern eher ein planendes, vorausschauendes Lebenskonzept. Leibliche Eltern und Adoptiveltern stehen sich somit emotional diametral entgegen, sodass eine Annäherung nur durch die Bereitschaft möglich wird, menschliche Verhaltensweisen und die zugrunde liegenden Beweggründe verstehen zu wollen.

Die Verhaltensweisen der abgebenden Eltern stellen den Versuch dar, mit den gegebenen Verhältnissen (wie der Geburt eines unerwünschten Kindes und Trennungsabsichten der Partner) im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Vorstellungen umzugehen. Dies kann zur Abgabe oder Herausnahme des Kindes aus der Herkunftsfamilie führen. Wenn dieser Sachverhalt von den Adoptiveltern negativ emotionalisiert wird, kann das zum Nachteil des Kindes sein, weil so die Herkunft - und damit auch ein Teil des Kindes - mit negativen Gefühlen besetzt wird. Dem versuchen sich Adoptivfamilien häufig zu entziehen, indem sie die Herkunft des Kindes von diesem abspalten und verleugnen.

In der Kenntnis der eigenen Kindheitsgeschichte und durch das Wiederaufleben der Erfahrungen mit dem eigenen Kind-Sein werden die Bewerber wieder in die Nähe kindlichen Erlebens gebracht. Dies ist eine gute Grundlage, die Gefühle und Bedürfnisse eines Kindes bei der späteren Aufnahme wahrnehmen und akzeptieren zu lernen. Mögliche pädagogische Eingriffe sollten erst in Erwägung gezogen werden, wenn die Motive des Kindes für sein Verhalten und seine Sichtweise erfasst wurden.

2.3. Kinderwunsch und Risikobereitschaft

Ausgehend vom ursprünglichen Kinderwunsch findet im Bewerbungsprozess eine Auseinandersetzung mit der eigenen Risikobereitschaft statt. Anhand von Fragen zu Gesundheit und Entwicklungsstand sowie von Beispielen aus der Praxis kann sich eine Vorstellung von den Voraussetzungen und Erfordernissen entwickeln, die das aufzunehmende Kind mitbringen soll. Hier findet eine Auseinandersetzung mit den eigenen Grenzen statt, was auch schmerzlich sein kann. Dies kann im Einzelfall bedeuten, dass die Bewerber feststellen müssen, dass es für ihren Kinderwunsch keine Entsprechung in der Realität gibt.

Im Hinblick auf eine spätere Vermittlung ist es für Bewerber und Vermittler wichtig, die Grenzen der Risikobereitschaft möglichst genau zu kennen, damit das jeweilige Kind dann nicht eine Überforderung darstellt. Wenn die Bewerber in der Lage sind, sich die Frage zu beantworten, wie weit sie sich von ihrem ursprünglichen Wunsch nach einem Idealkind in der Realität entfernen können, können sie sich in der eigentlichen Vermittlungssituation für oder gegen die Aufnahme eines bestimmten Kindes entscheiden. So muss ihnen verdeutlicht werden, dass jedes zu vermittelnde Kind eine eigene Geschichte hat, Eigenschaften in Zusammenhang mit seinem Alter und Entwicklungsstand besitzt, mehr oder minder gesund ist und sofort in Adoptions- oder erst in Familienpflege gegeben werden kann. Sich mit den verschiedenen Möglichkeiten auseinander zu setzen, kann bei den Bewerbern Ängste erzeugen, die später eine Beziehungsaufnahme erschweren oder im Extremfall zur Abgabe des Kindes führen können. Es ist deshalb sinnvoll, sich mit solchen angstmachenden Themen möglichst vor der Aufnahme eines bestimmten Kindes zu beschäftigen, damit die Bewerber einen Eindruck von den eigenen Stärken und Grenzen bekommen. Dabei kann sich bei den Partnern eine unterschiedliche Risikobereitschaft ergeben, die sich häufig ergänzt: Da, wo der eine ängstlich ist, sieht der andere keine Gefahr und umgekehrt. Wenn dem Paar diese Unterschiede bewusst sind, kann es die jeweiligen Stärken nach der Aufnahme eines Kindes nutzen. Es ist allerdings auch möglich, dass die Unterschiede so groß sind, dass keine Einigung im Sinne einer konstruktiven Ergänzung möglich ist.

Im Verlauf der Gespräche sollte deutlich werden, dass die Entscheidung der Bewerber ausschließlich im Einklang mit sich selbst und ihrem Partner stehen sollte. Die Meinungen Dritter können wohl zu Rate gezogen werden - solche Expertenmeinungen sollten jedoch niemals den Ausschlag geben. Der Bewerbungsprozess dient letztlich dem Aufbau von Entscheidungskompetenz aufseiten der Bewerber, damit später alle Beteiligten bei der Aufnahme eines Kindes gut zusammenarbeiten können. In dem Maße, wie die Bewerber bereit sind, auf Erfahrungen und Vorschläge der Vermittler einzugehen, sollten sie auch bereit sein, auf die Bedürfnisse eines Kindes zu achten und auf sie einzugehen.

2.4. Akzeptanz und Toleranz gegenüber der Herkunft des Kindes

Wenn die Eltern sich von dem Wunsch nach einem eigenen Kind verabschiedet haben, sind sie offen, sich mit der Herkunft eines fremden Kindes zu beschäftigen. Dies ist Voraussetzung für eine gute Identitätsentwicklung des Kindes. Die Fragen nach der eigenen Herkunft haben für das Adoptivkind existentielle Bedeutung; es braucht in verschiedenen Entwicklungsphasen verständnisvolle Ansprechpartner, die seine Fragen zulassen, ernst nehmen und kindgerecht beantworten.

Grund für die Notwendigkeit, für ein Kind neue Eltern finden zu müssen, ist die mangelnde Perspektive der Herkunftsfamilie, zusammen mit dem Kind leben zu können. Den Adoptionsbewerbern muss verdeutlicht werden, dass in gründlichen Gesprächen mit den leiblichen Eltern die Zukunftsperspektive ihres Kindes geklärt wird: Kann das Kind in der Familie verbleiben oder soll es in eine andere Familie gegeben werden? Auch müssen die Gründe für die Abgabe eines Kindes durch die leiblichen Eltern dargestellt werden - wie die Trennung der Eltern, soziale Unsicherheit oder materielle und psychische Belastungssituationen, die sich durch Hilfe von außen nicht in einem für die Entwicklung des Kindes vertretbaren Zeitraum ändern lassen.

Für die Entwicklung des Kindes ist es wichtig, dass die aufnehmenden Eltern die Gründe für die Abgabe akzeptieren und die Bedeutung der leiblichen Eltern für das Kind anerkennen. In diesem Zusammenhang kann ein Treffen der Adoptiveltern mit den leiblichen Eltern eine große Hilfe darstellen, da Adoptiveltern nicht auf Beschreibungen und Berichte Dritter angewiesen sind, sondern sich ein ungefiltertes Bild von den leiblichen Eltern machen können. Umgekehrt zeigt die Erfahrung, dass dadurch die Herkunftsfamilie die Entscheidung besser tragen kann, ihr Kind in eine andere Familie zu geben. Bei solchen Fällen kann die Anonymität der Adoptiveltern durchaus gewahrt werden.

Besonders für ältere Kinder ist es von Bedeutung, dass ihr bisheriges Leben keine Abwertung durch die Adoptiveltern erfährt. Durch die Vermittlung wechseln Kinder von einer Familienrealität in eine andere, die sich gravierend unterscheiden. Von der akzeptierenden Haltung der aufnehmenden Eltern hängt es ab, ob ein Kind seine Herkunft als Belastung empfindet oder sich damit positiv auseinander setzen kann. Mit Toleranz ist die Anerkennung der biologischen Elternschaft und der Wurzeln des Kindes gemeint, nicht die Akzeptanz aller Verhaltensweisen und Einstellungen der leiblichen Eltern. Diese Haltung fällt dann besonders schwer, wenn dem Kind von den leiblichen Eltern Schaden zugefügt wurde. Für die Entwicklung des Kindes ist es wichtig, sich immer wieder mit der Tatsache der Trennung von seinen Eltern auseinander setzen zu können und dabei Unterstützung zu finden. Dies kann auch bedeuten, dass heranwachsende Jugendliche direkten Kontakt zu ihren Eltern wünschen.

 

Beratung für "abgebende Mütter" vor und nach der Freigabe des Kindes

Christine Swientek

Rund 200.000 Adoptionen wurden in der Nachkriegszeit in Westdeutschland abgeschlossen. In den Jahren nach dem Krieg waren es viel zu viele Kinder, die heimat- und familienlos auf Adoptionen warteten, weil sie aufgrund von Krieg, Flucht, Gefangenschaft und anderen Kriegsfolgen keine Eltern mehr hatten. Inzwischen haben sich nicht nur die Abgabegründe geändert, sondern es hat sich auch das Zahlenverhältnis von Adoptierwilligen zu Adoptierbaren umgekehrt.

Entsprechend der Zahl abgeschlossener Adoptionen gibt es rund 200.000 leibliche Mütter, von denen heute viele auf der Suche nach ihren Kindern sind, die sie vor mehr oder minder langer Zeit zur Adoption freigegeben hatten. Und jährlich geben noch immer rund 2.500 Mütter ihre Kinder für so genannte Fremdadoptionen frei.

1. Freigabegründe

Die Freigabegründe sind so vielfältig wie die einzelnen Frauenbiographien. Sie lassen sich jedoch meiner Erfahrung nach in vier großen Bereichen zusammenfassen:

(1) Wirtschaftliche Gründe stehen in diesen Ländern an erster Stelle - in der Regel gekoppelt mit sozialen Problemen. Hier ist zunächst die Wohnungsnot bis hin zur Obdachlosigkeit zu nennen, die allerdings erst oft entsteht, wenn die Mutter ihrer Schwangerschaft wegen vom Kindesvater verlassen oder von den eigenen Eltern aus der Wohnung verwiesen wird - was auch noch in den 90er-Jahren dieses Jahrhunderts geschieht. Aber auch Untermietverhältnisse, die das "Mitbringen" eines Säuglings nicht gestatten, oder Kündigung wegen angeblichen Eigenbedarfs ab Bekanntwerden der Schwangerschaft erhöhen die Freigabequote bei Müttern erheblich. Die Aussicht, über viele Jahre mit dem Kind kärglich von Sozialhilfe leben zu müssen, weil mangelnde Kinderbetreuungseinrichtungen die Fortführung von Berufsausbildung oder -ausübung unmöglich machen, ist ein weiteres sozioökonomisches Motiv zur Trennung vom Kind, von der sich die Mütter auch bessere Chancen für dieses versprechen.

(2) Durch "Druck von außen", oft gekoppelt mit dem erstgenannten Motiv, kommt es in zahlreichen Fällen zur Einwilligung in eine Adoption - in erschreckend hohem Maße sogar bei Kindern, die von ihren Müttern ursprünglich erwünscht waren. Die Eltern der Kindesmütter, die um ihren "guten Ruf" fürchten, und die Kindesväter, die für das Kind bis zu dessen 18. Lebensjahr immerhin zwischen 60.000,- und 90.000,- DM zahlen müssten, bilden mit den Vermittlungsstellen, die zur Aufrechterhaltung ihrer Existenz auf zur Adoption freigegebene Kinder angewiesen sind, oft eine "unheilige Allianz". Die Entmutigung der Mütter, das Absprechen aller ihrer mütterlichen Fähigkeiten und der Entzug jeglicher sozialer und materieller Zuwendung führen schnell zum Entschluss, ihr Kind abzugeben - ein Entschluss, der dann nicht selten in den nächsten Jahrzehnten bereut wird.

(3) Bei schätzungsweise einem Fünftel aller zur Adoption freigegebenen Kindern können wir davon ausgehen, dass sie den Müttern/Eltern gegen deren Willen fortgenommen werden. Wie oft diese Herausnahmen wegen Suchtgefahr, Verwahrlosung oder Kindesmisshandlung tatsächlich gerechtfertigt sind, lässt sich im Nachhinein nicht eindeutig rekonstruieren. Adoptiveltern wissen jedoch oft von solchen früheren Lebensbedingungen der von ihnen aufgenommenen Kinder zu berichten, die deren Annahme dann zu einem Akt christlicher Nächstenliebe für die "Schwächsten der Schwachen" werden lässt.

(4) Die vierte Gruppe - und wohl auch die kleinste! - sind diejenigen Frauen, die sich nach reiflicher Überlegung und Abschätzen aller wirklichen Alternativen zur Fortgabe des Kindes freiwillig entscheiden.

Betrachten wir die (west-)deutsche Adoptionsszene aus der Warte abgebender Mütter, dann müssen wir konstatieren, dass die hohe Adoptionsquote in einem wohlhabenden Lande vor allem ein Symptom für ein nicht funktionierendes Sozialsystem ist, das sich in besonderer Weise als frauen- und kinderfeindlich darstellt.

2. Beratung vor der Vermittlung

Mit "Beratung" dort ansetzen zu wollen, wo das gesellschaftliche System bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht auffängt, ist ein Charakteristikum unserer Zeit. Eine (werdende) Mutter - ohne Wohnmöglichkeit, in sozialer Isolation und mit der Aussicht, Schule, Ausbildung, Studium oder "Karriere" abbrechen zu müssen - benötigt Wohnraum, Kontakte und effektive, tatkräftige Hilfen, weniger "Beratung" im trauten tête à tête zwischen Berater und Klientin. Allerdings könnte die Beratung betroffener Mütter auch solche Faktoren zum Inhalt haben. Außerdem müsste sie sich langfristig auf die Initiierung von Selbsthilfeeinrichtungen spezialisieren.

In der Adoptionsvermittlung hat jede Beratung zunächst davon auszugehen, dass Mutter und Kind ein gemeinsames Leben ermöglicht werden sollte. Sie wird deshalb alles und jeden einbeziehen, der diesem Ziel dient. Dazu gehören - heute noch sehr unüblich! - Kontaktaufnahme und Gespräch mit den Großeltern des zu vermittelnden Kindes, die manchmal nichts von dessen Existenz wissen, oft aber die treibende Kraft im Adoptionsverfahren sind. Ihre Angst vor "Schande", Überforderung oder finanziellen Lasten muss in Gesprächen offenbart werden können. Häufig verheimlichen sie ebenso wie die abgebenden Mütter und haben deshalb keine Chance, zu einer auf Dauer befriedigenden Lösung zu kommen. So benötigen sie beispielsweise Informationen über den Status nichtehelicher Kinder und über ihre zunehmende Akzeptanz in unserer Gesellschaft. Ihre Sorge, wegen der Geburt eines nichtehelichen Kindes sozial geächtet zu werden, muss relativiert werden. Sie sind deshalb - neben der Mutter - die primären Ansprechpartner im Vermittlungsgeschehen.

Ebenso unüblich - und seit der Gesetzesreform von 1977 noch seltener als früher - sind derzeit Gespräche mit dem Kindesvater. Er wird seither besonders häufig zu einem "Unbekannten" erklärt, damit er nicht gefragt werden braucht und "keinen Sand ins Getriebe der Vermittlung" streuen kann. Der Vater sollte - im Gegensatz zur herrschenden Praxis - jedoch sehr bewusst herangezogen werden. Er hat bewusst oder fahrlässig ein Kind gezeugt, und niemand hat das Recht, ihn aus der Verantwortung zu entlassen. Er wird sich wie die Mutter Gedanken um die Zukunft des Kindes machen; diese müssen im Vermittlungsprozess Berücksichtigung finden.

Wenn abgebende Mütter Kontakte zu Eltern und Kindesvater ablehnen, bedarf dieser Entschluss ausführlicher gemeinsamer Überlegungen. So muss analysiert werden, was ihre Befürchtungen sind, welche Folgen die Einbeziehung beziehungsweise Nicht-Einbeziehung haben könnte, was die Entscheidung für die Zukunft aller Betroffenen bedeuten könnte...

In die Beratungsgespräche mit der leiblichen Mutter gehört unbedingt die Aufklärung über ihre Rechte sowie die neuen psychologischen und sozialpädagogischen Überlegungen zu einer Öffnung der Adoption. Sie sollte wissen, dass sie die Adoptiveltern kennen lernen und aussuchen darf. Sie sollte auch auf Möglichkeiten hingewiesen werden, wie sie nach der Vermittlung in direkten oder indirekten Kontakt zu ihrem Kind treten kann. Sollte die Mutter allerdings erst daraufhin ihre Einwilligung in die Adoptionsfreigabe geben, so muss dieser Schritt noch einmal besonders gründlich überlegt werden. Bislang gibt es nämlich keine rechtliche Handhabe, Adoptiveltern zur Einhaltung ihres Versprechens zu bewegen, das in der Euphorie gemacht wurde, nun endlich ein Kind zu bekommen: Niemand kann sie später zum Aufrechterhalten direkter oder indirekter Kontakte zwingen - und selbst wenn dies rechtlich geregelt wäre, gäbe es ähnliche Probleme wie zum Beispiel beim Besuchsrecht nach einer Ehescheidung.

Dringend erforderlich scheint mir bei all diesen Anforderungen an die Beratung abgebender Mütter zu sein, dass die Freigabeentscheidung in einem Team von Fachleuten besprochen werden sollte. Die einsame Einzelentscheidung nur einer Sozialarbeiterin, die gleichzeitig auch die "Not kinderloser Paare verwaltet", sollte der Vergangenheit angehören. In dem Team sollte eine Fachkraft die Rolle des "Anwaltes für die Mutter" übernehmen, die alle Aspekte pro und contra Adoption beziehungsweise pro und contra Zusammenleben von Mutter und Kind überprüft und eventuell nach Alternativen zur Adoption sucht. Dabei muss beachtet werden, dass es nicht ausreicht, den betroffenen Frauen in dieser Konfliktsituation Zuspruch und Tipps zukommen zu lassen, um sie zu aktivieren. Vielmehr bedarf es des tatkräftigen Zupackens - unabhängig von jeder Beratungsideologie.

Mit Kenntnis der gegenwärtigen Praxis wäre es müßig, den Einwand zu äußern, dass die genannten Bemühungen zu viel Zeit benötigten. Wenn Adoptionsvermittler heute berichten, sie würden nicht mehr ein bis zwei, sondern drei bis vier Gespräche mit leiblichen Müttern vor der Vermittlung führen, dann ist daran abzulesen, wer im Adoptionsgeschehen der eigentliche Klient nicht ist: die Mutter. Das Argument, das so oft an den Tag gelegt wird, es müsse im Interesse des Kindes schnell gehen, ist nicht glaubwürdig, wenn die leibliche Mutter dabei vernachlässigt wird.

3. Zur Identität abgebender Mütter

Wenn wir davon ausgehen, dass Identität das Konzept ist, das der Mensch von sich selber hat (Selbstbild), müssen wir bei Frauen, die ihre Kinder zur Adoption freigegeben haben, eine Zweiteilung vornehmen: Die Identität vor Eintritt der Schwangerschaft und die Identität nach Geburt und Freigabe des Kindes unterscheiden sich erheblich.

Mich beschäftigt seit Jahren die Frage, worin sich abgebende Mütter von Frauen unterscheiden, die ihre Kinder behalten und selber aufziehen - auch wenn diese zunächst ungeplant und unerwünscht waren. Ich habe beim Vergleich aller soziographischen Daten nur einen Fakt gefunden, in dem sich die beiden Gruppen maßgeblich unterscheiden: Es sind weder die Nichtehelichkeit oder der Ausbildungsstand noch ein besonders hohes oder niedriges Alter der Mutter, sondern ausschließlich das plötzliche Alleingelassenwerden im Falle einer Schwangerschaft.

Die Frau - auch heute noch erzogen für die Übernahme der Mutterrolle und bereit, sich prinzipiell dieser Rolle zu fügen - wird gezwungen, sich zwischen zwei Alternativen zu entscheiden: zwischen der Rolle der "guten Mutter", die selbstverständlich ihr Kind austrägt und selber aufzieht (dafür jedoch jeglicher anderen sozialen Bindungen verlustig geht), und der Rolle der "gehorsamen" Tochter und/oder Partnerin, die sich das Kind verbieten lässt, sich von ihm trennt, dafür aber in allen sozialen Bindungen von Familie und Freundschaft verbleiben darf. Fällt die Entscheidung zugunsten der Freigabe, bricht die Mutter nicht nur ein Tabu, das sie außerhalb der Gesellschaft stellt, sondern sie verlässt auch ihre bisherige Identität als "intakte" Frau und Mutter, die sich den Rollenerwartungen unterwirft. Gleichzeitig erzeugt diese Trennung aufgrund ihrer weiblichen Sozialisation erhebliche Schuld- und Insuffizienzgefühle, die ihr oft ein Leben lang bedeuten, dass sie als Frau und Mutter versagt hat - und versagen wird. Spätestens beim Versuch, neue Partnerschaften einzugehen, wird sie erleben, in welchem Maße sie wegen der Freigabe abgelehnt wird. Potentielle Partner fürchten um ihren eigenen gemeinsamen Nachwuchs und verlassen die Frau, weil sie eben keine "richtige" Frau ist, wenn sie "so etwas" getan hat. Auch in Diskussionen über "Abtreibung contra Adoption" erleben abgebende Mütter ihre "Schande" immer und immer wieder von neuem.

4. Abgebende Mütter und "Stigma-Management"

Abgebende Mütter sind also "Gezeichnete" - sie tragen das Stigma der Frau, die in ihrer ureigensten Rolle versagt hat. Zu ihrer Verlassenheit, den Schuld- und Versagensgefühlen sowie der Ablehnung von außen kommt für viele Frauen zunehmend (und nach vielen schmerzlichen Vorerfahrungen) das "Managen" dieses Stigmas hinzu.

Viele Frauen lösen diesen für sie unerträglichen Zustand dadurch, dass sie ihre gesamte Lebensführung ändern: Sie verlassen Familie, Freundeskreis und Arbeitsstelle - wo ein jeder um ihr "Versagen" weiß - und beginnen (scheinbar) neu. In der Sprache der Stigmatheorie (Goffman 1980) wechseln sie also aus der Position der Diskreditierten in die der Diskreditierbaren. Das bedeutet konkret: Im neuen Lebensumfeld weiß niemand von ihrer "Schande". Es besteht jedoch die Gefahr, dass jederzeit jemand (oder etwas) aus der Vergangenheit auftaucht und das Geheimnis ausplaudert. Um den Kreis der neuen Mitwisser von vornherein gering zu halten, kommt es zudem bei vielen abgebenden Müttern zu einer zusätzlichen Vereinsamung: Je weniger Menschen sie vertrauensvoll in ihr Privatleben einbeziehen, umso geringer ist die Gefahr, dass ihr Geheimnis offenbart wird.

Die andere Form, mit diesem Stigma umzugehen, ist das "Täuschen" durch Verschweigen oder Lügen, wenn es zum Beispiel um einen Erfahrungsaustausch über Schwangerschaft und Geburt geht oder wenn eine neue Partnerschaft eingegangen wird. Selbst Hausärzte werden nicht eingeweiht, obwohl von ihnen zu diesem Zeitpunkt des ängstlichen Verschweigens noch am ehesten Hilfe ausgehen könnte.

Wer in der Situation ehemals abgebender Mütter ist, wer so täuschen oder lügen muss, lebt einsam. Er lebt in ständiger Angst vor Offenbarung oder Erpressung. Zu den ohnehin schwerwiegenden psychischen und psychosomatischen Folgen - Störungen vor allem im gynäkologischen Bereich; circa 10 bis 15% der abgebenden Mütter bleibt später psychogen steril (Deykin/Campbell/Patti 1984; Swientek 1986) - kommen umfassende soziale Probleme hinzu. Dieses "Freigabesyndrom" führt bei manchen Frauen zu schwerwiegenden Selbstmordversuchen, vollendeten Selbstmorden, zu Frühverrentung und zu langandauernden (psychiatrischen) Therapieversuchen.

