Familienbildung als Aufgabe der Jugendhilfe

Martin R. Textor

 

In einer Zeit des schnellen soziokulturellen Wandels, der Pluralisierung der Lebensformen, der zunehmenden Zahl von Beziehungsmustern und der Individualisierung bieten tradierte Leitbilder, Normen und Werte kaum noch Orientierung für die Gestaltung von Paarbeziehungen und der Familienerziehung. Das Zusammenleben mit einem Partner und mit Kindern muss deshalb gelernt sowie eigenverantwortlich und individuell gestaltet werden. Auch die für die Haushaltsführung und die Bewältigung des Familienalltags notwendigen Fertigkeiten müssen erst erworben werden. Jedoch handelt es sich bei Partnerschaft und Familienleben um zwei der wenigen Lebensbereiche, für die eine Vorbereitung oder gar Qualifikation weder als notwendig noch als erforderlich angesehen wird. Dies verwundert um so mehr, wenn man bedenkt, dass rund ein Drittel aller Ehen scheitert, dass viele Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sowie durch die Vielzahl von widersprüchlichen Erziehungszielen und -theorien verunsichert sind und dass viele Kinder in ihren Familien Verhaltensauffälligkeiten entwickeln. Familienerziehung gelingt besonders häufig dann nicht, wenn starke bzw. lang andauernde Belastungen wie z.B. Ehekonflikte, pflegebedürftige Familienmitglieder oder Arbeitslosigkeit hinzukommen.

Schon vor Jahrzehnten führten vergleichbare Situationsanalysen zur Forderung nach Maßnahmen zur Ehevorbereitung, Ehe- und Familienbildung. Jeder Mensch muss erst lernen, Partnerschaft und Familie zu leben. Maßnahmen der Ehe- und Familienbildung unterstützen ihn dabei. Sie fußen u.a. auf dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, insbesondere § 16 SGB VIII mit der Überschrift „Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie“. Die ersten Worte von Absatz 1 verdeutlichen die Zielgruppen: „Mütter“ und „Väter“, einschließlich Väter nichtehelich geborener Kinder und Adoptiveltern, „andere Erziehungsberechtigte“ wie nichteheliche Lebenspartner oder Stiefeltern sowie „junge Menschen“, also Personen im Alter von 0 bis unter 27 Jahren. Die ihnen anzubietenden Leistungen sollen dazu beitragen, dass sie „ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können“. Die Angebote werden an keinerlei Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft. So ist offensichtlich, dass Familien generell in ihrer Funktion als Erziehungsinstanz gestärkt werden sollen – also unabhängig von der Familienform, der Schichtzugehörigkeit, dem Vorhandensein einer Problemlage oder eines erzieherischen Bedarfs. Hier wird deutlich, wie wichtig die Prävention im Kinder- und Jugendhilfegesetz genommen wird.

Aus § 16 Abs. 1 SGB VIII geht hervor, dass es sich bei den Maßnahmen der allgemeinen Förderung der Familienerziehung um Soll-Leistungen handelt. Dies wird im Frankfurter Lehr- und Praxiskommentar zum SGB VIII wie folgt erläutert: „Das bedeutet, dass im Regelfall die Leistung zu erbringen ist und für den Fall der Ausnahme eine zwingende Begründung vorliegen muss, die sich aus der Natur der Sache ableitet. Finanzmangel z.B. ist kein atypischer Umstand (...). Beweispflichtig für den Ausnahmefall ist der öffentliche Träger (BVerwGE 56, 200 und 223; 64, 318 und 323)“ (Münder et al. 1993, S. 151). Dennoch ist davon auszugehen, dass sich der geringere Verpflichtungsgrad von Soll-Vorschriften im Vergleich zu Muss-Bestimmungen vor allem in Zeiten knapper Mittel negativ auswirken wird.

In § 16 Abs. 2 SGB VIII werden dann mögliche Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie aufgelistet. Unter Nr. 1 wird erstmals die Familienbildung bundeseinheitlich als Teil des Leistungskatalogs der Jugendhilfe rechtlich verankert. Sie soll „auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen“, also der Pluralisierung der Familienformen entsprechen und teilnehmerorientiert sein. Ferner soll Familienbildung „die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen“ befähigen. Dies bedeutet, dass Eltern über ihre Rechte in Kindertagesstätten und Schulen sowie eine qualitativ gute Bildung, Erziehung und Betreuung informiert werden sollen. Sie benötigen Unterstützung beim Erwerb relevanter Kompetenzen. Ähnliches gilt für die Rechtsvorschrift, dass Familien durch Familienbildung zur Mitarbeit „in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe“ befähigt werden sollen (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII). Neben der Information über solche Angebote sollen relevante Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die z.B. Rechtsgrundlagen, Gruppendynamik oder Kommunikationsverhalten umfassen können.

Schließlich sollen junge Menschen durch Angebote der Familienbildung „auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern“ vorbereitet werden (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII). Das heißt: „Für die erfolgreiche Ausgestaltung späterer Partner-, Ehegatten- und Elternrollen notwendige Kenntnisse, Kompetenzen, Einstellungen, Werte, Leitbilder usw. sollen ... von jungen Menschen jeder Altersstufe mit Hilfe von Familienbildung erworben werden. Hierzu gehören z.B. soziale, kommunikative und Konfliktlösefertigkeiten, Haltungen gegenüber dem anderen Geschlecht, die Fähigkeit zu Intimität und ein entwicklungspsychologisches Grundwissen. Erste Grundlagen können schon im Kindergartenalter vermittelt werden“ (Textor 1996, S. 24).

Neben dem SGB VIII sind Verwaltungsvorschriften von Länderministerien zur Familienbildung sowie Landesgesetze zur Erwachsenen- und Weiterbildung weitere wichtige Rechtsgrundlagen für die Familienbildung.

Zentrale Grundbegriffe

Als allgemeines Ziel der Familienbildung kann die Unterstützung von Familien durch überwiegend bildende Angebote bezeichnet werden, die zu einer erfolgreichen Familienerziehung beitragen, eine bedürfnisorientierte Gestaltung des Familienlebens erleichtern, ein möglichst problemloses Durchlaufen des Lebens- und Familienzyklus ermöglichen sowie zur Nutzung von Chancen für die gemeinsame positive Weiterentwicklung und ein partnerschaftliches Miteinander anhalten. Lebensentwürfe der Partner, ihre Definition der Familienrollen (insbesondere hinsichtlich der Arbeitsteilung und der Machtverhältnisse), ihre Erziehungsvorstellungen und -stile sollen diskutiert werden.

Generell lassen sich verschiedene Arten von Familienbildung unterscheiden: (1) Ehevorbereitung: Jugendliche und Heranwachsende, junge Erwachsene mit (festem) Partner sowie Paare mit konkreter Heiratsabsicht sollen auf Partnerschaft und Ehe vorbereitet werden. Sie werden bei der Entwicklung tragfähiger Lebenskonzepte, von Kommunikations-, Problem- und Konfliktlösungskompetenzen unterstützt. (2) Ehebildung: Ehebildung umfasst die Begleitung von (Ehe-) Partnern durch die verschiedenen Phasen ihres Zusammenlebens. Es werden z.B. unterschiedliche Leitbilder von Ehe und Familie diskutiert, „männliche“ und „weibliche“ Rollen hinterfragt, über die Bedeutung der Sexualität gesprochen, wechselseitige Erwartungen abgeklärt und Kompetenzen für einen partnerschaftlichen Umgang miteinander vermittelt. (3) Elternbildung: Durch sie soll die Familie als Erziehungsinstanz gestärkt werden, indem Eltern geholfen wird, für ihre Kinder ein entwicklungsförderndes Sozialisationsfeld zu schaffen. Beispielsweise wird die in der eigenen Kindheit erfahrene Erziehung der Erwachsenen reflektiert, wird die kritische Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Erziehungskonzepten gefördert, werden pädagogische und entwicklungspsychologische Kenntnisse vermittelt, Erziehungsziele und -praktiken zwischen den Partnern abgestimmt und neue Wege zur Lösung von Konflikten mit Kindern vorgeschlagen. (4) Familienbildung i.e.S.: Familienbildung im engeren Sinne richtet sich auf die Familie als ein Ganzes, als ein System. Durch gemeinsame Angebote für Eltern und Kinder soll der Zusammenhalt zwischen den Familienmitgliedern gestärkt, neue Gesprächsinhalte eingeführt sowie Konflikte zwischen den Generationen angesprochen und gelöst werden.

