Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung - zwischen 2008 und 2011 um 1.156 Euro gestiegen!?

Martin R. Textor

 

Zu diesem Artikel wurden Stellungnahmen des Statistischen Bundesamtes, von Ministerien und kommunalen Spitzenverbänden eingeholt. Bei den Pro-Kopf-Beträgen in der ersten Hälfte dieses Artikels ist zu beachten, dass sie auf den reinen Gesamtausgaben (Ausgaben minus Einnahmen) der öffentlichen Hand für Kindertagesbetreuung - inkl. der Investitionsausgaben - beruhen.

Das Statistische Bundesamt stellt eine Unmenge an Daten zur Kindertagesbetreuung in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. In Tabelle 1 wurden die Zahlen der 2008, 2009, 2010 und 2011 in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Tagespflege betreuten Kinder addiert (Statistisches Bundesamt 2008a, b, 2010a, b, 2011b). Die Angaben über die reinen Ausgaben der öffentlichen Hand für Kindertagesstätten und über die Einzelförderung von Kindern in Einrichtungen und Tagespflege für die Jahre 2008, 2009, 2010 und 2011 wurden in dieser Form vom Statistischen Bundesamt (2009, 2011a, 2012a, 2013) veröffentlicht (siehe Anm. 1).

Auf dieser Grundlage wurden die Ausgaben der öffentlichen Hand für Kindertagesbetreuung pro Kind berechnet, indem die Ausgaben addiert und durch die Zahl der in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Tagespflege betreuten Kinder dividiert wurden. Die ermittelten Werte ermöglichen einen Vergleich der Pro-Kopf-Beträge der einzelnen Bundesländer. Dieser bleibt jedoch relativ grob, da ein 20 Stunden lang betreutes Hortkind genauso wie ein 45 Stunden lang betreutes Krippenkind als "ein Kind" zählt, obwohl sie ganz verschiedene Kosten verursachen. Diese Unterschiede dürften vor allem dann von Bedeutung sein, wenn es in einzelnen Bundesländern mehr Plätze für unter Dreijährige und längere durchschnittliche Betreuungszeiten als in anderen Ländern gibt.

Ferner ist zu beachten, dass nur die reinen Kosten der Bundesländer und der Kommunen für Kindertagesbetreuung berücksichtigt wurden. Die Gesamtausgaben pro Kind sind somit höher, wenn man auch die Ausgaben der Eltern (Elternbeiträge) und der freien Träger von Kindertageseinrichtungen (z.B. Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände, Vereine) einbeziehen würde. Deren Anteil an den Kosten ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Tabelle 1: Ausgaben der öffentlichen Hand für Kindertagesbetreuung: 2008-2011. Pro-Kopf-Beträge laut Jugendhilfestatistik

 

Jahr In Kindertages-
einrichtungen und -tagespflege betreute Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren
Reine Ausgaben für Kinder-
tageseinrich-
tungen (nach Abzug der Einnahmen)
Förderung von Kindern in Kindertagesein-
richtungen und in Tagespflege (Einzel- und Gruppenhilfen)
Pro-Kopf-
Förderung

Baden-
Württemberg

2008

392 333

1 484 823 000

48 917 000

3 909

 

2009

397 607

1 702 826 000

57 170 000

4 427

 

2010

399 450

1 861 570 000

78 436 000

4 857

 

2011

407 404

1 949 141 000

89 209 000

5 003

Bayern

2008

456 364

1 685 780 0001)

85 135 000

3 8811)

 

2009

462 703

1 939 745 0001)

108 329 000

4 4261)

 

2010

470 389

2 240 261 0001)

121 477 000

5 0211)

 

2011

479 649

2 492 701 0001)

105 415 000

5 4171)

Berlin

2008

118 293

1 094 0002)

840 719 000

7 116

 

2009

122 280

570 0002)

918 130 000

7 513

 

2010

125 933

- 323 0002)

1 001 596 000

7 951

 

2011

130 382

2 331 0002)

1 082 380 000

8 320

Brandenburg

2008

143 891

473 534 000

22 351 000

3 446

 