5. Folgerungen

Zum einen müssen für jede Frau, die ihr Kind lieber behalten als fortgeben möchte, die räumlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Forderung mutet so selbstverständlich an, dass es schmerzt, sie niederzuschreiben. Zum anderen müssen für alle Frauen, die - aus welchen Gründen auch immer - ihr Kind doch freigegeben haben, Möglichkeiten geschaffen werden, sich in Therapiegruppen oder in Einzelgesprächen auszusprechen und auszutauschen. So sollten jeder Frau unmittelbar nach der Adoptionsfreigabe Adressen von beratenden Psychologen, Psychotherapeuten oder Pädagogen (die allerdings für diese Problematik geschult sein sollten) zugänglich gemacht werden. Hier bedarf es auch eines systematischen Aufbaus einer entsprechenden Infrastruktur.

Die genannten Hilfsangebote müssen auf "neutralem" Boden stattfinden und für die betreffenden Frauen kostenlos sein. Dass die Adoptionsvermittlungsstellen für diese Angebote nicht die richtigen Ansprechpartner sind, dürfte einleuchten. Dennoch wird die Richtigkeit der Freigabe oder Fortnahme von diesen Stellen gerne daran gemessen, ob die Mutter später noch kommt, sich ausweint, sich erkundigt. Dieses Beratungsangebot sollte durch die Initiierung (und gegebenenfalls Finanzierung) von Selbsthilfegruppen ergänzt werden. Erfahrungsgemäß hilft abgebenden Müttern der Austausch mit gleichermaßen Betroffenen sehr viel stärker als diverse "Therapie"-Versuche. Auch hier besteht noch ein erheblicher Organisationsbedarf.

Und als Letztes ist zu fordern, dass Frauen, die ihr Kind fortgegeben haben, auch im Nachhinein keinerlei Diskriminierung erfahren. Dabei muss allerdings davor gewarnt werden, die Freigabequote mit dieser Anti-Diskriminierungskampagne erhöhen zu wollen. Selbst wenn der stigmatisierende und diskriminierende Druck von außen fortfällt, leiden sehr viele Mütter unter ihrer Entscheidung - zumal, wenn diese nicht ganz freiwillig erfolgte.

Abschließend sei noch daran erinnert, dass Mütter in der so genannten Dritten Welt nicht anders denken und fühlen als Mütter bei uns. Frauen auf der ganzen Welt muss mit Hilfe sozialpolitischer Maßnahmen ermöglicht werden, ihre Kinder selber aufzuziehen, wenn sie dies wünschen. Die Adoption muss eine Hilfe für das allein stehende Kind sein, für das Eltern gesucht werden - und nie umgekehrt!

 

Vermittlung älterer und behinderter Kinder

Volker Krolzik

"No child is unadoptable", lautet der Titel einer älteren amerikanischen Veröffentlichung. Ist das wirklich so? Ist jedes Kind wirklich adoptionsfähig? Erfahrene Fachkräfte in den Adoptionsdiensten wissen um die Begrenztheit ihrer Möglichkeiten, für ältere und/oder behinderte Kinder aus Deutschland oder aus einem Land der so genannten "Dritten Welt" geeignete Eltern zu finden.

In den letzten 15 Jahren haben sich vor allem einige überregionale Fachdienste von freien Trägern der Jugendhilfe, die Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter und auch einzelne Großstadtjugendämter gezielt dieser Gruppe elternloser Kinder angenommen. Die folgenden Erfahrungen und Erkenntnisse entstammen vor allem der langjährigen Arbeit des überregional tätigen "Evangelischen Vereins für Adoptions- und Pflegekindervermittlung Rheinland e.V.", dessen Fachdienst ich seit 1983 leite.

1. Welche Kinder sind hier gemeint?

Für körperlich und geistig relativ gesunde Kinder bis zum Vorschulalter finden wir in der Regel innerhalb weniger Monate geeignete Ersatzeltern. Das gilt besonders dann, wenn die rechtliche Situation geklärt ist und die leiblichen Eltern in die Adoption einwilligen werden oder zumindest klar ist, dass dieses Kind auf Dauer in der neuen Familie aufwachsen kann. Viele Bewerberpaare nennen bei der Beschreibung ihres Kinderwunsches eine Altersobergrenze von fünf Jahren und begründen diese damit, dass sie nach der Aufnahme in die neue Familie für das Kind und sich selbst mindestens ein bis zwei Jahre Zeit zur Integration und zum "Zusammenwachsen" wünschen, bevor mit der Einschulung des Kindes neue Einflüsse hinzukommen. Auch befürchten sie, den negativen Auswirkungen der belasteten Vorgeschichte älterer Kinder nicht gewachsen zu sein.

Diese Aussagen gelten noch verstärkt für die interstaatliche Adoptionsvermittlung allein stehender Kinder aus der so genannten "Dritten Welt". Hier wird die Altersobergrenze seitens der Adoptionsbewerber in der Regel noch strikter gezogen. Mit Recht befürchten sie, dass durch die sofortige Schulpflicht eines älteren Kindes der sowieso schon schwierige Integrationsprozess eines fremdländischen Kindes in die deutsche Familie und Gesellschaft noch zusätzlichen Belastungen unterliegt. Alleine die Sprachprobleme erschweren den Kindern den Start in der Schule so, dass die gesamte weitere Schullaufbahn davon erheblich belastet sein kann.

Eine Altersobergrenze für die Vermittlung eines Kindes sehen wir bei etwa 12 Jahren. Mit Eintritt in die Pubertät ist die Entwicklung des Kindes eher auf Loslösung und Verselbständigung als auf Integration in eine Familie angelegt. Für ältere Kinder und Jugendliche gibt es deshalb angemessenere und wirkungsvollere Hilfeformen als die Adoptionsvermittlung. Nur in wenigen Ausnahmefällen haben wir Kinder im Alter von 12 und mehr Jahren noch in Adoptiv- oder Pflegefamilien vermittelt.

Auch für Kinder mit Behinderungen und Einschränkungen ist es schwer, geeignete Adoptiveltern zu finden. Dabei ist nach der Art und dem Grad der Behinderung zu differenzieren, und natürlich spielt auch das Alter des behinderten Kindes eine große Rolle.

Fast alle Kinder, für die jenseits des Säuglingsalters neue Eltern gesucht werden müssen, haben eine sehr belastete Geschichte hinter sich. Der einmalige oder wiederholte Bezugspersonen- und Umweltwechsel haben eine totale Auflösung ihrer bisherigen Bezugssicherheit verursacht - manche Kinder haben diese gar nicht oder nur sehr unvollkommen entwickeln können. Viele Kinder haben auch traumatische Erlebnisse und Erfahrungen wie Misshandlungen sexueller oder physischer Art, Gewalt in der Familie, Suizid oder Tod eines Elternteiles gemacht. Diese schwer deprivierten, seelisch behinderten Kinder bilden die größte Gruppe in unserer Klientel. Folgen dieser seelischen Verletzungen und Behinderungen sind häufig Verhaltensauffälligkeiten (Lügen, Stehlen, Autoaggressionen, Einkoten, Einnässen usw.). Aus den seelischen Behinderungen ergeben sich häufig auch Lernbehinderungen, Konzentrationsschwierigkeiten und psychiatrische Krankheiten.

Bei den körperlich behinderten Kindern ist bezüglich ihrer Vermittlungsmöglichkeiten danach zu differenzieren, wie gut die Prognose in Bezug auf eine spätere Selbständigkeit des Kindes ist. Wir finden in der Regel geeignete Adoptiveltern für Kinder mit leichten Spastiken oder mit behandelbaren - möglicherweise auch korrigierbaren - Behinderungen wie Gesichtsspalten oder Alkoholembryopathien ersten und zweiten Grades. Auch für sinnesbehinderte (blinde, hörgeschädigte) Kinder lassen sich geeignete Eltern finden. Viel schwieriger ist das bei Kindern, die an einer nicht korrigierbaren körperlichen Behinderung (wie Spina bifida) oder einer eindeutig lebensverkürzenden Krankheit leiden. In diesen Fällen sind wir froh, wenn es uns gelingt, geeignete Pflegeeltern zu finden, die durch Sonderpflegegelder und ergänzende Hilfen wenigstens finanziell bei der mühevollen Aufgabe der Pflege, umfassenden Versorgung und Erziehung eines stark körperbehinderten Kindes entlastet werden. Eine Adoptionsvermittlung ist unter solchen Umständen nicht sinnvoll.

Das gilt auch für Kinder mit eindeutigen geistigen Behinderungen, für die wir ebenfalls geeignete Dauerpflegefamilien suchen. In Einzelfällen ergeben sich später - vor allem bei Kindern mit einem Down-Syndrom - aus solchen Pflegeverhältnissen auch Adoptionen.

Die Adoptionsdienste haben es in der Regel mit Kindern zu tun, auf die mindestens zwei der genannten Kriterien (Alter, seelische, körperliche, geistige Behinderung) zutreffen. Eine gründliche, mehrdimensionale psychosoziale Diagnose und ein intensives, engagiertes Ringen aller beteiligten Fachleute um die Entscheidung über die für das jeweilige Kind wirklich geeignete Hilfe sind deshalb unerlässlich.

Kommt das zu vermittelnde Kind aus dem Ausland, so treten zu den genannten Problemen noch soziokulturelle Faktoren wie der Wechsel der kulturellen Identität, die neue Sprache und die andere Hautfarbe. Sehr häufig haben diese Kinder gravierende Mangelerfahrungen physischer wie psychischer Art sowie traumatische Erlebnisse in Kriegsgebieten hinter sich, die sich langfristig auswirken. Viele dieser Kinder kommen krank in ihrer neuen Familie an.

2. Welche Eltern werden gebraucht?

Für die eben beschriebene Gruppe von älteren und/oder behinderten Kindern brauchen wir besondere, sehr belastbare, gelassene, geduldige und hoffnungsvolle Eltern.

Für unfreiwillig kinderlose Paare ist es wichtig, dass sie vor der Aufnahme eines fremden Kindes Abschied von dem Gedanken an ein leibliches Kind genommen haben. Das aufzunehmende ältere oder behinderte Kind kann und darf kein Ersatz für das versagte oder durch frühen Tod verlorene leibliche beziehungsweise für das aufgrund geringer Vermittlungschancen schwer zu erhaltende kleine oder gesunde Kind sein.

In dem Gespräch mit den Bewerberpaaren über ihre Motivation zur Aufnahme eines Kindes ist es uns wichtig, von beiden Partnern zu erfahren, was sie für sich brauchen und haben wollen und was sie im emotionalen Bereich einem Kind geben können. Eine realistische Selbsteinschätzung der Bewerber bezüglich ihrer Möglichkeiten und Grenzen, die für die Fachkraft im Adoptionsdienst nachvollziehbar und akzeptabel ist, bildet eine wichtige Grundlage für einen gelingenden Vermittlungsprozess.

Wir erwarten von den zukünftigen Adoptiveltern auch eine gewisse intellektuelle Beweglichkeit, die es ihnen ermöglicht, sich kritisch mit eigenen Erziehungserfahrungen auseinander zu setzen, die Erfahrungen des Kindes nachzuvollziehen, sich in seine emotionale Befindlichkeit einzufühlen und daraus die erforderlichen Folgerungen für das eigene Erziehungsverhalten zu ziehen. Sie müssen bereit sein, mit dem Fachdienst und eventuell weiteren Beratern und Therapeuten zu kooperieren, Kritik anzunehmen und konstruktiv zu verarbeiten.

3. Adoptionsvorbereitung

Kann ein Kind nicht in seiner Herkunftsfamilie leben, sind verantwortliche Sozialpädagogen gefordert, ihm Hilfe zu bieten - wirkliche Hilfe, die seiner Lebenssituation gerecht wird. Es geht darum, die für dieses Kind beste Lösung zu finden. An diesem Prozess sollten möglichst die Eltern des Kindes, seine bisherigen Bezugspersonen und alle diejenigen beteiligt sein, die auf seine Entwicklung Einfluss genommen haben. Die Fachkraft im Adoptionsdienst muss klären, was über das Kind, über seine seelischen Verletzungen, seine Ängste, Wünsche, Hoffnungen, Bedürfnisse, seine Einschränkungen und Behinderungen, seine Möglichkeiten und Grenzen, seine Bereitschaft, sich auf neue familiäre Beziehungen einzulassen, bekannt ist. Bei Inlandsvermittlungen erfahren wir darüber einiges aus den Berichten der Bezirkssozialarbeiter und möglicherweise auch der Kinderärzte, Erzieherinnen, Lehrer und anderer Personen. Nach der Lektüre dieser Berichte wissen wir in der Regel eine ganze Menge über die Herkunftsfamilie und ihren Hintergrund, also das Milieu, in dem das Kind aufgewachsen ist - aber wenig über das Kind selbst.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen und Langzeitbeobachtungen von Adoptiv- und Pflegeverhältnissen lehnen wir bei Kindern jenseits des Säuglingsalters in aller Regel eine Vermittlung von einer Familie in die andere ab. In keinem Fall lassen wir uns bei der Vermittlung unter einen sachfremden Zeitdruck setzen. Wenn das Kind zu dem Zeitpunkt, an dem wir von ihm erfahren (nicht immer ist dann schon eine Hilfeplanung vollzogen), noch in der Herkunfts- oder in einer Pflegefamilie lebt, fordern wir in der Regel eine Zwischenplatzierung in einem dafür geeigneten Heim. Dies hat vor allem drei Gründe:

(1) Das Kind braucht Zeit, um das einmalige oder mehrmalige, häufig traumatisierende Trennungserlebnis zu verkraften, "Trauerarbeit" zu leisten und von der bisherigen Beziehung Abschied zu nehmen. Auch geht es häufig um eine erste Bearbeitung von traumatischen Gewalt- oder Missbrauchserfahrungen. Erfahrene Pädagogen und Therapeuten im Heim können ihm bei der ersten Bewältigung dieser Erlebnisse helfen und dazu beitragen, dass das Kind sich nicht selbst für dieses Geschehen verantwortlich macht.

(2) Die Fachkraft im Adoptionsdienst braucht Zeit, um das Kind besser kennen zu lernen und um möglichst viele Informationen über seine derzeitige physische wie psychische Verfassung zu sammeln. Gerade bei Kindern jenseits des Einschulungsalters geht es auch darum, das Vertrauen des jeweiligen Kindes zu erwerben, damit es der Fachkraft möglich ist, wirklich zuverlässige und gute Eltern auszusuchen. Erst aufgrund der gesammelten Informationen können wir entscheiden, ob die Adoptionsvermittlung für dieses Kind wirklich die richtige Hilfe ist und welches Elternpaar das nach menschlichem Ermessen und intensiver fachlicher Prüfung geeignete ist.

(3) Das ausgewählte Elternpaar und das Kind brauchen Zeit, sich kennen zu lernen, aufeinander zuzugehen, miteinander vertraut zu werden, eine Grundlage für ihr Zusammenleben zu schaffen. Eine gute Kontaktanbahnung ohne Zeitdruck ist nach unserer Erfahrung eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein Gelingen des Adoptionsverhältnisses.

Sollten umfangreichere medizinische Behandlungen notwendig sein, so versuchen wir, diese möglichst in die Zeit des Heimaufenthaltes zu legen, damit der Start in der neuen Familie nicht durch Klinikaufenthalte oder schmerzhafte Behandlungen belastet wird.

4. Auswahl und Vorbereitung der Adoptiveltern

In der Phase der Informationssammlung und des Kennenlernens des Kindes überlegen wir gemeinsam mit den bisherigen Bezugspersonen und den zuständigen Fachkräften, welche Eltern und welche familiäre Konstellation gerade dieses Kind braucht. Die Ergebnisse der Beratungen und die gesammelten Daten werten wir dann im Team unseres Fachdienstes aus und suchen zunächst nach groben Kriterien die Unterlagen der Paare heraus, die für dieses Kind in Frage kommen könnten. Der weitere, sich über mehrere Tage erstreckende Prozess der Elternauswahl vollzieht sich im Gespräch der Fachkräfte über das Kind und über die jeweiligen Bewerberpaare. Immer wieder fallen Paare aus dem Prozess heraus, weil sie für gerade dieses Kind und seine spezielle Problematik für doch nicht so geeignet gehalten werden. Im Idealfall bleibt schließlich ein Paar übrig, von dem alle Mitglieder unseres Teams und auch die anderen für dieses Kind zuständigen Fachkräfte meinen, dass es die richtigen Eltern für das Kind sind.

Gerade bei älteren, schwierigen, von ihrer Vorgeschichte belasteten Kindern ist die Auswahl oft sehr eingeschränkt. Es hat sich gezeigt, dass diese Kinder nur durch überregionale Fachdienste vermittelt werden können, die in einem großen Einzugsgebiet nach den wirklich geeigneten Eltern suchen können und nicht darauf angewiesen sind, bei der Elternauswahl "faule Kompromisse" zu schließen. Hier hat sich die durch das Adoptionsvermittlungsgesetz geschaffene Struktur der Zentralen Adoptionsstellen und der überregionalen Adoptionsdienste in freier Trägerschaft bewährt.

Bei der Elternauswahl ist es sehr wichtig, die Geschwisterkonstellationen in den Adoptivfamilien zu berücksichtigen. Aufgrund unserer Vermittlungserfahrung haben wir schon in früheren Jahren darauf geachtet, dass das aufzunehmende Kind jeweils das mit Abstand (mindestens zwei Jahre) jüngste in der neuen Familie ist. Diese Vorgehensweise ist dadurch verstärkt worden, dass wir in den letzten 10 Jahren leider sehr häufig Zweitvermittlungen von Adoptiv- und Pflegekindern durchführen mussten, bei deren Erstvermittlung dieser Grundsatz von anderen Diensten nicht beachtet worden war. Diese Einschätzung wurde durch die Forschung (siehe Teil II.) bestätigt. Überhaupt hat sich gezeigt, dass die Ursachen für ein späteres Scheitern von Adoptionsverhältnissen häufig bereits in der Vorbereitungs- und Anbahnungsphase zu suchen sind.

Haben wir uns auf die oben beschriebene Weise für ein Elternpaar entschieden, so muten wir den Eheleuten in einem persönlichen Gespräch alle Informationen zu, die wir über das Kind gesammelt haben. Die Bewerber wissen, dass nur sie auf dieses Kind angesprochen werden und nicht noch "Konkurrenten" vorhanden sind.

Es ist wichtig, dass die Bewerber wirklich alle Informationen erhalten, da wir nicht wissen können, welche Daten sie zu ihrer Entscheidungsfindung benötigen. Es ist eine allgemeine Erfahrung, dass bestimmte Informationen, die bei dem Gesprächspartner "einrasten", diesen erst für die Beschäftigung mit der Gesamtproblematik öffnen und interessieren.

In dem Gespräch konfrontieren wir die zukünftigen Adoptiveltern auch mit unseren Hoffnungen und Befürchtungen bezüglich der weiteren Entwicklung des Kindes sowie mit den zu erwartenden Belastungen und ermutigen sie, ihre Möglichkeiten und Grenzen realistisch einzuschätzen. Am Schluss dieses Gespräches treffen die Bewerber noch keine Entscheidung, sondern wir verabreden, dass sie am nächsten oder übernächsten Tag der zuständigen Fachkraft mitteilen, ob sie das Kind kennen lernen wollen oder nicht.

Bei positiver Rückmeldung verabreden wir einen Besuchstermin im Heim, bei dem es hauptsächlich um eine erste, relativ unverbindliche Begegnung mit dem Kind geht. Wir versuchen zu vermeiden, dass das Kind bemerkt, dass das Interesse dieses Paares ihm gilt. Denn auch nach der ersten Begegnung sollen die Eheleute noch einmal die Gelegenheit haben, ihre Eindrücke zu sortieren und zu entscheiden, ob sie sich vorstellen können, dass dieses fremde Kind "ihr" Kind werden soll. Darüber geben uns die Bewerber erst ein bis drei Tage später eine Rückmeldung.

Während dieser Zeit ermutigen wir die Eltern immer wieder zu einer realistischen Einschätzung ihrer Möglichkeiten und Grenzen. Wir verdeutlichen ihnen, dass auch ein klares Nein sie nicht grundsätzlich als Adoptiveltern disqualifiziert. Zugleich behalten wir uns bis zu diesem Zeitpunkt - und in manchen Fällen auch noch während der Kontaktanbahnung - vor, eine Fehlentscheidung bei der Elternauswahl durch den Abbruch dieses Prozesses zu korrigieren.

5. Kontaktanbahnung und Übersiedlung

Fallen die Entscheidungen der Adoptionsbewerber und der Fachkraft im Adoptionsdienst positiv aus, beginnt die eigentliche Kontaktanbahnung. Die Gestaltung dieser Phase ist stark von den spezifischen Bedürfnissen des Kindes und den objektiven Möglichkeiten des Heimes und der Adoptionsbewerber abhängig. In der Regel besucht das Ehepaar zunächst die Heimgruppe und das Kind mehrmals in regelmäßigen Abständen und versucht, einen möglichst "entkrampften" Kontakt zu dem Kind aufzubauen. Aktivitäten werden mit ihm in der Gruppe, auf dem Heimgelände und später außerhalb des Heimgeländes und auch im größeren räumlichen Abstand zum Heim durchgeführt. Die Zeitdauer dieser Aktivitäten wird immer weiter ausgedehnt. Häufig ist es notwendig, dass auch eine Erzieherin oder ein Erzieher an den ersten gemeinsamen Ausflügen teilnimmt.

In dieser Kontaktanbahnungsphase ist es sehr wichtig, dass die zukünftigen Adoptiveltern, die Heimmitarbeiter und die Fachkraft im Adoptionsdienst in einem intensiven, offenen und vertrauensvollen Gespräch miteinander stehen. Nach jedem Kontakt wird dessen Verlauf reflektiert, das anschließende Verhalten des Kindes interpretiert und die weitere Planung verabredet. Sobald die Erfahrungen, die das Kind mit seinen Besuchern gemacht hat, ihm genügend Sicherheit geben, können die zukünftigen Eltern es auch für einen halben oder einen Tag zu sich einladen. Den Auftakt dafür gibt in der Regel das Kind durch seine Frage: "Wo wohnt Ihr eigentlich? Kann ich da auch 'mal hinkommen?"

Hat das Kind eine spezielle Bezugsperson im Heim, ist es hilfreich und gut, wenn diese das Kind beim ersten Besuch in die Wohnung der künftigen Adoptiveltern begleitet und dadurch ihre Unterstützung für die Kontaktanbahnung verdeutlicht. In der Regel folgen nach mehrmaligen Besuchen dann die erste Übernachtung bei den zukünftigen Adoptiveltern, später ein mehrtägiger Aufenthalt und schließlich vielleicht eine Urlaubswoche.

Die Phase der Kontaktanbahnung dauert nach unserer Erfahrung zwischen drei und neun Monaten - in seltenen Fällen auch länger. Es ist sehr wichtig, dass alle Beteiligten sensibel auf die Signale des Kindes achten und diesen folgen. Das Kind macht deutlich, wann es sich ganz den neuen Eltern anvertrauen kann und zu diesen übersiedeln will. Der Ideenreichtum und die Eindeutigkeit der Kinder beim Ausdrücken dieses Vertrauens sind für uns immer wieder wunderbar.