Ferner lassen sich verschiedene Formen der Ehe- und Familienbildung unterscheiden: (1) institutionelle Familienbildung: Sie erfolgt überwiegend in Familienbildungsstätten und Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung, in Kindertagesstätten, Jugendämtern und kirchlichen Einrichtungen. Die Angebote werden zumeist explizit der Ehe- und Familienbildung zugeordnet und finden vor allem in der Form von Vorträgen, Kursen/Seminaren und Gesprächskreisen statt. (2) informelle Familienbildung: Damit ist der Erfahrungsaustausch von Eltern ohne professionelle Anleitung gemeint, z.B. im Rahmen der Familienselbsthilfe. (3) mediale Familienbildung: Fernsehen, Rundfunk, Internet, Zeitschriften, Bücher, Elternbriefe, Kassetten, Videofilme usw. vermitteln viele Informationen, die explizit der Ehe- und Familienbildung dienen.

Außerdem kann zwischen verschiedenen Ansatzpunkten der Ehe- und Familienbildung differenziert werden (vgl. Eichhoff et al. 1996):

  • Familienzyklus: Familien durchlaufen einzelne Phasen (z.B. erste Ehejahre, Familie mit Kleinkindern, Familie mit Schulkindern, Familie mit Jugendlichen im Prozess der Ablösung, „empty nest“ usw.), die durch Veränderungen in der Rollenstruktur und die besonderen Anforderungen durch unterschiedlich alte Kinder geprägt werden. Sie werden durch Übergangsphasen voneinander getrennt (z.B. Geburt des ersten Kindes, Eintritt in den Kindergarten, Einschulung usw.), in denen große Umstellungen mit den entsprechenden Verhaltensunsicherheiten, Krisen und Konflikten anstehen. Die jeweiligen Angebote der Ehe- und Familienbildung dienen der Vorbereitung auf solche Transitionen, indem die dann anstehenden Aufgaben deutlich gemacht und die zu ihrer Bewältigung benötigten Kompetenzen vermittelt werden. Dies kann zu einer großen Entlastung führen, da sonst die auftretenden Probleme von den Erwachsenen sehr leicht als persönliche Defizite erlebt werden.
  • Familienfunktionen: Diese Angebote der Ehe- und Familienbildung sollen den Teilnehmer/innen beim Erfüllen der Familienfunktionen wie Haushaltsführung (Hausarbeit, Ernährung, Umweltschutz, Wohnen, Handarbeit, Arbeitsteilung, Geldverwendung), Reproduktion, Sozialisation und Erziehung, Beziehungsarbeit (Förderung der Kommunikation, Befriedigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse, Stärkung der Position von Frauen usw.) und Freizeitgestaltung (Aktivitäten in der Familie bzw. mit Kindern, Umgang mit Medien usw.) helfen.
  • besondere Lebenssituationen: Diese Angebote der Ehe- und Familienbildung sollen z.B. Alleinerziehenden, Stiefeltern oder Mitgliedern von Familien, in denen drei oder vier Generationen zusammenleben, helfen, die spezifischen Herausforderungen der jeweiligen Familienform zu bewältigen.
  • besondere Familienbelastungen: Viele Angebote sollen Familien unterstützen beim Umgang mit nicht-normativen Krisen und Belastungen wie z.B. Arbeitslosigkeit, schwere Erkrankung, Versorgung einer pflegebedürftigen Person, Geburt eines behinderten Kindes, Übersiedlung, Leben in einer fremden Kultur, Armut oder Überschuldung.

Bei Problemen und Belastungen sollen die Familienmitglieder eine Beratung durch den/die Kursleiter/in und andere Teilnehmer/innen der Veranstaltung erfahren, die aber von einer Beratung in Beratungsstellen, psychotherapeutischen Praxen oder Therapieeinrichtungen abzugrenzen ist. Auch werden in der Familienbildung z.B. der wirtschaftliche und soziokulturelle Wandel, die gesellschaftliche Bedeutung der (unbezahlten) Familienarbeit, die von außen kommenden Familienbelastungen (z.B. die schwierige Vereinbarkeit von Familie und Beruf), die mangelnde Unterstützung von Familien durch den Staat und die Benachteiligung von Familien diskutiert, die beispielsweise aus dem Ausland kommen oder von Arbeitslosigkeit bzw. Armut betroffen sind. Auf diese Weise wird Interesse an der Familienpolitik geweckt, werden Familien zum Zusammenschluss (z.B. im Rahmen von lokalen Initiativen oder Selbsthilfegruppen) und zu (kommunal-) politischen Aktivitäten motiviert. Generell sollen Mitarbeiter/innen aus dem Bereich der Ehe- und Familienbildung Selbsthilfegruppen unterstützen und miteinander vernetzen sowie die Qualität der dort geleisteten Arbeit durch Fortbildung, Praxisberatung und Supervision sichern (vgl. § 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII). Ferner umfasst Familienbildung Qualifizierungsmaßnahmen für die Erwerbsarbeit, insbesondere zur Vorbereitung des beruflichen Wiedereinstiegs nach einer längeren Familienphase. Schließlich hat sie eine soziale Funktion, indem sie Familienmitgliedern Kontaktmöglichkeiten – auch in Anschluss an Veranstaltungen (z.B. durch gemeinsame Gaststättenbesuche) – bietet und Angebote zur Freizeitgestaltung macht. Dadurch werden zugleich soziale Netze aufgebaut, in denen Familie Solidarität und Unterstützung erfahren.

Adressaten der Ehe- und Familienbildung können grundsätzlich unverheiratete Personen und Partner, einzelne Familienmitglieder, Ehepaare oder ganze Familien sein. Dabei sind (1) der einzelne Mensch in seiner Individualität, (2) der einzelne in seinen Familienrollen, (3) die Familie als ein System sowie (4) die Familie in ihrem gesellschaftlichen und kulturellen Kontext zu beachten.

Angebote und Methoden der Ehe- und Familienbildung

Die einzige Art von Institutionen, die in größerer Zahl Fachkräfte für Ehe- und Familienbildung als Vollzeit- oder Teilzeitmitarbeiter/innen beschäftigen, sind die Familienbildungsstätten. Geht man von einer weiten Definition dieses Begriffs aus, so können 586 Einrichtungen dementsprechend klassifiziert werden (Vaskovics 1996, S. 13). Im Jahr 1994 führten die Familienbildungsstätten 207.046 Veranstaltungen mit 2.964.249 Unterrichtsstunden durch (Eichhoff et al. 1996). Eine Befragung (Schiersmann et al. 1998) von 193 Einrichtungsleiter/innen ergab, dass im Jahr 1994 Veranstaltungen zu folgenden Themenbereichen angeboten wurden:

  • Eltern-Kind-Gruppen: von 94% der Einrichtungen angeboten; machten bei 80% mindestens 20% (und bei 30% mindestens 40%) aller Unterrichtsstunden aus;
  • Gesundheitsbildung: von 91% der Einrichtungen angeboten; machten bei 30% mindestens 20% aller Unterrichtsstunden aus;
  • kreatives und musisches Gestalten: von 90% der Einrichtungen angeboten; machten bei 12% mindestens 20% aller Unterrichtsstunden aus;
  • Pädagogik, Erziehung, Entwicklungspsychologie: von 88% der Einrichtungen angeboten; machten bei 11% mindestens 20% aller Unterrichtsstunden aus;
  • textiles Gestalten: von 86% der Einrichtungen angeboten; machten bei 18% mindestens 20% aller Unterrichtsstunden aus;
  • Geburtsvor- und -nachbereitung: von 85% der Einrichtungen angeboten; machten bei 12% mindestens 20% (und bei 31% unter 5%) aller Unterrichtsstunden aus;

Seltenere oder von ihrem Umfang her geringere Angebote waren: Hauswirtschaft und Ernährung, Leben in der Familie, Selbsterfahrung, gesellschaftliche und politische Bildung, religiöse Themen, Partnerschaft, Ökologie, berufliche Bildung, Ehevorbereitung und freizeitorientierte Angebote. Daneben wurden oft besondere Angebote gemacht: 48% der befragten Leiter/innen nannten Selbsthilfegruppen, die eng mit der Familienbildungsstätte kooperieren, 41% Kinderbetreuung, parallel zu Kursen oder als offenes Angebot, 38% offene Angebote wie Treffs, Cafés und Märkte, 37% Selbsthilfegruppen, die nur Räume in Anspruch nehmen, 32% Beratungsangebote und 23% Projekte (a.a.O.).

