Familienfreizeit und Familienerholung - Angebote der Jugendhilfe nach § 16 SGB VIII

Martin Textor und Karin Germer

 

Zentrale Rechtsgrundlage für Familienfreizeit und Familienerholung ist § 16 Abs. 1, 2 Nr. 3 SGB VIII: "(1) Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können. (2) Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere ... 3. Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen". Inhalt und Umfang der Leistungen, Ausführungsbestimmungen und Förderrichtlinien werden von den Bundesländern geregelt.

Familienfreizeit

Unter dem Begriff "Freizeit" versteht man die von Berufs- und Hausarbeit "freie" Zeit, die der Einzelne nach freiem Ermessen ausfüllen kann. Ihr wird eine besondere Bedeutung für die Selbstverwirklichung und Individuation zugesprochen. Wird sie auf sinnvolle Weise (zum Teil) mit anderen Familienmitgliedern verbracht, so führt dies in der Regel zu positiven Folgen wie der Stabilisierung des Familiensystems, der Intensivierung der Familienkommunikation und der Verbesserung der Partner-, Eltern-Kind- und Geschwisterbeziehungen. Die gemeinsamen Aktivitäten und Interaktionen fördern zugleich die Entwicklung der Kinder. Zudem führen die mit einer guten Freizeitgestaltung verbundene Regeneration und Erholung zu einem entspannteren Erziehungsverhalten.

Gemeinsame Freizeitaktivitäten im Familienkreis werden aufgrund vieler Entwicklungen in unserer Gesellschaft immer seltener. Bei Vollerwerbstätigkeit beider Eltern, Nebentätigkeiten, Schichtarbeit, häufigen Dienstreisen oder weit entfernten Arbeitsplätzen (Pendler, "Wochenendehen") und dem langen Schulalltag der Kinder ist die Freizeit oftmals knapp. Ähnliches gilt für besondere Familienformen (z.B. kinderreiche Familien, vollerwerbstätige Alleinerziehende) und Lebenslagen (z.B. bei Versorgung eines schwerbehinderten Kindes oder pflegebedürftigen Großelternteils). Außerdem konkurriert "Familienfreizeit" mit anderen Aktivitäten wie Fernsehen, Internetnutzung, Lesen, Musikhören, Konsolen- und Computerspielen, die wohl in Anwesenheit anderer Familienmitglieder erfolgen (können), aber kaum mit Interaktionen verbunden sind. Viele andere Freizeitaktivitäten wie Unternehmungen mit Gleichaltrigen, Sport, ehrenamtliche Tätigkeiten oder Mitgliedschaft in einem Verein betreffen nur einzelne Familienmitglieder.

Aufgrund der skizzierten gesellschaftlichen Entwicklungen und der Bedeutung von gemeinsamen Freizeitaktivitäten für die Erziehung und Entwicklung von Kindern ist es nicht verwunderlich, dass die Träger der Kinder- und Jugendhilfe laut § 16 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII Angebote der Familienfreizeit vorhalten sollen. Sie dauern in der Regel ein Wochenende, oft aber auch eine ganze Woche. Der größte Teil der Zeit ist der Entspannung und Muße innerhalb einer Gruppe von Familien vorbehalten. Aber auch hier wird einkalkuliert, dass zumindest am Rande über Erziehungsfragen und andere familienrelevante Themen gesprochen wird. Dabei kommt zu einem Meinungs- und Erfahrungsaustausch, der positive Verhaltensänderungen zeitigen kann.

Wochenendfreizeiten können auch für eine bestimmte Zielgruppe (z.B. Pflegefamilien) oder unter einem bestimmten Motto (z.B. "Familienmusikwochenende" oder "Familiensportwoche") angeboten werden. Das Programm kann gemeinsames Spielen und Basteln, Theater, Singen, Tanzen, Kochen, Spaziergänge, Wanderungen, Bergtouren, Spielplatzbesuche, Ausflüge u.v.a.m. umfassen. Insbesondere am Abend, wenn die Kinder bereits schlafen, kommt es zu Gesprächen über Erziehungsfragen und Familienprobleme. Zwischen den Familien entstehen Freundschaftsbeziehungen, die zu privaten Kontakten und gemeinsamen Aktivitäten führen können. Selbst wenn eine sozialpädagogische Begleitung fehlt, können solche Wochen(end)freizeiten viele positive Auswirkungen wie die Stabilisierung der Familien, die Stärkung ihrer Erziehungskraft und die Förderung der kindlichen Entwicklung haben.