Wir legen großen Wert darauf, dass bei der Übersiedlung des Kindes in die neue Familie ein Abschiedsfest im Heim stattfindet, das das Kind, die Heimgruppe und die neuen Eltern vorbereiten. Damit wird für das Kind ein deutlicher Schlusspunkt gesetzt. Nach der Übersiedlung in die neue Familie sollten dann die Besuche umgekehrt erfolgen: Das Kind sollte nach einigen Wochen mit seinen neuen Eltern die Heimgruppe besuchen, sodass es sich ganz von dort lösen kann.

Der hier beschriebene Prozess der Kontaktanbahnung wird sich natürlich bei jedem Kind etwas anders gestalten. Sind die Entfernungen zwischen dem Aufenthaltsort des Kindes und dem Wohnort der neuen Eltern sehr groß, wird man die Kontaktanbahnung intensiver, aber kürzer durchführen müssen (beispielsweise durch Urlaubsaufenthalte der Eltern am Aufenthaltsort des Kindes). Bei behinderten und kranken Kindern wird die Gestaltung der Kontaktanbahnung von deren Befindlichkeit und den Gegebenheiten in Einrichtungen oder Kliniken abhängig zu machen sein.

Bei Auslandsadoptionen lassen sich nur in seltenen Fällen intensivere Kontaktanbahnungen am bisherigen Aufenthaltsort des Kindes durchführen, bevor die neuen Eltern mit dem Kind nach Europa reisen. In vielen Fällen begegnen sie sich leider am Flughafen zum ersten Mal. In unserer Vermittlungspraxis wünschen wir, dass die zukünftigen Adoptiveltern nach Möglichkeit selbst in das Herkunftsland des Kindes reisen und es dort abholen. Sie haben dann auch einen Eindruck von den Lebensverhältnissen in diesem Land und von dem bisherigen Aufenthaltsort ihres Kindes.

6. Nachgehende Begleitung der Adoptivfamilie

Jeder Fachkraft, die ein älteres oder ein behindertes Kind in eine neue Familie vermittelt, muss klar sein, dass sie verpflichtet ist, dieses Kind und seine neue Familie auch langfristig beratend zu begleiten. Adoptiveltern, die ein solches Kind annehmen, müssen sich darauf verlassen können, dass sie in schwierigen Zeiten nicht alleine gelassen werden, sondern von der Fachkraft Beratung und Entlastung erfahren - auch wenn das juristische Verfahren der Adoption längst vollzogen ist.

Besonders bei der Vermittlung älterer Kinder erleben wir, dass gravierende Probleme oft erst nach ein oder mehr Jahren auftauchen, wenn das Kind in seinen neuen Beziehungen so viel Sicherheit gewonnen hat, dass es deren Belastbarkeit überprüfen kann. Nach einer ersten Phase relativer Anpassung kommt es plötzlich zu einer turbulenten "Purzelbaumphase", die die Eltern häufig an ihre Grenzen führt und deshalb eine intensive Beratung, Entlastung und Unterstützung notwendig macht. Gelingt es, diese Krisen gemeinsam durchzustehen, dann hat die Beziehung gewonnen - und die nächste Krise wird leichter zu bewältigen sein.

Weitere Krisenzeiten in der Entwicklung eines Adoptivkindes mit belasteter Vorgeschichte sind die Pubertät, die Loslösung vom Elternhaus und in manchen Fällen auch die Phase der eigenen Familiengründung. In diesen Zeiten geht es um tief greifende Identitätsfragen - um die Auseinandersetzung mit der eigenen Person, ihren Wurzeln, ihrer Herkunft und ihrer bisherigen Entwicklung. In vielen Fällen wird in diesen Zeiten auch der Kontakt zur Herkunftsfamilie wieder gesucht. Adoptierte und Adoptiveltern brauchen dann die zuverlässige Beratung und Unterstützung durch erfahrene Fachkräfte.

Bei der nachgehenden Begleitung und Beratung sind uns die Gruppenangebote für Adoptivfamilien eine große Hilfe. Als überregionaler Adoptionsdienst führen wir solche Veranstaltungen in Form von Wochenendfreizeiten durch, bei denen sich Adoptivfamilien in relativ festen Gruppen in halbjährigem Abstand treffen. Für die Kinder gibt es ein spezielles Kinderprogramm, für die Eltern Gesprächsrunden. Es hilft den Kindern, zu erleben, dass sie einmal nicht in der Minderheit sind. Den Eltern hilft es, in den Gesprächsrunden zu erfahren, dass und wie andere Betroffene mit ihrer jeweiligen Problematik umgegangen sind. Den Sozialarbeitern kommt dabei eher eine Moderatoren- als eine Beraterfunktion zu.

Nach unserer Erfahrung sind solche Gruppenangebote für Adoptivfamilien mit fremdländischen Kindern ganz besonders wichtig, zumal die Kinder es als große Entlastung erfahren, bei diesen Gelegenheiten mit vielen anderen dunkelhäutigen Kindern zusammen zu sein.

7. Ausblick

"No child is unadoptable". Ich bezweifele sehr, dass dieser Satz wirklich für alle Kinder gilt. Dennoch kann die Adoption auch vielen älteren und/oder behinderten Kindern eine neue Zukunft eröffnen und wesentliche Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich aus einem tief verletzten, behinderten Mädchen oder Jungen ein zufriedenes Menschenkind entwickelt. Die Vermittlung und Begleitung solcher Adoptionsverhältnisse stellt ungeheuer hohe Ansprüche an die sozialpädagogische Kompetenz der Fachkraft, belohnt diesen hohen persönlichen Einsatz aber auch dadurch, dass viele Sozialarbeiter nach langen Jahren der Begleitung und Beratung erleben dürfen, wie aus seelisch, körperlich oder geistig Behinderten selbständige, selbstbewusste und lebensbejahende Menschen werden.

 

Teil 5

Nach der Adoption: Nachbetreuung und Therapie

Voraussetzungen für die Beratung von Adoptiveltern nach erfolgter Adoption

Irmgard Schikorra

Meine nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf die Beratung von Adoptiveltern nach der Vermittlung eines Kindes, insbesondere eines Kindes aus fremden Kulturkreisen. Es werden Bedingungen genannt, die auf die konzeptionellen Überlegungen zur Beratung von Eltern Einfluss haben. Auch müssen Fragen der Selbstorganisation und Selbsthilfe der Familien reflektiert werden. Auch ist zu behandeln, inwieweit Adoptivfamilien aus eigener Kraft in der Lage sind, Hilfen zu organisieren beziehungsweise wann die Fachdienste gefragt sind.

1. Zur Notwendigkeit von Beratung

Die Fachdienste zur Vermittlung fremdländischer Kinder konzentrieren sich bisher vornehmlich auf die Zusammenführung von geeigneten Eltern und Kindern. Dieser Selektionsprozess ist zeitaufwendig und anspruchsvoll. Die Anforderungen an die Fachkräfte wachsen, zumal die Zahl der Interessenten um ein Vielfaches höher liegt als die Anzahl der zu vermittelnden Kinder.

Hinter diese umfangreiche Aufgabenstellung tritt in der Regel die so genannte "nachgehende Betreuung" zurück. Darunter ist zu verstehen, dass Beratung im Nachhinein - und nicht vorbeugend - und nur insoweit geschieht, als sie vom Klienten angenommen wird. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der Begleitung der Familie in der Eingewöhnungsphase und der Betreuung nach erfolgter Adoption.

Folgt man Berichten aus der Praxis der Adoptionsdienste, so stellt man fest, dass in ihnen eindringlich auf die Notwendigkeit einer nachgehenden Betreuung von Adoptivfamilien hingewiesen wird. Es fehlen jedoch greifbare Konzepte einer begleitenden Beratung, in denen auch die Ziele der Beratung benannt werden. Demgegenüber wird die Vorbereitung der Bewerber konkreter beschrieben. Hier erfolgt ein Gesprächsangebot oft in Gruppen.

Viele Fachkräfte wollen der Familie nach der Vermittlung des Kindes eine fachliche Begleitung anbieten. Sie gehen davon aus, dass durch den Prozess der Adoptionsvermittlung bereits eine Beratungsbereitschaft geweckt worden ist. Jedoch halten es manche Adoptiveltern nach erfolgter Adoption nicht mehr für notwendig, die Dienste in Anspruch zu nehmen. Ihr Wunsch nach einem Kind wurde erfüllt, und sie möchten nun aus eigenen Kräften ihre neue Lebenssituation bewältigen. Aus der Sicht der Eltern ist es verständlich, wenn sie sich nach erfolgter Adoption erst einmal der behördlichen Instanz entziehen und ihre Elternrolle selbständig entwickeln wollen.

Angesichts dieser unterschiedlichen Positionen stellt sich die Frage, durch welche Art des Vorgehens die entstehende Adoptivfamilie am besten unterstützt und für eine spätere Nachbetreuung bereitgemacht werden kann. Der Fachdienst muss hier vorausschauend tätig werden. Das ist möglich, wenn der bisher stark auf Diagnose ausgerichtete Fachdienst nicht mehr ausschließlich das Ziel verfolgt, die Eignung der Bewerber zu überprüfen. Die diagnostische Schwerpunktsetzung ist deshalb zu relativieren und durch das Angebot einer begleitenden und beratenden Tätigkeit zu ergänzen. Konzeptionelle Unklarheiten bieten die Chance, dass aufgrund von Erfahrungen aufgezeigt werden kann, wie Konzepte in der Praxis entwickelt werden können.

Ein wichtiger Erfahrungswert ist, dass sich Konflikte häufig aus den unterschiedlichen Bedingungen des Kindes und seiner Adoptiveltern ergeben - Bedingungen, die zum einen in dem fremden Kulturkreis und zum anderen in besonderen sozialen Voraussetzungen liegen können. So kann ein verlassenes Kind aus großer sozialer Not heraus zu Eltern kommen, die in unserer Gesellschaft materiell abgesichert sind. Dies und weiteres gilt es zu berücksichtigen, wenn eine spätere beratende Tätigkeit bereits während des Adoptionsvermittlungsprozesses grundgelegt werden soll.

Allen Beteiligten ist es ein Anliegen, dass der mühevolle Integrationsprozess zum Erfolg führt. Der Gesellschaft - unter anderem in Gestalt der Fachdienste - obliegt es, die Bemühungen der Adoptivfamilien mitzutragen, ohne deren Eigeninitiative zu lähmen.

2. Elternpaare in ihrer durch die Adoption veränderten Lebenssituation

Adoptiveltern mit Kindern aus anderen Kulturen nehmen das Leben in Familie und anderen Kontexten nach dem Prozess der Adoptionsvermittlung verändert wahr. Sie stehen vor der Situation, ihre neuen Erfahrungen mit den Erfahrungen aus früheren Lebensumständen nicht vergleichen zu können. Auch sind die Beziehungen der Partner untereinander und zur sozialen Umgebung aufgrund der Anwesenheit des Kindes neu zu definieren.

Allein dieser Prozess wird von leiblichen Eltern schon als sehr komplex erlebt. Für Adoptiveltern kommt eine weitere Herausforderung hinzu, da es gilt, der "sozialen Elternschaft" gerecht zu werden, aber auch mit der im Hintergrund bestehenden "leiblichen" Elternschaft zurecht zu kommen. Erschwerend tritt hinzu, dass die Eltern trotz des (möglicherweise) fremdländischen Aussehens und der im Hintergrund weiterwirkenden anderen Kultur sich für die erforderliche Integration des Kindes in den hiesigen Kulturkreis einsetzen müssen. Außerdem hat eine Klärung der eigenen Wünsche nach leiblicher Elternschaft zu erfolgen, damit die Entscheidung für die soziale Elternschaft bewusst getroffen und durchgehalten werden kann. Schließlich konfrontiert die soziale Umgebung die Adoptivfamilie mit Vorurteilen und verschiedenen Norm- und Wertvorstellungen sowie mit ablehnenden oder bewundernden Gefühlen. Diese Tatsachen wirken sich auf die Kommunikation der Familie aus. Unsicherheiten im Rollenverständnis und daraus folgend im Verhalten gegenüber den Kindern können die Konsequenz sein.

Ausländische Adoptivkinder sind durch ihr fremdes Aussehen in der Regel als Adoptivkinder stets erkennbar. Sie müssen neben dem Verlust der leiblichen Eltern den Verlust ihres Kulturkreises und - je nach Alter - ihrer Sprache verarbeiten.

Für die Adoptiveltern ist es aufgrund dieser erschwerenden Voraussetzungen umso notwendiger, dass sie in ihrem Handeln als Eltern von ihrer Umgebung respektiert werden. Der Prozess der Angleichung zwischen Adoptiveltern und ihrem fremdländischen Kind kann dann auf einer Basis gegenseitiger Toleranz mit höherer Wahrscheinlichkeit Erfolg versprechend verlaufen. Ferner ist die psychosoziale Integration im Umfeld leichter möglich.

3. Gesellschaftlicher Auftrag der Sozialarbeit

Sozialarbeit ist bekanntlich mit dem Widerspruch konfrontiert, auf der einen Seite den individuellen Bedürfnissen der Klienten, zum Beispiel einer Adoptivfamilie, gerecht werden zu wollen, auf der anderen Seite im Auftrag der Gesellschaft mit ihren Wertesystemen und Rechtsnormen handeln zu müssen. Sozialarbeiter haben demnach die Aufgabe, soziokulturelle Normen und Gesetzesbestimmungen in Relation zu subjektiven Norm- und Wertvorstellungen zu setzen.

Die Adoptivfamilie wird unweigerlich in den institutionellen Rahmen der Jugendhilfe eingebunden. Das widerfährt einer Familie mit leiblichen Kindern erst dann, wenn sie von der Gesellschaft als "störend" erlebt wird. Die Chance, das Vertrauen der Adoptivfamilie zu gewinnen, besteht somit im subjektiven Raum konkreter Beratung und Hilfe. Darüber hinaus hat die Sozialarbeit der Fachdienste die Aufgabe, auf die vorhandenen Ressourcen der Adoptivfamilie einzugehen und unabhängig davon die positive Entwicklung des Kindes im Blick zu behalten. Durch das Beratungsangebot übernimmt die Sozialarbeit ihre gesellschaftliche Verantwortung und unterstützt den Prozess, die soziale Elternschaft als einer der leiblichen Elternschaft gleichwertigen zu übernehmen. Leibliche wie soziale Eltern greifen in Krisenzeiten auf Beratungshilfen zurück, sodass die Sozialarbeit für beide Familienarten eine unterstützende und beratende Funktion hat. Adoptiveltern, die sich einen Bedarf an Entlastung nicht eingestehen können, fallen jedoch durch das soziale Netz der Hilfeangebote, weil eine begleitende Beratung nicht zwangsweise verordnet werden kann.

4. Zielbestimmung für eine beratende Sozialarbeit mit Adoptiveltern

Die Sozialarbeit hat es mit Adoptiveltern zu tun, die ihre Vorstellungen und Wünsche unterschiedlich klar artikulieren können und wollen. Zur Unterstützung dieser Zielgruppe sind nicht nur die Adoptionsfachdienste gefragt, sondern auch andere Institutionen mit ihren jeweiligen Beratungsangeboten. Jedoch muss sich die Sozialarbeit auf den vorhandenen Beratungsbedarf der Adoptiveltern adäquat einstellen: Die Adoptionsfachdienste begleiten die Adoptivfamilien, sofern diese der Unterstützung bedürfen. Sie sollten im Hintergrund bleiben, wenn ihr Angebot nicht benötigt wird.

Der Vermittlungsprozess ist ein maßgeblicher Schwerpunkt sozialarbeiterischer Tätigkeit in den Fachdiensten. Gelingt es, ihn erfolgreich abzuschließen, kann davon ausgegangen werden, dass Adoptiveltern ihre erzieherischen Kompetenzen entwickeln, wie dies auch leibliche Eltern tun. Der Aufbau und die Gestaltung der Familienbeziehungen werden seitens der Sozialarbeit bewusst den Beteiligten vorbehalten. Diese hat somit glaubwürdig zu vertreten, dass sie den Adoptiveltern vertraut. Wenn ein Beratungsangebot gewünscht beziehungsweise vermittelt wird, ist zunächst zu prüfen, welches Ziel die professionellen Dienste und welches die Adoptiveltern für sich verfolgen. Maßgeblich für ein Tätigwerden sind die spezifischen Voraussetzungen der Adoptivfamilie.

Nachdem die Adoptiveltern ihrem Kinderwunsch durch die Adoption nachkommen konnten, beginnen sie, nun ihren Lebensentwurf zu realisieren. Unter günstigen Bedingungen klären sie ihre offenen Fragen und Unsicherheiten und entwickeln ihre Kompetenzen. Im Verlauf des Vermittlungsprozesses war eine enge Zusammenarbeit gegeben, nun ist aber verstärkt die Eigeninitiative der Adoptiveltern gefordert. Auf dieser Grundlage können die Eltern verschiedene Beratungs- und Bildungsangebote in Anspruch nehmen.

5. Zielvorstellung der Eltern für eine weitergehende Beratung

Nach der Entscheidung für ein Adoptivkind werden Adoptiveltern über eine lange Zeit hinweg beobachtet und auf ihre Eignung hin überprüft. Das kann dazu führen, dass sie dem Fachdienst vertrauen und entscheiden, weiterhin von seinen Angeboten profitieren zu wollen. Erfahrungsgemäß bedingt der Prozess der Vermittlung aber vielfach auch, dass sie sich nach der Aufnahme des Kindes von der Vermittlungsstelle distanzieren. Adoptiveltern erleben sich in ihrer sozialen Elternschaft als "normale Eltern". Somit beanspruchen sie mit Recht, ihre neue Lebens- und Familiensituation ohne fremde Hilfe realisieren zu wollen. Außerdem können sie den Kontakt mit dem Fachdienst nicht nur als unterstützend, sondern auch als einschränkend erfahren haben.

Selbst Adoptiveltern mit einer stabilen Individualität und Paarbeziehung empfinden Bedürfnisse nach Erfahrungsaustausch und Beratung. Oft entscheiden sie sich für ein Angebot, das sie selbst organisieren und inhaltlich bestimmen können, und gründen eine Gruppe. Eine andere Möglichkeit für unerfahrene Adoptiveltern besteht darin, sich an erfahrene Adoptiveltern zu wenden. Vordringliches Ziel und Wunsch sind dabei, sich über die eigenen Erfahrungen mit Eltern auszutauschen, die bereits bestimmte Entwicklungskrisen mit dem Kind bewältigt und auch ihre Loslösung vom Fachdienst vollzogen haben.

Eine andere Situation entsteht für Adoptiveltern, die mit ihren neuen Entwicklungsaufgaben nicht oder nur unzureichend umzugehen wissen und daran etwas verändern wollen. Sie wissen oft nicht, wie sie mit ihrer neuen Rolle, dem fremden Status als Adoptivfamilie und den Reaktionen ihrer sozialen Umgebung, mit Krankheit oder auch Behinderung des Kindes fertig werden sollen. Eine ermutigende Beratung kann hier entlastend wirken und die Adoptiveltern befähigen, mit ihren Enttäuschungen und den Auffälligkeiten des Kindes besser umzugehen.

6. Der Beratungsprozess

Der Berater entnimmt den Schilderungen der Adoptiveltern Informationen über aus alltäglichen Lebenssituationen heraus entstehende und wiederkehrende Konflikte. Es ist erstrebenswert, die Probleme gemeinsam herauszuarbeiten und nach Lösungen zu suchen. Dabei sind Handlungsansätze im überschaubaren Rahmen zu entwickeln, die für alle Beteiligten zu einem produktiven Umgang miteinander führen können. Handelt es sich um unveränderbare Faktoren wie körperliche oder geistige Einschränkungen der Adoptivkinder, gravierende soziokulturelle Unterschiede und Ähnliches, so kommt es darauf an, mit ihnen besser leben statt sie abändern zu wollen. Somit geht es immer um Lernprozesse, die beziehungsfördernd wirken und dem Ziel einer lebenslangen Elternschaft entgegenkommen. Wenn solche Schritte gelingen, ist es Aufgabe des Beraters, diese Ergebnisse aufzuzeigen. Auf solche Weise können die Adoptiveltern motiviert werden, sich möglichen weiteren Konflikten zu stellen.

Individuelle Beratung wird dann erfolgreich sein, wenn sie das soziale und soziokulturelle Umfeld der Adoptivfamilie berücksichtigt und einbezieht. Die Sozialarbeit ist aufgefordert, die Betreuung und Kontrolle dieser Klientel zu reduzieren - zugunsten einer Beratung, die auf die Adoptivfamilie eingeht. Diese sollte dahingehend motiviert werden, kreativ ihre eigene Familienidentität zu entwickeln. Dazu gehört auch der lebendige Austausch mit dem Kulturkreis, aus dem das Adoptivkind kommt und in den es möglicherweise eines Tages (für längere Zeit) zurückkehren will.

Die Hilfe zur Selbsthilfe ist auch hier das primäre Prinzip der Sozialarbeit. Das setzt eine gegenseitige Vertrauensbasis zwischen den professionellen Mitarbeitern und den Adoptiveltern voraus. Die kontinuierlich präsenten Fachdienste sollten auch die begleitende Hilfe nicht aufgeben, wenn sie hilfsbedürftige Klienten an spezialisierte Beratungsdienste delegieren. Dieses Angebot von Hilfen schließt ein, Konflikte rechtzeitig wahrzunehmen, um ausweglosen Situationen bei Adoptivfamilien vorzubeugen.

Damit wird nachgehende Beratung zum Endpunkt der Arbeit von Adoptionsdiensten, die mit der diagnostischen Tätigkeit begann. Ein solcher Beratungsprozess begünstigt die Identitätsentwicklung der Adoptivfamilie und führt dazu, dass sie den Integrationsprozess mit ihrem Kind als eigene Leistung anerkennen kann.

7. Perspektiven

Bisher trat die nachgehende Beratung in den Hintergrund, weil die gesetzlichen Bestimmungen dem Vermittlungsprozess den Vorrang einräumen. Obwohl das Adoptionsvermittlungsgesetz das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt gerückt hat, haben die nachgehende Beratung und Begleitung noch nicht den Stellenwert erlangt, der ihnen zukommen müsste. Bislang fehlt ein einheitliches Konzept der Beratung, das die grundlegenden Voraussetzungen aufgreift und den Fachdiensten als Orientierung dienen könnte. Viele Sozialarbeiter wollen sich diesem Anspruch stellen, konzentrieren sich aber bei ihren Bemühungen zu sehr auf die bisherigen Anforderungen in der Vermittlungspraxis.

Beratung wird das bisherige Arbeitsfeld verändern. So sind die institutionellen Gegebenheiten der Arbeitsaufgabe "Beratung" anzupassen. Hier müssen die Verantwortlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe umdenken und Bedingungen schaffen, die eine beratende Tätigkeit für die Fachkräfte möglich machen - denn die Entscheidung für eine Beratung ist nur schwer zu treffen, wenn Leitungskräfte die Zahl durchgeführter Adoptionen höher bewerten als die Beratungsaufgabe. Eine innere Zufriedenheit ist dann nur selten bei den Fachkräften zu erwarten, aus der allein ihnen neue Motivation erwachsen kann. Vielmehr besteht die Gefahr, dass sie sich ausgebrannt fühlen und in andere Arbeitsfelder, in Erkrankung oder Resignation flüchten. Somit ist es notwendig, sie in diesem Spannungsfeld zu entlasten - beispielsweise durch genügend Freiräume, in denen Reflexion, Wissenserwerb und Diskussion eigener Erfahrungen möglich sind. Nur unter solchen Voraussetzungen ist von der Sozialarbeit her ein innovativer Ansatz zu leisten.

