Eltern und Schule als Partner

Martin R. Textor

 

Das Verhältnis zwischen Eltern und Lehrer/innen ist zumeist distanziert. Häufig wird es von wechselseitigen Vorurteilen, unklaren Erwartungen und unerfüllbaren Wünschen geprägt. Die Eltern klagen über die Lehrer/innen, die entweder zu hohe Leistungserwartungen hätten und Schulstress erzeugen oder die sich zu wenig um den Lernerfolg ihrer Schüler/innen kümmern würden, sodass viele Jugendliche ohne Schulabschluss blieben. Auch meinen Eltern, dass Lehrer/innen nur an den kognitiven Leistungen ihrer Schüler/innen interessiert seien und deren Persönlichkeitsentwicklung und andere Lernbereiche ausklammern würden. Die Lehrer/innen klagen, dass die Eltern ihre Kinder nicht richtig erzogen hätten und nicht genug motivieren würden, sodass sie sich mit unaufmerksamen, faulen, aggressiven oder sonst wie verhaltensauffälligen Schüler/innen "herumärgern" müssten. Auch meinen sie, dass sich viele Eltern zu wenig um die Hausaufgaben ihrer Kinder kümmern würden.

Sicherlich sind solche Klagen oft gerechtfertigt - häufig aber auch nicht. Vor allem aber verhindern die daraus resultierenden Abwehrhaltungen nicht nur die Lösung von Problemen, die einzelne Schüler/innen betreffen, sondern auch das Entstehen kooperativer Beziehungen zwischen Eltern und Lehrer/innen, die dem Kindeswohl entsprächen. Was sind die Ursachen für die Distanzierung und wechselseitige Schuldzuschreibung?

Die Angst vor den Lehrer/innen und die Angst vor den Eltern

Eltern haben oft Angst vor Lehrer/innen und begegnen ihnen mit Einstellungen und Gefühlen aus ihrer eigenen Schulzeit: So fühlen sie sich ihnen unterlegen, befürchten Kritik und eine "Benotung" ihrer Erziehungsleistung, unterstellen ihnen Motive und Verhaltensweisen, unter denen sie früher selbst gelitten haben. Oft haben sie Angst, dass kritische Äußerungen über die Lehrer/innen negative Konsequenzen für ihr Kind haben könnten. Manche Eltern möchten jetzt aber auch das nachholen, was sie in ihrer eigenen Schulzeit nicht konnten bzw. worin die eigenen Eltern versagten: Sie möchten die Lehrer/innen von ihrem "hohen Sockel" herunterholen, ihnen endlich die Meinung sagen, die eigenen Kinder vor ihnen in Schutz nehmen.

Aber auch die Lehrer/innen haben Angst: vor der Konfrontation mit einer ganzen Gruppe von Eltern beim Elternabend, vor Gesprächen mit Eltern über die schlechten Schulleistungen oder die Verhaltensauffälligkeiten ihrer Kinder, vor Eltern, die gleich mit dem Schulamt oder Rechtsanwalt drohen. Manche befürchten, dass herauskommen könnte, dass sie schlechte Pädagog/innen sind, keinen guten Unterricht machen oder die Aufmerksamkeit der Schüler/innen nicht fesseln können. Sie sind es nicht gewöhnt, über ihre Arbeit Rechenschaft zu geben und selbst kritisiert zu werden, und reagieren deshalb unangemessen auf kritische Äußerungen von Eltern. Auch Lehrer/innen haben Stärken und Schwächen, aber sie glauben oft, sie müssten eigene Schwächen und Ängste verheimlichen, weil sie ansonsten an Autorität verlören.

Natürlich gibt es noch viele andere Gründe für die distanzierte Beziehung zwischen Eltern und Lehrer/innen. Dazu gehören die immer noch weit verbreitete Definition der Rolle von Lehrer/innen als Unterrichtende, nicht aber (auch) als Erziehende, die Überlastung von Lehrkräften, die fehlende Zeit für Elternarbeit, die mangelnde Präsenz in der Schule nach dem Unterricht u.v.a.m. Manche Eltern - insbesondere von älteren Kindern - suchen nicht (mehr) den Kontakt zu Lehrer/innen, haben Schwellenangst, interessieren sich nicht für die Schulleistungen ihrer Kinder, haben berufsbedingt keine Zeit für den Besuch von Sprechstunden und Elternveranstaltungen, können sich mangels Sprachkenntnissen nicht ausreichend verständigen usw. In anderen Fällen sind die Erwartungen unterschiedlich: Während Eltern den Kontakt zu Lehrer/innen oft für sehr wichtig halten, sind für viele Lehrer/innen Elternabende oder Elternsprechtage hingegen eine unangenehme Pflicht - und alles, was darüber hinausgeht, ist eine zusätzliche Belastung.