2009

148 886

529 848 000

31 131 000

3 768

 

2010

152 745

566 734 000

33 724 000

3 931

 

2011

156 365

613 829 000

35 195 000

4 151

Bremen

2008

22 205

100 342 000

15 051 000

5 197

 

2009

22 445

122 100 000

8 167 000

5 804

 

2010

22 989

133 450 000

7 557 000

6 134

 

2011

23 854

140 765 000

8 767 000

6 269

Hamburg

2008

72 763

400 048 000

10 315 000

5 640

 

2009

75 640

447 522 000

10 426 000

6 054

 

2010

79 345

474 922 000

10 695 000

6 120

 

2011

80 831

489 062 000

11 402 000

6 192

Hessen

2008

233 042

1 084 237 000

79 224 000

4 993

 

2009

235 931

1 176 339 000

91 962 000

5 376

 

2010

239 864

1 227 275 000

111 086 000

5 580

 

2011

242 998

1 324 489 000

123 601 000

5 959

Mecklenburg-
Vorpommern

2008

88 568

183 870 000

55 102 000

2 698

 

2009

92 182

242 562 000

48 157 000

3 154

 

2010

94 337

252 385 000

49 085 000

3 196

 

2011

96 488

274 678 000

48 370 000

3 348

Niedersachsen

2008

270 807

933 597 000

66 182 000

3 692

 

2009

277 407

1 075 631 000

94 411 000

4 218

 

2010

285 858

1 277 204 000

111 819 000

4 859

 

2011

289 684

1 311 426 000

132 927 000

4 986

Nordrhein-
Westfalen

2008

586 661

2 426 716 0003)

202 109 000

4 4813)

 

2009

581 165

2 598 961 0003)

212 456 000

4 8383)

 

2010

573 689

2 863 123 0003)

289 117 000

5 4953)

 

2011

575 790

3 095 039 0003)

338 552 000

5 9633)

Rheinland-Pfalz

2008

145 372

618 005 000

41 561 000

4 537

 

2009

142 436

709 373 000

42 815 000

5 281

 

2010

142 519

845 687 000

32 198 000

6 160

 

2011

146 329

952 854 000

28 781 000

6 708

Saarland

2008

32 651

140 006 000

18 216 000

4 846

 

2009

31 971

140 895 000

21 149 000

5 069

 

2010

31 485

173 176 000

27 278 000

6 367

 

2011

32 000

187 220 000

23 635 000

6 589

Sachsen

2008

239 630

774 465 000

94 211 000

3 625

 

2009

249 689

926 115 000

94 753 000

4 089

 

2010

258 492

961 195 000

106 179 000

4 129

 

2011

265 032

925 242 000

123 608 000

3 958

Sachsen-Anhalt

2008

124 187

366 466 000

36 806 000

3 247

 

2009

128 017

420 795 000

39 687 000

3 597

 

2010

130 122

425 237 000

45 143 000

3 615

 

2011

132 154

445 107 000

39 014 000

3 663

Schleswig-
Holstein

2008

96 979

317 206 000

37 054 000

3 653

 

2009

99 263

303 454 000

46 839 000

3 529

 

2010

100 682

332 995 000

55 945 000

3 863

 

2011

103 046

383 927 000

65 514 000

4 362

Thüringen

2008

80 222

333 404 000

19 896 000

4 404

 

2009

81 988

381 134 000

20 182 000

4 895

 

2010

83 022

429 060 000

22 868 000

5 444

 

2011

84 439

469 700 000

25 705 000

5 867

Oberste Bundesbehörde

2008

-

2 993 000

4 271 000

-

 

2009

-

2 804 000

7 513 000

-

 

2010

-

3 112 000

11 575 000

-

 

2011

-

3 235 000

9 356 000

 
Deutschland

2008

3 103 968

11 326 585 000

1  677 119 000

4 189

 

2009

3 149 610

12 720 675 000

1 853 277 000

4 627

 

2010

3 190 921

14 067 063 000

2 115 777 000

5 072

 