Die Sozialarbeit öffentlicher wie privater Trägerschaft hat neben der diagnostischen und überprüfenden Aufgabe auch diejenige der Begleitung und Beratung von Adoptivfamilien wahrzunehmen. Will sie den sozialen wie leiblichen Eltern gerecht werden, so muss sie der nachgehenden Beratung einen entsprechenden Stellenwert beimessen.

 

Betreuung von Adoptivfamilien nach Inlandsadoptionen

Gudrun Jänsch-Kraus

Im folgenden Beitrag wird das Nachbetreuungskonzept der Adoptions- und Pflegevermittlungsstelle des Diakonischen Werkes Bayern, bei der die Verfasserin acht Jahre lang tätig war, dargestellt. Dabei handelt es sich um eine überregionale Vermittlungsstelle, die im gesamten bayerischen Raum Adoptions- und Dauerpflegevermittlungen durchführt. Diese Überregionalität prägt die Gestaltung der Nachbetreuung der Adoptivfamilien ganz wesentlich mit.

Das vorgestellte Konzept ist nicht "am grünen Tisch" geplant worden, sondern hat sich aufgrund des vorhandenen Bedarfs an Betreuung, der von den Adoptivfamilien an die Vermittlungsstelle herangetragen wurde, seit Ende der 60er-Jahre ganz allmählich entwickelt - und ist auch einer stetigen Weiterentwicklung unterworfen. Dass allerdings der Betreuungsbedarf der Adoptiveltern den Fachkräften überhaupt in seiner Dringlichkeit bewusst wurde, ist sicherlich auf das sehr stark am personalen Aspekt der Adoption orientierte Vermittlungskonzept dieser unter kirchlicher Trägerschaft stehenden Vermittlungsstelle zurückzuführen. Die Adoptiveltern spürten das ihnen und dem Kind entgegengebrachte persönliche Interesse und suchten deshalb immer wieder Kontakt zur Vermittlungsstelle, teils um voller Stolz ihren Sprössling vorzuzeigen, teils um sich Rat und Hilfe zu holen. Hinzu kam, dass ab Mitte der 70er-Jahre aufgrund der Kampagne "Holt die Kinder aus den Heimen" sehr viel mehr Kinder im Kindergarten- und Schulalter vermittelt wurden, was schon aufgrund der Verhaltensprobleme, die diese Kinder meistens mitbrachten, eine langfristige Beratung der aufnehmenden Familien erforderte.

1. Überblick über das gesamte Nachbetreuungskonzept

Bei dem Nachbetreuungskonzept des Diakonischen Werkes Bayern handelt es sich um ein System aus mehreren Komponenten, die alle ineinander greifen und sich gegenseitig ergänzen und beeinflussen:

1.1. Die Einzelbetreuung

Die Einzelbetreuung beginnt selbstverständlich nicht erst nach erfolgter Aufnahme des Kindes, sondern bereits während der Kontaktanbahnungszeit. Dieser Zeitraum kann - in Abhängigkeit vom Alter des Kindes - unterschiedliche lang sein: von wenigen Tagen bei einem Säugling bis hin zu einem Jahr bei einem älteren Kind. Bereits in dieser Phase versucht die Fachkraft, den Rollenwechsel weg von der "kontrollierenden Amtsperson" und hin zum Berater, dem man Vertrauen entgegenbringen kann, zu vollziehen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Nachbetreuung.

Nach der Aufnahme des Kindes erfolgen die Einzelkontakte fast ausschließlich in Form von Hausbesuchen. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass sowohl Gespräche im Kreis der gesamten Familie stattfinden als auch - zumindest wenn die aufgenommenen Kinder bereits sprechen können - Kontakte allein mit dem Kind (auch über Spielen, Malen usw.), allein mit den Eltern und gegebenenfalls mit anderen bereits in der Familie lebenden Kindern. Die Häufigkeit solcher Besuche während der Adoptionspflegezeit ist sehr unterschiedlich: ein bis zwei Besuche bei einem Säugling, einer - in Krisensituationen für begrenzte Zeit auch mehrere - pro Monat bei Kindern, bei denen aufgrund ihres Alters, ihrer Vorgeschichte, einer Erkrankung, einer Behinderung oder rechtlicher Schwierigkeiten mit Problemen zu rechnen ist. Ist dauerhaft eine intensivere Betreuung erforderlich, so wird in der Regel versucht, die Familie an eine geeignete Beratungsstelle an ihrem Wohnort zu verweisen. Dasselbe gilt im Falle der Notwendigkeit einer Paarberatung oder einer Einzeltherapie bei einem Elternteil oder beim Kind.

Die Einzelbetreuung wird der Adoptivfamilie in der Adoptionspflegezeit nicht nur angeboten, sondern auch abverlangt. Die Fachkraft meldet sich selbst immer wieder zu Hausbesuchen an. Die Eltern werden aber bereits in der Bewerbungsphase über dieses Konzept informiert; ihr Einverständnis wird eingeholt. Sind sie hierzu nicht bereit, so gilt dies im Auswahlverfahren als Ausschlusskriterium. Dadurch kommt es von vornherein zu einer Selektion von Adoptiveltern mit hoher Beratungsmotivation.

Dieser Beratungskontrakt endet mit dem Ausspruch der Adoption. Danach müssen die Adoptiveltern beziehungsweise -kinder selbst aktiv werden, wenn sie weitere Einzelgespräche wünschen. Häufig wird zu diesem Zeitpunkt zunächst einmal die Einzelbetreuung beendet, da der Adoptionsantrag erst dann gestellt wird, wenn die Integration des Kindes in die Familie nach menschlichem Ermessen als geglückt bezeichnet werden kann. Einzelgespräche können aber bei Bedarf jederzeit wieder aufgenommen werden.

1.2. Die Gruppenarbeit

Ab der Aufnahme des Kindes - in Einzelfällen auf Wunsch der Bewerber auch schon vorher - werden alle Adoptiv- (und Pflege-)Familien, die dies nicht ausdrücklich abgelehnt haben, einmal jährlich zu einem Wochenendseminar eingeladen. Die Teilnahme ist freiwillig. Allerdings wissen wir von vielen Eltern, dass sich vor dem ersten Treffen Neugier und Befürchtungen die Waage hielten, und sie nur deshalb nicht fernzubleiben wagten, weil in aller Regel zu diesem Zeitpunkt die Adoption noch nicht ausgesprochen war. Nach dem ersten Seminar sind die Befürchtungen aber meistens zerstreut, und das Interesse an weiteren Treffen ist sehr groß. Dies ist unschwer daran zu erkennen, dass die ältesten Gruppen nach circa 15-jährigem Bestehen durch die Vermittlungsstelle beendet werden mussten, weil die "Kinder" inzwischen volljährig waren. Der "Kern" dieser Gruppen trifft sich jedoch noch weiterhin privat.

Die Wochenendtreffen sind ein Angebot für die Gesamtfamilie. Während der Gruppenarbeitszeit der Eltern werden die Kinder betreut. Gelegentlich wird für sie ebenfalls Gruppenarbeit zu einem bestimmten Thema angeboten.

Ferner bietet unsere Vermittlungsstelle seit 1985 gelegentlich Gruppen für adoptierte Jugendliche an. Anlass hierfür war eine wissenschaftliche Untersuchung über den "Adoptionserfolg" (Knoll/Rehn 1984/85). Die von 1965 bis 1970 über das Diakonische Werk Bayern vermittelten Adoptivkinder und ihre Adoptiveltern wurden um die Beantwortung eines umfangreichen Fragenkatalogs gebeten. Dabei stellte sich heraus, dass bei den Adoptierten, die inzwischen alle das Jugendalter erreicht hatten, das Interesse an einem Erfahrungs- und Gedankenaustausch mit anderen Adoptierten sowie an Informationen durch die Vermittlungsstelle sehr groß war. Dies führte 1985 zu dem ersten Wochenendseminar für adoptierte Jugendliche, über das in mehreren Fachzeitschriften berichtet wurde (Jänsch/Nutzinger 1986, 1987; Jänsch-Kraus 1988, 1989). 1989 folgte ein zweites Seminar für andere, inzwischen zu Jugendlichen herangewachsene Adoptierte; weitere sind geplant.

1.3. Die Pflege informeller Kontakte

Vonseiten unserer Vermittlungsstelle wird es begrüßt und unterstützt, wenn Adoptiveltern und -kinder brieflich, telefonisch oder durch einen persönlichen Besuch den Kontakt zu den Fachkräften pflegen - auch einfach nur um mitzuteilen, wie es ihnen geht. Die Verfasserin hat die Erfahrung gemacht, dass gerade die bei der Vermittlung schon älteren Kinder sich in großen Zeitabständen durch kleine Gesten (wie die Zusendung eines selbstgemalten Bildes) immer wieder bei ihr in Erinnerung brachten - nach Auskunft der oft sehr überraschten Adoptiveltern gänzlich aus eigenem Antrieb. Offensichtlich empfinden die Kinder die Person des Vermittlers als ein Bindeglied zwischen Vergangenheit und Gegenwart, das sie für ihre Identitätsfindung benötigen und dessen sie sich deshalb gelegentlich rückversichern wollen.

Auch die Vermittlungsstelle selbst meldet sich einmal im Jahr in ganz unverbindlicher Form bei den Adoptivfamilien, indem sie einen "Weihnachtsbrief" verschickt. Dieser enthält neben einigen Gedanken zu einem jährlich wechselnden Thema aktuelle Informationen über die Arbeit der Vermittlungsstelle. Adoptiveltern, die diesen Brief nicht wünschen, können ihn "abbestellen". Dies kommt aber nur äußerst selten vor.

2. Ziele der Nachbetreuung

Durch die Langzeitbetreuung der Familien werden folgende Ziele angestrebt:

(1) Es soll ein Vertrauensverhältnis zwischen den Fachkräften der Vermittlungsstelle und den Adoptivfamilien aufgebaut und über lange Zeit erhalten werden. Es erleichtert Eltern wie Kindern, sich bei Problemen oder Fragen an die Vermittlungsstelle zu wenden. Dabei wird von der Hypothese ausgegangen, dass dies wahrscheinlicher ist, wenn mindestens einmal jährlich über das Wochenendseminar der Kontakt von der Vermittlungsstelle aus aufrechterhalten wird. Die Langfristigkeit erscheint deshalb so wichtig, weil wir die Erfahrung gemacht haben - die tendenziell auch durch die wissenschaftliche Studie bestätigt wurde (Knoll/Rehn 1984/85) -, dass es in Adoptivfamilien oft nach einer jahrelangen unproblematischen Zeit während der Pubertät und Adoleszenz der Kinder noch einmal zu schweren Krisen kommen kann, insbesondere wenn das Kind bei der Vermittlung schon etwas älter war. Darüber hinaus wird durch die langfristige Kontaktpflege angestrebt, dass sich die adoptierten Jugendlichen bei Fragen nach ihrer Vergangenheit oder bei dem Wunsch, Kontakt zur Herkunftsfamilie aufzunehmen, an die Vermittlungsstelle wenden und nicht auf eigene Faust tätig werden.

(2) Ganz allgemein soll die Schwellenangst vieler Adoptiveltern und -kinder vor Beratung, also auch durch eine Beratungsstelle vor Ort, gesenkt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Beratung durch die Vermittlungsstelle als positiv und hilfreich erlebt wird und ein Transfer dieser Erfahrung gelingt.

(3) Es soll Hilfestellung sowohl bei adoptionsspezifischen als auch bei allgemeinen Erziehungsfragen und Problemen des familiären Zusammenlebens gegeben werden.

(4) Vorhersehbaren Problemen soll vorgebeugt werden, indem die Familien auf das wahrscheinliche Eintreten der Probleme vorbereitet werden und der ihnen persönlich mögliche Umgang mit den Schwierigkeiten bereits im Vorfeld erarbeitet wird.

(5) Das Thema "Adoption" soll in großen Abständen und unaufdringlich, aber dennoch regelmäßig, in Erinnerung gerufen werden. Damit soll einer Verdrängung und Tabuisierung des Themas vorgebeugt werden - bei gleichzeitiger Demonstration seiner Normalität durch den Kontakt mit anderen Betroffenen.

(6) Drohende Krisen in den Familien sowie eventuelle Entwicklungsstörungen bei den Kindern sollen möglichst frühzeitig erkannt, angesprochen und einer Beratung oder Therapie zugeführt werden, da dann die Aussicht auf ihre erfolgreiche Behandlung am größten ist.

(7) Die Arbeit der Vermittlungsstelle soll durch die kontinuierliche Rückmeldung über einen sehr langen Zeitraum ständig neu überdacht und weiter qualifiziert werden.

(8) Durch den jahrelangen persönlichen Kontakt zu den Adoptivfamilien soll auch die Arbeit mit den leiblichen Eltern erleichtert werden, da ihnen in den meisten Fällen jederzeit aktuelle, wahrheitsgetreue und relativ detaillierte Informationen über das Ergehen ihres Kindes gegeben werden können. Dieser Aspekt wird in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen, wenn die Tendenz zur "offenen Adoption" weiter anhält.

Durch die Arbeit mit Gruppen im Besonderen werden nachstehende Ziele verfolgt:

(1) Die Nachbetreuung soll für die Vermittlungsstelle so ökonomisch wie möglich gestaltet werden.

(2) Der Erfahrungsaustausch der Betroffenen untereinander soll gefördert werden. Die "Ausgliederung" der Jugendlichen auf eigene Wochenendtreffen trägt der Beobachtung Rechnung, dass diese zwar an der Begegnung mit gleichaltrigen Adoptierten sehr interessiert sind, aber nicht mehr mit den Eltern zu den Familienwochenenden fahren wollen.

(3) Speziell durch das Wochenende für Jugendliche soll jungen Adoptierten die Gelegenheit gegeben werden, sich in intensiver, durch Fachkräfte geleiteter Gruppenarbeit mit den für sie wichtigen Themen auseinander zu setzen - und nicht nur in Gesprächen untereinander während der Freizeitaktivitäten bei den Familientreffen.

3. Gestaltung der Wochenenden für Adoptivfamilien und adoptierte Jugendliche

Alle Familien, die durch das Diakonische Werk Bayern ein Kind zur Adoption oder Pflege vermittelt bekommen haben, werden ab dem Zeitpunkt der Aufnahme einmal jährlich zu einem Wochenendseminar eingeladen. Die Zusammensetzung der Gruppen erfolgt sowohl nach inhaltlichen (mehrere Familien mit andersfarbigen Kindern, mit von Behinderung bedrohten Kindern usw.) als auch nach regionalen Gesichtspunkten und bleibt über die Jahre weitgehend konstant. Eine gewisse Fluktuation ist natürlich immer gegeben. Die hierdurch frei werdenden Plätze werden an neue Adoptiveltern vergeben, oder es werden zwei Gruppen mit erheblichem Rückgang der Teilnehmerzahlen zusammengelegt.

An einem Wochenende nehmen in der Regel nicht mehr als zehn Familien teil. Normalerweise fahren zwei Fachkräfte des Diakonischen Werkes und eine ausreichende Zahl Kinderbetreuer mit. Gelegentlich werden auch Referenten von außen hinzugezogen.

Die Wochenenden beginnen am Freitag mit dem Abendessen und enden am Sonntag mit dem Mittagessen. Es stehen also maximal drei Arbeitseinheiten à drei Stunden zur Verfügung. Es hat sich bewährt, neben der thematischen Arbeit ausreichend Zeit für gemeinsame Freizeitaktivitäten mit den Kindern, aber auch für ein geselliges Beisammensein der Erwachsenen einzuplanen. Freizeitangebote werden von den Eltern selbst vorbereitet und gestaltet; die Fachkräfte nehmen aber an ihnen teil.

Die Themen, die in den Gruppen bearbeitet werden sollen, bestimmen die Adoptiveltern selbst. Dies geschieht entweder bereits im Abschlussplenum des vorausgehenden Wochenendes, durch die aus zwei bis drei Elternpaaren bestehende Vorbereitungsgruppe (die immer am Ende eines Seminars für das nächste Treffen gebildet wird) oder durch eine schriftliche Meinungsumfrage bei allen Teilnehmern. Entsprechend groß ist die Bandbreite der Themen, die schon bearbeitet wurden. Grob kann man aber zwei Themengruppen unterscheiden:

(1) Adoptionsspezifische Themen: Aufklärung des Kindes über seinen Adoptionsstatus und seine Herkunftsfamilie, Einstellung der Adoptiveltern zu den leiblichen Eltern und zu den Freigabegründen, Probleme der Identitätssuche, Verarbeitung der Kinderlosigkeit usw.

(2) Allgemeine Fragen der Erziehung und des familiären Zusammenlebens: Geschwisterrivalität, trotziges und provokatives Verhalten des Kindes, Schulprobleme, sexuelle Erziehung, religiöse Erziehung, Pubertätsprobleme usw.

Die in der Gruppenarbeit angewandten Methoden hängen ab vom Thema, von der Bereitschaft der Teilnehmer, sich zu öffnen, und natürlich auch von der Ausbildung und dem "Repertoire" des Gruppenleiters. Vorwiegend eingesetzt werden: Themenzentrierte Interaktion, Methoden aus der klientenzentrierten Gesprächspsychotherapie, verhaltenstherapeutische Methoden, erlebnisorientierte Methoden aus den Bereichen des Psychodramas und der Familientherapie (wie Skulpturarbeit) sowie körperorientierte Methoden wie Funktionelle Entspannung.

Die Einladung der Jugendlichen zum Wochenendtreffen erfolgt in aller Regel über die Adoptiveltern. Bei Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, ist dies ohnehin nötig (hier wird eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern eingeholt), aber auch bei den bereits volljährigen sollen hierdurch innerfamiliäre Konflikte oder eine eventuelle Missstimmung zwischen den Adoptiveltern und den Mitarbeitern der Vermittlungsstelle vermieden werden. Eine Ausnahme bilden Volljährige, von denen bekannt ist, dass sie nicht mehr im Elternhaus wohnen. Hierdurch entsteht natürlich eine Vorauswahl, da man darauf angewiesen ist, dass die Eltern die Einladung an die Jugendlichen weitergeben und gegebenenfalls auch ihre Zustimmung erteilen.

Bisher waren die jüngsten Teilnehmer 14, und der älteste war 22 Jahre alt; der Altersschwerpunkt liegt zwischen 15 und 19 Jahren. Es werden nur Gruppen aus Jugendlichen gebildet, die dieses Alter erreicht haben. Jeder Jugendliche konnte also bisher nur einmal an einem solchen Treffen teilnehmen.

Der organisatorische Ablauf gleicht dem der Familienwochenenden, was die Einteilung in Gruppenarbeit und Freizeit anbelangt. Die interessierenden Themen werden bei der Anmeldung abgefragt. Ähnlich wie bei den Adoptiveltern beobachten wir auch hier eine Zweiteilung in adoptionsspezifische Themen (wie die Suche nach leiblichen Verwandten) und in relativ adoptionsunabhängige, für diese Altersgruppe "typische" Themen (wie die Ablösung vom Elternhaus). Dem Freizeitbereich kommt allerdings bei diesen Wochenenden ein erheblich größeres Gewicht zu als bei den Familienseminaren: Zum einen müssen die Angebote von den Fachkräften selbst vorbereitet und gestaltet werden, zum anderen haben die Fachkräfte auch die Aufsichtspflicht für die noch nicht volljährigen Teilnehmer.

4. Möglichkeiten, Grenzen und Probleme der Langzeitbetreuung

Nach unseren Erfahrungen ist das Interesse der Adoptivfamilien an einer langfristigen Nachbetreuung sehr groß. Dies gilt für Eltern wie für Kinder. Dabei spielt sicherlich eine gewisse Vorselektion eine Rolle. Vor allem aber führen wir dies darauf zurück, dass es in der Regel gelingt, das Vertrauen der Eltern und Kinder zu gewinnen. Voraussetzung dafür ist die Echtheit, mit der sich die Fachkraft auf ihr jeweiliges Gegenüber einlässt, ohne dabei das tatsächlich bestehende Machtgefälle zu verleugnen. Für die Adoptiveltern wird dann früher oder später erkennbar, dass der Vermittler sie nicht schikanieren möchte, sondern darum bemüht ist, dem Kind, ihnen und sich selbst die Tragödie einer Fehlvermittlung zu ersparen. Gelingt der Aufbau eines solchen Vertrauensverhältnisses nicht, so ist die Abgabe der weiteren Betreuung an eine andere Stelle zu erwägen.

Die Wirkung der Nachbetreuung ist bislang nicht wissenschaftlich untersucht worden. Es kann hier also nur die persönliche Erfahrung, gegründet auf Rückmeldungen von Adoptiveltern und -kindern, wiedergegeben werden. Vergleicht man sie mit den oben aufgeführten Zielen, so kann Folgendes gesagt werden:

(a) Adoptivfamilien wenden sich oft noch viele Jahre nach der Vermittlung wegen akut auftretender Probleme an die Vermittlungsstelle. Dies gilt auch für die adoptierten Kinder, wenn sie mehr Informationen über ihre Herkunft haben oder eventuell nach den leiblichen Eltern suchen wollen.

(b) Adoptiveltern geben immer wieder die Rückmeldung, dass sie durch die Vorbereitung auf bestimmte zu erwartende Probleme mit diesen gelassen und in der für sich selbst geplanten Weise umgehen konnten, wenn die Schwierigkeiten tatsächlich auftraten.

(c) Kleinere, eingrenzbare Probleme können durch einige Einzelgespräche oder durch die Gruppenarbeit an einem Wochenende häufig gelöst werden.

(d) Durch den Kontakt und Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen verlieren viele Probleme an Gewicht. Der Status als Adoptivfamilie kann als etwas Normales erlebt werden, ohne verdrängt werden zu müssen.

(e) Fast bei jedem Wochenende fallen den Fachkräften in ein bis zwei Familien Schwierigkeiten auf, ohne dass diese durch die Familie schon thematisiert werden (können). Die vorsichtige, aber dennoch klare Benennung des Problems ist dann oft Auslöser für eine Auseinandersetzung mit ihm oder für eine anschließende Einzelberatung. Es kommt auch immer wieder vor, dass nach der Beobachtung eines Kindes durch die Fachkräfte den Eltern zu einer eingehenden medizinischen oder psychologischen Untersuchung des Kindes geraten wird. So konnte schon in einigen Fällen zur Früherkennung einer drohenden Behinderung und damit auch zu einem frühzeitigen Therapiebeginn beigetragen werden.

(f) Weder durch die Einzelkontakte im Rahmen der Nachbetreuung noch durch die Wochenendseminare können jedoch festgefahrene, in den familiären Beziehungen begründete Probleme gelöst oder gar Persönlichkeitsveränderungen im therapeutischen Sinn bewirkt werden. Dies kann auch gar nicht das Ziel einer Nachbetreuung sein.

Als großer Nutzen für die Vermittlungsarbeit ist es zu werten, dass sie aufgrund der kontinuierlichen Rückmeldung über den Verlauf zurückliegender Vermittlungen ständig neu überdacht und verbessert werden kann. Dies verschafft den Mitarbeitern im Laufe der Jahre einen großen Erfahrungsschatz und erhöht ihre Arbeitsmotivation. Hierin liegt allerdings auch die Gefahr schwerer, die weitere Arbeit lähmender Schuldgefühle bei Fehlvermittlungen, die ja nie ganz zu vermeiden sind. Für den Umgang mit der eigenen Macht und mit den eigenen Anteilen am Gelingen oder Scheitern von Vermittlungen ist Supervision deshalb unerlässlich.