Bei der Ehe- und Familienbildung werden weitgehend dieselben Methoden wie in der Erwachsenenbildung eingesetzt. Zumeist werden Vorträge mit Plenumsdiskussion, Kurse/Seminare und Gesprächskreise angeboten. Sie dienen in der Regel nicht nur der Wissensvermittlung, sondern auch der Selbsterfahrung, der Analyse relevanter individueller, familialer oder gesellschaftlicher Probleme, der Suche nach Lösungsmöglichkeiten, der konkreten Hilfe, der Entwicklung von in Ehe und Familie benötigten Kompetenzen sowie der Förderung von Solidarität zwischen den Teilnehmer/innen. Viele Veranstaltungen enthalten spielerische Elemente, Kleingruppenarbeit, Rollenspiele, Freizeitelemente, Entspannungs-, Kommunikations- und Körperübungen. Bei Kursen auf Gebieten wie Haushaltsführung, textiles, kreatives oder musisches Gestalten, Gymnastik usw. stehen natürlich die entsprechenden praktischen Tätigkeiten im Mittelpunkt des Kursgeschehens.

Zumeist wird ein erfahrungs- und situationsbezogener Ansatz praktiziert: „Das heißt, dass die Arbeit in ihrer Thematik möglichst nahe an den Alltagserfahrungen der aus den unterschiedlichsten sozialen Lebensbereichen kommenden Teilnehmer/innen anknüpft“ (Fischer-Köhler 1997, S. 14). Die Veranstaltungen sind an deren Situation, Erwartungen und Bedürfnissen ausgerichtet; der persönliche Bezug bewirkt ein größeres Interesse, mehr Engagement und Handlungsbereitschaft. Die Vorgehensweise ist prozessorientiert, beachtet also die Gruppendynamik, die Fragen, Wünsche und individuellen bzw. familialen Probleme der Teilnehmer/innen. Das bedeutet auch, dass heute Vorträge nur noch im Ausnahmefall als angemessene Form der Familienbildung angesehen werden: Im Mittelpunkt stehen die persönliche Ansprache, der Gesprächsaustausch, die Begegnung von Person zu Person bzw. der Dialog, in dem die Teilnehmer/innen ihre Erkenntnisse, Werte, Einstellungen, Beobachtungen, persönlichen Erfahrungen und Schwierigkeiten einbringen können. Die Beiträge aller Anwesenden ergänzen einander, verdeutlichen neue Aspekte und Handlungsalternativen – das Gesprächsergebnis ist somit ein gemeinsames Produkt. Familienbildung ist dementsprechend ergebnisorientiert; das „persönliche Verwertungsinteresse“ an konkreten Lösungen, Strategien und Fertigkeiten wird mitbedacht (Lipinski 1998).

Lipinski (1998) stellte bei ihrer Untersuchung fest, dass man drei Typen von Teilnehmer/innen an Familienbildungsveranstaltungen unterscheiden kann. Diese zeichnen sich durch verschiedene Erwartungshaltungen aus, die beim einzelnen mehr oder minder stark ausgeprägt sein können: „Dabei handelt es sich um den sogenannten Informationstyp, dessen Hauptinteresse im Erhalt von Information liegt, dem Austausch über das Thema mit anderen und der Hilfestellung für die Mitarbeit in Gremien. Der Gemeinschaftstyp hat vor allem die Erwartung, ein gemeinsames Wochenende mit Freunden, Bekannten oder dem/r Partner/in zu verbringen. ... Der Unterstützungstyp sucht nach ganz konkreten Anregungen und Hilfestellungen für Partnerschaft, Familie und den Umgang mit Kindern. ... Dem Informationstyp können 43% der Teilnehmer/innen in hoher und mittlerer Ausprägung zugerechnet werden, dem Gemeinschaftstyp jeder fünfte und dem Unterstützungstyp 15%“ (S. 41). Laut einer anderen Studie (Schiersmann et al. 1998) unterscheiden sich Teilnehmer/innen an Eltern-Kind-Gruppen stark von anderen Teilnehmer/innen: Ihre Motive waren hochsignifikant häufiger der Wunsch nach Kontaktmöglichkeiten für ihre Kinder, nach gemeinsamen Aktivitäten mit dem eigenen Kind und nach Anregungen für die Beschäftigung mit demselben.

Die Angebote von Familienbildungsstätten richten sich überwiegend an junge Familien. So waren 40% der von Schiersmann und Kolleg/innen (1998) befragten 2.845 Teilnehmer/innen zwischen 25 und 34 Jahre alt; 48% hatten Kinder unter vier Jahren. Diese Ausrichtung von Familienbildungsstätten geschieht nicht nur, um die bei jungen Familien bestehende hohe Nachfrage zu befriedigen, sondern auch bewusst, z.B. wegen der Bedeutung der ersten Lebensjahre für die Entwicklung eines Kindes oder zwecks Entwicklung einer „Corporate Identity“. Veranstaltungen für Familien mit Schulkindern bzw. Jugendlichen oder in noch späteren Phasen des Familienzyklus sind eher selten. Die Zielgruppen von Familienbildungsstätten sind vor allem Kleinfamilien und Alleinerziehende hinsichtlich der Familienformen sowie Familien in Trennung und mit Berufsrückkehrerinnen hinsichtlich besonderer Lebenslagen (a.a.O.). Zumeist werden nur Mütter erreicht; bei o.g. Befragung waren 93% der 2.845 Teilnehmer/innen weiblich. Väter nehmen vereinzelt an Veranstaltungen teil, insbesondere wenn das gemeinsame Tun (von Vätern mit Kindern oder nur von Männern) im Vordergrund steht, wenn ein Mann den Kurs leitet und wenn verstärkt für die Veranstaltung geworben wurde. Ferner werden überwiegend Mittelschichtangehörige und Städter erreicht (die meisten Familienbildungseinrichtungen befinden sich in Städten). So hatten von den befragten 2.845 Teilnehmer/innen 39% die Mittlere Reife, 11% die Fachhochschulreife und 30% das Abitur erworben (a.a.O.). Zielgruppen wie Aussiedler, Ausländer oder Familien mit besonderen Belastungen wie Armut oder Arbeitslosigkeit werden nur schwer erreicht.

Viele Familienbildungsstätten reagieren auf diese Situation, indem sie beispielsweise ihre Angebote dezentralisiert in den verschiedenen Stadtteilen und Dörfern ihres Einzugsgebiets durchführen (also direkt in der Lebenswelt von Familien), indem sie zunehmend offene Angebote wie Müttertreffs am Vormittag, Stammtische und „Familiensamstage“ machen (für die eine Anmeldung nicht nötig ist) und indem sie neue Zielgruppen über Kooperationspartner wie Jugendämter, Migrantenvereine oder Selbsthilfegruppen zu gewinnen versuchen.

Die frauen- und mittelschichtlastige Struktur der Teilnehmerschaft ist jedoch nicht das einzige Problem von Familienbildungsstätten. So haben sie nach außen hin ein unklares Profil, mangelt es an Imagepflege (Schiersmann et al. 1998). Ein weiteres Problem ist die personelle Situation. Nur knapp 8% der Mitarbeiter/innen sind hauptamtlich beschäftigt – mit wenig Aufstiegsmöglichkeiten (siehe Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Familienbildung und zu der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages in der Jugendhilfe von 1995). Ansonsten handelt es sich um Honorarkräfte, die nebenberuflich oder während ihrer Familienphase tätig sind. Während mindestens zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung haben, trifft dies laut einer Untersuchung von Schiersmann und Kolleg/innen (1998) nur auf 39% der Kursleiter/innen zu – ein weitaus geringerer Akademisierungsgrad als an Volkshochschulen, wo fast 80% der Referent/innen derartige Abschlüsse erworben haben. Problematisch ist auch die große Fluktuation unter den nebenamtlichen Mitarbeiter/innen von Familienbildungsstätten, die ein kontinuierliches Angebot erschwert. Dies führt zu einer hohen Arbeitsbelastung bei den Festangestellten (insbesondere bei der Programmplanung und Referentensuche) und erschwert die Begleitung und Weiterqualifizierung der Kursleiter/innen. Vaskovics (1996) fasst zusammen: „Aufgrund des häufigen Personalwechsels und mangelnder Weisungsbefugnis gegenüber den arbeitsrechtlich 'freien' Mitarbeiter/innen wird es immer schwieriger, sie in die Gesamtkonzeption der Einrichtungen, z.B. durch Angebote der Fortbildung, einzubeziehen (...). Es gibt keine professionelle Organisation zur Sicherstellung von Mindeststandards der Ausbildung und Lizensierung dieser Tätigkeit“ (S. 14).