Die Bedeutung der Familie für den Schulerfolg

Hinzu kommt, dass Lehrer/innen in ihrer Ausbildung kaum Kompetenzen in den Bereichen Gesprächsführung mit Eltern und Beratung von Erwachsenen erworben haben und dass nur selten entsprechende Fortbildungen für sie angeboten werden. Noch problematischer ist, dass ihnen in der Ausbildung und in der Referendarzeit zu wenig die Bedeutung der Familie für den Schulerfolg bewusst gemacht wird. In vielen Studien wurde festgestellt, dass Kinder - familienbedingt - mit einem unterschiedlichen Ausgangszustand eingeschult werden. Obwohl dann - zumindest in den ersten vier Jahren - alle Kinder dieselbe Schule durchlaufen, gelingt es den Lehrer/innen nicht, solche Unterschiede auszugleichen. Der Salzburger Professor Krumm (1995) kommentierte diese Forschungsergebnisse wie folgt: "Die Differenzen in den kognitiven oder affektiven Lernvoraussetzungen zu Beginn der ersten Klasse werden im Verlauf der Schulzeit nicht kleiner, sondern größer. Das heißt natürlich nicht, dass in der Schule nicht viel gelernt wird. Es heißt lediglich, dass Kinder, die vor und während der Schulzeit von den Eltern viel Förderung erhalten, die Lernchancen in der Schule besser nutzen können..." (S. 8). Die Schulleistungen von Kindern lassen sich eher durch Bedingungen in der Familie als durch solche in der Schule erklären (bis zu zwei Dritteln der Varianz).

Auch die derzeit immer noch intensiv diskutierte PISA-Studie ergab, dass Schulerfolg teilweise von Familienfaktoren abhängt (Max-Planck-Institut für Bildungsforschung 2004). Dies gilt vor allem für Deutschland: In keinem anderen Industrieland ist die soziale Herkunft so entscheidend für den Schulerfolg. Kinder aus Akademikerfamilien haben eine viermal größere Abiturchance als Kinder aus Facharbeiterfamilien. Selbst Unterschichtkinder mit besten Leistungen bleiben in der Hauptschule und wechseln nicht in weiterführende Schulen. Die Eltern bestimmen somit die Schullaufbahn ihrer Kinder durch ihre Leistungserwartungen, das Ausmaß ihrer Förderung der kindlichen Entwicklung und ihre Kontrolle, insbesondere der Hausaufgaben.

Alle diese Untersuchungen verdeutlichen die große Bedeutung der Familie für das Kind. Offensichtlich ist, dass in der Familie extrem viel gelernt wird, vor allem Kompetenzen und Einstellungen, die für das ganze weitere Leben wichtig sind. Dazu gehören Sprachfertigkeiten, Grob- und Feinmotorik, Lernmotivation, Neugier, Leistungsbereitschaft, Interessen, Werte, Selbstkontrolle, Selbstbewusstsein, soziale Fertigkeiten usw. Inwieweit solche Kompetenzen in der Familie ausgebildet werden, bestimmt den späteren Schul- und Lebenserfolg eines Kindes.

Erziehungspartnerschaft

Dies bedeutet für die Schule: Die Leistungen der Eltern dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Hinzu kommt, dass Eltern "Spezialisten" für ihr Kind sind: Sie kennen es länger und aus unterschiedlicheren Situationen als Lehrer/innen - und Kinder können sich dort ganz anders als in der Schule verhalten. Diese Aussage verdeutlicht, wie wichtig der Austausch zwischen Schule und Familie über das Kind, seine Lebenssituationen und seine Erziehung ist. Lehrer/innen und Eltern haben Wissenslücken - die einen über die Familiensituation sowie das Verhalten und Erleben des Kindes außerhalb der Einrichtung, die anderen über den Erziehungsalltag und die Entwicklung des Kindes in der Schule. Nur in einem Dialog, bei dem die Partner gleichberechtigt sind und einander als Person akzeptieren, können beide Seiten erfahren, wie sich das Kind in der jeweils anderen Lebenswelt verhält.

Ein solches dialogisches Verhältnis zwischen Lehrer/innen und Eltern könnte man als Erziehungspartnerschaft bezeichnen (vgl. Textor 2000). Durch diesen Begriff wird betont, dass zum einen Lehrer/innen und Eltern auf die kindliche Entwicklung einwirken und zum anderen die gemeinsame Verantwortung für die Erziehung der Kinder im Mittelpunkt der Beziehung zwischen beiden Seiten steht. Der Begriff "Partnerschaft" impliziert außerdem, dass Familie und Schule gleichberechtigt sind, ein "Bündnis" geschlossen haben, ähnliche Ziele verfolgen und zusammenarbeiten.

