Kindertageseinrichtungen: Kooperationspartner für soziale Dienste

Martin R. Textor

 

In den letzten Jahren ist viel über die Notwendigkeit einer Vernetzung von Jugendhilfeeinrichtungen und anderen sozialen Diensten geschrieben worden (z.B. Bergold/ Filsinger 1993; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1997). Zugleich wurden viele Kooperationsmöglichkeiten wie z.B. psychosoziale Arbeitskreise erprobt. Auffallend ist, daß die Kindertageseinrichtungen zumeist unberücksichtigt bleiben. Dies ist besonders verwunderlich, wenn man bedenkt, daß Kindertagesstätten rund zwei Drittel aller Jugendhilfeeinrichtungen ausmachen und zwei Drittel des hier tätigen Personals beschäftigen (Statistisches Bundesamt 1996).

Unter fachlichen Gesichtspunkten ist diese Situation sehr zu bedauern. Viele andere Jugendhilfeeinrichtungen und soziale Dienste könnten von einer intensiveren Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten profitieren, wie folgende Aussagen verdeutlichen:

(1) Früherkennung: Der Kindergarten ist die erste gesellschaftliche Institution, die nahezu alle Kinder erreicht. Sind psychosoziale Dienste in Kindertageseinrichtungen präsent oder fördern sie die diagnostischen Fertigkeiten von Erzieher/innen, können behinderte, entwicklungsverzögerte und verhaltensauffällige Kinder besonders früh erfaßt und behandelt werden. Der Aufwand im Einzelfall ist für die Dienste zumeist geringer, da frühzeitige Interventionen in der Regel kürzer sind und zu größeren Erfolgen führen.

(2) Frühzeitige Beratung und Unterstützung hilfsbedürftiger Eltern bzw. Familien: Da Erzieher/innen in besonders hohem Maße das Vertrauen von Eltern besitzen, erfahren sie früh von deren Problemen und familialen Belastungen. Aufgrund des täglichen Kontakts mit Eltern fallen ihnen Verhaltenänderungen auf, die auf Erziehungs-, Ehe- oder Familienprobleme verweisen. Psychosoziale Dienste können die Fachkräfte motivieren, die Eltern dann direkt anzusprechen und nach ihren Schwierigkeiten zu fragen. In beiden Fällen können die Familien sehr früh an psychosoziale Dienste weitervermittelt werden - solange die Probleme noch nicht verfestigt sind und damit leichter gelöst werden können. Der Aufwand für die psychosozialen Dienste ist dementsprechend geringer, eventuell entstehende Kosten dürften niedriger sein. Folgekosten für die Gesellschaft, die entstehen, wenn z.B. Eheprobleme - die bei einer frühzeitigen Beratung von den Partnern hätten gelöst werden können - zur Trennung und Scheidung führen, könnten vermieden werden.

(3) Abbau von Schwellenängsten: Sind psychosoziale Dienste in der Kindertageseinrichtung präsent und den Eltern bekannt, werden diese frühzeitiger ihre Hilfsangebote nutzen (weniger Ängste und Abwehrhaltungen). Ähnliches gilt - allerdings im geringeren Maße -, wenn ihre Mitarbeiter/innen und Leistungen den Fachkräften gut bekannt sind. Diese können Eltern leichter zur Nutzung eines Hilfsangebots motivieren, wenn sie sagen können: "Da Ihr Mann nach der Trennung keinen Kindesunterhalt zahlt, können Sie beim Jugendamt Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz beantragen. Wenn Sie wollen, rufe ich den für unser Gebiet zuständigen Bezirkssozialarbeiter, Herrn X., an und erkundige mich nach den Anspruchsvoraussetzungen. Auch kann ich gleich einen Termin für Sie vereinbaren. Dann können Sie mit Herrn X. besprechen, wie Ihnen das Jugendamt noch helfen kann. So können Sie mit ihm z.B. über ihre Trennungserfahrungen und darüber sprechen, wie Sie negative Folgen für Ihre Kinder vermeiden können". Da es in den hier angesprochenen Fällen zu einer frühzeitigen Intervention kommt, dürfte der Aufwand für die psychosozialen Dienste geringer sein.