Laut der Untersuchung von Schiersmann und Mitarbeiter/innen (1998) finanzieren sich Familienbildungsstätten zu 20 bis 40% durch Teilnahmebeiträge, zu 30 bis 40% (bei konfessionellen) bzw. 10 bis 20% (bei nichtkonfessionellen) durch Zuschüsse der Träger, zu 10 bis 30% durch Zuwendungen der Länder und zu maximal 20% durch solche der Kommunen. Viele Familienbildungsstätten leiden unter Mittelkürzungen bzw. der fehlenden finanziellen Absicherung – eine Folge ist der zunehmende Personalabbau. Beispielsweise nehmen die Zuwendungen der Kirchen deutlich ab. Hinzu kommt, dass die Höhe der Zuschüsse von Ländern und Gemeinden oft erst kurzfristig bekannt gegeben wird, da die Förderung zum Teil von den im jeweiligen Jahr verfügbaren Haushaltsmitteln abhängt und insbesondere die Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen großen Ermessensspielraum haben (vgl. § 74 Abs. 3 SGB VIII). Zudem orientieren sich die Förderrichtlinien der Bundesländer zumeist an Kriterien für Kursangebote der Erwachsenenbildung, also z.B. an Teilnehmerdoppelstunden. Dadurch wird jedoch die besondere Situation der Familienbildung wie eher kleine Gruppen bzw. Gesprächskreise oder die Notwendigkeit einer Kinderbetreuung (parallel zu den Kursen) zu wenig berücksichtigt. Neuartige Angebote wie Treffpunktarbeit oder gemeinwesenorientierte Maßnahmen werden oft nicht gefördert.

Neben Familienbildungsstätten bieten auch Volkshochschulen oder Erwachsenenbildungsstätten in kirchlicher Trägerschaft Veranstaltungen zur Familienbildung an. Beispielsweise wurden 1994 von Volkshochschulen 27.619 Kurse zur Hauswirtschaft (Haushaltsführung, Verbraucherfragen, Ernährungslehre, Nahrungszubereitung, Textilkunde, Nähen usw.), 7.388 Kurse zu Erziehungsfragen/ Pädagogik und 8.558 Kurse aus dem Bereich der Psychologie angeboten, die zum Teil familienrelevant waren. Sie wurden von mehr als 500.000 Personen besucht. Daneben gab es noch Veranstaltungen zu Krankenpflege, Heilmethoden u.v.a.m. Die Bildungswerke der Kirchen hingegen vermitteln in erster Linie Referenten, die dann vor Ort – in der jeweiligen Pfarrei, im Gemeindezentrum usw. – ihre Veranstaltung durchführen. Sie suchen den Kontakt zu Institutionen in ihrem Einzugsbereich, die als Anbieter von Kursen der Familienbildung bzw. als Mitveranstalter infrage kommen. Neben Pfarreien können dies z.B. Familienkreise, Frauenbund, Erziehungsberatungsstellen oder Kindertageseinrichtungen sein.

Ein wichtiger Anbieter von Familienbildung sind auch die Kirchen mit ihren Pfarrgemeinden. In der Katholischen Kirche wird beispielsweise großer Wert auf die Ehe- und Familienpastoral gelegt, die Hilfen zur Gestaltung des Ehe- und Familienlebens geben und in Krisen beratend und unterstützend eingreifen will. Formen der Ehevorbereitung reichen von einem ausführlichen Gespräch mit dem Priester über Brautleutetage und mehrtägige Seminare bis hin zu Wochenendveranstaltungen.

Eine wichtige Rolle in der Familienbildung spielen die Eltern-Kind-Gruppen (Fischer-Köhler 1997; Schnabel 1998). Hier kommen für ein halbes Jahr oder länger circa zehn Mütter mit ihren Kleinst- und Kleinkindern ein- oder zweimal pro Woche für zwei Stunden zusammen, um miteinander über deren Entwicklung und Erziehung sowie die Eltern-Kind-Beziehung zu sprechen und um den (Einzel-) Kindern Begegnungsmöglichkeiten mit Gleichaltrigen zu bieten. In den Gruppen wird unter Anleitung gespielt, gebastelt, getanzt und gesungen sowie viel geredet und diskutiert. In der Regel werden zusätzlich themenspezifische Elternabende, vereinzelt auch Wochenendfreizeiten, durchgeführt. Unterschieden werden (1) kinder- bzw. mütterorientierte Gruppen, bei denen die Bedürfnisse der Kinder im Vordergrund stehen, wobei sich die Mütter die Entwicklung ihrer Kinder durch Beobachtung vergegenwärtigen, miteinander Erfahrungen bezüglich ihrer Erziehung austauschen, eigene Verhaltensmuster und Einstellungen hinterfragen, Bezüge zur eigenen Kindheit herstellen und neue Erziehungskompetenzen erwerben; (2) frauenorientierte Gruppen, in denen vor allem der Kontakt zwischen den Müttern gefördert wird und wo deren gegenseitige praktische und psychische Unterstützung, Möglichkeiten der persönlichen Weiterentwicklung und deren weitere Lebensplanung, insbesondere hinsichtlich der Berufsausübung, im Mittelpunkt stehen; und (3) elternorientierte Gruppen, in denen bewusst die Väter einbezogen werden, um mit ihnen Partnerschaftsfragen, eine eventuell weiterhin geschlechtsspezifische Aufgabenverteilung und die gemeinsame Erziehung der Kinder zu besprechen zu können (Eichhoff et al. 1996; Schiersmann et al. 1998). Auch kann man zwischen altershomogenen und altersheterogenen Gruppen, zwischen Gruppen mit festem Teilnehmerbestand und offenen Treffs sowie zwischen Gruppen mit qualifizierter Leitung und solchen ohne Fachkraft differenzieren. Manchmal handelt es sich auch um reine Spielgruppen. Die Kursleitung wird von einer zumeist besonders (wenn auch nicht ausreichend) qualifizierten Person übernommen. Laut der Untersuchung von Schiersmann und ihren Kolleg/innen (a.a.O.) verstehen sie sich im Gegensatz zu Kursleiter/innen mehr als Begleiter/innen von Entwicklungsprozessen denn als Fachleute für ein bestimmtes Sachgebiet, die Kenntnisse und Fertigkeiten weitergeben. Ihre Honorierung ist eher niedrig. Probleme von Eltern-Kind-Gruppen liegen z.B. in der mangelnden Einbeziehung von Vätern, der oft unzureichenden Ausstattung der Räumlichkeiten und der fehlenden Qualitätssicherung.

Da nahezu alle Familien in Kontakt mit Kindertageseinrichtungen und Schulen kommen, erreichen familienbildende Maßnahmen, die von diesen Institutionen ausgehen, potenziell alle Eltern. Allerdings sind nur Kindertageseinrichtungen, insbesondere Kindergärten, mehr als ansatzweise auf dem Gebiet der Familienbildung aktiv. Sie entsprechen den Erwartungen der Eltern bzw. den Bedürfnissen von Familien durch ganz verschiedene Formen der Elternarbeit, z.B. durch Elternabende, Einzelgespräche über die Entwicklung und Erziehung des jeweiligen Kindes, Elterngruppen (mit/ohne Kinderbetreuung), themenspezifische Gesprächskreise, Elterncafé/Teestube oder Elternstammtische (Textor 1994). Neben Elternbildung zur Verbesserung der Familienerziehung erfolgt oft auch eine Beratung bei Erziehungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten. Die Vielfalt der Angebote stellt sicher, dass Eltern aus ganz unterschiedlichen Schichten erreicht werden. Elternabende in Kindertageseinrichtungen werden entweder von Erzieher/innen oder einem von außen kommenden Referenten (z.B. Erziehungsberaterin, Familienbildner oder Sozialpädagogin) gestaltet. Ähnliches gilt für Elterngruppen, deren Themen entweder von Treffen zu Treffen (spontan) festgelegt oder die mit einer bestimmten Thematik angekündigt werden. Das Interesse an solchen Veranstaltungen ist besonders groß, wenn Fragen der Erziehung und Entwicklung von (Klein-)Kindern auf eine nicht angsterzeugende Weise angesprochen werden. Auch sollte der Erfahrungsaustausch zwischen den Eltern im Mittelpunkt stehen.

Schulen nehmen sich hingegen kaum der Familienbildung an: „Geschichte und Gegenwart des familialen Lebens, seiner Bedingungen und Aufgaben finden im Unterrichtsgeschehen bisher keinen ihrer Bedeutung entsprechenden Platz. Auswahl und Darbietung der Unterrichtsinhalte sind noch weitgehend von einem Menschen- und Gesellschaftsbild geprägt, das auf Anforderungen bzw. Ereignisse im ›öffentlichen Raum‹ ausgerichtet ist. Eine entsprechend geringe Beachtung gilt der Befähigung zu einer Lebensplanung, die Beruf und ein aktives Familienleben sowie eine dazugehörige Vorbereitung auf die familiale Alltagsbewältigung einschließt“ (Arbeitsgruppe 9 für das Internationale Jahr der Familie 1993, S. 37). Es wird kaum auf die Familienerziehung oder die Hausaufgabenbetreuung durch die Eltern eingewirkt, obwohl dadurch sicherlich kindliche Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionen, Lernstörungen, Suchtmittelmissbrauch u.Ä. reduziert und die Schulleistungen gefördert werden könnten.