Erziehungspartnerschaft realisiert sich in einem dynamischen Kommunikationsprozess, in der wechselseitigen Öffnung von Familie und Schule. Dies setzt gegenseitiges Vertrauen und Respekt voraus - Haltungen, die sich auch auf das Kind positiv auswirken: Sieht es, dass die Lehrer/innen seine Familie wertschätzen, wird es eher Selbstachtung entwickeln. Merkt es, dass seine Eltern die Lehrer/innen respektieren, fördert dies den pädagogischen Bezug und die Lernmotivation.

Öffnung auf Seiten der Familie bedeutet, dass die Eltern über das Verhalten des Kindes in der Familie, besondere Erlebnisse, ihre Familiensituation, ihre Erziehungsziele und -methoden sprechen. Auf Seiten der Schule geht es bei der Öffnung darum, den Schulalltag für Familien durchschaubar zu machen. Die Eltern möchten beispielsweise wissen, was die Lehrer/innen unterrichten und welche Erziehungsziele, -vorstellungen und -praktiken sie haben. Vor allem aber wünschen sie Informationen darüber, wie sich ihr Kind in der Klasse verhält, wie es sich entwickelt, welchen Lernfortschritt es macht und ob es Schwierigkeiten hat.

Ferner sollte es durch die Zusammenarbeit von Lehrer/innen und Eltern zu einer Verbesserung der Familienerziehung kommen. In diesem Zusammenhang ist folgendes Ergebnis der "PISA"-Studie relevant: Die Schüler/innen wurden gefragt, inwieweit die Eltern ihre (schulische) Entwicklung fördern. Nur etwas mehr als 40% der deutschen Schüler/innen gaben an, dass ihre Eltern regelmäßig mit ihnen über ihre schulischen Leistungen reden - der OECD-Durchschnitt lag bei 51,2%, der Wert für italienische Eltern sogar bei gut 60%. Ferner berichteten von den deutschen 15-Jährigen nur 41%, dass ihre Eltern regelmäßig mit ihnen persönliche Gespräche führen, und gerade einmal 16%, dass sie mit ihnen mehrmals pro Woche über Bücher, Filme oder Fernsehen reden. In anderen Ländern zeigten die Eltern bei weitem mehr Interesse (Max-Planck-Institut für Bildungsforschung 2004).

Hier wird Folgendes deutlich: Eltern müssen mehr Verantwortung für die Erziehung, Bildung und Persönlichkeitsentwicklung von (älteren) Kindern und Jugendlichen übernehmen. Lehrer/innen können sie dazu motivieren und sollten mehr als bisher auf die Familienerziehung einwirken, also elternbildend tätig werden. Dies kann z.B. in Einzelgesprächen geschehen, aber auch durch thematische Elternabende und Gesprächskreise. Berichten Eltern von Erziehungsschwierigkeiten, können Lehrer/innen sie beraten, wobei sie auf ihr entwicklungspsychologisches und pädagogisches Fachwissen und ihre Berufserfahrungen zurückgreifen können. Sie können auch beschreiben, wie sie sich in schwierigen Situationen verhalten - z.B. gegenüber einem trotzenden oder aggressiven Kind. Wirken Lehrer/innen auf die Familienerziehung ein, kann dies zu einer Verbesserung der Sozialisationsbedingungen ihrer Schüler/innen führen.

Bildungspartnerschaft

Unter dem Eindruck der PISA-Studie habe ich vor kurzem den Begriff der Erziehungspartnerschaft erweitert: Es sollte außerdem eine Bildungspartnerschaft zwischen Familie und Schule geben; Eltern und Lehrer/innen müssten auch bei der Bildung von Kindern kooperieren. Das impliziert meines Erachtens die Mitarbeit von Eltern in der Schule. So trifft man z.B. in vielen amerikanischen Schulen auf Eltern (und andere Erwachsene), die kleine Gruppen von Kindern am Computer anleiten, mit ihnen in einer Fremdsprache sprechen oder bestimmte Aktivitäten überwachen.

Diese Möglichkeiten könnten auch an deutschen Schulen geschaffen werden. Insbesondere die Projektarbeit bietet viele Möglichkeiten einer intensiven Einbindung von Eltern in bildende Aktivitäten (vgl. Textor 2004). Eltern sollten in die Projektplanung einbezogen werden, wobei sie eigene Ideen einbringen und Aufträge übernehmen können - beispielsweise Bücher, Materialien bzw. Werkzeuge zu besorgen oder Besuchstermine bei Handwerksbetrieben, Firmen bzw. kulturellen Einrichtungen zu vereinbaren. Sie können im Verlauf eines Projekts tätig werden, also z.B. Kleingruppen bei bestimmten Aktivitäten anleiten, sich als Interviewpartner zur Verfügung stellen oder bestimmte Kompetenzen einbringen. Auch können sie beispielsweise bei Projekten wie "Berufe" oder "Wohnen" an ihrem Arbeitsplatz bzw. in ihrer Wohnung besucht werden. Eltern können aufgefordert werden, Projektthemen zu Hause aufzugreifen und zu vertiefen. Schließlich können sie in die Evaluation eines Projekts einbezogen werden.

