Kommunale Familienpolitik - Ergebnisse einer Umfrage in Bayern

Martin R. Textor

 

In der Bundesrepublik Deutschland ist Familienpolitik eine Querschnittsaufgabe: Bund, Länder und Kommunen, öffentliche und freie Träger der Wohlfahrtspflege, Unternehmen und Tarifpartner, Jugend- und Familienverbände sowie weitere Organisationen und Institutionen (Kirchen, Schulen usw.) engagieren sich familienpolitisch, bieten Familien bestimmte Leistungen an oder beeinflussen durch ihr Handeln die Lebensverhältnisse von Familien (Textor 1991).

Den örtlichen Trägern der Familienpolitik kommt eine besondere Bedeutung zu. Zum einen kennen sie die Bedürfnisse der Familien vor Ort bzw. können diese leicht erfassen (z.B. durch Anhörungen, Befragungen oder Bestellung von Beiräten). Zum anderen prägen ihre Entscheidungen am ehesten den Lebenskontext von Familien, können sie diesen am leichtesten helfen und am einfachsten familienorientierte Angebote machen.

Eine Umfrage bei Kommunen

Aufgrund des geringen Ausmaßes der Verrechtlichung kommunaler Familienpolitik sind auf örtlicher Ebene große Unterschiede zwischen den einzelnen Landkreisen und Städten festzustellen. Es ist nur schwer möglich, sich einen Überblick über diese ganze Vielfalt zu verschaffen. Einen ersten Eindruck - auf den Freistaat Bayern beschränkt - vermittelt eine Umfrage, die der Autor im Zusammenhang mit der Erstellung des ersten Bayerischen Familienberichts durchführte (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit 1994). Befragt wurden Ende 1992 alle 71 Landkreise und alle 25 kreisfreien Städte sowie eine nicht repräsentative Auswahl von 212 kreisangehörigen Städten und 119 kreisangehörigen Gemeinden.

Zunächst wurde nach Familienermäßigungen beim Besuch kommunaler Einrichtungen und örtlicher Veranstaltungen gefragt. Die Nutzung öffentlicher Büchereien ist zumeist für alle Bürger kostenlos. Ansonsten wurden Familienermäßigungen von den 71 Landkreisen und 25 kreisfreien Städten für folgende Einrichtungen und Veranstaltungen gewährt:

 
Landkreise
kreisfreie Städte
Freibad
Hallenbad
Eisstadion
Museum
kulturelle Veranstaltungen
Musikschule
Tiergarten
Sportveranstaltungen
6%
20%

3%
4%
6%

1%
72%
56%
12%
12%
20%
16%
4%
8%

Mehr als die Hälfte der kreisangehörigen Städte bot Familienermäßigungen für die Nutzung von Freibädern und mehr als ein Viertel für den Besuch von Hallenbädern. Weniger als 5% gewährten Ermäßigungen für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen bzw. für den Besuch von Museen oder Eisstadien, während 10% (Geschwister-)Ermäßigungen beim Besuch von Musikschulen boten. Von den kreisangehörigen Gemeinden gewährten weniger als 9% Familienermäßigungen für die genannten Einrichtungen und Veranstaltungen.

Bei all diesen Prozentangaben muss aber beachtet werden, dass viele Kommunen nicht als Träger der erwähnten Einrichtungen oder als Veranstalter auftreten und somit keine Ermäßigungen gewähren können. Deutlich wird jedoch, dass nur ein Teil der Kommunen Familienermäßigungen gewährt, die zudem ganz verschiedene Formen annehmen - nach Alter gestaffelte Kinderermäßigungen, Familienkarten, besondere Gebühren für kinderreiche Familien, Geschwisterermäßigungen usw.

Vier kreisfreie und zwei kreisangehörige Städte hatten Familienpässe eingeführt, die in der Regel für sozial schwache Familien gedacht sind. Durch Familienpässe können Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr, beim Besuch von Schwimmbädern, Museen, Kinos, Theatern, Volkshochschulen, Musikschulen und Zoos oder bei bestimmten Veranstaltungen beansprucht werden. Familienpässe, wie sie z. B. in den Landkreisen Gütersloh und Paderborn (Nordrhein-Westfalen) in den 1980-er Jahren eingeführt wurden, haben jedoch einen größeren Kreis von Bezugsberechtigten (zumeist alle Familien ab drei Kindern und alle Alleinerziehenden ab zwei Kindern, oft ohne Einkommensgrenzen) und bieten mehr Ermäßigungen - z. B. auch bei kommunalen Gebühren (Familienbund der Deutschen Katholiken - Katholische Elternschaft - im Erzbistum Paderborn 1988).