2011

3 246 445

15 060 747 000

2 291 432 000

5 345

  1. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass mit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zum 01.09.2006 die Personalkostenzuschüsse sowie investive Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger im Ergebnis enthalten seien.
  2. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass der Rückgang bei den Ausgaben für Tageseinrichtungen für Kinder darauf zurückzuführen sei, dass das Land Berlin kaum noch Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft unterhält.
  3. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass bei den Einnahmen der öffentlichen Träger für eigene Einrichtungen der Kindertagesbetreuung die Einnahmen von Einrichtungen in freier Trägerschaft mit enthalten sind, da in Nordrhein-Westfalen Elternbeiträge von den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit vereinnahmt werden. Dieser Einnahmeanteil kann nicht separat ausgewiesen werden. Somit sind die reinen Ausgaben entsprechend niedriger als bei anderen Bundesländern.

Zwischen 2008 und 2011 stieg die Zahl der in Einrichtungen und Tagespflege betreuten Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren bundesweit von 3.103.968 auf 3.246.445 an. In allen Bundesländern nahm die Zahl der betreuten Kinder kontinuierlich zu - mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, wo sie zwischen 2008 und 2010 von 586.661 auf 573.689 sank (- 12.972 Kinder) und 2011 wieder auf 575.790 anstieg (+ 2.101 Kinder). In Rheinland-Pfalz nahm die Zahl zwischen 2008 und 2009 um 2.936 Kinder und im Saarland zwischen 2008 und 2010 um 1.166 Kinder ab.

Zwischen 2008 und 2011 stiegen die Pro-Kopf-Ausgaben der öffentlichen Hand für Kindertagesbetreuung von 4.189 auf 5.345 Euro an - eine Zunahme von 1.156 Euro innerhalb von vier Jahren. Dies verdeutlicht die großen Anstrengungen der Länder und Kommunen, mehr Plätze für unter Dreijährige zur Verfügung zu stellen und die Ganztagsbetreuung auszuweiten.

Allerdings sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern bei den Ausgaben pro Kind sehr groß. Für 2011 ergibt sich folgende Reihenfolge der Länder:

  1. Berlin: 8.320 Euro
  2. Rheinland-Pfalz: 6.708 Euro
  3. Saarland: 6.589 Euro
  4. Bremen: 6.269 Euro
  5. Hamburg: 6.192 Euro
  6. Nordrhein-Westfalen: 5.963 Euro
  7. Hessen: 5.959 Euro
  8. Thüringen: 5.867 Euro
  9. Bayern: 5.417 Euro
  10. Baden-Württemberg: 5.003 Euro
  11. Niedersachsen: 4.986 Euro
  12. Schleswig-Holstein: 4.362 Euro
  13. Brandenburg: 4.151 Euro
  14. Sachsen: 3.958 Euro
  15. Sachsen-Anhalt: 3.663 Euro
  16. Mecklenburg-Vorpommern: 3.348 Euro

Fünf Bundesländer gaben mehr als 6.000 Euro pro Kind für Kindertagesbetreuung aus - drei Länder hingegen weniger als 4.000 Euro. Der Spitzenreiter, das Land Berlin, gab mit 8.320 Euro pro Kopf mehr als doppelt so viel wie Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern aus.

In früheren Artikeln (Textor 2008a, b, 2010a) wurde versucht, Unterschiede zwischen den Pro-Kopf-Ausgaben der Bundesländer anhand von Unterschieden bei den Betreuungsquoten von unter Dreijährigen (kostspieligere Plätze), bei der Zahl der Ganztagsplätze sowie bei Rahmenbedingungen wie Gruppengröße, Personalschlüssel und Qualifikation der Fachkräfte zu erklären. Da hier keine eindeutigen Ergebnisse erzielt werden konnten, soll in diesem Artikel auf einen erneuten Versuch verzichtet werden.