Wenn Eltern auf diese Weise ihr Wissen, ihre Kompetenzen, ihre Hobbys usw. in die Schule einbringen können, erweitert sich das Bildungsangebot. Zudem wird der Unterricht interessanter und abwechslungsreicher. Die Kinder profitieren in ihrer Entwicklung, weil sie neben den Lehrer/innen andere Erwachsene als Gesprächspartner, als Vorbild und Rollenmodell haben. Sie erfahren mehr Stimulation, Anleitung und Förderung. Durch die intensivere Interaktion mit Erwachsenen wird ihre sprachliche und kognitive Entwicklung beschleunigt. Ferner erwerben sie soziale Kompetenzen durch den Umgang mit zuvor oft unbekannten Erwachsenen.

Außerdem können Lehrer/innen Bildungsprozesse in der Familie initiieren und verstärken. So können sie den Eltern mitteilen, wie diese die Unterrichts- bzw. Projektthemen zu Hause aufgreifen, ergänzen und vertiefen können. Eltern könnten z.B. zum Thema passende Bücher aus der Stadtbibliothek ausleihen und mit den Kindern anschauen, mit ihnen über neue Begriffe sprechen oder mit ihnen bestimmte, von den Lehrer/innen vorgeschlagene Aktivitäten wie ein Experiment oder ein Interview durchführen. Auf diese Weise werden die Lernerfahrungen der Kinder verstärkt und ausgeweitet, wird die Bildung in der Familie intensiviert.

Zur Umsetzung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

Das Ziel einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ist relativ neu und passt so wenig zur "klassischen" Definition der Beziehung zwischen Eltern und Lehrer/innen, dass besondere Anstrengungen notwendig sind, um es im System "Schule" zu verankern. Deshalb gibt es in Deutschland viele Bestrebungen seitens der Kultusministerien der Länder zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Familie und Schule.

Beispielsweise fordert der bayerische Grundschullehrplan einen "partnerschaftlichen Dialog zwischen Lehrkräften und Eltern". In regelmäßigen Gesprächen soll ein Austausch über die altersgemäße Entwicklung des Kindes, seine Einbindung in die Klassengemeinschaft und seine Lernfortschritte erfolgen. Als Folge der Reform der Notengebung werden nun Beobachtungsbögen eingesetzt, mit denen die Stärken und Schwächen des jeweiligen Kindes frühzeitig diagnostiziert und mit den Eltern besprochen werden können. Dabei sollen Möglichkeiten der individuellen Förderung miteinander abgestimmt werden. Auch die Frage des Übertritts an eine weiterführende Schule wird mit den Eltern erörtert.

Die bayerischen Lehrpläne für Haupt-, Real- und Förderschulen sowie für Gymnasien thematisieren ebenfalls die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern als wesentliche Aufgabe eines gelingenden Erziehungs- und Unterrichtsprozesses. An rund 80 Gymnasien sind unter aktiver Mitwirkung von Eltern, Schüler/innen und Lehrer/innen Schulvereinbarungen und Schulverträge zustande gekommen, in denen sich alle Beteiligten auf gemeinsame Ziele verständigten. Laut dem Vorsitzenden des Bayerischen Philologenverbandes, Max Schmidt, ist an vielen Schulen "das Schulleben durch ein intensives Engagement von Eltern geprägt. Von Eltern organisierte Informationsabende, Berufsorientierungsveranstaltungen unter Einbeziehung berufstätiger Eltern, die Mitgestaltung und Mitwirkung bei Klassenfahrten, aktive Mitarbeit im Schulforum - dies alles ... funktioniere an zahlreichen Gymnasien vorbildlich" (Schmidt 2003).

Viele bayerische Schulen laden die Eltern ein, an "Tagen der offenen Tür" Einblick in die konkrete Unterrichtsarbeit zu nehmen. Die nachmittäglichen Betreuungsangebote an den Grund- und Hauptschulen werden maßgeblich von den Eltern mit konzipiert und mit Leben erfüllt. Für knapp ein Drittel der Mittagsbetreuungsgruppen liegt die Trägerschaft bei Elterninitiativen bzw. Fördervereinen.

In Thüringen leitet sich der gemeinsame Erziehungsauftrag an Elternhaus und Schule aus der Verfassung ab. Beispielsweise heißt es in Artikel 23, Abs. 3: "Eltern, andere Sorgeberechtigte, Lehrer und Schüler wirken bei der Gestaltung des Schulwesens sowie des Lebens und der Arbeit in der Schule mit". In der Praxis geschieht das vor allem in Form der Elternabende, Elternsprechtage, Elternbesuche und der Mitarbeit der Eltern in den Mitwirkungsgremien. Ferner haben viele Schulen Elternstammtische eingerichtet, damit Erziehungsprozesse thematisiert werden können. "Tage der offenen Tür" sollen die Beziehungen zwischen Elternhaus und Schule vertiefen. Eltern wirken an schulischen Veranstaltungen wie z.B. Projekten, Schulfahrten und Exkursionen mit. Die Schuljugendarbeit ergänzt den Unterricht durch Arbeitsgemeinschaften, Kurse und Interessengruppen, die in vielen Fällen von Eltern geleitet werden.