Eine weitaus größere Rolle spielten Ferienpässe, die von 42% der Landkreise und 72% der kreisfreien Städte ausgegeben wurden. Auch 8% der kreisangehörigen Städte und 6% der Gemeinden berichteten von eigenen Ferienpässen. Durch diese wird Kindern und Jugendlichen während der Ferien der kostenlose Besuch von Schwimmbädern, anderen kommunalen Einrichtungen und bestimmten Veranstaltungen ermöglicht; viele weitere Angebote (Ausflüge, Sportkurse, Minigolf, Filmvorführungen, Besichtigungen usw.) sind verbilligt. Die Zahl und die Bandbreite der kostenfreien oder ermäßigten Angebote schwankten stark von Landkreis zu Landkreis bzw. Stadt zu Stadt. Auch gab es unterschiedliche Altersgrenzen (14, 16 oder 18 Jahre), oft Ausnahmen für bestimmte ältere Jugendliche und Heranwachsende (Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende usw.) sowie verschieden hohe Preise für die Ferienpässe (mit Bademarke von unter 10 bis über 20 DM, mit oder ohne Geschwister- bzw. Sozialermäßigungen). Die meisten Ferienpässe galten nur für die Sommerferien, einige aber auch für andere Ferienzeiten. Manche Landkreise, Städte und Gemeinden boten zusätzlich oder alternativ Ferienprogramme an.

Eine andere häufige familienpolitische Leistung der Kommunen waren Ermäßigungen für den öffentlichen Nahverkehr, die von 17% der Landkreise und 72% der kreisfreien Städte gewährt wurden, aber auch von rund 7% der kreisangehörigen Städte. Auch hier gab es unterschiedliche Formen die oft mit bestimmten Einschränkungen verknüpft waren: Familientageskarten, Familienkarten, übertragbare Monatskarten, kostenlose Mitfahrt von Kindern bei bestimmten Wochen- und Monatskarten, Sozialtarife, besondere Tarife für kinderreiche Familien, Ferienkarten usw. Kinder und Jugendliche konnten vielfach nach Erwerb eines Ferienpasses (zum Teil nach Zuzahlung) kostenlos oder ermäßigt örtliche und häufig auch regionale öffentliche Verkehrsverbindungen nutzen.

Rund 7% der Landkreise, 24% der kreisfreien Städte, 6% der kreisangehörigen Städte und 2% der Gemeinden gaben an, Familien beim Erwerb oder (Aus-)Bau von Wohneigentum besonders zu fördern. Wiederum variierten die Programme (und Förderbedingungen) in erheblichem Umfange: Darlehen von 10.000 DM plus je 3.000 DM für das erste und zweite Kind sowie je 5.000 DM für das dritte und weitere Kinder; vergünstigter Erbbauzins; An-, Aus- und Umbaudarlehen von 10.000 DM für Familien ab zwei Kindern; Baukostenzuschüsse von 8.000 DM je Kind; Stundung eines mit der Kinderzahl wachsenden Teils der Erschließungskosten; jährlicher Zuschuss von 1.200 DM auf zehn Jahre für Familien ab drei Kindern etc.

Nach weiteren kommunalen familienpolitischen Leistungen wurde nicht detailliert gefragt, so dass für sie keine Prozentangaben gemacht werden können. Genannt wurden hier beispielsweise

  • Zuschüsse zu Familienerholung/ Urlaub auf dem Bauernhof/ Müttergenesung;
  • Zuschüsse zu Kinder- und Jugenderholung;
  • Stadtranderholung;
  • Ermäßigungen in Kindertagesstätten bei Anmeldung von Geschwistern oder niedrigem Einkommen;
  • Übernahme ungedeckter Kindergartengebühren;
  • Erweiterung der Kostenfreiheit des Schulweges;
  • kostenlose Schülerbeförderung ab dem dritten Kind;
  • Zuschüsse zu Klassenfahrten und Schullandheimaufenthalten;
  • Hausaufgabenbetreuung;
  • Freimilch;
  • Milch- und Ernährungsgutscheine für sozial schwache Familien;
  • Versand von Elternbriefen;
  • kommunales Erziehungsgeld;
  • Übernahme der Mindestpflichtbeiträge zur Rentenversicherung für Alleinerziehende etc.

Einige dieser und andere genannte Leistungen fallen unter das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), das von großer Bedeutung für die kommunale Familienpolitik ist (Textor 1992).