(4) Prävention: Machen psychosoziale Dienste allgemeine Angebote für Erzieher/innen und/ oder Eltern in Kindertageseinrichtungen (z.B. Gesprächsrunden), können deren Erziehungsfragen bzw. -schwierigkeiten besprochen und deren Kompetenzen verbessert werden. Erzieher/innen und Eltern werden dann besser mit den Kindern umgehen, so daß der Entstehung von Verhaltensauffälligkeiten vorgebeugt wird oder erste Auffälligkeiten abgebaut werden können. Auf diese Weise kommen psychosoziale Dienste ihrem präventiven Auftrag besser nach.

(5) Kurze und erfolgreiche Beratung/ Behandlung: Werden Erzieher/innen in die Beratung von Eltern oder die Behandlung eines Kindes durch Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste eingebunden, können deren Kenntnisse über den jeweiligen Fall genutzt werden. Gemeinsam kann der Hilfeplan erstellt, können Vorgehen und Verhalten gegenüber den jeweiligen Eltern bzw. dem Kind abgestimmt werden. Auch können Erzieher/innen im Umgang mit dem Kind angeleitet werden, wobei sie - praktisch nebenher - heil- bzw. sonderpädagogische oder psychologische Kompetenzen erwerben. Wenn psychosozialer Dienst und Kindertagesstätte "am gleichen Strang ziehen", dürften Beratung bzw. Behandlung eher und schneller zum Erfolg führen (geringerer Aufwand, Synergieeffekt).

(6) Bessere Öffentlichkeitsarbeit: Wenn psychosoziale Dienste mit Kindertageseinrichtungen und/ oder Kindergarteneltern Kontakt aufnehmen bzw. in den Einrichtungen präsent sind, können sie ihre Aufgaben und Leistungen besser bekannt machen (Profilierung). Auch kann verdeutlicht werden, daß Beratung eine alltägliche Dienstleistung ist, die jedes Jahr von Millionen Menschen genutzt wird. Außerdem können Vorurteile abgebaut werden. Auf diese Weise werden dann Hemmschwellen reduziert. Dies ist besonders wichtig für Einrichtungen, die bei vielen Bürger/innen ein Negativimage haben - wenn diese z.B. das Jugendamt als Eingriffsbehörde sehen, die ihnen ihr Kind wegnehmen könnte.

(7) Kenntnis der Lebenswelt "Kindertageseinrichtung": Haben psychosoziale Dienste Kontakt zu Kindergärten oder sind sie dort präsent, lernen sie eine bedeutende Lebenswelt von Kleinkindern kennen. Sie erfahren, wie Kinder in Kindertageseinrichtungen gefördert werden, welche Herausforderungen sie dort zu meistern haben, mit welchen Problemen sie kämpfen und wie sich ihre Erzieher/innen verhalten. Dies kann ihnen bei ihrer Arbeit von Nutzen sein.

Diese Aussagen verdeutlichen außerdem, daß eine intensivere Zusammenarbeit nicht nur von Vorteil für soziale Dienste und Kindertageseinrichtungen sind, sondern insbesondere auch für Familien und (Klein-) Kinder.

Formen der Zusammenarbeit

Die genannten Vorteile können natürlich nur auftreten, wenn sowohl Kindertageseinrichtungen als auch psychosoziale Dienste die Notwendigkeit einer Kooperation erkennen, aneinander interessiert und füreinander aufgeschlossen, offen und gesprächsbereit sind. Ferner sollten sie auf der jeweils anderen Seite einen persönlich bekannten Ansprechpartner haben. Ein häufiger Informationsaustausch bzw. kontinuierlicher Kontakt sind unverzichtbar.

Generell gibt es viele Formen der Zusammenarbeit zwischen sozialen Diensten und Kindertagesstätten, wie folgende Auflistung verdeutlicht:

allgemein:

  • allgemeine (informative) Gespräche/ Besprechungen/ Telefonate
  • wechselseitige Besuche
  • gemeinsame Arbeitsgemeinschaften/ -kreise
  • gemeinsame Aktionen (z.B. zur Prävention sexuellen Mißbrauchs, Medienerziehung)
  • Begleitung von Projekten (z.B. zur Suchtprävention) der Kindertageseinrichtung durch soziale Dienste
  • Hospitationen
  • Informationsveranstaltungen über die Aufgaben und Arbeitsweise des psychosozialen Dienstes
  • Auslegen/ Aushängen von Informationsmaterial psychosozialer Dienste in Kindertageseinrichtungen

erzieherinnenorientiert:

  • Fortbildung für Erzieher/innen durch Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste (z.B. über Gesprächsführung)
  • allgemeine oder themenzentrierte Beratung von Erzieher/innen
  • Einzel-/ Gruppensupervision
  • Beobachtung einer Erzieherin in einer Kindertageseinrichtung zwecks Beratung
  • Teamsupervision/ Beratung bei Teamkonflikten
  • Teilnahme von Mitarbeiter/innen des psychosozialen Dienstes an Teambesprechungen
  • Sprechstunden für Erzieher/innen im psychosozialen Dienst
  • Gesprächskreis für Erzieher/innen im sozialen Dienst
  • Angebote zur Selbsterfahrung für Erzieher/innen

kindorientiert:

  • Vermittlung eines Kindes an soziale Dienste und eventuell Übernahmeabsprachen
  • Fallbesprechungen, Einzelfallsupervision, Austausch von Informationen über das Kind
  • Beobachtung eines Kindes in der Kindertageseinrichtung (auch der Erzieherin-Kind-Beziehung, des Gruppengeschehens)
  • Einbeziehung der Erzieherin in die Diagnoseerstellung und Hilfeplanung bei einem Kind
  • Behandlung eines Kindes in der Kindertageseinrichtung (evtl. unter Einbeziehung der Erzieherin)
  • Einladung der Erzieherin zu einem Behandlungstermin im psychosozialen Dienst
  • Mitteilung von Behandlungsverlauf/ -ergebnissen

familienorientiert:

  • Teilnahme von Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste an Elternabenden/ Gesprächsabenden (Referententätigkeit)
  • Teilnahme von Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste an Elterngesprächen in der Kindertageseinrichtung
  • Erstgespräche/ Einzelberatung von Eltern in der Kindertageseinrichtung
  • Offene Sprechstunde für Eltern in der Kindertageseinrichtung
  • Eltern-/ Mütter-/ Alleinerziehendengesprächskreis unter Leitung von Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste in der Kindertageseinrichtung
  • Gesprächskreis für "Kindergarteneltern" (-mütter) im psychosozialen Dienst

Aus dieser Vielzahl von Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zwischen sozialen Diensten und Kindertageseinrichtungen können im Einzelfall diejenigen ausgewählt werden, die am ehesten den Bedürfnissen, Wünschen und Erwartungen der jeweiligen Kooperationspartner entsprechen.

Praxisbeispiele

Anhand von drei Beispielen soll nun verdeutlicht werden, wie eine Zusammenarbeit zwischen psychosozialen Diensten und Kindertagesstätten aussehen kann. Weitere Praxisbeispiele (und theoretische Ausführungen) finden sich in den Büchern von Haberkorn, Hagemann und Seehausen (1988) sowie von Textor (1996).

(1) Psychologische Beratungsstelle für Erziehung, Jugend und Familienfragen im Landkreis Donau-Ries (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit o.J.): Der Leiter der Beratungsstelle, Dr. Peter Winter, berichtet: "Seit Errichtung der psychologischen Beratungsstelle im Jahr 1976 ist es dem Stellenleiter ein besonderes Anliegen, engen Kontakt zu den Kindergärten zu halten und damit Kindergarten, Familie und Beratungsstelle (als Teil der Jugendhilfe) miteinander zu verzahnen und familienunterstützende Maßnahmen im Kindergarten anzubieten" (a.a.O., S. 1). So "... haben wir mit den pädagogischen Fachkräften im Kindergarten Kooperationsformen der präventiven familienbezogenen Erziehungshilfe entwickelt, wie z.B. Sprechstunden für das pädagogische Fachpersonal, Supervisionsgruppen, öffentliche Sprechstunden im Kindergarten für Eltern, Gesprächskreise für Eltern im Kindergarten, Spielgruppen für Mütter und Kinder, Gruppen für Alleinerziehende" (a.a.O., S. 1). Beispielweise werden im Städtischen Kindergarten Donauwörth-Schneegarten seit Jahren Gesprächskreise angeboten: "Diese Veranstaltungen dienen der Vermittlung von Informationen über die kindliche Entwicklung, der Diskussion von Erziehungsfragen und Alltagsproblemen, der Vergrößerung des Repertoires an Erziehungstechniken, dem Austausch eigener Kindheits- und Erziehungserfahrungen sowie der Besprechung persönlicher und interpersonaler Probleme. Während der Veranstaltung gibt es für die Teilnehmer/innen die Möglichkeit, ihre Kinder von einer Erzieherin im Kindergarten betreuen zu lassen" (a.a.O., S. 1 f.). Die verschiedenen Angebote der familienbezogenen Erziehungshilfe haben sich nach Meinung aller Beteiligter bewährt.