Bernd Haselmann (o.J.) berichtet in einer vom Kultusministerium Hessen herausgegebenen Broschüre, dass die Formen der Erziehungspartnerschaft zwischen Sonderschulen und Familien sehr unterschiedlich seien. "Die Zusammenarbeit mit Eltern besteht über die individuelle Beratung hinaus teilweise in der Durchführung gemeinsamer Feste und Ausstellungen, gemeinsamen Wanderungen oder der Organisation von Weihnachtsbasaren, Adventskranzbinden oder Osterausstellungen. ... Dort, wo durch derartige Aktivitäten Beziehungen gewachsen sind, finden sich dann auch interessante fachliche Beratungsangebote in Form von fachspezifischen Themenabenden, Elternarbeitsgemeinschaften oder Vortragsreihen. ... An einzelnen Schulen gibt es auch Formen der Zusammenarbeit von Eltern für Eltern wie beispielsweise Patenschaften von Eltern größerer Kinder für Eltern von Einschulungskindern. ... Neben den traditionellen Formen wie Elternsprechtag, Hausbesuchen und regelmäßigen telefonischen Kontakten praktizieren einzelne Schulen die dialogorientierte Form der Übergabe von Zeugnissen. Hier werden, was gelegentlich oft dringend notwendig ist, auch Eltern anderer Kulturkreise die Hintergründe der Leistungsbewertung in einem verständnisvollen und verstehbaren Gespräch übermittelt" (S. 55-56). In manchen Sonderschulen beteiligen sich Eltern am Schulleben, indem sie z.B. Sprach- oder Computerkurse anbieten oder auf andere Weise ihre besonderen Fachkenntnisse einbringen.

Weitere (innovative) Formen der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in einzelnen Bundesländern sind beispielsweise (vgl. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2004):

  • Hospitationen von Eltern im Unterricht;
  • freiwillige Arbeitsgemeinschaften, in denen Schüler/innen von der beruflichen Kompetenz, den Sprachkenntnissen oder den Hobbys von Eltern profitieren;
  • Unterstützung von außerunterrichtlichen Lernzirkeln und Lernnachmittagen durch Eltern;
  • Gestaltung von Lesenachmittagen und ähnlichen Veranstaltungen durch Eltern;
  • Projektwochen mit von Eltern entwickelten und geleiteten Angeboten;
  • Musik-, Kunst- oder Theaterdarbietungen unter Leitung oder Mithilfe von Eltern;
  • elterliche Angebote im Rahmen des Programms "Orientierung in Berufsfeldern";
  • Cafeterias, in der Eltern Pausenbeköstigung oder einen Mittagstisch anbieten;
  • Schaffung von Elternzimmern als Treffpunkt für Eltern;
  • Mitarbeit von Eltern in Gremien auf Klassen-, Schul-, kommunaler und Landesebene;
  • Gründung von Fördervereinen durch Eltern.

Die Kultusministerien scheinen übereinstimmend die Position zu vertreten, dass das Kernstück der Erziehungspartnerschaft das persönliche Elterngespräch ist (vgl. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2004). Hier wird über das Kind, seine Entwicklungsmöglichkeiten, seine Bildung und Erziehung gesprochen. Es werden Beobachtungen über sein Verhalten ausgetauscht, Erziehungsmaßnahmen abgestimmt und Förderungsprozesse weiterentwickelt. Im Elterngespräch sollte nicht nur über Leistungen geredet werden - das "ganze" Kind soll im Mittelpunkt stehen, mit seinen Stärken und Schwächen, Interessen und Hobbys, Verhaltensweisen und Angewohnheiten, Freundschaften und Feindschaften, Freuden und Problemen. Auch kann darüber gesprochen werden, wie der Unterricht bei dem jeweiligen Kind "ankommt", ob es gern lernt, ob es sich langweilt oder überfordert fühlt. Weitere Themen können die Auswirkungen der Schule auf das Familienleben und die Familiensituation sein (z.B. bevorstehende Trennung/ Scheidung, Erkrankung eines Elternteils, Arbeitslosigkeit). Prinzipiell sollten sowohl Lehrer/innen als auch Eltern Anerkennung für die Bemühungen der jeweils anderen Seite äußern - sie will in der Regel ebenfalls das Beste für das Kind. Ältere Kinder können durchaus in Elterngespräche (zeitweilig) einbezogen werden.