In allen Bundesländern stiegen die Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung zwischen 2008 und 2011 mehr oder minder stark an. Hier ergibt sich folgende Reihenfolge der Bundesländer:

  1. Rheinland-Pfalz: + 2.171 Euro
  2. Saarland: + 1.743 Euro
  3. Bayern: + 1.536 Euro
  4. Nordrhein-Westfalen: + 1.482 Euro
  5. Thüringen: + 1.463 Euro
  6. Niedersachsen: + 1.294 Euro
  7. Berlin: + 1.204 Euro
  8. Baden-Württemberg: + 1.094 Euro
  9. Bremen: + 1.072 Euro
  10. Hessen: + 966 Euro
  11. Schleswig-Holstein: + 709 Euro
  12. Brandenburg: + 705 Euro
  13. Mecklenburg-Vorpommern: + 650 Euro
  14. Hamburg: + 552 Euro
  15. Sachsen-Anhalt: + 416 Euro
  16. Sachsen: + 333 Euro

Während bundesweit die Pro-Kopf-Ausgaben innerhalb von vier Jahren um 1.156 Euro anstiegen, war die Zunahme in Rheinland-Pfalz mit 2.171 Euro fast doppelt so hoch, während Hamburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen noch nicht einmal die Hälfte des bundesweiten Anstiegs erreichten.

Gegenüber 2010 erhöhten sich die Beträge in allen Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen, wo die Pro-Kopf-Ausgaben von 4.129 auf 3.958 Euro sanken. In Rheinland-Pfalz stiegen die Ausgaben um 548 Euro, in Schleswig-Holstein um 499 Euro und in Nordrhein-Westfalen um 468 Euro pro Kind an - also innerhalb eines einzigen Jahres um einen höheren Betrag, als in Sachsen und Sachsen-Anhalt innerhalb von vier Jahren realisiert werden konnte (+ 333 bzw. + 416 Euro).

Aber sind solche Zuwachsraten wirklich realistisch? Wurden in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen innerhalb eines Jahres so viele (teure) Betreuungsplätze für unter Dreijährige und so viele Ganztagsplätze geschaffen, dass nun pro Kind zwischen 548 und 468 Euro mehr ausgegeben werden? Oder wurden in diesen drei Bundesländern die Rahmenbedingungen (Personalschlüssel, Gruppengröße usw.) zwischen 2010 und 2011 so verbessert, dass deswegen die Pro-Kopf-Ausgaben so rasant anstiegen? An Gehaltserhöhungen kann es auf keinen Fall liegen, da diese auch andere Bundesländer betroffen hätten. Auch veränderte sich das Platzangebot in den drei Ländern nur wenig (Rheinland-Pfalz: + 3.810 Plätze, Schleswig-Holstein: + 2.364 Plätze, Nordrhein-Westfalen: + 2.101 Plätze).

Verwunderlich ist ferner der starke Anstieg der Ausgaben je Kind zwischen 2008 und 2011 in den alten Bundesländern (mit Ausnahme von Hamburg), während die Ausgaben in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern niedrig blieben (konstant weniger als 50% der Pro-Kopf-Ausgaben von Berlin), obwohl in diesen Ländern das Angebot an Plätzen für unter Dreijährige und an Ganztagsplätzen größer als in den alten Bundesländern ist. Auch die unterschiedlichen West- und Ost-Tarife scheinen wenig zur Erklärung beizutragen, da z.B. in Brandenburg 91% der Fachkräfte im Jahr 2011 als Erzieher/innen bezahlt wurden, in Bayern hingegen nur 52% (und 37% nach dem viel niedrigeren Tarif für Kinderpfleger/innen) (Bertelsmann Stiftung 2012).

Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung laut Finanzstatistik

So ist nicht auszuschließen, dass die Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe nicht ganz korrekt sind. Diese Vermutung gewinnt an Relevanz, wenn man die Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung auch anhand der Finanzstatistik berechnet (siehe Anm. 2). So enthält der Bildungsfinanzbericht 2012 eine Zusammenstellung der öffentlichen Ausgaben für Kindertageseinrichtungen nach Bundesländern, allerdings für 2010 und 2011 nur in der Form des "vorläufigen Ist" (Statistisches Bundesamt 2012b, S. 116). Im Gegensatz zur Jugendhilfestatistik fehlen hier also die Ausgaben für Kinder in Tagespflege. In Tabelle 2 wurden die öffentlichen Ausgaben für Kindertageseinrichtungen durch die Zahl der in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder (Statistisches Bundesamt 2008a, 2010a, b, 2011b) dividiert.