Ausblick

Die bayernweite Umfrage zeigt zum einen, dass Landkreise, Städte und Gemeinden in höchst unterschiedlichem Maße auf dem Gebiet der kommunalen Familienpolitik aktiv sind und dementsprechend wenig oder viel Geld investieren. Kreisfreie Städte engagierten sich häufiger als Landkreise. Zum anderen wird deutlich, dass eine Vielzahl von Maßnahmen und Leistungen in diesem Bereich praktiziert wird, wobei zudem dasselbe Angebot in verschiedenen Kommunen höchst unterschiedlich ausfallen kann. Der Phantasie sind also in der örtlichen Familienpolitik kaum Grenzen gesetzt.

Zu hoffen bleibt, dass das Internationale Jahr der Familie Landkreise, Städte und Gemeinden motiviert, ihre Angebote und Leistungen für Familien zu verbessern. Dies gilt insbesondere für solche, die auf diesem Gebiet bisher kaum aktiv waren. Das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung (1992) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Familie und Senioren ein "Handbuch zur örtlichen und regionalen Familienpolitik" herausgegeben, in dem Ziele und Möglichkeiten kommunaler Familienpolitik in den Bereichen Wohnungsbau, Siedlungsplanung, Arbeitswelt, familienergänzende Kinderbetreuung, Familienbildung, Beratung, Gesundheitswesen und soziale Dienste detailliert beschrieben sind. Behörden, Kommunalpolitiker und Verbände finden hier auch ein Handlungskonzept für Familienpolitik, das schrittweise von der Bedarfsermittlung über die Maßnahmenplanung und deren Durchführung bis hin zur Wirksamkeitsprüfung führt.

Abschließend soll davor gewarnt werden, die schlechte Haushaltslage der Kommunen zum Anlass zu nehmen, örtliche und regionale familienpolitische Leistungen zu kürzen oder zu streichen, da sie freiwillig seien. Sicherlich ist die finanzielle Situation der Landkreise und Städte bedenklich - ihre Schulden werden wahrscheinlich von 184 Mrd. DM im Jahr 1993 auf 254 Mrd. DM im Jahr 1997 steigen; 1994 sollen die Einnahmen westdeutscher Kommunen um 10% sinken; im Osten könnten die hohen Personalkosten und rasch steigenden Sozialhilfeausgaben in Kürze alle kommunalpolitischen Spielräume auflösen (Schneider 1993). Genauso wenig darf der Vorrang des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz gegenüber freiwilligen Leistungen dazu führen, dass dessen Verwirklichung auf Kosten anderer kinder- und familienfreundlicher Leistungen erfolgt. Vielmehr muss immer bedacht werden, dass Familienpolitik Investition in die Zukunft der Bundesrepublik Deutschland und damit auch in die Zukunft der jeweiligen Kommune bedeutet. Dem Bevölkerungsrückgang und der zunehmenden Alterung mit all ihren negativen Folgen (Textor 1994; Wingen 1992) kann nur durch eine bessere Familienpolitik begegnet werden.

Quelle

Aus: Sozialer Fortschritt 1994, 43, S. 148-150

Literatur

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit (Hrsg.): Familienpolitik in Bayern, Bericht der Bayerischen Staatsregierung, München 1994.

Familienbund der Deutschen Katholiken - Katholische Elternschaft - im Erzbistum Paderborn: Dokumentation der eingeführten Familienpässe in den Kreisen Paderborn und Gütersloh, Faltblatt, Paderborn: Selbstverlag 1988.

Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung: Handbuch zur örtlichen und regionalen Familienpolitik. Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie und Senioren, Bd. 5, Stuttgart/ Berlin/ Köln: Kohlhammer 1992.

Schneider, C.: Kommunalpolitik am Ende? Theorie und Praxis der sozialen Arbeit 1993, 44, S. 367-371.

Textor, M.R.: Familienpolitik: Probleme, Maßnahmen, Forderungen, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 1991.

Textor, M.R. (Hrsg.): Praxis der Kinder- und Jugendhilfe. Handbuch für die sozialpädagogische Anwendung des KJHG, Weinheim/Basel: Beltz 1992.

Textor, M.R.: Zusammenbruch des Sozialstaats? Generationenkrieg? Die Bevölkerungsentwicklung und ihre Folgen. Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge 1994, 74, S. 58-63.

Wingen, M.: Perspektiven der demographischen Entwicklung und die Erfüllung sozialer Aufgaben, Köln: Bank für Sozialwirtschaft 1992.