Elterngespräche können auch per Telefon oder bei Hausbesuchen geführt werden. Beispielsweise wird in Baden-Württemberg die Möglichkeit von Hausbesuchen in den Lehrplänen für Sonderschulen, Grundschulen und Hauptschulen angesprochen. In den Hauptschulen machen ca. 5 bis 10% der Lehrkräfte von dieser Möglichkeit Gebrauch (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2004, S. 4).

Bildungs- und Erziehungsverträge

Ein eher formaler Weg zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Familie und Schule wird in Nordrhein-Westfalen beschritten. Hier werden Bildungs- und Erziehungsverträge zwischen Eltern und Lehrer/innen abgeschlossen, in denen die jeweiligen Verantwortlichkeiten klar beschrieben werden (Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen 2004). Zumeist werden (ältere) Schüler/innen als dritte Vertragspartner einbezogen, die sich dann ebenfalls auf bestimmte Verhaltensweisen und -regeln festlegen.

Bildungs- und Erziehungsverträge sind keine Verträge im rechtlichen Sinne, sondern freiwillige, aber dennoch verbindliche Vereinbarungen, die eine Basis für ein vertrauensvolles und verantwortungsbereites Miteinander sein sollen. Sie umfassen Orientierungen, Ziele und Regeln, die grundlegend für einen sinnvollen Bildungs- und Erziehungsprozess sind. "Wichtig daran ist nicht die Schriftform an sich, sondern der Prozess des Aushandelns miteinander, das Gespräch über gemeinsame Ziele, aber auch der Austausch über Vorstellungen vom Handeln und Verhalten aller an der Erziehung Beteiligten" (Stadt Gütersloh 2004).

Im Grunde geht es darum, dass alle Vertragspartner Verantwortung übernehmen. Sollen die Vereinbarungen funktionieren, müssen sich Lehrer/innen, Eltern und Schüler/innen gegenseitig anerkennen, respektieren und vertrauen. Der Prozess der Vertragsgestaltung erfordert darüber hinaus ein hohes Maß an Flexibilität, Fairness und Toleranz. Auf jeden Fall sollte der Vertragsinhalt für alle Beteiligten leistbar sein: Beispielsweise können Eltern nicht direkt das Verhalten oder die Leistung ihres Kindes in der Schule beeinflussen.

In Einzelfällen können zwischen Eltern, Lehrer/in und Schüler/in auch Verhaltensverträge abgeschlossen werden (Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen 2004). Diese sind z.B. bei Verhaltensauffälligkeiten oder abweichendem Verhalten sinnvoll. In ihnen macht das Kind konkrete Verhaltenszusagen. Tritt dieses erwünschte Verhalten auf, wird es unter bestimmten Bedingungen durch einen Verstärker belohnt. Zugleich wird festgelegt, wann Ordnungsmaßnahmen entsprechend den Vorgaben in der Allgemeinen Schulordnung Anwendung finden. Solche Verträge sollen zum Abbau unerwünschten Verhaltens beitragen. Sie können ferner Übereinkünfte zur Lösung pädagogischer Probleme jeder Art sein.

In Brandenburg wurde am 15.10.2002 ein "Bündnis für Bildung und Erziehung" vom Minister für Bildung, Jugend und Sport und vom Landesrat der Eltern verabschiedet. "Lehrkräfte und Eltern werden mit dem Bündnis ermuntert, sich stärker den Fragen des gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrages von Schule und Elternhaus zu widmen. Im Bündnistext werden den Schulen zahlreiche Wege aufgezeigt, wie die Zusammenarbeit verbessert werden kann (z.B. durch die Einrichtung eines Elternzimmers, Hausbesuche usw.). Die Schulen werden in dem Bündnis auch dazu ermuntert, Verhaltensvereinbarungen bzw. Erziehungsverträge abzuschließen. Die Schulpartner sollen sich damit darauf verständigen, was jeder selbst dazu beitragen will, damit die Schulziele möglichst gut erreicht werden. Sie vereinbaren gegenseitig Selbstverpflichtungen. Jeder verspricht, sich an Regeln zu halten, die er in Absprache mit den Partnern selbst aufgestellt hat und die ihm und vor allem den Partnern wichtig sind" (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2004, S. 17).

Erziehungs- und Verhaltensverträge werden auch in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt eingesetzt. In Bayern kommunizieren zahlreiche Schulen "die Verpflichtung zu einem regelmäßigen Dialog über gemeinsam formulierte Pädagogische Vereinbarungen, Schulprogramme, Schulverfassungen, Wertekataloge oder Leitbilder, die allen Angehörigen des Schullebens ausgehändigt werden und deren Gültigkeit von allen Partnern des Schullebens zu bestätigen ist" (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2004, S. 9).