Tabelle 2: Ausgaben der öffentlichen Hand für Kindertagesbetreuung: 2008-2011. Pro-Kopf-Beträge laut Bildungsfinanzbericht

 

Jahr In Kindertageseinrich-
tungen betreute Kinder
Öffentliche Ausgaben für Kindertageseinrichtungen (2010 und 2011: vorl. Ist) Pro-Kopf-Förderung

Baden-
Württemberg

2008

377 922

1 487 598 000

3 936

 

2009

382 235

1 642 557 000

4 297

 

2010

383 769

1 576 553 000

4 108

 

2011

389 657

1 555 538 000

3 992

Bayern

2008

448 498

1 700 171 000

3 791

 

2009

454 626

1 893 985 000

4 166

 

2010

461 177

1 986 133 000

4 307

 

2011

469 918

2 132 588 000

4 538

Berlin

2008

113 724

742 728 000

6 531

 

2009

117 519

793 321 000

6 751

 

2010

121 036

927 441 000

7 663

 

2011

125 190

1 028 044 000

8 212

Brandenburg

2008

139 986

498 293 000

3 560

 

2009

144 504

559 050 000

3 869

 

2010

147 978

542 497 000

3 666

 

2011

151 502

597 479 000

3 944

Bremen

2008

21 449

105 645 000

4 925

 

2009

21 697

125 210 000

5 771

 

2010

22 127

137 358 000

6 208

 

2011

22 853

145 850 000

6 382

Hamburg

2008

67 229

397 273 000

5 909

 

2009

70 030

459 328 000

6 559

 

2010

73 919

471 053 000

6 373

 

2011

75 946

483 031 000

6 360

Hessen

2008

226 901

1 040 550 000

4 586

 

2009

228 619

1 177 690 000

5 151

 

2010

231 795

1 327 198 000

5 726

 

2011

233 930

1 362 521 000

5 825

Mecklenburg-
Vorpommern

2008

83 723

248 370 000

2 967

 

2009

86 949

274 763 000

3 160

 

2010

88 939

289 714 000

3 258

 

2011

91 004

311 879 000

3 427

Niedersachsen

2008

263 661

1 026 900 000

3 895

 

2009

267 519

1 137 873 000

4 253

 

2010

271 521

1 185 885 000

4 368

 

2011

273 058

1 257 338 000

4 605

Nordrhein-
Westfalen

2008

568 809

2 510 345 000

4 413

 

2009

559 784

2 839 215 000

5 072

 

2010

548 182

3 001 938 000

5 476

 

2011

545 772

3 165 138 000

5 799

Rheinland-Pfalz

2008

142 621

657 643 000

4 611

 

2009

139 115

785 994 000

5 650

 

2010

138 683

872 755 000

6 293

 

2011

142 108

923 010 000

6 495

Saarland

2008

32 035

132 804 000

4 146

 

2009

31 297

152 299 000

4 866

 

2010

30 800

173 764 000

5 642

 

2011

31 251

173 173 000

5 541

Sachsen

2008

235 737

881 742 000

3 740

 

2009

244 853

1 016 057 000

4 150

 

2010

252 858

1 063 564 000

4 206

 

2011

259 035

1 042 236 000

4 024

Sachsen-Anhalt

2008

123 870

419 243 000

3 385

 

2009

127 636

455 626 000

3 570

 

2010

129 677

459 994 000

3 547

 

2011

131 615

463 523 000

3 522

Schleswig-
Holstein

2008

92 271

337 155 000

3 654

 

2009

93 440

403 605 000

4 319

 

2010

94 338

470 837 000

4 991

 

2011

96 440

416 511 000

4 319

Thüringen

2008

79 460

330 442 000

4 159

 