Ein in den letzten Jahren immer wichtiger gewordener Anbieter von Familienbildung ist die Familienselbsthilfe, die z.B. Elterninitiativen, Mütter-, Familien- und Nachbarschaftszentren, Kontaktkreise für Alleinerziehende, Selbsthilfegruppen (z.B. nach Geburt eines behinderten Kindes) oder selbstständige Eltern-Kind-Gruppen umfasst. Hier diskutieren Eltern ohne professionelle Anleitung mit Personen in derselben Lebenssituation über ihre Probleme und Belastungen, tauschen Erfahrungen über das Familienleben und die Erziehung aus, erweitern ihre erzieherischen Kompetenzen durch den Umgang mit fremden Kindern, suchen gemeinsam nach Entlastungsmöglichkeiten. Angebote wie Kurse, Handarbeitsgruppen, Gesprächskreise, Bastelnachmittage, kreativ-künstlerische Projekte, Kinderbetreuung mit festen oder offenen Gruppen usw. werden in der Regel von einzelnen Eltern durchgeführt, die auf solche Weise eigene Kompetenzen einbringen und weiterentwickeln („Laienprinzip“). Besonders häufig sind offene Angebote, die eine niedrige Zugangsschwelle haben (Höchstmaß an Freiwilligkeit), spontan mitgestaltet werden können und dem Lebensrhythmus von Frauen mit (Klein-) Kindern entsprechen, die sich nur schwer auf regelmäßige Termine festlegen können.

In Selbsthilfegruppen, die entweder selbstständig oder Teil des Angebots eines Verbandes sind (z.B. Bundesvereinigung Lebenshilfe, Anonyme Alkoholiker, Verband allein stehender Mütter und Väter, Bundesverband der Pflege- und Adoptiveltern), solidarisieren sich die Familienmitglieder schnell aus dem Gefühl gleicher Betroffenheit heraus, bieten einander Verständnis, emotionale Unterstützung und wechselseitige Beratung. Sie tauschen sich über ihre Probleme und Belastungen aus, aber auch über Problemlösungen und erfolgreiche Bewältigungsversuche. Ferner kommt es in Selbsthilfegruppen häufig zur gemeinsamen Freizeitgestaltung (Ausflüge, Spielnachmittage, Wochenendfreizeiten usw.).

Viele Kreis- und Stadtjugendämter machen eigene Angebote im Bereich der Familienbildung, die aber überwiegend nur der Ergänzung der Maßnahmen anderer Träger dienen. Dazu gehören beispielsweise Abendveranstaltungen, Gesprächskreise und Wochenendseminare für Alleinerziehende, Pflege- und Stieffamilien. Eher offene und informelle Formen der Familienbildung werden im Kontext der Stadtteil- und Gemeinwesenarbeit praktiziert (z.B. Gruppenangebote, Nachbarschaftsheime, Müttertreffs, Café- und Teestuben). Die Angebote setzen bei der Familie als Ganzes an, berücksichtigen ihren Lebensalltag, sind auf eine breite Palette familialer Bedürfnisse zugeschnitten, fördern Selbsterfahrung und die Analyse der eigenen Situation sowie das Gespräch darüber mit anderen Familien.

Ein weiterer Schwerpunkt der Familienbildungsarbeit vieler Jugendämter ist der Versand von Elternbriefen an alle Familien nach Geburt des ersten Kindes bis zu dessen sechstem Lebensjahr, teilweise aber noch länger. Eine Untersuchung in Bayern (Walter 2000) zeigte jedoch, dass 1998 über die Hälfte der Jugendämter keine Elternbriefe verteilten; alleine zwischen 1990 und 1998 strichen 17 Jugendämter dieses Angebot. Auch wurde ermittelt, dass nur der Einzelversand effektiv ist: So ergab die Befragung von 508 Eltern in der Stadt Hof, dass der Versand der Peter-Pelikan-Briefe als Einzelbriefe zu einer fast doppelt so hohen Zahl von Leser/innen als der Paketversand führte (a.a.O.). Zu problematisieren ist fernen, dass die Elternbriefe oft nicht wie vorgesehen kurz vor Erreichen der jeweiligen Altersstufe verteilt werden, dass sie viele Eltern nicht ansprechen und dass sie der Vielzahl von Erziehungszielen, -problemen und -situationen nicht gerecht werden.

Familienbildung wird ferner von Wohlfahrts-, Familien-, Eltern-, Frauen-, Behinderten- und anderen Verbänden angeboten, die sich um Familienmitglieder mit besonderen Krankheiten, Suchtproblemen, psychischen Störungen oder anderen Belastungen kümmern – aber auch von Gesundheitsämtern, der Säuglingsfürsorge, Beratungsstellen, Sozialdiensten für Ausländer und Vereinen, z.B. für Männer mit Gewaltproblemen. Eine besondere Bedeutung kommt der offenen und verbandlichen Jugendarbeit zu, wo sich Jugendliche frühzeitig mit ihren Erfahrungen mit dem anderen Geschlecht auseinander setzen, Kommunikations- und Konfliktlösefertigkeiten sowie ein partnerschaftliches Verhalten einüben und ihre Vorstellungen über Sexualität, Paarbeziehungen, Familienrollen und Erziehung diskutieren können.

Besonders aufwendige, intensive und kostspielige Angebote der Ehe- und Familienbildung sind die von Psycholog/innen und anderen Fachleuten entwickelten und wissenschaftlich evaluierten präventive Programme. Im Gegensatz zu anderen Maßnahmen ist der Ablauf des Kurses genau festgelegt und erfolgt anhand eines Leitfadens oder anderer schriftlicher Materialien. Zumeist werden die Programme von besonders geschulten Fachkräften durchgeführt. Sehr viel mehr Wert wird auf Selbsterfahrung, praktische Übungen (Rollenspiel, Familienskulptur, Kommunikationstraining), Hausaufgaben, Lösung aktueller Probleme und das Bewirken beobachtbarer Verhaltensänderungen gelegt.

In Deutschland ist im Bereich der Ehebildung das EPL („Ehevorbereitung – ein Partnerschaftliches Lernprogramm“) am weitesten verbreitet (Hahlweg et al. 1993; Thurmaier et al. 1992). Im Jahre 1997 gab es bereits mehr als 1.200 Kursleiter/innen (Institut für Forschung und Ausbildung in Kommunikationstherapie e.V. o.J.). In der Regel führt ein Trainerpaar, das eine sechstägige Ausbildung und Supervision erhalten hat, mit jeweils vier Paaren einen Kurs durch, der entweder sechs Abende oder ein Wochenende in Anspruch nimmt. Inzwischen gibt es auch das APL („Auffrischungskurs zum Partnerschaftlichen Lernprogramm“) und das KEK („Konstruktive Ehe und Kommunikation – Ein Kurs zur Weiterentwicklung von Partnerschaft“). Letzteres richtet sich an Paare nach mindestens zwei Jahren des Zusammenlebens und dauert ein volles und ein halbes Wochenende, mit zwei bis drei Wochen dazwischen (a.a.O.). Die KEK-Trainer, die nach einem 1997 fertiggestellten Kursleitermanual arbeiten, vermitteln Möglichkeiten des partnerschaftlichen Gesprächs und der Konfliktlösung (mit Hilfe strukturierter Übungen), fördern die Wahrnehmung der positiven Seiten des Partners und der Stärken der Beziehung, stimulieren das Äußern von Gefühlen und den Austausch über Veränderungen in der Ehe. Alle drei Programme werden überwiegend in katholischen Einrichtungen angeboten.