Eine weitere Gefahr besteht darin, dass sich manche Familien gerade wegen des langjährigen Kontaktes bei Problemen nicht an die Vermittlungsstelle wenden, weil sie ihren guten Ruf dort nicht auf's Spiel setzen wollen. Aus dem gleichen Grund wagt vielleicht umgekehrt die Fachkraft nicht, die Ratsuchenden klar genug zu konfrontieren. In diesen Fällen wäre das Betreuungsziel verfehlt. Es kann auch vorkommen, dass sich die Fachkraft selbst die Schuld an den Problemen in der Familie gibt oder ihr diese von den Adoptiveltern zugeschoben wird. Kann dies im Gespräch nicht angesprochen und aufgelöst werden, ist eine Beratung durch die Fachkraft kontraindiziert.

Während diesen Gefahren durch intensive Fallbesprechungen im Team und durch Supervision begegnet werden kann, gilt dies nicht für ein letztes Problem, das angesprochen werden soll: Die geschilderte Form der Nachbetreuung ist sehr zeitaufwendig. Dadurch verringert sich die Arbeitskapazität, die für neue Vermittlungen zur Verfügung steht. Um dieser Gefahr wirkungsvoll begegnen zu können, muss immer wieder kritisch geprüft werden, ob beispielsweise eine Familie wirklich noch Einzelbetreuung benötigt, ob eine Abgabe an eine andere Stelle möglich ist oder ob Gruppen mit schrumpfenden Teilnehmerzahlen entweder zusammengelegt, mit neuen Familien "aufgefüllt" oder aufgelöst werden können.

So bleibt abschließend nur die Feststellung, dass Stellen, die eine gute Nachbetreuung anbieten sollen - und eine solche trägt gewiss ganz wesentlich zum Gelingen von Adoptionsvermittlungen bei - personell entsprechend ausgestattet sein müssen.

 

Therapeutische Hilfe nach Auslandsadoptionen

Anny J. Bleeker-de Vries

Bei diesem Kapitel handelt es sich um eine gekürzte und überarbeitete Fassung eines Beitrags erschienen in Hoksbergen/Walenkamp 1991

In der ersten Phase der Adoption ausländischer Kinder gab es noch wenig Verständnis für die spezifischen Probleme, die eine Adoption mit sich bringen kann. In den 70er-Jahren und zu Anfang der 80er-Jahre wurde es aber immer deutlicher, dass solche Adoptionen oft mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sind. Es stellte sich heraus, dass Begeisterung, Einsatz und durchschnittliches pädagogisches Können der Adoptiveltern bisweilen nicht ausreichten, um mit diesen Problemen adäquat umzugehen. Der Ruf nach professioneller Hilfeleistung und insbesondere nach spezialisierter Hilfeleistung wurde immer lauter.

1. Wissenschaftliche Befunde

Aus einer in den Niederlanden durchgeführten Untersuchung von Hoksbergen, Bakker-van Zeil und anderen (1982) bei verschiedenen Institutionen der Jugendhilfe ergab sich, dass im Ausland geborene Adoptivkinder vier bis fünf Mal häufiger für Fürsorgemaßnahmen gemeldet wurden, als die in den Niederlanden geborenen Kinder. Offenbar besteht bei den Adoptiveltern ein verhältnismäßig großes Bedürfnis nach sozialpädagogischer oder therapeutischer Hilfe. Das Verhalten von Adoptivkindern gibt offensichtlich häufig Anlass, einen professionell Helfenden um Rat anzugehen. Ein anderer Befund aus dieser Untersuchung zeigt, dass die aus dem Ausland stammenden Adoptivkinder durchschnittlich in einem jüngeren Alter als die in den Niederlanden geborenen Kinder gemeldet wurden: Sie waren 7,5 Jahre alt gegenüber 9,5 Jahren.

Weiter ist bemerkenswert, dass mehr als die Hälfte der Adoptiveltern schon früher mit anderen Fürsorgeinstanzen Kontakt hatte. Manche Eltern sind sogar bei einer großen Anzahl von Beratungsstellen gewesen, bevor sie die richtige Hilfe erhielten. Offenbar entsprach die Hilfe nicht den Bedürfnissen der Ratsuchenden, wodurch diese gezwungen waren, bei mehreren Institutionen nacheinander um Hilfe nachzusuchen.

In der Studie von Hoksbergen, Spaan und Waardenburg (1988) finden wir in gewissem Maße dieselben Erscheinungen wieder. Ein Viertel aller befragten Adoptiveltern von fremdländischen Kindern bekam vom Hilfeleistenden keinen deutlichen Rat oder wurde an andere Stellen überwiesen. Manchmal war die Empfehlung dermaßen erschütternd, dass die Eltern eine andere Instanz oder Institution um Rat angingen. Zehn Prozent der Befragten bekamen nämlich beim ersten Kontakt den Rat, das Kind in ein Heim zu geben. Jedoch wurde keine Hilfe oder Begleitung zur Vorbereitung dieses schweren Schrittes angeboten. Dabei muss man bedenken, dass es sich bei dieser Studie um eine Gruppe von Familien handelte, bei denen das Verhältnis zwischen Adoptiveltern und ihren Kindern seit Beginn der Adoption oder seit einem späteren Zeitpunkt ernsthaft gestört war.

Die komplexe Problematik und die heftigen Emotionen, die schwierige Beziehungen mit sich bringen, können die Hilfeleistenden verwirren. Das kann dazu führen, dass sie sich zurückhalten und die Klienten an andere Stellen überweisen. Es ist dann nicht verwunderlich, dass die befragten Eltern sich vor allem darüber beklagten, dass sie das Gefühl hatten, dass man ihnen nicht wirklich hilft. Dieser Eindruck entstand auch in den Fällen, in denen die Eltern meinten, dass ihr Problem verharmlost worden wäre.

Ferner ergab sich aus diesen Forschungsergebnissen, dass es eine Diskrepanz zwischen der Ansicht des Hilfeleistenden und derjenigen der Eltern über die Entstehung der Problematik gab. Die Hälfte der Eltern sah in den psychischen Störungen des Kindes eine wichtige Ursache. Im Gegensatz zu den Eltern fanden die Hilfeleistenden nur in einem Viertel der Fälle, dass die Ursache vor allem beim Kinde gesucht werden muss. Ihrer Meinung nach lagen die Probleme öfters in der ungenügenden Annahme des Kindes durch die Eltern und in deren manchmal unzureichenden pädagogischen Qualitäten.

Ein wichtiges Ergebnis aus der Forschungsarbeit von Verhulst und Versluis-den Bieman (1989) ist, dass ein großer Unterschied zwischen Hilfebedürfnis und Hilfenachfrage besteht. Für die Mehrzahl der Adoptivkinder wurde zwar nicht häufiger um ambulante Hilfe gebeten als für die nichtadoptierten Kinder aus der Kontrollgruppe, doch war das Bedürfnis der Adoptiveltern nach ambulanter Hilfe aber viel größer als die Nachfrage: Von den Adoptiveltern empfanden 16,1% in mehr oder weniger hohem Maße ein Bedürfnis nach Hilfe, während nur 1,5% tatsächlich um Hilfe baten. Adoptiveltern deuteten an, dass sie keine Hilfe suchten, weil sie sich mutlos oder ratlos fühlten.

Weiter fiel auf, dass fast ein Viertel der Eltern, die professionelle Hilfe suchten, ihrer Meinung nach zu wenig Verständnis seitens des Helfenden fanden. Die Kritik konzentrierte sich vor allem auf die Bestimmung der Ursachen der Probleme: Die Eltern waren der Meinung, dass die Hilfeleistenden zu schnell die Ursachen bei ihnen suchten und zu wenig beim Kind. Auch zeigte sich, dass das Kind in der diagnostischen Phase nicht immer direkt einbezogen wurde. Ein anderer Kritikpunkt der Eltern war, dass die Hilfeleistenden unzureichend mit der Adoptionsproblematik vertraut waren. Dieses führte bei den Eltern zu einem hohen Maß an Unzufriedenheit mit der Hilfeleistung und zu einer abnehmenden Bereitschaft, Hilfeangebote in Anspruch zu nehmen.

Diese Forschungsergebnisse sind Besorgnis erregend: Eine große Anzahl von Familien braucht Unterstützung, kann oder will aber eine Beratungsstelle nicht aufsuchen. Wie ist das zu erklären?

Vielleicht können zwei Spezifika der Adoption dieses einigermaßen erklären. Das Besondere der Adoptionsproblematik wird meines Erachtens vor allem durch die beiden Aspekte Informationsmangel und Komplexität gekennzeichnet. Zu dieser Schlussfolgerung bin ich aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung in der Beratung von Adoptiveltern und ihren Kindern am Adoptionszentrum in Utrecht gekommen.

2. Informationsmangel als Aspekt der Adoptionsproblematik

Obwohl der Erfassung von Daten über das zur Adoption freigegebene Kind im Herkunftsland immer mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird, sind häufig wichtige Hintergrundinformationen nicht vorhanden. Diese Wissenslücken spielen zumeist eher eine Rolle bei Kindern, die in einem späteren Alter adoptiert worden sind. Der Informationsmangel ist sowohl für Adoptiveltern als auch für die Kinder oft nur sehr schwer zu akzeptieren. Immer wieder kommen dieselben Fragen auf und Eltern und Kind sind sich bewusst, dass sie nicht (vollständig) beantwortet werden können.

Dieser Informationsmangel kann auf verschiedene Stufen des Beratungsprozesses einwirken. Er kann das Verhältnis zwischen Hilfebedürftigen und Hilfeleistenden beeinflussen.

2.1. Die diagnostische Phase

Schon bei der Anamnese kann die Vorgeschichte des Adoptivkindes meist nur zum Teil erfasst werden. Sehr oft gibt es überhaupt keine Informationen über die Gesundheit der Mutter während der Schwangerschaft, über ihre Lebensführung (Drogenmissbrauch, Rauchen, Stress) sowie über den Verlauf der Schwangerschaft und der Entbindung. Auch über mögliche Erbkrankheiten bei dem Vater oder der Mutter ist in der Regel nichts bekannt. Meistens wissen wir wenig über die Situation der Herkunftsfamilie und die Versorgung des Kindes in den ersten Lebensjahren, über Heimaufenthalte, die Qualität von Bindungen und die frühkindliche Entwicklung. Eltern und Helfenden bleibt oft nichts anderes übrig, als das derzeitige Verhalten des Kindes anhand der zur Verfügung stehenden Informationen und hypothetischer Ergänzungen zu erklären. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:

C. war schätzungsweise vier Jahre alt, als die Adoptiveltern ihn vollkommen unterernährt in einem südamerikanischen Land antrafen. Zur Illustration der Unterernährung wurde erwähnt, dass C. 14 kg wog. Die Adoptiveltern, die sich im Rahmen eines Studienaufenthalts in diesem Land aufhielten, kamen durch Zufall mit C. in Kontakt. Sie mussten sofort entscheiden, ob sie C. in seinem Heimatland zurücklassen - was fast sicher seinen Tod bedeutet hätte - oder ob sie ihn in die eigene Familie aufnehmen sollten. Sie entschlossen sich, Letzteres zu tun, obwohl sie schon einen leiblichen Sohn im Alter von drei Jahren hatten.

Über C's Vorgeschichte war wenig bekannt. Es wurde vermutet, dass seine Eltern gestorben sind, als er 2,5 Jahre alt war. In der Zeit danach hatte es wahrscheinlich niemanden gegeben, der länger und ununterbrochen für ihn sorgte. C. hatte an Armen und Beinen Narben, die möglicherweise auf Misshandlungen hinwiesen.

Als C. neun Jahre alt war, baten die Eltern bei einer Beratungsstelle um Hilfe: C. sei in jeder Hinsicht anders als sie selbst und ihr biologisches Kind, und es habe den Anschein, dass C. nicht wirklich zur Familie gehören wolle. C. zeige das dadurch, dass er beispielsweise nicht pünktlich nach Hause komme und sich Familienaktivitäten widersetze. Die Eltern vermuteten, dass C. sich nicht an sie binden könne. Die Hilfeleistung umfasste eine Einzeltherapie des Kindes sowie Elterngespräche, die aber weniger häufig stattfanden und mühsam verliefen.

Dieses Fallbeispiel zeigt uns, dass der Berater nur wenig Informationen über die erste Lebensperiode des Kindes hat und deshalb viel mehr als bei deutschen Kindern von Annahmen ausgehen muss, die auch später nicht überprüft werden können. Zudem ist wahrscheinlich, dass der Helfer die Ursachen der Schwierigkeiten woanders sucht als die Eltern des Kindes: So führen die Adoptiveltern die Probleme oft auf die Vorgeschichte des Kindes zurück. Das kommt unter anderem daher, dass die Adoptiveltern schon vor der Adoption über die Information verfügen, wie elend die Situation vieler dieser Kinder ist. Publikationen und Medien bestätigen fortwährend dieses Bild. Eltern, die ihr Kind aus dem Herkunftsland abholen, werden außerdem ganz hautnah mit diesen Tatsachen konfrontiert.

Es ist für die Eltern auch schwer zu akzeptieren, dass es ihnen nicht gelingt, ein befriedigendes Verhältnis mit ihrem Kind aufzubauen. Oft hat es sie viel Zeit, Geld und Energie gekostet, um ein Kind zu adoptieren. Sie adoptieren ein Kind, um ihm geben zu können, worauf es ein Recht hat: Liebe, Nahrung, Unterkunft. Die "home-study" der Vermittlungsstelle hat ein positives Urteil über sie ergeben. Dies kann den Eltern das Gefühl geben, dass nichts schief gehen darf, und sie unter Leistungsdruck setzen. Wenn es dann doch schief geht, wird dies oft als Versagen erfahren, woraus Schuldgefühle resultieren. Manchmal sind diese Gefühle so verletzend, dass - gewissermaßen aus Selbstschutz - die Neigung entsteht, das Problem beim Kind zu suchen. Auf diese Weise wird das Selbstwertgefühl der Eltern weniger angetastet und das Schuldgefühl über ein möglich eigenes Versagen verringert.

Die Hilfeleistenden suchen dagegen die Ursachen der Probleme häufiger im Verhalten der Adoptiveltern und im Funktionieren der Adoptivfamilie als Gesamtheit. In einer derartigen Situation, mit unterschiedlicher Sichtweisen über die Entstehung und Aufrechterhaltung des Problems, wird der Tatsache, dass es sich dabei vielfach nur um Vermutungen und Hypothesen handelt, oft nicht genug Beachtung geschenkt. Auch lassen sich viele Vermutungen nicht nachprüfen. Nur vereinzelt gibt es die Möglichkeit, im Herkunftsland mehr Informationen über das Kind zu erhalten. In den meisten Fällen wird man aber mit wenig Informationen über die ersten Lebensjahre arbeiten müssen.

Ist das Kind nicht oder kaum imstande, in der Adoptivfamilie Beziehungen einzugehen, dann ist eine ambulante Einzelbehandlung oft nicht indiziert. Wegen der Intensität und der Dauer der Behandlung wird es vielfach notwendig sein, eine Heimunterbringung zu veranlassen.

In der diagnostischen Phase ist es aber auch notwendig, im Kontext eines Familiengesprächs oder Familienspiels den anderen Familienmitgliedern zu begegnen. Durch das Familiengespräch erhalten wir unter anderem Informationen über das Maß der Integration des Kindes in der Familie. Nicht selten besteht bei Adoptiveltern ein Widerwille gegen ein solches Familiengespräch - insbesondere wenn sie in erster Linie das Kind für die Probleme verantwortlich machen. Sie bezeichnen ein solches Gespräch als Belastung für die anderen Kinder, zumal diese ohnehin schon unter dem problematischen Verhalten des Adoptivkindes zu leiden haben. Der Hilfeleistende kann in solchen Fällen nur durch Takt, das Zeigen von Verständnis und eine gute Erklärung die Eltern dazu motivieren, mit der ganzen Familie zu ihm zu kommen.

Bei Adoptivkindern wird es öfter notwendig sein, zu einer gründlichen ärztlichen Untersuchung zu raten. Unterernährung und Misshandlung können bislang unerkannte Spuren hinterlassen haben. In unserer Praxis haben wir des Öfteren den Eltern auch zu einer neurologischen Untersuchung oder zur Überprüfung des angegebenen Alters geraten. Beispielsweise ergab die ärztliche Untersuchung im Fall von C., dass sein Alter um zwei Jahre erhöht werden musste. Weiter stellte sich heraus, dass die Narben nicht auf Misshandlung hindeuteten, sondern durch Bisse von Ungeziefer entstanden waren.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es in Situationen, in denen die Vermutungen über die Ursachen und das Fortdauern der Probleme seitens der Adoptiveltern und Hilfeleistenden sehr unterschiedlich sind, von großer Wichtigkeit ist, dass beide den Hilfeleistungsprozess als ein gemeinsames Unternehmen betrachten. Was beide verbindet, ist die Unsicherheit. Und was beide motivieren kann, ist, dass sie mehr Gewissheit erlangen können, durch die das Hilfeangebot ein festeres Fundament erhält.

2.2. Die Behandlungsphase

In der Regel wirken Undeutlichkeit und Unsicherheit auch in der Behandlungsphase weiter. Während bei der Diagnostik eher eine Momentaufnahme erfolgt, bekommt man in der Behandlungsphase mehr Einsicht in den prozessmäßigen Charakter des Problems. Ebenso wie bei Beratungen außerhalb des Adoptionsfeldes ist die diagnostische Phase nicht abgeschlossen, wenn die Behandlung anfängt. Aus eigener Erfahrung können wir schließen, dass die Behandlungsphase bei adoptionsspezifischen Problemen infolge des Fehlens verschiedener wichtiger Informationen etwas stärker diagnostisch gefärbt ist als bei anderen Problemen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den Beratungsverlauf regelmäßig zu evaluieren und eventuell den Behandlungsplan neuen Erkenntnissen anzupassen.

Die jeweilige Behandlung wird nicht immer der Ansicht der Adoptiveltern entsprechen. Wenn sie das Verhalten des Adoptivkindes als das Problem betrachten, dann werden sie eine Familienbehandlung nicht leicht akzeptieren. Es sollten deshalb zunächst Unterschiede in den Ansichten ausgeräumt werden, damit die Behandlung eine Erfolgschance hat.

Adoptiveltern sind im Durchschnitt intellektuell gut ausgebildet und fühlen sich in hohem Maße für ihre Kinder verantwortlich. Oft fragen sie Hilfeleistende nach dem Hintergrund ihres Rates oder einer bestimmten Behandlungsform. Häufig werden Adoptiveltern deswegen als unbequeme Klienten betrachtet. Kritische Fragen können aber auch bedeuten, dass der Berater unzureichend informiert ist oder den Eltern noch nicht verständlich machen konnte, weshalb er sich für eine bestimmte Maßnahme entschieden hat.

2.3. Die Einstellung des Hilfeleistenden

Nicht jeder professionelle Hilfeleistende ist dem Arbeiten in einer durch Ungewissheit und Unsicherheit gekennzeichneten Situation gewachsen. Vanaerschot (1990) nennt die Fähigkeit, Unsicherheit und Verwirrung zu ertragen, die "negative Kapazität". Es geht dabei darum, die Neigung zu bezwingen, sofort Schlussfolgerungen zu ziehen. Negative Kapazität bedeutet nicht Gleichgültigkeit im Sinne von "wir werden schon sehen"; es geht vielmehr um eine Einstellung des Hilfeleistenden, bei der das Problem nicht vorzeitig festgelegt wird, sondern ihm in all seinen Facetten Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Meines Erachtens wird die Fähigkeit, Unsicherheit und Verwirrung zu ertragen, bei Hilfeleistenden im Adoptionsfeld des Öfteren auf eine harte Probe gestellt. Bei so viel Unsicherheiten ist es auch nicht einfach, aufgeschlossen zu bleiben und nicht vorzeitig Schlüsse zu ziehen. Ist beim Hilfeleistenden die negative Kapazität nur unzulänglich vorhanden, dann beobachten wir oft eine Haltung der scheinbaren Sicherheit und Entschiedenheit, die die eigentliche Unsicherheit verbergen soll. Manche Adoptiveltern können trotz solch einer (Schein-)Sicherheit Hilfe und Unterstützung bekommen. Bei anderen aber ruft diese eine heftige Gegenreaktion hervor - vor allem, wenn diese (Schein-)Sicherheit sich auf der Bewertung der Familiensituation bezieht oder problemverursachende Faktoren beim Kind nur "ungenügend" berücksichtigt werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Hilfeleistenden mit einer unzureichenden negativen Kapazität das Problem gerade dort sehen, wo die meisten Sicherheiten gefunden werden können, nämlich bei den Adoptiveltern und der Adoptivfamilie. Dann wird oft ein unangemessener Behandlungsplan entwickelt.

In anderen Fällen erlebt sich der Hilfeleistende als Retter und Beschützer des Adoptivkindes gegenüber den Adoptiveltern. Diese Einstellung kann durch verschiedene Faktoren gespeist werden, beispielsweise dadurch, dass man beim Anhören des Leides des Adoptivkindes im Herkunftsland Mitleid bekommt. Berichten nun die Adoptiveltern von ihren Problemen mit diesem Kind - mit all den dazugehörenden Emotionen - kann das beim Hilfeleistenden zu Missbilligung und negativen Gefühlen den Adoptiveltern gegenüber führen. Sie bringen, so meint der Hilfeleistende, durch das Nicht-Akzeptieren des kindlichen Verhaltens ihr Kind wiederum in eine schwierige Lage, obwohl es schon so viel Elend erlebt hat. In einer solchen Situation fühlen sich die Adoptiveltern aufgrund ihres Versagens nicht nur schuldig, sondern sie werden auch schuldig gesprochen. Der Hilfeleistungsprozess ist dann bald festgefahren und nicht selten wird der Kontakt abgebrochen. Damit ist die Chance verpasst, das Problem zu beseitigen. Die Bereitschaft, einen anderen Hilfeleistenden aufzusuchen, ist gesunken.

3. Komplexität

Ein anderes wichtiges Charakteristikum adoptionsspezifischer Probleme ist ihre Komplexität. Reilink (1990) nennt eine große Anzahl von Faktoren, die bei Problemen in Adoptivfamilien relevant sind. Sie berücksichtigt Kind-, Eltern- und Familien-Faktoren, die einander wechselseitig beeinflussen können.

Zu den Faktoren beim Kind gehören beispielsweise Veranlagung, traumatische Erfahrungen, ernsthafte Vernachlässigung und selbstverständlich auch der Adoptionsstatus. Hinzu kommen Loyalitätsgefühle gegenüber den biologischen Eltern sowie die Probleme rund um die Identitätsentwicklung.

Die Adoptiveltern haben eine eigene Lebensgeschichte - unabhängig von der des Adoptivkindes. Manchmal gibt es unverarbeitete Erfahrungen und Gefühle wegen der unerwünschten Kinderlosigkeit oder wegen eines gestorbenen leiblichen Kindes. Dann droht dem Adoptivkind, dass es ein anderes, nicht (mehr) existierendes und oft idealisiertes Kind ersetzen soll. Einem solchen Idealbild kann kein Adoptivkind gerecht werden. Es kommt zu Enttäuschungen, zu Gefühlen des Kummers und vor allem des Ärgers gegenüber dem Kind, das sich nicht so verhält, wie von ihm erwartet und verlangt wird.

Manchmal ist die Ehebeziehung schon vor der Ankunft des fremdländischen Kindes in eine Sackgasse geraten. Das Adoptivkind soll dann den Eltern eine neue Perspektive für ihre Beziehung bieten. Dies ist eine äußerst schwierige Aufgabe, an der auch das Kind in den meisten Fällen scheitert. Die Adoptiveltern können dann dem Kind die Schuld am Scheitern ihrer Ehe geben, obwohl das Problem schon vor der Ankunft des Kindes existierte. Nicht selten bringen auch Kinder, die oft einer besonderen Betreuung bedürfen, schlummernde Eheprobleme der Adoptiveltern an die Oberfläche.