2009

81 093

364 729 000

4 498

 

2010

82 102

400 930 000

4 883

 

2011

83 421

448 760 000

5 380

Deutschland

2008

3 017 896

12 516 902 000

4 148

 

2009

3 050 916

14 127 742 000

4 631

 

2010

3 078 901

14 887 616 000

4 835

 

2011

3 122 700

15 506 620 000

4 966

Wie bereits erwähnt stiegen deutschlandweit die Ausgaben je Kind für Kindertagesbetreuung zwischen 2008 und 2011 laut Jugendhilfestatistik um 1.156 Euro an - nach dem Bildungsfinanzbericht jedoch nur um 818 Euro, also um 338 Euro weniger.

Für 2011 ergibt sich folgende Reihenfolge der Bundesländer nach den Ausgaben je Kind für Kindertagesbetreuung laut Bildungsfinanzbericht:

  1. Berlin: 8.212 Euro
  2. Rheinland-Pfalz: 6.495 Euro
  3. Bremen: 6.382 Euro
  4. Hamburg: 6.360 Euro
  5. Hessen: 5.825 Euro
  6. Nordrhein-Westfalen: 5.799 Euro
  7. Saarland: 5.541 Euro
  8. Thüringen: 5.380 Euro
  9. Niedersachsen: 4.605 Euro
  10. Bayern: 4.538 Euro
  11. Schleswig-Holstein: 4.319 Euro
  12. Sachsen: 4.024 Euro
  13. Baden-Württemberg: 3.992 Euro
  14. Brandenburg: 3.944 Euro
  15. Sachsen-Anhalt: 3.522 Euro
  16. Mecklenburg-Vorpommern: 3.427 Euro

Vergleicht man diese Reihenfolge mit der Rangordnung für 2011 laut Jugendhilfestatistik (s.o.), so befindet sich das Saarland nun auf dem 7. und nicht mehr auf dem 3. Platz und Baden-Württemberg nun auf dem 13. und nicht mehr auf dem 10. Platz. Hessen, Niedersachsen und Sachsen "verbesserten" sich um jeweils zwei Plätze. Allerdings weist der Bildungsfinanzbericht bei den Ausgaben für 2011 nur ein "vorl. Ist" aus. Somit könnte es sein, dass die Pro-Kopf-Beträge noch revidiert werden müssen.

Auffallend sind die großen "Sprünge" bei den Pro-Kopf-Ausgaben laut Bildungsfinanzbericht innerhalb von zwei Jahren. Zwischen 2008 und 2009 wuchsen die Ausgaben je Kind z.B.

  1. in Rheinland-Pfalz um 1.039 Euro
  2. in Bremen um 846 Euro
  3. im Saarland um 720 Euro
  4. in Schleswig-Holstein um 665 Euro
  5. in Nordrhein-Westfalen um 659 Euro
  6. in Hamburg um 650 Euro
  7. in Hessen um 565 Euro

Zu beachten ist hier, dass es sich bei den Ausgaben der öffentlichen Hand für 2008 und 2009 laut Bildungsfinanzbericht um "gesicherte" Daten handelt. Da für 2010 und 2011 nur ein "vorl. Ist" ausgewiesen wird, sind folgende Steigerungen von Pro-Kopf-Beträgen weniger verlässlich: Beispielsweise wuchsen zwischen 2009 und 2010 die Ausgaben in Berlin um 912 Euro, im Saarland um 776 Euro, in Schleswig-Holstein um 672 Euro, in Rheinland-Pfalz um 643 Euro und in Hessen um 575 Euro. Zwischen 2010 und 2011 verzeichnete Berlin einen Anstieg um 549 Euro. Den größten Sprung innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums machte wohl Rheinland-Pfalz, wo die Pro-Kopf-Ausgaben zwischen 2008 und 2010 um 1.682 Euro zunahmen.