Zur Elternbildung wurden mehrere Programme entwickelt, deren Schwerpunkte entweder mehr in der Informationsvermittlung, der Selbsterfahrung, dem Aneignen von Fertigkeiten und/oder im Problemlösetraining liegen. Eines der bekanntesten amerikanischen Elterntrainingsprogramme ist das „Parent Effectiveness Training“ (PET) von Gordon (1972), das auch in Deutschland viele Anhänger hat. Das Elternbildungsprogramm „Wenn aus Partnern Eltern werden“ wurde von Eckert, Fthenakis und von Block im Auftrag des Deutschen Familienverbandes entwickelt. Es umfasst den Zeitraum von der Schwangerschaft bis zum vierten Lebensjahr des erstgeborenen Kindes. Die jungen Eltern sollen mit Kompetenzen ausgestattet werden, um Herausforderungen in der gemeinsamen Familienentwicklung besser bewältigen zu können. Das vom Deutscher Familienverband (1998) herausgegebene Handbuch „Elternbildung“ kann wie ein „Baukasten“ verwendet werden: Es enthält „Bausteine“ zur Vermittlung von (1) persönlichem Basiswissen, z.B. über Kommunikation, Mediation oder Arbeit mit Paargruppen, (2) Fachwissen, z.B. über Paardynamik, Rollenwandel und andere Veränderungen nach der Geburt eines Kindes, (3) Kurseinheiten aus Expertenbeiträgen und methodischen Hinweisen, z.B. über Geburtsvorbereitung, körperliche und psychische Entwicklung von Kleinstkindern, Erziehungsstile, Bindungen, Spiele, Kinderängste, Geschwisterbeziehungen oder Verkehrserziehung, (4) Informationen zur Planung und Organisation des Bildungsprogramms, über Personalbedarf und Kosten, (5) Anleitungen zur selbstreflektierten Vor- und Nachbetreuung der Gruppenarbeit sowie (6) Hinweise zur Fortbildung und Supervision von Gruppenleiter/innen. Diese können entweder mehr themen- oder mehr selbsterfahrungsorientiert arbeiten.

Zur Weiterentwicklung des Systems „Familienbildung“

Überblickt man diese Vielzahl von Angebotsformen, Praxisfeldern und Trägern im Bereich der Familienbildung (siehe Abbildung 1), kann man folgende Probleme festhalten:

  • Zumeist werden nur Frauen erreicht, die außerdem überwiegend aus der Mittelschicht stammen. So bleibt die Praxis hinter den Zielvorgaben des § 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII zurück. Zugleich wird die von Jugendhilfe und Familienforschung propagierte Systemtheorie ignoriert, die eine Einbeziehung aller Familienmitglieder ratsam erscheinen lässt.
  • Alle Anbieter klagen über finanzielle Engpässe, die zum einen durch stagnierende oder zurückgehende Zuschüsse und zum anderen durch deren erst kurzfristig bekannt gegebene Höhe bedingt werden, da die Förderung zum Teil von den im jeweiligen Jahr verfügbaren Haushaltsmitteln abhängt und insbesondere die Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen großen Ermessensspielraum haben (vgl. § 74 Abs. 3 SGB VIII). Vor allem alle Formen der Familienselbsthilfe leiden unter ihrer schlechten finanziellen Absicherung bzw. begrenzten Förderung durch Bund, Länder und Kommunen – entgegen § 4 Abs. 3 SGB VIII und letztlich auch im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip.
  • Anbieter von Familienbildungsmaßnahmen haben sich nur in Teilbereichen auf Bundes- oder Landesebene organisiert. Außerdem sind sie nur sehr selten in Jugendhilfeausschüssen der Kommunen (und Länder) repräsentiert. Daraus ergibt sich eine gewisse Machtlosigkeit.
  • Viele Mitarbeiter im Bereich der Familienbildung sind Honorarkräfte, die nebenberuflich oder während ihrer Familienphase tätig sind. Sie haben überwiegend keine pädagogische Ausbildung und erhalten nur selten die Möglichkeit, an Fortbildungsveranstaltungen (z.B. über Erwachsenenbildung oder Arbeit mit Kleinkindern) teilzunehmen oder gar eine Supervision zu erfahren. Aber auch Erzieherinnen und andere Fachkräfte beklagen immer wieder, dass sie für Familienbildung nicht ausgebildet wurden. Auch mangele es an Fortbildungs- und Supervisionsangeboten in diesem Bereich. Und in der Familienselbsthilfe sind in der Regel nur Laien aktiv.

Abbildung 1: Das System „Familienbildung“

Arten

Ehevorbereitung

Ehebildung

Elternbildung

Familienbildung i.e.S.

Formen

institutionell

informell

medial

Ansatzpunkte

Familienzyklus

Familienfunktionen

bes. Lebenssituationen

bes. Familienbelastungen

Anbieter

Familienbildungsstätten

Volkshochschulen

Bildungswerke

Kirchengemeinden

Kindertagesstätten

Schulen

Familienselbsthilfe

Verbände/Vereine

Jugendämter

Gesundheitsämter

Beratungsstellen

Jugendarbeit

Bücher/Ratgeber

Zeitschriften

Fernsehen

Websites

Angebote

Vorträge

Kurse/Seminare

Gesprächskreise

Eltern-Kind-Gruppen

Elternarbeit/-abende

Beratung

Eltern-Kind-Aktivitäten

Bastelnachmittage

kreativ-künstl. Angebote

Freizeitangebote

Spielnachmittage

präventive Programme

Geburtsvor/nachbereitung

Hauswirtschaft/Ernährung

Selbsthilfegruppen

Kinderbetreuung

Elternbriefe

Artikel

Filme

Online-Texte

Foren und Chatrooms

Ratgeber

Methoden

Referat

Diskussion

Kleingruppenarbeit

Spiel

Rollenspiel

praktische Übungen

Entspannung

Sport/Gymnastik

praktische Tätigkeiten

Beratung

Gespräch

offene Angebote

Gemeinwesenarbeit

Trainingsprogramme

Selbsterfahrung

Videos

Für Familienbildung im Sinne des § 16 SGB VIII, also für Ehevorbereitung, Verbesserung der Familienerziehung sowie Förderung der Mitarbeit in Bildungseinrichtungen und Formen der Selbsthilfe, sollten in Zukunft die Landkreise und kreisfreien Städte bzw. die Kreis- und Stadtjugendämter eine stärker organisierende und koordinierende Funktion übernehmen. Damit entsprächen sie auch den Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes: Nach § 79 Abs. 1 SGB VIII tragen sie neben den überörtlichen Trägern die Gesamtverantwortung für die Jugendhilfe. Somit müssen sie gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz „erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen“ (§ 79 Abs. 2 SGB VIII), wozu auch die Leistungen nach § 16 SGB VIII gehören. Durch Jugendhilfeplanung müssen sie den Bedarf an solchen Einrichtungen und Diensten ermitteln und die zu dessen Befriedigung notwendigen Maßnahmen treffen (§ 80 Abs. 1 SGB VIII). In allen Phasen der Jugendhilfeplanung haben sie die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe frühzeitig zu beteiligen (§ 80 Abs. 3 SGB VIII). Diese können zudem über den Jugendhilfeausschuss Einfluss nehmen (§§ 70, 71 SGB VIII). Es ist nicht mehr akzeptabel, dass wie in Bayern etwas mehr als die Hälfte der Jugendhilfeausschüsse sich noch nie mit dem der Familienbildung befasst hatte und dass Teilpläne zum § 16 SGB VIII im Rahmen der Jugendhilfeplanung nur in den wenigsten Gebietskörperschaften abgeschlossen waren – wie eine Untersuchung von 1998 ergab (Walter 2000). Für Aufgaben in Bezug auf Familienbildung müssen Jugendämter auch personelle Ressourcen haben; in Bayern gab es 1993 so gut wie keine Jugendamtsmitarbeiter/innen, die sich hauptamtlich mit diesem Aufgabenbereich befassten (Däxl 1998).

Die Jugendämter müssen sicherstellen, dass bisher kaum erreichte Zielgruppen wie Väter, unterprivilegierte oder ausländische Familien, Aussiedler, Familien in bevölkerungsarmen Regionen u.a. ausreichend berücksichtigt werden, dass es genügend Angebote für seltenere Familienformen wie Alleinerziehende, Pflege- und Adoptivfamilien oder für Familien mit besonderen Belastungen (Arbeitslosigkeit, Behinderung, Krankheit, Drogensucht, Alkoholismus usw.) gibt. Auch sollen die Träger der Jugendhilfe genügend Mittel für Familienbildungsmaßnahmen zur Verfügung stellen (vgl. §§ 4 Abs. 3, 74 SGB VIII). Dies ist sicherlich nicht der Fall, wenn z.B. wie in Sachsen nur 0,2% der den Jugendämtern zur Verfügung stehenden Mittel für Leistungen nach § 16 SGB VIII ausgegeben werden (Referat von Herrn Michael Hannich am 16.01.2001 in Chemnitz). In Bayern wies „die letzte Statistik zur Ausgabenentwicklung in der Jugendhilfe für die allgemeine Förderung der Familie eine Steigerung von 1991-1995 von ca. 13% aus, während die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung im selben Zeitraum um 60% gestiegen sind“ (Däxl 1998) – auch dies ist letztlich nicht akzeptabel. Schließlich sollten Jugendämter die Fortbildung der in der Familienbildung tätigen Fachkräfte, nebenamtlichen Mitarbeiter und Laien verstärkt fördern (vgl. §§ 72 Abs. 3, 74 Abs. 6 SGB VIII).

