Familienmediation bei Trennung und Scheidung

Martin R. Textor

 

Sorge- und Umgangsrechtsregelungen sowie Vereinbarungen über die anderen Scheidungsfolgen können im Rahmen einer Mediation getroffen werden. Dieses Angebot entstand aus der Kritik am juristischen Scheidungsverfahren seitens der Richter/innen, Rechtsanwält/innen, Psychotherapeut/innen, Sozialarbeiter/innen und - nicht zuletzt - der Geschiedenen selbst. Beim juristischen Verfahren wird zum einen die Aufgabe, Entscheidungen über die Scheidungsfolgen zu fällen, von den eigentlich verantwortlichen Ehepartnern an Rechtsanwälte und Richter delegiert. Zum anderen führt das juristische Verfahren oft zu antagonistischen Verhaltensweisen der beiden Parteien. Außerdem beziehen Rechtsanwälte und Richter zu wenig die den jeweiligen Fall charakterisierenden, ganz spezifischen Faktoren in ihre Überlegungen ein. Schließlich ist die Legitimation der juristischen Entscheidung gefährdet, wenn eine oder beide Parteien mit ihr nicht einverstanden sind und sie verletzen oder Berufung einlegen.

Generell ist Familienmediation weder Beratung oder Therapie noch ein juristischer Vorgang - z.B. bei psychischen Problemen, Schwierigkeiten, die Trennung zu verarbeiten, oder Erziehungsfragen werden die Klient/innen an Beratungsstellen oder frei praktizierende Psychotherapeut/innen überwiesen. Vielmehr handelt es sich im Grunde um die Leitung einer Reihe von Verhandlungen zwischen zwei Seiten durch einen neutralen, unparteiischen Dritten. "Vermittlung als ein Ansatz geht von mindestens drei grundlegenden Prämissen aus: (1) Die Meinungsverschiedenheit oder der Konflikt kann besser von den Betroffenen selbst als von Außenstehenden gelöst werden, wobei sie befähigt werden, Verantwortung für ihre eigenen Lösungen zu behalten oder zu übernehmen. (2) Der Prozess stärkt die Gesprächspartner bei der Suche nach für beide akzeptable Lösungen, so dass jede Partei mit dem Gefühl fortgeht, dass er oder sie angehört wurde, respektiert wird und mit der jeweiligen Lösung/Entscheidung ziemlich zufrieden sein kann. (3) Die Resultate können maßgeschneidert und genügend kreativ sein, so dass sie den besonderen Bedürfnissen eines jeden Individuums, einer jeden Familie oder Person entsprechen" (Neville 1989, S. 106). Durch die Mediation werden Kommunikation, Kompromissbereitschaft, Fairness, Rationalität, Selbstverantwortung und Selbstachtung gefördert. Es werden Voraussetzungen für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Scheidungswilligen geschaffen. Das kann sich auf die Entwicklung vorhandener Kinder nur positiv auswirken.

Eine Mediation ist vor der Trennung und nach der gerichtlichen Scheidung möglich, am häufigsten dürfte sie aber in der Scheidungsphase sein. Sie beginnt in der Regel mit einer Orientierungssitzung: Der Mediator erklärt nach der Begrüßung zunächst den Vermittlungsprozess und seine eigene Rolle. Dabei betont er, dass es hier um eine rationale Problemlösung und konstruktive Aufgabenbewältigung geht. Er strukturiert das Gespräch von Anfang an und zeigt auf diese Weise, dass er den Vermittlungsprozess leiten und kontrollieren wird. Ferner legt er fundamentale Regeln dar: Die Klienten sollten offen und direkt miteinander kommunizieren, sich im Ausdrücken von Gefühlen zurückhalten, einander nicht anklagen und nach Fairness trachten. Außerdem betont er, dass die Gesprächsinhalte vertraulich sind und dass er Gespräche immer nur mit beiden Ex-Partnern führen wird. Dann fragt der Mediator nach der Motivation, den Erwartungen und Wünschen der Klienten. Er ermittelt, ob bereits hinsichtlich irgendwelcher Scheidungsfolgen Vereinbarungen getroffen wurden, in welchen Bereichen diese notwendig sind und auf welchem der genannten Gebiete eine Regelung am leichtesten zu erreichen wäre. Ferner erkundigt sich, ob Rechtsanwälte eingeschaltet wurden.