(2) Psychologisch-Pädagogischer Dienst (PPD) der Frühförderstelle des Caritasverbandes der Diözese Passau (Mayr 1996): Der mobile Fachdienst betreut mehr als 400 Kinder in allen Kindergärten der Stadt und des Landkreises Passau. Dieses Gebiet ist in fünf Sektoren eingeteilt, wobei jeweils ein Team aus zwei sonderpädagogischen Fachkräften den Bedarf aller Kindergärten eines Sektors abdeckt. Zusätzlich ist ein Psychologe tätig. "Überwiegend zu Ende des alten oder zu Beginn des neuen Kindergartenjahres werden (potentiell) entwicklungsgefährdete Kinder aufgrund gezielter Beobachtungen der jeweils zuständigen Gruppenerzieherin mit Einverständnis der Eltern zunächst den Fachkräften des mobilen Dienstes zur genaueren diagnostischen Abklärung vorgestellt. Nach dieser Abklärung wird unter Einbeziehung der Eltern und der Gruppenerzieherin darüber entschieden, ob und wie das betreffende Kind im Rahmen des ambulanten Dienstes adäquat betreut werden kann" (a.a.O., S. 90). Früherkennung und heilpädagogische Förderung erfolgen in den Kindergärten, für die Familien also wohnortnah. Es soll erreicht werden, daß möglichst wenige Kinder unter Bedingungen einer institutionellen Besonderung erzogen werden müssen: "Das Angebot von Beratung und Förderung im Rahmen der Regeleinrichtung erlaubt es, die 'normalisierenden' natürlichen Entwicklungsanreize eines intakten Settings, wie z.B. die Modellwirkung anderer Kinder, gezielt zu nutzen" (a.a.O., S. 90). So werden Schwellenängste reduziert, aber auch Etikettierungs- und Stigmatisierungsprozesse soweit wie möglich vermieden: "Der mobile Dienst wird als normales Angebot des Regelkindergartens präsentiert. Die Finanzierung aller Maßnahmen erfolgt nicht individuumsbezogen, wie z.B. in der allgemeinen Frühförderung oder im medizinischen Bereich, sondern pauschal, d.h., es sind auch keine Gutachten oder offizielle Behinderungserklärungen notwendig, um Hilfe gewähren zu können" (a.a.O., S. 90 f.). Voraussetzung für die Behandlung ist, "daß zum einen das zuständige Mitglied des Dienstes für die Behandlung der jeweiligen Störung fachlich qualifiziert ist und zum anderen die zeitliche Kapazität dafür ausreicht. Die Anwendung beider Kriterien bei Behandlungsentscheidungen führt im Ergebnis dazu, daß die für Einzelförderung aufgewendete Zeit deutlich eingeschränkt wird. Einzelfördermaßnahmen werden damit bevorzugt auf Kinder mit schwereren Störungsbildern konzentriert" (a.a.O., S. 92). Neben Früherkennung und -behandlung spielen Beratung und Anleitung von Erzieher/innen und Eltern eine große Rolle. Diese sollen in die Lage versetzt werden, selbst mit den betroffenen Kindern zu arbeiten.