Ferner spielt die Lebensgeschichte der Adoptiveltern und ihre in der Herkunftsfamilie gemachten Erfahrungen eine große Rolle. Je nach dem Ausmaß der Liebe und Geborgenheit, die sie dort empfangen haben, sind die Adoptiveltern in größerem oder geringerem Maße imstande, ihr Adoptivkind bedingungslos zu lieben.

In Familien mit leiblichen Kindern werden diese manchmal bevorzugt. Oft wird diese Bevorzugung nicht ausgesprochen und meistens sogar geleugnet, aber trotzdem wird sie von den Adoptivkindern empfunden. Selbst wenn es keinen tatsächlichen Unterschied in der Behandlung der Kinder gibt, kann sich das Adoptivkind benachteiligt fühlen. In beiden Fällen kommt es dann zu einer Verstärkung der Eifersucht zwischen den Geschwistern. Aber auch die aktuelle Situation der Adoptivfamilie kann Spannungen hervorrufen, etwa wenn der Vater von Arbeitslosigkeit bedroht ist oder wenn Krankheiten beziehungsweise ein Sterbefall die Stabilität der Familie beeinträchtigen.

Die Komplexität von Problemen in Adoptivfamilien lässt sich an dem bereits erwähnten Fallbeispiel von C. verdeutlichen. Sie hatte zur Folge, dass mehrere Fachleute eingeschaltet und verschiedene diagnostische Untersuchungen durchgeführt wurden - wobei großer Wert auf die Koordinierung der unterschiedlichen Maßnahmen gelegt wurde. Es wurden folgende Probleme von C. ermittelt:

C. hatte unter einer ernsthaften Unterernährung gelitten. So war zu fragen, was für Auswirkungen diese Unterernährung auf die geistige und physische Entwicklung von C. hatte. Es war schwierig einzuschätzen, wo noch Defizite ausgeglichen werden konnten und wo mit einem bleibenden Defekt gerechnet werden musste. Eine richtige Einschätzung war sowohl für die Adoptiveltern wichtig, damit sie ihre Erwartungen den Möglichkeiten anpassen konnten, als auch für die Hilfeleistenden in Hinblick auf das Zusammenstellen des Hilfeangebots.

Es war nicht mit Sicherheit auszumachen, was C. an Liebe und Fürsorge in den ersten Lebensjahren erfahren hatte. Wenn ihn die biologischen Eltern bis zum vierten Lebensjahr einigermaßen betreut hatten, dann mag der Bindungsprozess positiver verlaufen sein, als wenn er nacheinander von verschiedenen Personen versorgt worden ist. Die Tatsache, dass C. erst im Alter von sechs Jahren adoptiert wurde, war ebenfalls ein Risiko für den Bindungsprozess. So wurde untersucht, inwieweit C. bindungsfähig und bindungsbereit war.

Der Tod beider Eltern hatte vermutlich für das damals vierjährige Kind eine traumatische Bedeutung gehabt. Wenn diese Vermutung richtig war, dann konnte dieses Trauma auch die Bindung an die Adoptiveltern erschwert haben. Zudem konnte es bestimmte langwierige Verhaltensstörungen hervorgerufen haben. Allerdings war nicht bekannt, ob und wann die Eltern gestorben sind. Dies macht deutlich, wie kompliziert diese Situation war: Musste die eventuelle Vernachlässigung und/oder das Alter des Kindes und/oder das Trauma des Todes der Eltern als Ursache der Beziehungsstörung angesehen werden?

Als deutlich wurde, dass das Alter von C. nicht richtig eingeschätzt worden war, wurde der Entwicklungsrückstand, besonders im Sprachbereich, noch offensichtlicher. Außerdem wurde deutlich, wie groß die Diskrepanz zwischen der körperlichen und emotionalen Entwicklung des Kindes war: C. war körperlich sehr schnell gewachsen; bereits im Alter von neun Jahren entstanden schon sekundäre Geschlechtsmerkmale. Doch emotional reagierte er auf einem viel jüngeren Niveau.

Eine Altersänderung ist eine tiefgreifende Entscheidung. Sie hatte C. verwirrt und noch unsicherer gemacht. Selbst sein Geburtsdatum gab ihm keinen Halt mehr in seinem Dasein. Auch musste er erkennen, wie groß der Unterschied zwischen ihm und seinen Altersgenossen war - unter anderem bei der Arbeit in der Schule. Es gab natürlich auch Vorteile: Er bekam Rechte und Möglichkeiten, die zu einem etwas höheren Alter gehören. Jedoch wogen diese Vorteile die Nachteile nicht auf.

Folgende Eltern- und Familienfaktoren spielten bei diesem Fall eine Rolle:

Aus der Anamnese der Adoptivmutter von C. erwies sich, dass sie aus einer Familiensituation kam, in der sie die Rolle eines Sündenbocks erfüllte. Sie hatte in dieser Position zwar viel Zuwendung, aber wenig Liebe und Anerkennung bekommen. Dieser emotionale Rückstand wurde zum Risiko für C.'s Entwicklung: Da die Mutter die Liebe, die sie entbehren musste, von C. empfangen wollte, führte dies zu einem Verhältnis, in dem das Kind emotional überfordert war. Die Mutter wurde in ihrem Verhalten ihm gegenüber von dem Maß an Liebe und Zuwendung abhängig, das ihr C. gab. Daraus entstanden Probleme, wenn sich C. lösen wollte und sich der Mutter gegenüber unabhängiger verhielt.

Der Adoptivvater war in hohem Maße an C.'s intellektuellen Leistungen orientiert. Als Kind hatte er von seinen Eltern dafür die meiste Anerkennung bekommen. C. konnte aber diese Leistungserwartungen nicht erfüllen, der leibliche Sohn aber wohl. Aus der Enttäuschung des Vaters heraus konnte eine Bevorzugung des biologischen Sohns entstehen.

(3) Das Verhältnis zwischen den beiden Eltern wurde zunehmend gespannt. Beide Eltern schätzten und stimulierten ganz verschiedene Seiten ihres Adoptivkindes - die Mutter die affektive Seite, der Vater die geistigen Fähigkeiten. Unterschwellig disqualifizierten sie einander in ihrer Funktion als Eltern. C. wusste weder ein noch aus. Damit er nicht zu wählen brauchte, versuchte er, der Situation des gemeinsamen Beisammenseins zu entgehen.

Vor allem für Adoptivkinder ist eine solche Familiensituation, in der die Eltern unterschiedliche Erwartungen haben, verwirrend. Neben der Loyalität den beiden Adoptiveltern gegenüber existiert außerdem die Loyalität den biologischen Eltern gegenüber. Spannung im einen Loyalitätsfeld kann für das andere Feld Konsequenzen haben. So sehen wir oft, dass das Interesse an den biologischen Eltern in einer solchen Situation zunimmt.

Gerade in einer so komplexen Situation, die in all ihren Aspekten hier gar nicht beschrieben werden kann, entstehen oft Konflikte zwischen dem Hilfeleistenden und den Adoptiveltern. Die Adoptiveltern glauben, dass sich das Kind, angesichts seiner Vorgeschichte, weder an sie binden noch in der Familie wie zu Hause fühlen kann. Dagegen glaubt der Hilfeleistende, dass die Eltern das Kind nicht so akzeptieren, wie es ist, und dass dies mit den Problemen der Eltern zusammenhängt. Damit beziehen beide "Parteien" gegensätzliche Positionen und der Konflikt ist da.

4. Schlussbemerkung

Eine solche Feststellung kann nicht das Ende meines Beitrags über Hilfeleistungen für Adoptiveltern und ihre Kinder sein. Wie aus dem Vorstehenden ersichtlich ist, sind in diesen Fällen die Probleme sehr komplex und werden durch Informationsmängel verschärft. Eine optimale Hilfeleistung ist nur möglich, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten. Dies betrifft sowohl die Beziehung zwischen Eltern und Hilfeleistenden als auch diejenige zwischen den verschiedenen Fachkräften.

Eine Beratung oder therapeutische Hilfeleistung ist im Allgemeinen eine Art Abenteuer und Suche, deren Endpunkt und Ergebnis nicht im Voraus bekannt sind. Dies gilt besonders für die Arbeit mit Adoptivfamilien. Ein solches Abenteuer, ein solcher Prozess, hat die größte Erfolgschance, wenn es zu einem gemeinsamen Abenteuer der Adoptiveltern, des Kindes und der Hilfeleistenden wird.

 

Auf der Suche nach den Eltern - auf der Suche nach Identität. Adoption - die unendliche Geschichte

Christine Swientek

Ist die Adoption endlich abgeschlossen, beurkundet, scheinbar vollendet, dann liegt hinter manchen Kindern eine bewegte Odyssee und hinter fast allen Adoptiveltern eine jahrelange Auseinandersetzung mit Kinderlosigkeit, Lebensperspektiven und -planung, Hoffnungen und Enttäuschungen, liegen medizinische Eingriffe, Ehe- und Sexualberatungen und vor allem sehr lange Wartezeiten hinter ihnen. Irgendwann war dann der Zeitpunkt gekommen: "Wir haben ein Kind für Sie. Bitte kommen Sie zu einem Gespräch und zu einem ersten Kennenlernen!" Da schien das Glück der Erde gesichert, und der Abschluss der Adoption besiegelte es: "Wir haben ein Kind. Es gehört uns. Keiner kann es uns mehr nehmen. Es ist unser für alle Zeit..."

Doch für manche Eltern gab es in der Folgezeit Verunsicherungen: Die Mutter hatte sich gemeldet, erkundigte sich nach dem Ergehen des Kindes, wollte ein Foto. Also gab es "sie" immer noch: die Ursprungsmutter, die Konkurrenz, die Bedrohung. Für manche Eltern war aber schon alleine die Frage des Kindes nach seiner Herkunft ein Schlag, eine unerwünschte Konfrontation mit der Realität. Da gab es immer noch etwas, immer noch jemanden im Hintergrund, was das Kind berührte und aufwühlte. Die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit des Kindes beunruhigte die Adoptiveltern - nicht selten in die Zukunft hinein: Ein Kind mit Interesse an seiner Herkunftsfamilie wird möglicherweise nicht Halt machen in den Fragen nach dem Woher, sondern dieses auch später ergründen wollen.

Adoptiveltern verhalten sich an diesem Punkt sehr unterschiedlich. Die extremsten Positionen sind: völlige Offenheit, was das Woher und Wohin anbelangt, und absolutes Schweigen, wobei dieses immer wieder auch durch Lügen durchbrochen werden muss, wenn die Fragen zu dringlich, zu kritisch werden ("Warum sehe ich keinem von euch ähnlich?", "Warum gibt es von mir keine Babybilder?").

Viele Eltern behelfen sich mit Vertröstungen auf später: "Wenn du erst einmal mit der Schule zu Ende bist...", "Wenn du volljährig bist...", "Wenn du heiraten willst...". Dabei schieben sie das Problem, von dem sie glauben, dass das Kind es vergessen wird, nur unnötig vor sich her. Wir wissen heute, dass so gut wie alle Adoptierten irgendwann einmal nach ihren Wurzeln suchen: entweder ganz offiziell und offensiv oder heimlich.

1. Ein Recht auf Information

Das deutsche Personenstandsgesetz sagt es eindeutig: Jeder Mensch hat ein Recht auf das Wissen über seine Herkunft. Ab 16 Jahren soll jeder erfahren dürfen, von wem er abstammt. Das betrifft das nichtehelich geborene Kind ebenso wie das Adoptivkind und (in Zukunft bedeutsam) das medizintechnisch erzeugte Kind.

Die erste Informationsquelle für das Adoptivkind sollten die Adoptiveltern sein. Die Bereitschaft, über die Vergangenheit Auskunft zu geben und die zu gegebener Zeit die Dokumente mit allen Fakten und Daten "auf den Tisch zu legen", ist ein Teil des Vertrauensverhältnisses zwischen Adoptiveltern und -kindern. Es begründet und sichert eine tragfähige Beziehung zwischen beiden Seiten sowie "garantiert" bis zu einem bestimmten Maße, dass auch nach Kontaktaufnahme mit den leiblichen Eltern das Verhältnis zu den Adoptiveltern bestehen bleibt.

Sind die Adoptiveltern nicht auskunftsbereit - befähigt sind sie dazu immer, da sie über alle Papiere aus der Vor-Adoptions-Zeit verfügen -, kann das Jugendamt und/oder die Vermittlungsstelle, die seinerzeit die Adoption einleitete, Akteneinsicht gewähren oder Aktenauskunft geben. Die Bereitschaft dazu ist von Amt zu Amt, von Person zu Person sehr unterschiedlich: Die Reaktionen reichen von voller Offenheit und Aufdeckung allen amtlichen Wissens bis hin zu krasser Ablehnung. Rechtsunsicherheit mag der eine Grund für eine ablehnende Haltung sein, die Furcht, sich anschließend weiterhin mit diesem "alten Fall", der eigentlich vor 20/25/30 Jahren abgeschlossen war, beschäftigen zu müssen, ein anderer.

Ist es die leibliche, die abgebende Mutter, die sich auf die Suche nach ihrem Kind begibt, dann kommt nicht selten die "Moral" ins Spiel: Einer Frau, die durch Freigabe ihres Kindes alle Rechte (im juristischen Sinne) verwirkt hat, werden auch Rechte im moralischen Sinne abgesprochen. Diese müssen wir jedoch im zutiefst menschlichen Bereich ansiedeln: das Recht zu wissen, wie es dem Kind nach der Adoptionsfreigabe ergangen ist, wie es sich entwickelt hat, was es heute macht, wie es lebt... Auch hier stoßen wir bei Ämtern sehr häufig auf eine krasse Ablehnung, die die Mütter erneut in eine große Not bringt.

Mit den persönlichen Daten der leiblichen Eltern kann die Suche des Adoptierten beginnen. Erstaunlich oft sind Mütter in den 20 bis 30 Jahren seit der Adoptionsfreigabe nicht umgezogen und somit auf Anhieb zu finden. Haben sie jedoch ein- oder zweimal geheiratet und ihren Namen gewechselt oder sind sie einige Male zwischen verschiedenen Städten umgezogen, dann verlaufen sich oft ihre Spuren. In diesen Fällen ist es angezeigt, nach noch ortsansässigen Familienmitgliedern, ehemaligen Nachbarn, Großeltern und Bekannten zu forschen, die manchmal den Kontakt zur Mutter gehalten haben.

Nicht alle Mütter geben den Kindern den Namen des Vaters bekannt, nach dem in der Regel gefragt wird. Es kann nur vermutet werden, dass die Verletzungen und Enttäuschungen damals so groß waren, dass die Mütter nicht an diesen Teil ihrer Vergangenheit zu rühren wagen. Möglicherweise ist es auch Scham, sich seinerzeit mit einem solchen Mann (verheiratet, Familienvater, asozial...) eingelassen zu haben. Und manche Mütter befürchten ganz offensichtlich, das endlich gefundene Kind an den Vater zu verlieren, von dem sie noch dessen große Ausstrahlungskraft in Erinnerung haben.

Auch wenn nach Jahrzehnten nur noch Gräber vorgefunden werden, beschreiben Adoptierte neben ihrer Trauer eine gewisse Sicherheit: das Gefühl, einen Abschluss gefunden zu haben.

2. Erfahrungen mit der Suche

Seit mehreren Jahren bin ich mit dem Thema dieses Beitrags und der tatsächlichen Suche von erwachsenen Adoptivkindern und leiblichen Eltern (fast ausschließlich Mütter) befasst. Ohne empirische Absicherung - es gibt noch keine entsprechenden Untersuchungen dazu - kann ich folgende Erfahrungen mitteilen, die sich immer erneut bestätigen und ergänzen:

(a) Wer Kenntnis von seiner eigenen Adoption hat, will früher oder später seine leiblichen Eltern kennen lernen.

(b) In der Pubertät wird dieser Wunsch oft erstmals laut und nachdrücklich verbalisiert. Intensiviert wird die Suche später sehr häufig bei einschneidenden biographischen Ereignissen: Tod eines Adoptivelternteils, eigene Heirat, erstes eigenes Kind...

(c) Die Motivation zum Suchen nach den leiblichen Eltern ist breit gefächert - von der einfachen Befriedigung der (verständlichen) Neugier: "Wie sieht meine Mutter aus? Sehe ich ihr ähnlich? Gibt es weitere Geschwister? Was kann sie mir zu meinem Vater sagen? ..." bis hin zur Suche nach der absoluten Supermutter, der alle mütterlichen Tugenden zugeschrieben werden und die die innere Heimatlosigkeit und Leere ausfüllen soll.

(d) Vier Fünftel der suchenden Adoptierten sind Frauen. Sie suchen in erster Linie die Mutter und erst über diese dann den Vater. Ein Fünftel sind Männer, die zwar auch die Mutter suchen, in dieser aber oft nur das Mittel zum Zweck sehen, ihren Vater kennen zu lernen. Hier zeigt sich meines Erachtens die Bedeutung der Suche für die Identitätsbildung und auch die eigene Geschlechtsidentität.

(e) Suchen tun fast alle Adoptierten, oder sie haben wenigstens die Absicht, dies in absehbarer Zeit anzugehen. Nach meiner Beobachtung kann man sagen: Je intensiver, ja je fanatischer jemand nach seiner biologischen Herkunft fahndet, umso schlechter war die Eltern-Kind-Beziehung in der Adoptivfamilie. Der Umkehrschluss ist zulässig: Je schlechter ... umso zeit- und kostenaufwendiger wird gesucht. Fünf, acht, zehn Jahre sind keine Seltenheit; der Einsatz von 30.000 bis 50.000 DM für Annoncen und Privatdetektive ist es ebenfalls nicht. In diesen Fällen wird die Suche oft zum Lebensinhalt, zum Selbstzweck, zum "Selbstläufer".

(f) Je höher die Erwartungen an die leibliche Mutter sind, je intensiver gesucht wurde, umso größer sind oft die Enttäuschungen, wenn die Mutter nicht den Erwartungen an sie als Person, als Statusträgerin oder als umfassend-Liebende entspricht. Diese Erfahrung führt manche Adoptierte in eine tiefe Lebenskrise, in der sie dringend der professionellen Hilfe bedürfen.

(g) Schätzungsweise 80 bis 90% aller abgebenden Mütter wollen sich gerne "finden" lassen, wenn sie sich nicht schon selber auf die Suche begeben haben. Sie stehen dem Kennenlernen sehr offen gegenüber, sind dem "Kind" gegenüber aufgeschlossen und messen ihren früheren Verzicht (und auch die Not nach der zwangsweisen Fortnahme) an dem Erziehungsergebnis: "Hat es sich gelohnt? Ist aus meinem Kind etwas geworden, was ich nicht hätte schaffen können?" Selten ist es nur die bloße Neugier, sehr oft besteht bei den Müttern Hoffnung auf eine noch späte Mutter-Kind-Beziehung. Auch hier ist fast immer professionelle Hilfe erforderlich, denn für die Mütter existieren ihre Kinder in der Erinnerung als süßes Baby oder Kleinkind und an diese Erfahrungen möchten sie (gefühlsmäßig) wieder anknüpfen. Vor ihnen steht jedoch ein erwachsener Mensch mit einer langen eigenen Biographie - vielleicht selber verheiratet und mit eigenen Kindern, berufstätig, erfolgreich, eben alles andere als ein hilfloses Geschöpf, das in die Arme genommen und umsorgt werden muss und will.

(h) Abgebende Mütter scheinen auch fast alle das Bedürfnis zu haben, sich von ihren Kindern eine Art Absolution erteilen zu lassen. Unabhängig davon, wie die Freigabe zustande kam, ob sie wirklich freiwillig oder zwangsweise erfolgte, haben alle Mütter Schuldgefühle. Sie haben von früh an internalisiert: Eine richtige, eine gute Mutter gibt ihr Kind nicht fort. Nun wollen sie sich das erste Mal ihrem Kind erklären, wollen Hintergründe darlegen, wollen vor allem ihre Position in dem ganzen Geschehen darlegen. Sie haben häufig Angst, dass sie und ihre Lebensumstände über all die Jahre der Entwicklung des Kindes falsch dargestellt wurden.

(i) Adoptiveltern tun sich - mit sehr wenigen Ausnahmen - schwer mit dem Suchen ihrer Kinder. Von totaler Passivität über aktive Störmanöver bis hin zu psychosomatischen Erkrankungen und Zusammenbrüchen reicht die Skala der Reaktionen. Adoptierte "behelfen" sich oft, indem sie mit ihrer Suche warten, bis die Adoptiveltern verstorben sind. Lässt es sich solange nicht aushalten, verschweigen sie das Suchen und Finden. Wird es doch offenbar, brechen Adoptiveltern nicht selten im hohen Alter noch die Beziehungen zu ihren Adoptivkindern ab und zeihen sie der Undankbarkeit. In den seltensten Fällen tragen sie positiv-aktiv zur Suche bei und begleiten emotional und intellektuell die Auseinandersetzungen ihrer Kinder mit den leiblichen Eltern. Trotz vieler Bemühungen habe ich in all den Jahren nicht einen einzigen Adoptivelternteil zu einem Gespräch über das Suchen ihrer Kinder bewegen können. Ich halte das für ein Anzeichen für die Probleme, die dieser Personenkreis auch nach so langer Zeit noch mit der Adoption und ihren Folgen hat.

(j) Das "Gefundenhaben" bedeutet für fast alle Beteiligten einen völlig neuen Lebensabschnitt. Biographien nehmen einen anderen Verlauf; es kommt zu Beziehungsabbrüchen, Scheidungen, Umzügen, Umschulungen, zum Versuch, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen. Dabei werden diese Zäsuren selten negativ erlebt, sondern eher wie ein Aufwachen, ein positiver Neubeginn, eine wichtige Station auf dem Lebensweg. Etwas Unbekanntes ist von den Adoptierten abgefallen; sie sagen nicht selten, dass sie sich endlich selber gefunden haben. Sie erleben das Finden - auch wenn es nicht so positiv ausfällt - häufig wie eine große Entlastung. Aus dieser Position heraus können sie anders agieren und ihr Leben neu gestalten.

3. Intervention durch Adoptionsvermittler?

Der ehemalige Adoptionsvermittler oder seine Dienststelle werden in fast jedem Fall in die Suche eingeschaltet werden (müssen). Letztlich ist diese Stelle der Ausgangspunkt: Sie verfügt über das notwendige Aktenwissen, die Adressen und möglicherweise auch schon über Erfahrungen mit der Suche anderer Betroffener.

Insofern ergibt sich zwangsläufig eine "Beratungs"-Situation, deren Inhalte variieren dürften. Inwieweit es dabei um die "Technik" der Suche oder um psychische Probleme mit der gesamten Thematik gehen soll, muss der Ratsuchende selber bestimmen dürfen. Insbesondere bei dem Personenkreis, der sich um die Adoption gruppiert, halte ich es für falsch, aus jedem Auskunftssuchenden per se einen Klienten zu machen.

Will der Adoptierte über seine Motive sprechen, sucht er Rat, will er etwas über einschlägige Erfahrungen wissen, dann wird er auch fragen. Andernfalls sollten diese Themen nicht als "Probleme" angeboten werden. Die Motive der Suche liegen auf der Hand. Ein prinzipielles Angebot, mit Rat zur Seite zu stehen, dürfte ausreichend sein.

Das "Öffnen der Akte" ist selbstverständlich. Ob der Ratsuchende verbal informiert wird oder direkte Akteneinsicht erhält, müssen meines Erachtens die Juristen prinzipiell klären - oder aber der einzelne Berater für sich alleine entscheiden (Eine Ausnahme ergäbe sich zum Beispiel da, wo ein "Klient" sich sehr aggressiv zeigt oder Rachegefühle hegt, die zu entsprechenden Handlungen führen könnten).