Ein anderer Teil der Familienfreizeiten ist stärker sozialpädagogisch geprägt: Bei einer Leitung durch Sozialarbeiter/innen oder Psycholog/innen können Eltern z.B. in Kurseinheiten Kenntnisse, Verhaltensmaßstäbe und Fertigkeiten für die Erziehung ihrer Kinder und für die bessere Gestaltung ihres Zusammenlebens vermittelt werden. Kleinere Kinder werden während dieser Zeit betreut, für ältere gibt es oft eigene Arbeitsgruppen. Die übrige Zeit ist durch Freizeitaktivitäten mit den Kindern geprägt, die von den Eltern selbst vorbereitet und gestaltet werden. Auch das gesellige Beisammensein der Erwachsenen untereinander kommt nicht zu kurz.

Leider werden Wochen(end)freizeiten nur selten angeboten. Dies liegt nicht nur an Finanzierungsschwierigkeiten und an dem geringen Interesse der Jugendhilfeträger, sondern auch daran, dass viele Fachkräfte nicht am Wochenende arbeiten möchten, ein Zuschlag für Wochenendarbeit in der Regel nicht gezahlt wird und der Zeitausgleich z.B. die am Abend mit den Familien verbrachten Stunden nicht berücksichtigt. Aufgrund der positiven Effekte solcher Freizeiten sollte ein Umdenken stattfinden, und Träger der Jugendhilfe sollten vermehrt solche Angebote machen. Wochenendveranstaltung könnten durch freiberufliche Fachkräfte oder in Teilzeit beschäftigte Mitarbeiter/innen durchgeführt werden. Ferner könnten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Mittel für Wochen(end)freizeiten in ihre Haushalte einstellen, die dann z.B. von Verbänden oder Familienbildungs- und Familienferienstätten abgerufen werden können. Selbst bei einer Beschränkung der Zielgruppe auf Familien "in belastenden Familiensituationen" (§ 16 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) wäre dies eine große Verbesserung gegenüber der derzeitigen Lage.

Familienerholung

In Deutschland wird dem Urlaub ein höherer Stellenwert zugesprochen als in anderen Ländern. Dies zeigt sich nicht nur im vergleichsweise hohen Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer/innen, sondern auch in häufigen (Auslands-) Reisen. Der Urlaub wird als ein Freiraum gesehen, in dem ein Höchstmaß an neuen Erfahrungen und Eindrücken, an andersartigen Erlebnissen und Lebensfreude, an Entspannung und Erholung möglich ist. Damit ist die Bereitschaft verbunden, für Urlaubsreisen viel Geld auszugeben - zumal insbesondere Fernreisen auch ein Statussymbol sind.

Vielen Familien stehen aufgrund der hohen Kinderkosten weniger Mittel für Urlaubsreisen zur Verfügung als Singles oder Ehepaaren ohne Kinder bzw. mit erwachsenen Kindern. Dies gilt verstärkt für bestimmte Teilgruppen wie beispielsweise Alleinerziehende, kinderreiche Familien, Familien mit behinderten Kindern oder sozial schwache Familien. Sie können sich kommerzielle Urlaubsangebote nicht leisten - eine zusätzliche Benachteiligung neben all den anderen Belastungen. Insbesondere für solche Fälle sieht § 16 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII Angebote der Familienerholung vor, "die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen".