Die Ausgestaltung eines solchen Systems sollte aber möglichst Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII überlassen werden. Hier können Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe – möglichst gemeinsam mit Vertretern von Familien- und Erwachsenenbildungsstätten, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Familienselbsthilfe, Beratungsstellen usw. – Maßnahmen nach § 16 SGB VIII planen, weiterentwickeln und aufeinander abstimmen. Letztlich wäre es sinnvoll, wenn der Arbeitsauftrag so erweitert würde, dass alle Angebote der Familienbildung berücksichtigt werden können. Abbildung 2 verdeutlicht, wie das System „Familienbildung“ weiterentwickelt werden könnte:

Abbildung 2: Zur Weiterentwicklung des Systems „Familienbildung“

Anbieter

ausbaufähige Maßnahmen

neuartige Maßnahmen

Familienbildungsstätten

Konzentration auf das „Kerngeschäft“

Qualitätssicherung/Effizienzkontrolle

dezentrale Angebote (in Stadtteilen, umliegenden Gemeinden usw.)

offene Angebote (Elterncafé, Familientag/-treff, Spielnachmittag, Wanderung/ Radtour/ Ausflug, Tauschbörse für Spielzeug und Kinderkleidung usw.)

Angebote mit Kinderbetreuung

Angebote für die ganze Familie

Angebote für Väter (und Kinder)

Angebote für Ausländer, Unterschichtfamilien und andere wenig berücksichtigte Zielgruppen

Angebote an Samstagen/ Wochenenden

Beratungsangebote/ Weitervermittlung

Verlagerung von Kursen und Gesprächskreisen in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Pfarreien usw.

Referent/innenvermittlung

Erschließung neuer Zielgruppen durch Kooperationsveranstaltungen mit Ämtern, Beratungsstellen, Kliniken, Selbsthilfegruppen usw.

Angebote in Betrieben (z.B. „Väter im Spannungsfeld Familie-Beruf“)

Fortbildungen für Erzieher/innen und Lehrer/innen über Familienbildung

Angebote für Elternbeiräte

Aus-/Fortbildung von Tagesmüttern

Babysitterschulung und -vermittlung

Qualifizierung zur häuslichen Pflege

Kooperation mit Familienselbsthilfe (z.B. Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen aus Mütterzentren; Unterstützung und Begleitung von Elterninitiativen)

Fortbildung von Mitarbeiter/innen aus der Jugendarbeit (Partnerschaft, Sexualität, Ehevorbereitung)

Ausbildung von Migrantinnen als Leiterinnen von Kursen für die eigene Bevölkerungsgruppe

Volkshochschulen

Ausbau des Bereichs „Familienbildung“

Qualitätssicherung/Effizienzkontrolle

dezentrale Angebote

offene Angebote

Angebote mit Kinderbetreuung

Angebote für die ganze Familie

Angebote für Väter (und Kinder)

Angebote für Ausländer, Unterschichtfamilien und andere wenig berücksichtigte Zielgruppen

Angebote an Samstagen/ Wochenenden

Verlagerung von Kursen und Gesprächskreisen in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Pfarreien, Betriebe usw.

Referent/innenvermittlung

Erschließung neuer Zielgruppen durch Kooperationsveranstaltungen mit Ämtern, Beratungsstellen, Kliniken, Selbsthilfegruppen usw.

Fortbildungen für Erzieher/innen und Lehrer/innen über Familienbildung

Angebote für Elternbeiräte

Aus- und Fortbildung von Tagesmüttern

Babysitterschulung und -vermittlung

Qualifizierung zur häuslichen Pflege

Kirchen(-gemeinden)

Ausbau der Ehevorbereitungs- und Ehebegleitungsangebote bei der katholischen Kirche

Ausbau der Eltern-Kind-Gruppen (auch: besseres Raumangebot)

mehr familienbildende Angebote (Einzelveranstaltungen, Kurse, Gesprächskreise)

Förderung der Familienbildung in kircheneigenen Institutionen (Kindertageseinrichtungen, Jugendverbände/-arbeit)

Schaffung von Ehevorbereitungs- und Ehebegleitungsangeboten bei der evangelischen Kirche

Angebote zur Unterstützung von Familien bei Transitionen und besonderen Problemlagen (z.B. Pflegebedürftigkeit, Armut)

Jugendämter

Übernahme der Gesamtverantwortung für den Bereich „Familienbildung“: Initiierung, Planung, Begleitung und Koordination von Angeboten und Maßnahmen

Mitarbeiter/in mit Zuständigkeit „Familienbildung“ (je nach Größe des Jugendamtes Teilzeit- oder Vollzeitstelle bzw. Teil des Aufgabenbereichs eines Mitarbeiters)

Jugendhilfeplanung: Erfassung des Bedarfs (insb. bisher wenig berücksichtigter Zielgruppen wie Unterschicht-, Ausländer-, Stief- und Pflegefamilien, von Familien in Armut usw.) und des Angebots; Planung neuer Maßnahmen

Finanzierung von (neuen) Angeboten

Gemeinwesen-/Stadtteilarbeit

Gründung von Arbeitskreisen, Stadtteilkonferenzen oder Arbeitsgemeinschaften nach § 79 SGB VIII: Erfassung von Bedarf und Angebot, Abstimmung der Angebote vor Ort; eventuell Erstellung einer Adressenliste, eines gemeinsamen Veranstaltungsprogramms aller Anbieter oder einer gemeinsamen Internetpräsenz (z.B. auf der Website der Kommune)

Erschließung neuer Anbieter (z.B. Gesundheitsamt, Beratungsstellen, Frühförderung) und neuer Zielgruppen (z.B. Familien mit arbeitslosen, behinderten, pflegebedürftigen, ausländischen ... Mitgliedern)

Initiierung von Kooperationsveranstaltungen (z.B. von mehreren Pflegekinderdiensten, von Pflegekinderdienst und Selbsthilfegruppe, von Familienbildungseinrichtung und Arbeitsamt/ Sozialamt/ ASD/ Suchtberatung/ Behinderteneinrichtung/ Klinik)

Einbindung von ASD und der Fachstellen Suchtprävention sowie Kinder- und Jugendschutz in die Familienbildung

Angebote im Rahmen der Jugendarbeit/-bildung zu Geschlechtsrollen, Partnerschaft, Sexualität, Ehevorbereitung usw.

Förderung des Angebots präventiver Programme, zumindest für gefährdete Zielgruppen (z.B. Pflegeeltern, binationale Ehen, Frühehen)

Förderung familienbildendender Angebote seitens freiberuflicher Fachleute (z.B. Psychotherapeut/innen, Fachärzte usw.)

Anlagen (z.B. eigene Fachartikel/ Broschüren, Veranstaltungskalender) beim Versand von Elternbriefen

Kindertageseinrichtungen

Intensivierung der Elternarbeit und Elternberatung

Familienbildungsseminare und Gesprächskreise mit externen Referent/innen

Eltern-Kind-Gruppen

Elternsprechstunde (mit Psycholog/in)

soziale Beratung (insb. in sozialen Brennpunkten)

Wochenendfreizeiten für die ganze Familie (evtl. mit pädagogischem Teil)

Schulen

Elternarbeit als Aufgabe von Lehrer/innen definieren

Intensivierung der Elternarbeit und Elternberatung

Schulsozialarbeit (Angebote für Eltern)

Diskussionsforen „Erziehung und Bildung“

Arbeitskreise mit Eltern zur Verbesserung der Schule, aber auch der Kooperation von Familie und Schule

Familienbildungsseminare und Gesprächskreise mit externen Referent/innen

Elternsprechstunde (mit Psycholog/in)

familienbildende und -beratende Angebote seitens der Schulberatung

Wochenendveranstaltungen für die ganze Familie (evtl. in Kooperation mit Familienbildungsstätte)

Fach „Erziehungskunde“

Förderung emotionaler, kommunikativer und konfliktlösender Kompetenzen sowie der Beziehungsfähigkeit bei Schüler/innen

Beratungsstellen

Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit unter familienbildenden Gesichtspunkten (z.B. längere Artikel in regionalen Zeitungen, Fachbeiträge für Elternbriefe von Kindertageseinrichtungen)

Eltern-/ Müttergesprächskreise

familienbildende Angebote in anderen Institutionen (Elternabende, Kurse, Gesprächskreise)

Elternsprechstunden in Kindertageseinrichtungen und Schulen

präventive Programme (Ehevorbereitung, Schulung kommunikativer Fertigkeiten, Begleitung der Transition bei Geburt des ersten Kindes usw.)