Inwieweit der Vermittler von sich aus weitere tatkräftige Hilfe anbietet (Amtshilfe), muss die Situation ergeben. Im Prinzip sollte auch hier gelten: Der Ratsuchende ist mündig, selbständig, motiviert - und kann also alleine seine Interessen vertreten. Ein zu starkes "Helfenwollen" kann darüber hinaus aber auch den Prozess beim Suchenden stören. Er wird bei diesem Tun seinen eigenen Rhythmus, sein eigenes Tempo vorlegen - und davon werden auch seine Bemühungen abhängig sein. Eine Beschleunigung von außen kann diesen Prozess gefährden. Manche Suche dauert nicht nur deswegen fünf oder acht Jahre, weil der Gesuchte nicht aufzufinden ist, sondern weil der Suchende Pausen von vielen Monaten oder sogar Jahren einlegt, bis er innerlich wieder so weit ist, den nächsten Schritt zu tun. Erst wenn der Suchende trotz intensiver eigener Bemühungen bei Behörden keinerlei Erfolg hat, sollte die Vermittlungsstelle ein Amtshilfeersuchen einleiten.

Problematischer ist die Suche der leiblichen Eltern nach ihrem "Kind". Durch die einstige notarielle Einwilligungserklärung haben sie jegliche Rechte verloren. Nach dem Ideal der "alten" Inkognitoadoption gab es in der Regel auch keine weiteren Kontakte und Auskünfte mehr. Gleichwohl darf diesen Menschen nicht ihr wirkliches Interesse am Kind abgesprochen werden, zumal viele von ihnen, besonders die Mütter, unter der Freigabe und der Trennung sehr gelitten haben. Dass sie sich möglicherweise 18 oder 20 Jahre lang nicht mehr "gemeldet" hatten, hing bei vielen weniger mit einem unterstellten Desinteresse als vielmehr mit der von ihnen internalisierten Rechtlosigkeit zusammen.

Auch bei diesem Personenkreis ist die Motivation für die Suche - und deren ganze Breite - klar. Dennoch sollte sie angesprochen werden, weil oft noch Hilfe gegeben werden kann. Es ist keine Seltenheit, dass die Kontaktaufnahme wegen der Suche für Mütter die erste Gelegenheit überhaupt ist, über die Vergangenheit zu sprechen.

Die Rolle des Adoptionsvermittlers kann - aus juristischen Gründen - hier nur wiederum die eines Vermittlers im engeren Sinne sein: Er kann (und sollte es auch tun!) bei dem Adoptierten beziehungsweise den Adoptiveltern anfragen, ob ein Kontakt zur Mutter erwünscht ist - und sollte sich bei einer positiven Antwort auch als Anlaufstelle und Kontaktperson zur Verfügung stellen. Seine Rolle wird darin bestehen, "Übersetzungsarbeit" im sozialarbeiterischen Sinne zu leisten - es sei denn, die beiden Beteiligten sehen sich, fallen sich in die Arme und benötigen niemand Dritten! Möglicherweise muss aber dieses Vermitteln zwischen den beiden, das Aufklären, das "Übersetzen" der Sprache des anderen über einen längeren Zeitraum hin geschehen.

Verletzt von der Suche der leiblichen Mutter oder des eigenen Adoptiv-"Kindes" sind häufig die Adoptiveltern. Im Gegensatz zur Schweiz (andere gesetzliche Regelung) ist mir in Deutschland aber noch kein Adoptivelternpaar bekannt geworden, das sich entsetzt oder erbost an eine Vermittlungsstelle wandte, weil das "Kind" nach seinen leiblichen Eltern suchte. Das besagt nicht, dass sie unter diesem Geschehen nicht zu leiden haben. Wenn Adoptiveltern, insbesondere -mütter, sich mit der Vergangenheitsbewältigung ihres Kindes schwer tun, ist das ein Zeichen dafür, dass Infertilität, die Existenz leiblicher Eltern und andere adoptionsspezifische Faktoren unverarbeitete, oft verdrängte Probleme darstellen. Ob diese Problematik nach so langer Zeit in ein paar Beratungsgesprächen in einer Vermittlungsstelle aufgearbeitet werden kann (und sollte), ist sehr fraglich. Sinnvoller erschiene mir hier - bei entsprechendem Bedarf - eher die Initiierung einer Selbsthilfegruppe oder die Vermittlung in eine bestehende Gruppe aus Adoptionsbewerbern, jungen Adoptiveltern und solchen, die sich in der Trennungsphase befinden. Sie könnten viel voneinander lernen, zumal sie sich an verschiedenen Punkten im Verlauf des Adoptionsprozesses befinden. Ohnehin sehe ich in dieser Form der "Hilfe" für alle drei Betroffenengruppen die größte Chance, zu einer guten Aufarbeitung der Adoptionsproblematik zu kommen.

Prinzipiell ist zu Interventionen 20 bis 30 Jahre nach der Adoption zu sagen: Wenn wir die Adoption als eine ganz normale, fruchtbringende Maßnahme ansehen wollen, können wir nach einem so langen Zeitraum die Beteiligten nicht zu Klienten machen, nur weil sie einen speziellen Rat benötigen. Sind sie jedoch wirklich hilfsbedürftige Klienten, dann muss die Maßnahme Adoption erneut kritisch durchdacht werden.

4. Schlussbemerkung

Eine Adoption ist nicht abgeschlossen, wenn der Vertrag vorliegt - Adoption ist für alle Beteiligten eine lebenslange Geschichte. Sie endet oft nicht einmal, wenn der Adoptierte eigene Kinder hat. Sie bleibt fast immer eine Wunde, eine Narbe, ein "Eigentlich-ist-es-so-nicht-richtig-gewesen!" Sie wird häufig von allen Beteiligten als eine Ersatzlösung empfunden. Der Versuch, die leiblichen Eltern oder das vor langer Zeit freigegebene Kind zu finden, ist der Versuch, zur eigenen Identität zu kommen, Lücken zu schließen und Wunden heilen zu lassen.

Eine Adoption können wir nach diesen Erfahrungen erst dann als abgeschlossen betrachten, wenn auch Kinder und biologische Eltern sich wieder gefunden, ausgesprochen und zusammengesetzt haben. Erst wenn alle Fragen geklärt sind und alle Unsicherheiten beseitigt, erst wenn die Ängste um das Wohlergehen des jeweils anderen offen auf dem Tisch liegen, kann die lange Geschichte der Adoption von den Betroffenen abgeschlossen werden.

 

Beratung von Adoptivfamilien. Die kinderpsychiatrisch-kinderpsychotherapeutische Perspektive

Margarete Berger

"Ich kann nicht an die Zukunft denken, weil ich immer noch mit der Vergangenheit beschäftigt bin" (Äußerung eines 15-jährigen adoptierten Jungen).

Eltern stellen manchmal fest, dass sie sich eine bessere Vorbereitung zum Eltern-Sein gewünscht hätten, und empfinden sich erst im Umgang mit ihren Enkelkindern verständiger und kindbezogener. Ob man allerdings das Eltern-Sein lernen kann wie eine Kulturtechnik, ist zu bezweifeln. Denn wichtige Voraussetzungen zur Elternschaft beruhen auf den individuellen emotionalen Kindheitserfahrungen mit den eigenen Eltern beziehungsweise darauf, wie man als Kind bemuttert und bevatert wurde. Später ist das eigene Kind wichtigster "Lehrmeister" für die Bewältigung von psychischen und sozialen Elternaufgaben (Gauda 1990).

Die gleichen Voraussetzungen gelten für die Adoptivelternschaft. Doch haben Adoptiveltern zusätzliche Elternaufgaben zu bewältigen, die sich aus ihrem besonderen Status als soziale Eltern ergeben. Zur Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgaben ist eine Vorbereitung durch Beratung nicht nur möglich, sondern notwendig. Mit anderen Worten: Elternschaft bei Adoption ist ein Lernprozess, der durch fachkundige Unterstützung gefördert werden kann.

Im Einzelnen ist für diesen Lernprozess von Bedeutung, dass der Adoption oft eine schmerzliche Phase der Kinderlosigkeit vorausgeht, dass sich Adoptiveltern einer Art Eltern-Eignungsprüfung unterziehen müssen, dass die intime Erfahrung von Schwangerschaft und Geburt fehlt. Adoptiveltern übernehmen mit der Adoption große Anpassungsaufgaben gegenüber ihrem Kind, insbesondere bei Spätadoptionen. Ganz besonders und kontinuierlich sind Adoptiveltern durch ihre Aufgabe gefordert, ihrem Kind seine biologische Herkunft nicht zu verschweigen, sondern diesen Umstand als ein unabwendbares Element der Eltern-Kind-Beziehung zu integrieren. Bestandteil dieser Integrationsarbeit in der Adoptivfamilie ist, dass sich sowohl die Eltern als auch das Kind wiederholt mit einem zwar biologisch gegebenen, ansonsten eher fiktiven zweiten "Elternpaar" in einem innerlichen und wechselseitigen Prozess auseinander setzen müssen. Die Bewältigung des unabwendbaren und konfliktträchtigen Umstands der so genannten "doppelten Elternschaft" (Hoffmann-Riem 1985) ist eine Eltern-Aufgabe in der Beziehung zum Kind, die gelegentlich der Arbeit eines Kinderpsychotherapeuten nahe kommt, ohne dass Adoptiveltern professionelle Therapeuten wären.

Für die bewusste Elternschaft bei Adoption scheint es mir bezeichnend und besonders bedenkenswert, dass zur Eltern-Kind-Beziehung die Aufarbeitung der Vorgeschichte zur Familiengründung gehört. Hieraus entsteht nicht selten ein Konflikt zwischen den Eltern, die mit Beginn der Adoption vor allem die Zukunft ihres Kindes im Auge haben, und dem Kind, das je älter es wird, umso intensiver seine Vergangenheit zu erforschen und zu verarbeiten sucht.

1. Überlegungen im Vorfeld der Beratung

Angeblich werden Adoptivkinder von ihren Eltern besonders häufig in Erziehungsberatungsstellen oder in kinderpsychiatrischen Institutionen vorgestellt. Doch scheint dies abhängig von regionalen Gegebenheiten zu sein, insbesondere davon, ob Adoptionsvermittlungsstellen auch längerfristige Beratungsmöglichkeiten anbieten oder ob es spezielle, auf die Bedürfnisse von Adoptivfamilien eingerichtete Initiativen gibt.

Oft wird die Aufgeschlossenheit von Adoptiveltern für eine Beratung voreilig als Hinweis für eine erhöhte psychische Störanfälligkeit von Adoptivfamilien verstanden. Weniger wird bedacht, dass Adoptiveltern und ihre Kinder aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation und nicht schon aufgrund manifester psychopathologischer Auffälligkeiten beratungsbedürftig sein können.

Wunsch und Bedürfnis nach Beratung bei Adoptivfamilien sind weniger Ausdruck von Hilflosigkeit und Desorientierung, sondern vielmehr Signale für vorhandene emotionale Offenheit und Risikobereitschaft. Denn jegliche Form der Beratung, aus der sich gegebenenfalls eine psychotherapeutische Arbeit mit der Familie entwickeln kann, bedeutet für die Betreffenden eine innere und interpersonelle Auseinandersetzung mit Gefühlen, deren Offenlegung und Infragestellung nicht selbstverständlich sind.

Leider wird die Initiative von Adoptiveltern und von jugendlichen Adoptierten, sich über ihre besondere Lebenssituation und über damit tatsächlich oder vermeintlich zusammenhängende Konflikte gesprächsweise zu verständigen, oft durch die Besorgnis gehemmt, bei Laien und Fachleuten auf Vorurteile gegenüber der Adoption zu treffen. Noch immer gilt mancherorts die Adoption als eine "Lösung zweiter Wahl" bei ungewollter Kinderlosigkeit - auch in der Kinderwunsch-Sprechstunde von Gynäkologen. Selbst in der Herkunftsfamilie Adoptierender kommt oft Widerstand gegen ein nicht-leibliches Kind auf, weil es die Ordnung der biologischen Tradition zu erschüttern droht (Nies-Diermann 1989). Dieser Auffassung entspricht das Vorurteil, die Adoptionsfreigabe eines Kindes sei "unmenschlich", obwohl objektiv belegt ist, dass die Adoption die bestmögliche Entwicklungsalternative für ein Kind darstellt, das von seinen leiblichen Eltern nicht versorgt werden kann.

Zur Voreingenommenheit gegenüber der Adoption bei Laien und bei Fachleuten, die Tabuisierungstendenzen in der Adoptivfamilie verstärkt, kann hinzukommen, dass pauschalierend von einem überdurchschnittlich häufigen Vorkommen psychischer Auffälligkeiten bei Adoptivkindern ausgegangen wird. Auch diese Auffassung kann Adoptiveltern wiederum zögern lassen, eine Beratung aufzusuchen, weil sie befürchten müssen, gegebenenfalls als "schlechte" Eltern demaskiert zu werden. Die Annahme über vermehrte Verhaltensauffälligkeiten bei Adoptivkindern beruht zum Teil auf einer unkritischen Rezeption von methodisch unzureichenden Veröffentlichungen über die Entwicklung von Adoptivkindern.

Wie Bohman (1977) ermittelt hat, scheint es zuzutreffen, dass adoptierte Jungen eine höhere Rate von psychiatrischen Störungen aufweisen als nach dem Zufall zu erwarten wäre. Der gleiche Autor (1984) hat jedoch auch in einer großen Längsschnittstudie verdeutlicht, wie günstig die Entwicklung von Adoptierten im Vergleich zu Kindern in Pflege oder zu unerwünschten Kindern, die bei der leiblichen Mutter aufwachsen, verläuft (siehe auch Brodzinsky 1990; Jungmann 1980).

Es ist nicht meine Absicht, an dieser Stelle auf die vorliegenden Ergebnisse der Adoptionsforschung einzugehen. Vielmehr will ich auf die Bedeutung hinweisen, die die innere Einstellung eines Beraters zur Adoption und seine kritische Sachkenntnis schon im Vorfeld der Beratung für den Beratungserfolg bei Adoptionsproblemen hat. Denn unabhängig vom konkreten Beratungsanlass ist es entscheidend für die emotionale Resonanz eines Beratungskontaktes mit Adoptiveltern oder Adoptivkindern, welches Vorverständnis oder Vorurteil beim Beratenden zur Adoption besteht. Ein Beratender, der die Adoptivfamilie wie eine schlechte Kopie der biologischen Familie erlebt und meint - zumindest insgeheim -, die Stabilität der Eltern-Kind-Beziehung infrage stellen zu müssen, weil es keine verwandtschaftlichen Familienverbindungen gibt, wirkt nicht hilfreich, sondern destruktiv. Es muss vielmehr von einem Berater von Adoptivfamilien erwartet werden, dass er die potentiell schmerzlichen und konflikthaften Aspekte der Adoptionssituation erhellt und als Elemente der Identitätsfindung für die Familienmitglieder empathisch aufgreift. Eine derartige Arbeit setzt nicht zuletzt voraus, dass bei einem Konsultationsgespräch wegen familialer Beziehungsschwierigkeiten und wegen kindlicher Symptomauffälligkeit der Adoptivstatus des Kindes zur Sprache kommt.

2. Beratung und therapeutische Arbeit mit Adoptiveltern

Niemand kann beraten oder Ratschläge akzeptieren, ohne dass das Problem, um das es geht, so gut wie möglich verstanden wird. Um eine Verständigungsbasis mit besorgten Adoptiveltern herzustellen, ist es - wie bei beunruhigten Eltern von leiblichen Kindern - notwendig, zunächst einmal Vertrauen durch empathische Aufmerksamkeit für die elterliche Perspektive des Beratungsanlasses zu schaffen. Dabei muss man davon ausgehen, dass es gerade Adoptiveltern besonders schwer fallen kann, ihre ambivalenten Gefühle zum Kind bei sich wahrzunehmen und darüber hinaus ausdrücken zu können. Mehr noch als leibliche Eltern leiden Adoptiveltern unter Schuldgefühlen gegenüber ihrem Kind, weil sie der Auffassung sind, mit der Adoption eine besonders große Verantwortung übernommen zu haben. Sie glauben, besonders mustergültige, nahezu unfehlbare Eltern sein zu müssen, um ihren eigenen, meist idealisierten Erwartungen in ihre väterlichen und mütterlichen Fähigkeiten ebenso optimal zu entsprechen wie auch den kritischen Erwartungen ihrer sozialen Umgebung, zu der - zumindest in der Phantasie - die leiblichen Eltern ihres Kindes gehören.

Ein Übermaß an Selbstanforderung, verbunden mit dem Gefühl, keine Anwandlung von Schwäche, Unsicherheit, Hilfsbedürftigkeit oder auch von Enttäuschung und Wut über das Kind empfinden zu dürfen, scheint manche Adoptiveltern seit Adoptionsbeginn kontinuierlich zu begleiten und oft zu behindern, mit ihren verborgenen Gefühlen in Kontakt zu kommen. Die Angst, als schlechte Elternperson verkannt und entwertet zu werden - zunächst von der Adoptionsvermittlungsstelle, dann vom eigenen Partner, weiter vom Kind selbst, von der eigenen Herkunftsfamilie, von den unbekannten leiblichen Eltern des Kindes, von der Kindergärtnerin, den Lehrern und gegebenenfalls von einer Therapeutenperson - kann so bedrohlich sein, dass manche Adoptiveltern nur in äußerster Not und mit Scham und Ablehnung eine Beratung aufsuchen. Entsprechend wichtig ist es, die Gefahr eines abrupten Beratungsabbruches mit dem Risiko, dass die Familie auch sonstige Unterstützungsmöglichkeiten meidet, zu verhindern.

Betrachtet man im Einzelnen die Anlässe für eine kinder- und jugendpsychiatrische oder psychotherapeutische Beratung bei Adoptivfamilien, muss man dabei berücksichtigen, dass es sich hierbei wahrscheinlich um besonders problematische Adoptionsverhältnisse handelt, die keinen Rückschluss auf Adoptionsverläufe bei einer nicht-klinischen Klientel erlauben. Die zentralen konfliktträchtigen Themen, die innerhalb einer Adoptivfamilie zur Verständigung und zur Integration anstehen, wie etwa die biologische Herkunft des Kindes oder die Bewältigung des Problems der doppelten Elternschaft für Kind und Eltern, können aber bisweilen eine destruktive Wirkung auf die Qualität der Eltern-Kind-Beziehung annehmen. Bewusste und unbewusste Ausstoßungstendenzen bei den Eltern oder Fortlaufideen und dissoziales Agieren bei den Kindern können den Berater erschrecken und bei ihm selbst zum Agieren und zu voreiligen, parteiischen Identifikationen mit dem Kind oder mit den Eltern führen, die für alle Beteiligten nicht hilfreich sind.

Wichtigste Aufgabe des Beraters scheint mir demgegenüber zu sein, bei den Eltern, dem Kind und bei sich selbst eine produktive Distanz zu dem vorhandenen Beziehungskonflikt herzustellen, um einen von den unmittelbaren Affekten weniger bedrängten Raum zum Nachdenken, zur Verständigung und zur Förderung von gegenseitiger Toleranz zu schaffen.

Oft sind die Schwierigkeiten, um die es sich handelt, nur vermeintlich adoptionsspezifisch. Es kann hilfreich sein, Adoptiveltern zu zeigen, dass auch Eltern leiblicher Kinder unter schmerzlichen Kompetenzzweifeln leiden oder glauben, unfehlbare Eltern sein zu können. Diese elterliche Größenphantasie und deren Ursachen sind dann das eigentliche Problem, aus dem heraus sich ein Verständniszugang für die Enttäuschungswut über das Kind findet. Auch wird weiter beispielsweise gemeinsam nach Beweggründen zu fragen sein, weshalb es für manche überpflichtbewusste Eltern überhaupt keine kindfreien Interessenbereiche geben darf.

Es kann hilfreich sein, mit Adoptiveltern zu klären, dass ihre Wahrnehmungen über das Verhalten und die Gefühle ihres Kindes projektiv verzerrt sind - zum Beispiel unter dem Einfluss ihrer Phantasien über dessen leibliche Eltern. Doch auch derartige Phänomene der Eltern-Kind-Beziehung sind nicht unbedingt adoptionsspezifisch, sondern stellen eine verbreitete elternspezifische Schwierigkeit dar. Auch biologische Eltern neigen manchmal dazu, ihr Kind mit irrationalen und mystifizierenden Projektionen zu belasten, die viel mehr mit intrapsychischen Problemen der Eltern als mit der Person ihres Kindes zu tun haben.

Schließlich kann es für Adoptiveltern hilfreich sein, erkennen zu lernen, dass es auch in der biologischen Familie bei den Eltern zu einem Fremdheitsgefühl dem Kind gegenüber kommen kann; das heißt, dass das Kind nicht so ist, wie es sich die Eltern wünschen und vorstellen, sondern dass es ein ganz eigenes, unverwechselbares Individuum ist, das sich außerdem in seinen unterschiedlichen Entwicklungsphasen innerlich und äußerlich von den Eltern mehr und mehr trennen können muss. Ich bin der Auffassung, dass das - oft genetisch begründete - Fremdheitsgefühl zum Kind bei Adoptiveltern vor allem mit ihren gelegentlich ausgeprägteren Trennungsschwierigkeiten zusammenhängt.

Adoptiveltern ist oft unbekannt, dass Kinder, die in einer biologischen Familie aufwachsen, sich in Krisenzeiten bessere, schönere und verständigere Eltern herbeiphantasieren, ohne dass diese Phantasien die Beziehung zu den realen Eltern infrage stellen. Ebenso wenig stellt ein Adoptivkind die Bedeutung seiner realen Eltern, welche die Adoptiveltern sind, durch derartige Phantasien infrage; sie sind zum einen kindgemäßer Ausdruck seiner inneren Auseinandersetzung mit diesen realen Eltern, zum anderen enthalten sie jedoch auch verständliche Vorstellungen über die zumeist unbekannten leiblichen Eltern (Nickman 1985).

Grundsätzlich scheint es mir wichtig zu sein, anlässlich von Beratungsgesprächen mit Adoptiveltern zu beachten, dass es sich oft bei den mitgeteilten Schwierigkeiten um Eltern-Kind-Probleme handelt, die zwar durch den Adoptivstatus kompliziert werden, aber nicht aus ihm entstanden sind. Dies gilt insbesondere auch für Familienkrisen wie Trennung und Scheidung der Eltern, Tod eines Elternteils, Erkrankung von Geschwistern und andere gegebenenfalls traumatisierende Ereignisse, die in der Adoptivfamilie wie in jeder anderen Familie vorkommen. Eine solche Sichtweise bagatellisiert nicht die objektiv gegebene psychische Belastung der Adoptivelternschaft, das Kind in allen seinen Entwicklungsphasen bei der inneren Bewältigung seines besonderen Lebensschicksals einfühlsam zu begleiten. Sie verhilft aber dazu, Eltern-Kind-Probleme in der Adoptivfamilie zunächst einmal auf unmittelbar ersichtliche emotionale Missverständnisse zu hinterfragen und eine mystifizierende Verschiebung auf Gesichtspunkte zur Adoption zu vermeiden.