Von besonderer Bedeutung für Maßnahmen der Familienerholung sind die Familienferienstätten und -dörfer, die sich in landschaftlich reizvollen Regionen Deutschlands befinden. Die Außenbereiche und die unmittelbare Umgebung sind ungefährlich gestaltet, sodass sich Kinder draußen unbeaufsichtigt aufhalten können. Die Unterbringung erfolgt entweder in Ferienhäusern, in Apartments oder in einer Kombination von Doppel- und Einzelzimmern. Die Ausstattung der Räume ist kindgerecht (z.B. Kinderbett, Kinderstühlchen, Spiel- und Lesematerial). Auch gibt es viele Gemeinschaftsräume, die entsprechend den Bedürfnissen verschiedener Altersgruppen eingerichtet sind. Hinzu kommen z.B. Wickel- und Hauswirtschaftsräume sowie Tee- und Babyküchen. Viele Familienferienstätten bieten Voll- oder Halbpension, andere sehen Selbstverpflegung vor. Dementsprechend unterscheiden sich die Übernachtungskosten, die zumeist für Kinder nach deren Alter gestaffelt sind. Eine Unterscheidung nach Haupt-, Vor- oder Nachsaison erfolgt nicht.

Gemeinnützige Familienferienstätten werden durch besondere Steuerregelungen gefördert, das heißt, dass nach einem speziellen Schlüssel (ausgehend von den Regelsätzen zur Sozialhilfe) das Familieneinkommen berechnet wird und unterhalb einer Grenze gegebenenfalls die Mehrwertsteuer auf den Übernachtungspreis entfällt. Die Aufenthaltskosten können weiter durch Individualzuschüsse reduziert werden, wenn das Einkommen der Familie unter von Land zu Land unterschiedlichen Grenzen liegt. Oft müssen weitere Bedingungen erfüllt werden (z.B. Teilnahme an einem niedrigschwelligen Bildungsangebot). Individualzuschüsse werden nur von acht Bundesländern gewährt (Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen) - häufig auch für Aufenthalte in Jugendherbergen, auf Bauernhöfen, in familiengerechten Hotels und Pensionen oder in Ferienwohnungen. In Niedersachsen stehen darüber hinaus auch noch Mittel zur Durchführung von Familienfreizeiten für Träger aus der Kinder- und Jugendhilfe sowie aus Kirche und Diakonie/Caritas zur Verfügung. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen fördern nur Begegnungsmaßnahmen für sozial schwache Familien, die von Maßnahmeträgern durchgeführt werden und als Angebote mit Familienbildung konzipiert sind.

Während der Ferienzeit nehmen Familienferienstätten und -dörfer bevorzugt Familien mit schulpflichtigen Kindern auf. Während der übrigen Zeit stehen sie für Familien mit Kleinkindern, Gruppen und generationenübergreifende Angebote offen. Auch Menschen mit Behinderungen sind willkommen. Die Zielgruppe Menschen mit Behinderung wurde seit den Anfängen der Familienerholung mit bedacht; daher sind bis heute viele Gruppen behinderter Menschen zu Gast. Auch für Wochenendfreizeiten oder Familienbildungsmaßnahmen eignen sich die Häuser.

Der Urlaub in Familienferienstätten soll vor allem der Erholung und Entspannung dienen, ohne niedrigschwellige Bildungs- und Gesundheitsangebote ist er aber heute kaum noch legitimations- bzw. förderfähig. Durch die vielerorts vorgehaltene pädagogische Kinderbetreuung wird sichergestellt, dass Eltern und Alleinerziehende Zeit für sich zur Regeneration haben. Dies trägt auch zu einer Stärkung der Partnerbeziehung bei. Zumeist gibt es Freizeitangebote, die auf eine körperliche oder kreative Betätigung abzielen.

Insbesondere Stadtkindern ermöglicht der Aufenthalt in einer Familienferienstätte elementare Naturerfahrungen. Durch den Kontakt zu anderen Kindern und Erwachsenen wird ihre Sozialentwicklung gefördert. Jugendlichen werden Gelegenheiten geboten, sich ungestört mit Gleichaltrigen zu treffen und mit ihnen etwas zu unternehmen. Die Eltern begegnen anderen Eltern, tauschen sich mit ihnen über Erziehungsfragen aus und lernen von ihnen. So wird ihre Erziehungsfähigkeit gestärkt. Insbesondere kirchliche Häuser bieten auch religiös gestaltete Freizeiten im Advent und zu Ostern an. Morgenimpulse, Familiengottesdienste, Meditationen und seelsorgerliche Gespräche gehören zur "Gemeinde auf Zeit" in konfessionellen Häusern.