Familienseminare

Nun soll noch eine Maßnahme zur Intensivierung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft vorgestellt werden, die schon seit Jahrzehnten am Kreuzburg-Gymnasium in Großkrotzenburg praktiziert wird und besonders faszinierend ist. In Kooperation mit dem Franziskanischen Bildungswerk werden hier Familienseminare für die Jahrgangsstufen 5 und 8 durchgeführt. Alle Eltern, Schüler/innen und (Klassen-) Lehrer/innen verbringen gemeinsam ein Wochenende in einem Tagungshaus, um Berührungsängste abzubauen und eine intensive Kommunikation miteinander zu erleben. Über das gemeinsame Tun in Workshops kommen sie ins Gespräch und lernen sich dadurch besser kennen. Es entsteht eine Vertrautheit miteinander, die sich positiv auf das Verhalten der Schüler/innen und die Eltern-Lehrer-Beziehung auswirkt.

Die Seminare der Klassenfamilien der Jahrgangsstufen 5 stehen unter dem Motto: "Freizeit - freie Zeit", während in der 8. Jahrgangsstufe über mit der Pubertät verbundene Probleme wie die Ambivalenz von Nähe und Abgrenzung, Konflikte im Alltag und in der Klasse, Lernprobleme und der Umgang mit Alkohol, Nikotin und Drogen gesprochen wird, aber auch über Liebe und Freundschaft sowie den Sinn des Lebens. Dieses Seminar soll Hilfestellungen für die Phase der Ablösung geben. (In der 9. Jahrgangstufe gibt es noch "Klassentage": Die Schüler/innen verbringen vier Tage mit ihrer Klassenleitung und einem pädagogischen Team des Franziskanischen Bildungswerkes in einem Bildungshaus, um über die Themen zu reden, die ihnen "unter den Nägeln brennen").

Zur Umsetzung der Erziehungspartnerschaft in Österreich

In Österreich wird großer Wert auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Familie und Schule in allen Fragen der Erziehung und des Unterrichts der Kinder gelegt. Dazu gehört vor allem der wechselseitige Informationsaustausch über Fragen der Erziehung, des Leistungsstandes und des für das jeweilige Kind geeigneten Bildungsweges. So sind alle Lehrer/innen verpflichtet, für Einzelaussprachen mit den Erziehungsberechtigten zur Verfügung zu stehen. Ferner gibt es Elternsprechtage und Klassenelternberatungen. Die Lehrer/innen sind auch im Rahmen eines "Frühwarnsystems" verpflichtet, von sich aus den Kontakt mit Eltern zu suchen, wenn z.B. die Leistungen von einzelnen Schüler/innen allgemein oder in einzelnen Unterrichtsgegenständen in besonderer Weise nachlassen, insbesondere wenn sie in einem Pflichtgegenstand im 2. Semester mit "nicht genügend" zu beurteilen wären. Dasselbe gilt, wenn ihr Verhalten auffällig ist oder wenn sie dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben. In diesen Fällen sollen im Rahmen eines Beratungsgesprächs mögliche Fördermaßnahmen erarbeitet werden.

Laut dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (2002) soll der Anlass für Elterngespräche aber nicht nur die Leistung von Schüler/innen sein, sondern auch:

  • "Änderungen in der Familiensituation, die sich auf die Schulleistungen auswirken können, wie Trennung der Eltern, Verlust eines nahen Angehörigen, Wiederaufnahme der Berufstätigkeit der Mutter usw.
  • Psychische Belastungen durch Spannungen und Konflikte, z.B. besondere Geschwisterrivalität, schwere Enttäuschungen, Liebeskummer usw.
  • Probleme innerhalb der Klasse, mit einer Lehrerin oder einem Lehrer, z.B. Außenseiterstatus, Unbeliebtheit, Angst vor der Lehrperson.
  • Entwicklungsbedingte Schwierigkeiten im Verhalten (Aufsässigkeit, Reizbarkeit, Verschlossenheit, Pubertätserscheinungen usw.)" (S. 7).

In Österreich haben Eltern viele Pflichten übertragen bekommen: So müssen sie z.B. aktiv Kontakt zur Schule halten, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrer/innen unterstützen, ihre Kinder mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln ausstatten, auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten hinwirken und zur Förderung der Schulgemeinschaft beitragen.

Großer Wert wird in Österreich auf eine aktive Schulpartnerschaft gelegt, bei der Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen "ihre" Schule gestalten. Hierzu werden in den Volks-, Haupt- und Sonderschulen für jede Klasse ein Klassenforum und für jede Schule ein Schulforum eingerichtet sowie in den Polytechnischen Schulen, den Berufsschulen und den mittleren bzw. höheren Schulen ein Schulgemeinschaftsausschuss (SGA). In diesen Gremien können wichtige Fragen des Unterrichtes und der Erziehung beraten, Unterrichtsmittel ausgewählt, Schulveranstaltungen geplant und schulautonome Lehrpläne und die Hausordnung beschlossen werden. An Schulen kann auch eine "Zukunftswerkstatt" gegründet werden, in der interessierte Schulpartner offen über schulpädagogische Innovationen und Ideen ohne sofortigen Handlungsdruck diskutieren können.