Die eigentliche Mediation kann sich dann auf Vermögensaufteilung, Versorgungsausgleich, Unterhaltsfragen und/oder Sorge- und Umgangsrechtsregelungen beziehen. Der Vermittler lässt zunächst die Verhandlungsgegenstände benennen und beginnt dann zumeist mit einem, bei dem eine Einigung leichter zu erreichen ist. Der jeweilige Verhandlungsgegenstand wird genau definiert. Dann werden alle relevanten Informationen über ihn gesammelt und strukturiert. Der Mediator bittet jeden Klienten, seine Position gegenüber dem Verhandlungsgegenstand genau zu beschreiben, und überprüft, ob diese von der jeweils anderen Seite verstanden wurde. Auf diese Weise lernt jeder Ehegatte, die Position, die Gefühle und Wünsche des anderen zu verstehen. Der Vermittler bittet dann um Vorschläge von Lösungsmöglichkeiten, lässt diese klarifizieren, fragt nach der Meinung der anderen Seite zu dem jeweiligen Vorschlag, lässt Gegenvorschläge machen oder nennt selbst Alternativen. Wenn die verschiedenen Optionen bekannt sind und überdacht wurden, kann in einer Abfolge von Angebot und Gegenangebot eine Verhandlungslösung erreicht werden. Oft müssen mehrere Verhandlungsgegenstände miteinander kombiniert werden, so dass jeder Klient in einem Bereich seinen Willen durchsetzen kann und dafür im anderen zu einem Verzicht bereit ist. Häufig sind Kompromisse möglich, können ganz individuelle und dem Einzelfall angepasste Lösungen gefunden werden.

In der Regel werden die während des Vermittlungsprozesses getroffenen Vereinbarungen so detailliert wie möglich ausgearbeitet und schriftlich niederlegt. So werden Konflikte verhindert, die sich oft an undeutlichen Formulierungen, unklaren Erwartungen und Annahmen entzünden. Die Scheidungsvereinbarungen können von den Klienten ihren Rechtsanwälten zur Überprüfung vorgelegt werden. Sie können von einem Notar beurkundet oder am Familiengericht zu Protokoll gegeben werden. Der Mediator sagt den Klienten zum Abschluss der Vermittlung, dass er bei Unstimmigkeiten über die Vereinbarungen oder bei neuen Konflikten jederzeit wieder konsultiert werden kann. Er macht darauf aufmerksam, dass Vereinbarungen aufgrund des zunehmenden Alters der Kinder, Wiederheirat oder neuer Lebensbedingungen unwirksam werden können und eventuell durch neue ersetzt werden müssen.

Weitere Informationen/Adressen

Mediator/innen sind Rechtsanwält/innen, Psycholog/innen, Sozialpädagog/innen und andere Fachleute mit Zusatzausbildung in Mediation, die in freier Praxis, in Jugendämtern oder Beratungsstellen arbeiten. Weitere Informationen und Adressen von Mediator/innen erhalten Sie z.B. von der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (https://www.bafm-mediation.de) oder dem Bundesverband Mediation (https://www.bmev.de).

Literatur

Dietz, H./Krabbe, H./Thomsen, C.S.: Familienmediation und Kinder. Grundlagen, Methodik, Techniken. Bonn: Bundesanzeiger 2002

Friedman, G.J./Himmelstein, J.: Die Scheidungs-Mediation. Anleitungen zu einer fairen Trennung. Reinbek: Rowohlt 1996

Haynes, J.M./Bastine, R./Link, G./Mecke, A.: Scheidung ohne Verlierer. Familienmediation in der Praxis. München: Kösel 2002

Hohmann, J./Morawe, D.: Praxis der Familienmediation. Köln: Schmidt 2001

Neville, W.G. (1989): Mediation. In: Textor, M.R. (Hrsg.): The divorce and divorce therapy handbook. Northvale, London: Aronson, S. 103-122