Durch Angebote für die ganze Familie wie Spiele, kreatives Gestalten, Bewegung und Sport, Ausflüge, Wanderungen und Diskussionsrunden werden die innerfamiliale Kommunikation, das gegenseitige Verständnis und der Zusammenhalt der Familiengemeinschaft, aber auch das Sozialverhalten in der Gruppe mit den anderen Familien gefördert.

Manche Träger bzw. Veranstalter von Familienferienmaßnahmen verknüpfen diese mit einem Bildungsprogramm. Individuell zu gestaltende Freizeit und Freizeitangebote für alle Teilnehmer/innen werden mit Seminaren, Vortragsveranstaltungen, Gesprächskreisen und Kleingruppenarbeit kombiniert (zumeist mit paralleler Kinderbetreuung). Oftmals werden auch Familienferienmaßnahmen für besondere Zielgruppen wie z.B. Alleinerziehende oder für interkulturelle Begegnungen durchgeführt.

Schlusswort

Tendenziell bieten weniger Verbände Familienerholungsmaßnahmen an als früher. Ausschreibungen hierzu sind oft schwer zu finden. Viele erholungsbedürftige Familien werden nicht erreicht, insbesondere sozial schwache Familien, Familien mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende, Pflegefamilien, nichteheliche Lebensgemeinschaften oder Familien mit besonderen Belastungen (Arbeitslosigkeit, Behinderung, Krankheit, Suchtproblemen usw.). Hinzu kommt, dass die verschiedenen Fördermöglichkeiten und -modalitäten sehr differenziert sind. Bei Jugendämtern ist diese Aufgabe oft nicht im Blick. Vielmehr ist sie an die Wohlfahrtsverbände oder an eigene nachgeordnete Behörden der Sozialministerien delegiert (z.B. Landesamt für Gesundheit und Soziales).

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung, Dachorganisation der gemeinnützigen Familienferienstätten in Deutschland, unterhält seit einigen Jahren eine Geschäftsstelle, deren Anliegen es auch ist, den Zielgruppen der Familienerholung als Servicestelle zur Verfügung zu stehen. Die Homepage www.bag-familienerholung.de, das Anfrageportal www.urlaub-mit-der-familie.de und der alle zwei Jahre mit finanzieller Unterstützung durch Bund und Länder herausgegebene Katalog "Urlaub mit der Familie" tragen dazu bei, Angebote der Familienerholung bekannter zu machen.

Der kaum öffentlich geförderte Bereich der Familienerholung bietet immer noch zu wenigen Fachkräften eine Vollzeitbeschäftigung. Pädagogische Fachkräfte werden in den Ferienzeiten von Ferienhelfer/innen unterstützt, die oft aus sozialpädagogischen Studiengängen kommen und auf ihre Aufgaben gezielt vorbereitet werden. Zum Teil führen auch pädagogische Honorarkräfte die Angebote durch; dadurch können Synergien gebündelt werden und Häuser Angebotsformate untereinander austauschen.

Finanzielle Problemlagen begleiten die Familienerholung seit ihren Anfängen in den 1950er Jahren, aber seit 1997 hat sich die Situation durch die zurückgehenden bzw. abgeschafften Zuschüsse der Länder verschärft. Beispielsweise unterstützen nur wenige Bundesländer Familienferienstätten durch die Finanzierung einer pädagogischen Fachkraft (Thüringen, Sachsen-Anhalt) oder mit Investitionszuschüssen bei Umbau- oder Neubaumaßnahmen. Investitionen fördert auch der Bund, allerdings nur dann, wenn Land und Träger mit finanzieren (sog. Drittelfinanzierung). Aktuell ist dies nur in fünf Bundesländern der Fall.

Es ist somit dringend erforderlich, dass dem hohen Stellenwert, der der Familienfreizeit und Familienerholung von Staat und Gesellschaft beigemessen wird, (1) durch eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Angebote, (2) durch eine bessere Qualifikation der Mitarbeiter/innen sowie (3) durch eine sichere und ausreichende finanzielle Grundlage entsprochen wird.