Im Rahmen der Schulpartnerschaft können von Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern gemeinsam Verhaltensvereinbarungen (§ 44 SchUG) mit Sanktionsmaßnahmen bei Fehlverhalten als Teil der Hausordnung entwickelt werden, um das Zusammenleben der Schulgemeinschaft qualitätsvoll zu gestalten. E. Rauscher (2003) schreibt hierzu in einer Broschüre des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur: "Erst im Rahmen der Vereinbarungskultur besteht Gleichwertigkeit von Rechten und Pflichten unter gleichwertigen Personen. Sie schaffen sich selbst einen Ordnungsrahmen, der ihr Zusammenleben konfliktfrei oder die Konflikte im Dialog bereinigend garantiert und es ihnen dabei ermöglicht, selbstverantwortlich und nicht bloß fremdbestimmt zu agieren. Die Kultur des Vereinbarens geht nämlich davon aus, dass sie Betroffene beteiligt: Demokratie besteht in der Mitwirkung der Betroffenen an der Lösung sie betreffender Fragen und in der Mitverantwortung der Konsequenzen aus den gemeinsam gefundenen Antworten" (S. 6).

Schlusswort

Die traditionelle Aufgabenteilung zwischen Familie und Schule - Erziehung sei Sache der Eltern, Bildung die der Lehrer/innen - ist längst überholt. Heute ist eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft notwendig; Erziehung und Bildung sind die gemeinsame Aufgabe von Familie und Schule. Obwohl sich die zuständigen Ministerien in Österreich und den deutschen Bundesländern sehr für eine Intensivierung der Zusammenarbeit von Eltern und Lehrer/innen einsetzen und es an vielen Schulen positive Beispiele gibt, wird - landesweit gesehen - die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft erst ansatzweise realisiert. Es sind also noch große Anstrengungen nötig, die sich aber lohnen dürften: So liegen aus den USA viele Forschungsergebnisse vor, nach denen Schulen umso besser und Schüler/innen umso erfolgreicher sind, je mehr die Eltern in das Schulleben eingebunden werden und je mehr sie sich um das schulische Lernen ihrer Kinder kümmern (nach DiNatale 2002).

Anmerkung

Eine umfassendere Darstellung der Thematik finden Sie in meinem Buch "Elternarbeit in der Schule" (Books on Demand, 3. Aufl. 2021), das im Buchhandel und z.B. bei Amazon erhältlich ist.

Literatur

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Hg.): Ratgeber zum Schulalltag. Wien: Selbstverlag 2002

DiNatale, L.: Developing high-quality family involvement programs in early childhood settings. Young Children 2002, 57 (5), S. 90-95

Franziskanisches Bildungswerk: FBW-Konzepte. http://www.kreuzburg.de/fbw/index.html (05.07.2004)

Gürtler, H.: Umgang mit Lehrerinnen und Lehrern. https://www.familienhandbuch.de/schule/familie-und-schule/umgang-mit-lehrerinnen-und-lehrern (05.07.2004)

Haselmann, B.: "Die Kinder ins rechte Licht setzen". Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule. http://www.km-bw.de/servlet/PB/show/1100370/ms11_seiten_55_57.pdf (05.07.2004)

Krumm, V.: Über die Vernachlässigung der Eltern durch Lehrer und Erziehungswissenschaft. Plädoyer für eine veränderte Rolle der Lehrer bei der Erziehung der Kinder. Manuskript. Salzburg: Universität Salzburg 1995

Max-Planck-Institut für Bildungsforschung: Programme for International Student Assessment. http://www.mpib-berlin.mpg.de/pisa (05.07.2004)

Rauscher, E.: Verhalten vereinbaren: Schulkultur im Dialog. Wien: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2003

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Erziehung als Auftrag von Elternhaus und Schule. Informationen der Länder über die Zusammenarbeit von Eltern und Schule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003). http://www.kmk.org/doc/beschl/Elternhaus_und_Schule_04_12.pdf (05.07.2004)

Schmidt, M.: Eltern sind der ungehobene Schatz unseres Bildungswesens. bpv-Pressemitteilung vom 08.07.2003

Textor, M: Kooperation mit den Eltern. Erziehungspartnerschaft von Familie und Kindertagesstätte. München: Don Bosco 2000

Textor, M.R.: Projektarbeit im Kindergarten. Planung, Durchführung, Nachbereitung. Freiburg, Basel, Wien: Herder, 9. Aufl. 2004

Textor, M.R.: Erziehungs- und Bildungspartnerschaft von Lehrer/innen und Eltern. https://www.ipzf.de/erziehungspartnerschaft.html

Anmerkung

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