Darüber hinaus ist es wichtig, sich als Berater zu vergegenwärtigen, dass bei Adoptiveltern eine große Kluft zwischen ihrem theoretischen Wissen und ihrem konkreten Erleben von adoptionsspezifischen Elternaufgaben bestehen kann. Durch Beratung der Adoptiveltern, vor allem zu Fragen, die die Aufklärung des Kindes über seine Herkunft betreffen - und damit seine Identitätsbefestigung als Adoptivkind, bei der individuell-biographisch bedingte Konflikte gleichfalls berücksichtigt werden müssen, - kann diese Kluft immer neu überwunden werden.

3. Zur Beratung und therapeutischen Arbeit mit Adoptivkindern

Es ist bemerkenswert, dass viele Untersuchungen zur Adoption von Menschen stammen, die selbst als Kind adoptiert wurden (Lifton 1982). Hier kommt besonders deutlich zum Ausdruck, dass die Erfahrung des Adoptiertseins ein Element des persönlichen Lebenszusammenhanges ist, das oft in Verbindung mit wichtigen Ereignissen wie Heirat, nach der Geburt eigener Kinder oder auch noch in der Großelternphase aktualisiert wird - also immer dann, wenn der familiale Beziehungszusammenhang sich in besonderer Weise vergegenwärtigt. Oft adoptieren Adoptierte selbst wieder ein Kind.

Nicht nur Adoptiveltern, sondern auch Adoptivkinder begegnen gelegentlich einem sublimen oder groben Vorurteil zur Adoption, das noch im Erwachsenenalter das Identitätsgefühl beeinträchtigen und ein enttabuisiertes Selbstverständnis behindern kann. Die Verarbeitung derartiger Vorurteile und dadurch bedingter Beziehungskonflikte kann ein Beratungsanlass sein.

Zum zentralen Thema des Adoptiertseins wie zum Kern vieler sozialer Probleme und psychischer Konflikte des Adoptivkindes im Verlauf seiner familialen Entwicklung gehört nicht nur die innere Verarbeitung der "doppelten Elternschaft", sondern vor allem die Frage: Warum hat mich meine Mutter weggegeben? Es ist von großer Bedeutung, ob bei Beratungen und im Verlauf von Psychotherapien diese oft geheim gehaltene Frage zum Ausdruck gebracht werden kann und ob es für das Kind oder den Jugendlichen möglich wird, über eine Erfahrung zu trauern, die sein Leben bestimmt und die seine Adoptiveltern nicht zu verantworten haben. Unabhängig vom Vorstellungsanlass und von einer gegebenenfalls bestehenden Symptomatik ist es Aufgabe eines Beraters/Psychotherapeuten, bei den Adoptiveltern für diesen notwendigen Trauerprozess des adoptierten Kindes oder jugendlichen Erwachsenen Verständnis zu schaffen - eine schwierige Arbeit, weil Adoptiveltern, die sich kontinuierlich für ihr Kind einsetzen und es lieben, dessen Trauer schwer als ein unabwendbares Element der Eltern-Kind-Beziehung integrieren können. Dazu kommt, dass das adoptierte Kind in seinen verschiedenen Entwicklungsphasen und im Zusammenhang mit seinem wachsenden Realitätsverständnis diesem Trauerprozess wiederholt ausgesetzt ist. Hieraus können sich für Kind und Eltern in der Adoptivfamilie gegebenenfalls große Belastungsproben für die wechselseitige Beziehung ergeben. Bei dieser Trauerarbeit geht es nicht nur darum, dass viele durch Verwandte adoptierte Kinder ihre leiblichen Eltern durch Tod verloren haben und gemäß ihrem jeweiligen Entwicklungsalter sich diesem Verlust innerlich nur schrittweise annähern können (Furman 1984).

Es scheint, dass adoptierte Kinder im Vergleich zu ihren sozialen Eltern weniger darunter leiden, dass es keine biologische Eltern-Kind-Verbindung gibt. Es ist vielmehr die Vorstellung, ursprünglich während der Schwangerschaft und nach der Geburt von der leiblichen Mutter nicht erwünscht gewesen zu sein (sodass für das psychische Überleben andere Eltern gebraucht wurden), die viele adoptierte Kinder nicht loslässt und manchmal psychotherapeutische Hilfe notwendig macht. Hierbei ist zu bedenken, dass es für Adoptiveltern sehr schmerzlich sein kann, wenn ihr Kind nicht mit ihnen selbst, sondern mit einem Psychotherapeuten seine inneren Schwierigkeiten aufzuarbeiten versucht. Es ist deshalb wichtig, bei den Adoptiveltern dafür zu sorgen, dass sie die psychotherapeutische Arbeit mit dem Kind oder mit dem Jugendlichen nicht als Loyalitätsverletzung erleben.

Je mehr sich ein adoptiertes Kind mit den besonderen Voraussetzungen seiner Lebenssituation auseinander setzen kann, umso weniger besteht die Gefahr, dass es zu ernsten Störungen im Verlauf seiner Entwicklung kommt. Die vielzitierte psychogene Lernstörung bei Adoptivkindern steht in engem Zusammenhang damit, ob es die Möglichkeit hat, sich selbst und seine Herkunft erkennen lernen zu können - ob es wahrnehmen, wissen und sich über sein Wissen auch ausdrücken darf. Zu dieser Erlaubnis zu lernen gehört auch, dass Adoptiveltern ihrem Kind zugestehen können, seine leiblichen Eltern kennen lernen zu wollen.

Aufgabe des Beraters/Therapeuten kann es sein, Kinder und Jugendliche bei der Realisierung dieses Wunsches zu begleiten, zu stützen und gegebenenfalls eine "Dolmetscherrolle" in der Adoptivfamilie zwischen Eltern und Kind zu übernehmen. Denn während Adoptiveltern den Wunsch ihres Kindes oft wie einen drohenden Beziehungsabbruch erleben, handelt es sich beim Kind/Jugendlichen vor allem um ein Bedürfnis nach Realitätsorientierung, das in Anbetracht bedrängender Phantasien und Vorstellungen über die leiblichen Eltern klärend und stabilisierend wirken kann. Krisen in der Adoptivfamilie, die diesen Aspekt betreffen, sind oft produktiv, weil in Verbindung damit den Adoptiveltern latente Funktionalisierungsneigungen, die sie auf ihr Kind richten, bewusster werden und einer gemeinsamen Bearbeitung zugänglich sein können.

Wie alle Kinder sind auch Adoptivkinder und Jugendliche im Verlauf ihrer Entwicklung wechselhaften Phasen besonderer psychischer Verletzlichkeit und Labilität ausgesetzt. Außerdem sollte nicht erwartet werden, dass Adoptivkinder neben diesen regulären Entwicklungsanforderungen ihr Adoptiertsein ohne innerpsychische und ohne innerfamiliäre Krisen verarbeiten, besonders nicht im Pubertätsalter und durchaus auch dann nicht, wenn sie sehr verständnisvolle Eltern haben (Harms/Strehlow 1990). Schließlich muss man - ähnlich wie Anna Freud dies für die Entwicklungsperiode der Adoleszenz angenommen hat (1980: 1739 ff.) - bei gänzlich symptomfreien Entwicklungsverläufen von Adoptivkindern auch erwägen, ob es sich gegebenenfalls um besonders überangepasste und in ihrer Kreativität und Aktivität eingeschränkte Individuen handelt. Es wäre vermessen, einem adoptierten Kind oder Jugendlichen gleichsam vorzuschreiben, wie viel subjektiver Schmerz, der neben dem Gefühl von Geborgenheit in der Adoptivfamilie bestehen kann, symptomfrei ertragen werden muss. Dementsprechend sollte es bei Beratungen ein wichtiges Anliegen sein, leidvolle Aspekte der Adoption zuzulassen, zu verstehen und mitzutragen - die Freude versteht sich von selbst.

 

Teil 6

Anhang

Adoptionsrechtliche Bestimmungen

Im Folgenden werden Auszüge aus wichtigen adoptionsrechtlichen Bestimmungen abgedruckt.

 

Bürgerliches Gesetzbuch

Achter Titel. Annahme als Kind

I. Annahme Minderjähriger

§1741

(1) Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

(2) Ein Ehepaar kann ein Kind gemeinschaftlich annehmen. Ein Ehegatte kann sein nichteheliches Kind oder ein Kind seines Ehegatten allein annehmen. Er kann ein Kind auch dann allein annehmen, wenn der andere Ehegatte ein Kind nicht annehmen kann, weil er geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.

(3) Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind allein annehmen. Der Vater oder die Mutter eines nichtehelichen Kindes kann das Kind annehmen.

§1743

(1) Bei der Annahme durch ein Ehepaar muss ein Ehegatte das fünfundzwanzigste Lebensjahr, der andere Ehegatte das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben.

(2) Wer ein Kind allein annehmen will, muss das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben.

(3) Wer sein nichteheliches Kind oder ein Kind seines Ehegatten annehmen will, muss das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben.

(4) Der Annehmende muss unbeschränkt geschäftsfähig sein.

§1744

Die Annahme soll in der Regel erst ausgesprochen werden, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat.

§1745

Die Annahme darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen oder wenn zu befürchten ist, dass Interessen des Anzunehmenden durch Kinder des Annehmenden gefährdet werden. Vermögensrechtliche Interessen sollen nicht ausschlaggebend sein.

§1746

(1) Zur Annahme ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht vierzehn Jahre alt ist, kann nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen. Im Übrigen kann das Kind die Einwilligung nur selbst erteilen; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Die Einwilligung bedarf bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit des Annehmenden und des Kindes der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

(2) Hat das Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet und ist es nicht geschäftsunfähig, so kann es die Einwilligung bis zum Wirksamwerden des Ausspruchs der Annahme gegenüber dem Vormundschaftsgericht widerrufen. Der Widerruf bedarf der öffentlichen Beurkundung. Eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist nicht erforderlich.

(3) Verweigert der Vormund oder Pfleger die Einwilligung oder Zustimmung ohne triftigen Grund, so kann das Vormundschaftsgericht sie ersetzen.

§1747

(1) Zur Annahme eines ehelichen Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich.

(2) Zur Annahme eines nichtehelichen Kindes ist die Einwilligung der Mutter erforderlich. Die Annahme eines nichtehelichen Kindes durch Dritte ist nicht auszusprechen, wenn der Vater die Ehelicherklärung oder die Annahme des Kindes beantragt hat; dies gilt nicht, wenn die Mutter ihr nichteheliches Kind annimmt. Der Vater des nichtehelichen Kindes kann darauf verzichten, diesen Antrag zu stellen. Die Verzichtserklärung bedarf der öffentlichen Beurkundung; sie ist unwiderruflich. §1750 gilt sinngemäß mit Ausnahme von Absatz 4 Satz 1.

(3) Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Sie ist auch dann wirksam, wenn der Einwilligende die schon feststehenden Annehmenden nicht kennt.

(4) Die Einwilligung eines Elternteils ist nicht erforderlich, wenn er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist.

§1748

(1) Das Vormundschaftsgericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. Die Einwilligung kann auch ersetzt werden, wenn die Pflichtverletzung zwar nicht anhaltend, aber besonders schwer ist und das Kind voraussichtlich dauernd nicht mehr der Obhut des Elternteils anvertraut werden kann.

(2) Wegen Gleichgültigkeit, die nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung ist, darf die Einwilligung nicht ersetzt werden, bevor der Elternteil vom Jugendamt über die Möglichkeit ihrer Ersetzung belehrt und nach §51 a Abs. 1 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt beraten worden ist und seit der Belehrung wenigstens drei Monate verstrichen sind; in der Belehrung ist auf die Frist hinzuweisen. Der Belehrung bedarf es nicht, wenn der Elternteil seinen Aufenthaltsort ohne Hinterlassung seiner neuen Anschrift gewechselt hat und der Aufenthaltsort vom Jugendamt während eines Zeitraums von drei Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte; in diesem Fall beginnt die Frist mit der ersten auf die Belehrung und Beratung oder auf die Ermittlung des Aufenthaltsorts gerichteten Handlung des Jugendamts. Die Fristen laufen frühestens fünf Monate nach der Geburt des Kindes ab.

(3) Die Einwilligung eines Elternteils kann ferner ersetzt werden, wenn er wegen besonders schwerer geistiger Gebrechen zur Pflege und Erziehung des Kindes dauernd unfähig ist und wenn das Kind bei Unterbleiben der Annahme nicht in einer Familie aufwachsen könnte und dadurch in seiner Entwicklung schwer gefährdet wäre.

§1751

(1) Mit der Einwilligung eines Elternteils in die Annahme ruht die elterliche Sorge dieses Elternteils; die Befugnis zum persönlichen Umgang mit dem Kinde darf nicht ausgeübt werden. Das Jugendamt wird Vormund; dies gilt nicht, wenn der andere Elternteil die elterliche Sorge allein ausübt oder wenn bereits ein Vormund bestellt ist. Eine bestehende Pflegschaft bleibt unberührt. Das Vormundschaftsgericht hat dem Jugendamt unverzüglich eine Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft zu erteilen; §1791 ist nicht anzuwenden.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf einen Ehegatten, dessen Kind vom anderen Ehegatten angenommen wird.

(3) Hat die Einwilligung eines Elternteils ihre Kraft verloren, so hat das Vormundschaftsgericht die elterliche Gewalt dem Elternteil zu übertragen, wenn und so weit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

(4) Der Annehmende ist dem Kind vor den Verwandten des Kindes zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet, sobald die Eltern des Kindes die erforderliche Einwilligung erteilt haben und das Kind in die Obhut des Annehmenden mit dem Ziel der Annahme aufgenommen ist. Will ein Ehegatte ein Kind seines Ehegatten annehmen, so sind die Ehegatten dem Kind vor den anderen Verwandten des Kindes zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet, sobald die erforderliche Einwilligung der Eltern des Kindes erteilt und das Kind in die Obhut der Ehegatten aufgenommen ist.

§1752

(1) Die Annahme als Kind wird auf Antrag des Annehmenden vom Vormundschaftsgericht ausgesprochen.

(2) Der Antrag kann nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung oder durch einen Vertreter gestellt werden. Er bedarf der notariellen Beurkundung.

§1754

(1) Nimmt ein Ehepaar ein Kind an oder nimmt ein Ehegatte ein Kind des anderen Ehegatten an, so erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen ehelichen Kindes der Ehegatten.

(2) In den anderen Fällen erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes des Annehmenden.

§1755

(1) Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten. Ansprüche des Kindes, die bis zur Annahme entstanden sind, insbesondere auf Renten, Waisengeld und andere entsprechende wiederkehrende Leistungen, werden durch die Annahme nicht berührt; dies gilt nicht für Unterhaltsansprüche.

(2) Nimmt ein Ehegatte das nichteheliche Kind seines Ehegatten an, so tritt das Erlöschen nur im Verhältnis zu dem anderen Elternteil und dessen Verwandten ein.

§1758

(1) Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn die nach §1747 erforderliche Einwilligung erteilt ist. Das Vormundschaftsgericht kann anordnen, dass die Wirkungen des Absatzes 1 eintreten, wenn ein Antrag auf Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils gestellt worden ist.

 

Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG)

Erster Abschnitt

Adoptionsvermittlung

§1

Adoptionsvermittlung

Adoptionsvermittlung ist das Zusammenführen von Kindern unter achtzehn Jahren und Personen, die ein Kind annehmen wollen (Adoptionsbewerber), mit dem Ziel der Annahme als Kind. Adoptionsvermittlung ist auch der Nachweis der Gelegenheit, ein Kind anzunehmen oder annehmen zu lassen, und zwar auch dann, wenn das Kind noch nicht geboren oder noch nicht gezeugt ist. Die Ersatzmuttervermittlung gilt nicht als Adoptivvermittlung.

§2

Adoptionsvermittlungsstellen

(1) Die Adoptionsvermittlung ist Aufgabe des Jugendamtes und des Landesjugendamtes. Das Jugendamt darf die Adoptionsvermittlung nur durchführen, wenn es eine Adoptionsvermittlungsstelle eingerichtet hat, das Landesjugendamt nur, wenn es über eine zentrale Adoptionsstelle verfügt. Jugendämter benachbarter Gemeinden oder Kreise können, so weit die ihnen bei der Adoptionsvermittlung obliegenden Aufgaben hierdurch nicht beeinträchtigt werden, eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle errichten; die Errichtung bedarf der Zulassung durch die oberste Landesjugendbehörde. Landesjugendämter können eine gemeinsame zentrale Adoptionsstelle bilden. In den Ländern Berlin und Hamburg können dem Landesjugendamt die Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes übertragen werden.

(2) Zur Adoptionsvermittlung sind auch die örtlichen und zentralen Stellen des Diakonischen Werks, des Deutschen Caritasverbandes, der Arbeiterwohlfahrt und der diesen Verbänden angeschlossenen Fachverbände sowie sonstiger Organisationen berechtigt, wenn die Stellen von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als Adoptionsvermittlungsstellen anerkannt worden sind.

(3) Die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter arbeiten mit den in Absatz 2 genannten Adoptionsvermittlungsstellen partnerschaftlich zusammen.

§3

Vermittlung durch Fachkräfte

Mit der Adoptionsvermittlung dürfen nur Fachkräfte betraut werden, die dazu auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung geeignet sind. Die Adoptionsvermittlungsstellen (§2 Abs. 1 und 2) sind mit mindestens einer hauptamtlichen Fachkraft zu besetzen.

§4

Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle

(1) Die Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle (§2 Abs. 2) ist zu erteilen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Stelle die Voraussetzungen des §3 erfüllt.

(2) Die Anerkennung ist zurückzunehmen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht vorgelegen haben. Sie ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen nachträglich weggefallen sind.

§7

Vorbereitung der Vermittlung

(1) Wird der Adoptionsvermittlungsstelle bekannt, dass für ein Kind die Adoptionsvermittlung in Betracht kommt, so führt sie zur Vorbereitung der Vermittlung unverzüglich die sachdienlichen Ermittlungen bei den Adoptionsbewerbern, bei dem Kind und seiner Familie durch. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Adoptionsbewerber unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Kindes und seiner besonderen Bedürfnisse für die Annahme des Kindes geeignet sind. Mit den Ermittlungen bei den Adoptionsbewerbern soll schon vor der Geburt des Kindes begonnen werden, wenn zu erwarten ist, dass die Einwilligung zur Annahme als Kind erteilt wird.

(2) Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über die Durchführung der sachdienlichen Ermittlungen und der Adoptionshilfe (§9) sowie die von den Adoptionsvermittlungsstellen dabei zu beachtenden Grundsätze.

§8

Beginn der Adoptionspflege

Das Kind darf erst dann zur Eingewöhnung bei den Adoptionsbewerbern in Pflege gegeben werden (Adoptionspflege), wenn feststeht, dass die Adoptionsbewerber für die Annahme des Kindes geeignet sind.

§9

Adoptionshilfe

(1) Im Zusammenhang mit der Vermittlung und der Annahme hat die Adoptionsvermittlungsstelle jeweils mit Einverständnis die Annehmenden, das Kind und seine Eltern eingehend zu beraten und zu unterstützen, insbesondere bevor das Kind in Pflege genommen wird und während der Eingewöhnungszeit.

(2) Die Jugendämter haben sicherzustellen, dass die gebotene vor- und nachgehende Beratung und Unterstützung geleistet wird.

§10

Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes

(1) Die Adoptionsvermittlungsstelle hat die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes zu unterrichten, wenn ein Kind nicht innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der bei ihm durchgeführten Ermittlungen Adoptionsbewerbern mit dem Ziel der Annahme als Kind in Pflege gegeben werden kann. Die Unterrichtung ist nicht erforderlich, wenn bei Fristablauf sichergestellt ist, dass das Kind in Adoptionspflege gegeben wird.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn Adoptionsbewerbern nicht innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der bei ihnen durchgeführten Ermittlungen ein Kind vermittelt werden kann, sofern die Adoptionsbewerber der Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle zustimmen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich der Adoptionsvermittlungsstelle haben.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 sucht die Adoptionsvermittlungsstelle und die zentrale Adoptionsstelle nach geeigneten Adoptionsbewerbern. Sie unterrichten sich gegenseitig vom jeweiligen Stand ihrer Bemühungen. In den Fällen des Absatzes 2 ist entsprechend zu verfahren.

§11

Aufgaben der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes

(1) Die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes unterstützt die Adoptionsvermittlungsstelle bei ihrer Arbeit, insbesondere durch fachliche Beratung,

1. wenn ein Kind schwer zu vermitteln ist,

2. wenn ein Adoptionsbewerber oder das Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder staatenlos ist,

3. wenn ein Adoptionsbewerber oder das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes hat,

4. in sonstigen schwierigen Einzelfällen.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 ist die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes vom Beginn der Ermittlungen (§7 Abs. 1) an durch die Adoptionsvermittlungsstellen ihres Bereiches zu beteiligen.

§12

Ermittlungen bei Kindern in Heimen

Unbeschadet der Verantwortlichkeit des Jugendamtes prüft die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes in Zusammenarbeit mit der für die Heimaufsicht zuständigen Stelle, für welche Kinder in den Heimen ihres Bereiches die Annahme als Kind in Betracht kommt. Zu diesem Zweck kann sie die sachdienlichen Ermittlungen und Untersuchungen bei den Heimkindern veranlassen oder durchführen. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Bei Kindern aus dem Bereich der zentralen Adoptionsstelle eines anderen Landesjugendamtes ist diese zu unterrichten...

 

Literatur

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White, B.L.: The first three years of life. New York: Prentice Hall 1985

Wieder, H.: The family romance fantasies of adopted children. In: Psychoanalytic Quarterly 1977, 46, S. 185-200

Wiemann, I.: Pflege- und Adoptivkinder. Familienbeispiele, Informationen, Konfliktlösungen. Reinbek 1991

Winter-Stettin, A.: Die bei Terre des Hommes Deutschland e.V. im Rahmen der Auslandsadoptionsarbeit vorkommenden Replacements. Eine Aktenanalyse. Osnabrück: Terre des Hommes 1984

Zaar, C.: A new country, a new home. What is it like to come to Sweden as an adopted child. 16 adults tell their storys. Solna: NIA 1985.

 

Verzeichnis der Herausgeber und Autoren

Arndt, Joachim, Prof. Dr., Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen, Köln

Berger, Margarete, Prof. Dr., Kinderklinik des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf, Hamburg

Bleeker-de Vries, A., Dr., freiberufliche Therapeutin

Engelke, Eva, leibliche Mutter eines Adoptivkindes

Gauly, Bernward, Adoptions- und Pflegekindervermittlung, Caritasverband für Berlin e.V.

Hoksbergen, René A.C., Prof. Dr., Rijksuniversiteit te Utrecht, Werkgroep Adoptie

Jänsch-Kraus, Gudrun, Diplom-Psychologin, Beratungsstelle für behinderte und entwicklungsgestörte Kinder des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg

Knappstein, Wim, Adoptivvater, Sozialarbeiter

Knobbe, Wieland, Adoptions- und Pflegekindervermittlung, Caritasverband für Berlin e.V.

Krolzik, Volker, Evangelischer Verein für Adoptions- und Pflegekindervermittlung, Düsseldorf

Lempp, Reinhart, em. Prof. Dr., Stuttgart

Martens, Leen, Adoptivvater

Oberloskamp, Helga, Prof. Dr., Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen, Köln

Schikorra, Irmgard, Diplom-Pädagogin, Sozialarbeiterin, Tätigkeit in sozialpädagogischer Fortbildung und Praxis

Schulpen, Tom, Dr., Tropenarzt, Overvecht Ziekenhuis, Utrecht

Sorgedrager, Niels, Dr., Arzt, Rooms Katholiek Ziekenhuis, Groningen

Stoike, Katrin, Adoptivtochter, Psychologiestudentin

Swientek, Christine, Prof. Dr., Universität Hannover

Textor, Martin R., Dr., Staatsinstitut für Frühpädagogik und Familienforschung, München