(3) Psychologischer Dienst für Evangelische Kindertagesstätten in Stuttgart (Wolfram 1984): Dieser Dienst ist mit einem Psychologen besetzt, der seit 1974 Beratung (und Fortbildung) für Erzieher/innen anbietet: "Der Ablauf der Beratungsarbeit sieht etwa so aus: die Erzieherin ruft den Psychologen an und schildert kurz die Problematik des auffälligen Kindes oder beschreibt eine schwierige Gruppensituation. Es wird ein Termin verabredet, bei dem der Psychologe für etwa zwei bis drei Stunden in die Kindertagesstätte kommt. Erst im Anschluß an die Beobachtung berichtet die Erzieherin über die bisherige Entwicklung des Kindes, den familiären Hintergrund, soweit er ihr bekannt ist, und ergänzt die Beobachtungen des Psychologen durch Schilderungen eigener Erfahrungen mit dem Kind und seiner Familie. Beide versuchen dann, gemeinsam zu einer vorläufigen Diagnose zu kommen" (a.a.O., S. 239). Dann wird z.B. die Erzieherin hinsichtlich des Umgangs mit dem Kind oder der Einbeziehung seiner Eltern beraten, werden geeignete heilpädagogische bzw. therapeutische Maßnahmen vorgeschlagen oder Beratungsstellen für die betroffene Familie empfohlen. Der Schwerpunkt der Arbeit dieses Dienstes liegt in der Beratung der Erzieher/innen; es werden also keine Kinder psychologisch untersucht und behandelt, Eltern werden nicht beraten.

Diese drei Beispiele geben einen Eindruck davon, wie unterschiedlich die Formen einer Zusammenarbeit zwischen psychosozialen Diensten und Kindertagesstätten sein können. Vielleicht sind sie ein Anreiz für andere Einrichtungen, auf Kindergärten, -krippen oder -horte in ihrem Einzugsgebiet zuzugehen und mit ihnen Kontakt aufzunehmen. Jedoch sollte es nicht bei reinen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bleiben. Wichtiger ist der persönliche Kontakt - sowohl zu Erzieher/innen als auch zu Eltern -, da so am besten Erwartungen geklärt und realistische Vorstellungen von der Arbeit der jeweils anderen Seite gewonnen werden können. Auch kann nur so eine Vertrauensbasis geschaffen werden - eine unverzichtbare Grundlage für eine funktionierende Vernetzung. Für mich wäre ideal, wenn relevante psychosoziale Dienste in den Kindertagesstätten präsent sind, also z.B. gelegentlich an Teambesprechungen teilnehmen, sich an Veranstaltungen für Eltern beteiligen und eventuell auch Kinder in den Einrichtungen behandeln. Dann werden Erzieher/innen und Eltern leichter und früher um Beratung und Unterstützung bitten, werden die am Anfang dieses Artikels genannten Vorteile einer guten Zusammenarbeit auftreten.

Quelle

Aus: Soziale Arbeit 1998, 47, S. 269-273.

Literatur

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit: Weiterentwicklung im Kindergartenbereich - Vernetzung von Angeboten und Institutionen der Jugendhilfe. Manuskript. München o.J.

Bergold, J.B./ Filsinger, D. (Hrsg.): Vernetzung psychosozialer Dienste. Weinheim, München: Juventa 1993

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Qualitätssicherung durch Zusammenarbeit. Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Heft 10. Bonn: Selbstverlag 1997

Haberkorn, R./ Hagemann, U./ Seehausen, H. (Hrsg.): Kindergarten und soziale Dienste. Praxisberichte zu ausgewählten Aspekten der pädagogischen Arbeit in Kindertagesstätten sowie zur Zusammenarbeit mit der Erziehungsberatung. Freiburg: Lambertus 1988

Mayr, T.: Der Einsatz von Heilpädagogen und Psychologen in Kindertageseinrichtungen. In: Textor, M.R. (Hg.): Problemkinder? Auffällige Kinder in Kindergarten und Hort. Weinheim 1996, S. 88-96

Statistisches Bundesamt: Statistik der Jugendhilfe, Teil III.3. Einrichtungen und tätige Personen 1994. Wiesbaden: Selbstverlag 1996

Textor, M.R. (Hrsg.): Problemkinder? Auffällige Kinder in Kindergarten und Hort. Jahrbuch der Frühpädagogik und Kindheitsforschung, Band 1. Weinheim, Basel: Beltz 1996

Wolfram, W.-W.: Im Vorfeld der Erziehungsberatung: Psychologischer Dienst für Kindertagesstätten. Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 1984, 33, S. 239-243