Trainingsprogramme für besondere Zielgruppen (z.B. Pflegeeltern)

familienbildende Angebote von Ehe-, Sucht-, Schuldner-, Verbraucher- und Ernährungsberatungsstellen

Verbände/ Vereine/ Familienselbsthilfe/ Mütterzentren

Ausweitung familienbildender Angebote (z.B. mehr Einbeziehung von Vätern und Unterschichtangehörigen)

bessere Vernetzung

präventive bzw. Trainingsprogramme

Schulungen/ Angebote für Angehörige

Kooperationsveranstaltungen

Einsatz externer Referent/innen

Fortbildungen von Externen

Potentielle Anbieter

 

familienbildende Angebote (für besondere, bisher vernachlässigte Zielgruppen) seitens Kliniken (z.B. für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Sozialpädiatrische Zentren, sozialpsychiatrische Dienste), Gesundheitsämtern, Gleichstellungsstellen, Sozialdiensten für Aussiedler/ Ausländer, Behinderteneinrichtungen, Sozialstationen, Frauenhäusern usw.

Internet

Homepages und Veranstaltungsprogramme familienbildender Einrichtungen

familienbildende Websites (Fachtexte, Foren, Chatrooms, „Fragen Sie Expert/innen“)

gemeinsamer Veranstaltungskalender aller familienbildenden Einrichtungen in einer Kommune/ einem Landkreis

Durch solche Arbeitsgemeinschaften – aber auch durch die Mitarbeit in Jugendhilfeausschüssen sowie durch Zusammenschlüsse der Anbieter auf kommunaler, Landes- und Bundesebene – kann der Einfluss der Träger von Familienbildungsmaßnahmen auf die „Geldgeber“ verstärkt werden. Dies ist in einer Zeit zunehmender finanzieller Engpässe in der Sozialpolitik und abnehmender Kinderzahlen besonders wichtig. Letztlich gilt immer der Spruch „gemeinsam ist man stärker“. Zugleich kann dadurch verhindert werden, dass die verschiedenen Anbieter so sehr miteinander konkurrieren, dass dies zu ihrem eigenen Schaden und dem der Familien ist.

Ferner soll für eine Zusammenarbeit auch außerhalb von Arbeitsgemeinschaften plädiert werden. Sie ermöglicht die Planung von Familienbildungsveranstaltungen, für die ein einzelner Anbieter nie genügend Teilnehmer zusammen bekäme oder die für ihn alleine zu kostspielig wären. Durch solche „Kooperationsveranstaltungen“ kann auch dem prognostizierten Rückgang der durchschnittlichen Teilnehmerzahlen und den damit verbundenen sinkenden Einnahmen entgegnet werden. Einige Beispiele:

  • Pflegekinderdienste und Adoptionsvermittlungsstellen sind vielerorts unterbesetzt, so dass sie kaum intensivere Nachbetreuungsmaßnahmen anbieten können. Eine Familienbildungsstätte bzw. Volkshochschule könnte für sie einen Kurs für Pflege- und Adoptiveltern durchführen. Beide Seiten – vor allem aber die Teilnehmer – profitieren: Die Vermittlungsstellen erfüllen ihren gesetzlichen Auftrag besser, die Bildungseinrichtungen erreichen eine neue Zielgruppe. Werben alle Vermittlungsstellen in den umliegenden Landkreisen für den Kurs, kommen genügend Teilnehmer zusammen. Die Kosten sind sehr viel geringer – auch weil auf diese Weise eine Förderung nach Erwachsenenbildungsgesetzen möglich ist -, als wenn die Pflegekinderdienste selbst die Veranstaltungen durchführen würden.
  • Alternativ könnten die Pflegekinderdienste und Adoptionsvermittlungsstellen eine Selbsthilfegruppe von Pflege- bzw. Adoptiveltern initiieren oder mit dem Verband der Pflege- und Adoptiveltern Kontakt zwecks Gründung einer solchen Gruppe aufnehmen. Durch die Bereitstellung eines Raumes für ihre Treffen, die Vermittlung und Bezuschussung von Referenten, die Weitergabe relevanter Informationen u.v.a.m. könnte die Selbsthilfegruppe gefördert werden. Auch dies wäre kostengünstiger als z.B. ein Pflegeelternstammtisch unter Leitung des zuständigen Sozialarbeiters. Zudem können Interessierte aus der Klientel mehrerer Vermittlungsstellen einbezogen werden.
  • Auch Zielgruppen wie Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Ausländer, Aussiedler, Personen mit besonderen Erkrankungen, Behinderte, Alkoholiker, Drogensüchtige und deren Familien können in der Regel nur in einer zur Kostendeckung ausreichenden Zahl erreicht werden, wenn der Träger einer solchen Familienbildungsmaßnahme mit Arbeitsamt, Sozialamt, Allgemeinem Sozialdienst, Suchtberatungsstellen, Behinderteneinrichtungen oder Kliniken kooperiert. Hinzu kommt, dass oft nur auf diesem Wege geeignete Referenten und Kursleiter gefunden werden können. Die potentiellen Kooperationspartner sollten großes Interesse an derartigen zielgruppenspezifischen Veranstaltungen haben, weil hier ein kostengünstiges Angebot auf neutralem Boden zustande kommt. So sind die Kosten aufgrund der niedrigen Honorare für Kursleiter sehr viel geringer (auch weil die Vorbereitungszeit nicht bezahlt wird) als wenn sie selbst derartige Kurse anbieten würden. Deshalb sollten sie unter Umständen auch Zuschüsse leisten, falls nur kleine Gruppen zustande kommen und damit den Träger der Familienbildungsmaßnahme ungedeckte Kosten entstehen. Dies gilt im Kontext des Kinder- und Jugendhilfegesetzes insbesondere für Angebote, durch die die Zielgruppen der Jugendhilfe erreicht werden.
  • Durch die Zusammenarbeit von Familienbildungsstätten, Erwachsenenbildungswerken und Jugendämtern auf der einen sowie Kindertagesstätten und Schulen auf der anderen Seite könnten Familienbildungsmaßnahmen direkt in diesen Einrichtungen angeboten werden. Auf solche Weise könnten potentiell alle Eltern mit Kindern ab drei Jahren erreicht werden (und nicht nur Mittelschichtmütter). Während Kindertagesstätten für eine derartige Kooperation relativ offen sein dürften und als Jugendhilfeeinrichtungen auch leichter von Jugendämtern oder Trägern der freien Jugendhilfe beeinflusst werden können, sind Schulen in der Regel abgeneigt. Die Jugendämter und Obersten Landesjugendbehörden, zu deren Aufgaben auch die Zusammenarbeit mit Schulen gehört (§ 81 Nr. 1 SGB VIII), könnten hier auf kommunaler und Landesebene die Initiative ergreifen.
  • Aus der Formulierung in § 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII, dass durch Familienbildung Familien zur Mitarbeit in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe befähigt werden sollen, ergibt sich automatisch die Forderung nach Zusammenarbeit von Familien- und Erwachsenenbildungsstätten mit der Familienselbsthilfe. Auf diese Weise könnte ein anderes Problem von Selbsthilfeangeboten gemildert werden, nämlich die unzureichende Ausbildung und (Weiter-) Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter.

„Ein bedarfsgerechtes System der Familienbildung, das institutionelle, informelle und mediale Angebote, Gemeinwesenarbeit und Programme der Ehevorbereitung, der Ehebereicherung und des Elterntrainings umfasst sowie auch schwer erreichbare Zielgruppen einbezieht, ist natürlich ein Idealbild, dem man sich nur (schrittweise) nähern kann. Schon alleine weil die finanziellen Ressourcen im Jugendhilfebereich so beschränkt sind, sollte man aber die Realität an einem solchen Idealbild überprüfen. Dann können die begrenzten Mittel zielgerichtet bzw. schwerpunktmäßig ausgegeben werden, lassen sich Überschneidungen bei Angeboten vermeiden, wird deutlich, wo ein Ausbau ohne großen materiellen Aufwand möglich wäre (z.B. Familienbildung via Kindertageseinrichtungen und Schulen)“ (Textor 1996, S. 102).

Literatur

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Thurmaier, F./ Engl, J./ Eckert, V./ Hahlweg, K.: Prävention von Ehe- und Partnerschaftsstörungen EPL (Ehevorbereitung – Ein Partnerschaftliches Lernprogramm). Verhaltenstherapie 1992, 2, S. 116-124

Vaskovics, L.A.: Lebenswelten und familienbezogene Bildungsarbeit – eine Einführung. In: Vaskovics, L.A./ Lipinski, H. (Hg.): Familiale Lebenswelten und Bildungsarbeit: Interdisziplinäre Bestandsaufnahme 1. Ehe und Familie im sozialen Wandel, Band 1. Opladen: Leske + Budrich 1996, S. 7-17

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