Anzumerken ist, dass im Bildungsfinanzbericht auch einige Pro-Kopf-Beträge veröffentlicht wurden, die ergänzende Aspekte der Thematik dieses Artikels beleuchten. So wurden die Ausgaben je Kind in Kindertageseinrichtungen nach deren Trägerschaft berechnet - allerdings nur für die Flächenstaaten (Statistisches Bundesamt 2012b, S. 118): Während 2009 in Deutschland 6.100 Euro pro Kind in Kindertagesstätten in öffentlicher Trägerschaft ausgegeben wurden, waren es 6.200 Euro je Kind in Kindertagesstätten in freier Trägerschaft. Differenziert nach Alter der Kinder waren es 9.500 Euro (öffentliche Trägerschaft) bzw. 9.500 Euro (freie Trägerschaft) für Kinder unter drei Jahren, 6.100 bzw. 5.900 Euro für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt und 4.200 bzw. 4.400 Euro für Schulkinder unter 14 Jahren. Diese Pro-Kopf-Beträge sind viel höher als die weiter oben berechneten (2009: 4.631 Euro bundesweit), weil hier vermutlich nicht nur die Ausgaben der öffentlichen Hand berücksichtigt wurden, sondern auch die Elternbeiträge und Eigenmittel freier Träger.

Vergleich der Pro-Kopf-Ausgaben für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen laut Jugendhilfestatistik und laut Bildungsfinanzbericht

Nun sollen noch die Pro-Kopf-Beträge laut Finanzstatistik mit den Ausgaben je Kind laut Jugendhilfestatistik verglichen werden. Dazu müssen jedoch Letztere neu berechnet werden, damit auch sie nur die Ausgaben für in Kindertageseinrichtungen betreute Kinder enthalten. Dies geschieht in Tabelle 3.

Tabelle 3: Ausgaben der öffentlichen Hand für Kindertagesbetreuung: 2008-2011. Pro-Kopf-Beträge für in Kindertageseinrichtungen betreute Kinder laut Jugendhilfestatistik

 

Jahr In Kinder-
tageseinrich-
tungen betreute Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren
Reine Ausgaben für Kinder-
tageseinrich-
tungen (nach Abzug der Einnahmen)
Förderung von Kindern in Kindertagesein-
richtungen (Einzel- und Gruppenhilfen)
Pro-Kopf-
Förderung

Baden-
Württemberg

2008

377 922

1 484 823 000

34 528 000

4 020

 

2009

382 235

1 702 826 000

38 657 000

4 556

 

2010

383 769

1 861 570 000

45 917 000

4 970

 

2011

389 657

1 949 141 000

48 436 000

5 127

Bayern

2008

448 498

1 685 780 0001)

52 766 000

3 8761)

 

2009

454 626

1 939 745 0001)

82 359 000

4 4481)

 

2010

461 177

2 240 261 0001)

88 592 000

5 0501)

 

2011

469 918

2 492 701 0001)

69 327 000

5 4521)

Berlin

2008

113 724

1 094 0002)

812 762 000

7 156

 

2009

117 519

570 0002)

882 384 000

7 513

 

2010

121 036

- 323 0002)

963 784 000

7 960

 

2011

125 190

2 331 0002)

1 038 615 000

8 315

Brandenburg

2008

139 986

473 534 000

3 094 000

3 405

 

2009

144 504

529 848 000

4 530 000

3 698

 

2010

147 978

566 734 000

4 124 000

3 858

 

2011

151 502

613 829 000

3 874 000

4 077

Bremen

2008

21 449

100 342 000

12 795 000

5 275

 

2009

21 697

122 100 000

4 378 000

5 829

 

2010

22 127

133 450 000

3 526 000

6 191

 

2011

22 853

140 765 000

3 927 000

6 331

Hamburg

2008

67 229

400 048 000

-

5 951

 

2009

70 030

447 522 000

-

6 390

 

2010

73 919

474 922 000

-

6 425

 

2011

75 946

489 062 000

-

6 440

Hessen

2008

226 901

1 084 237 000

51 525 000

5 006

 

2009

228 619

1 176 339 000

67 003 000

5 439

 

2010

231 795

1 227 275 000

75 684 000

5 621

 

2011

233 930

1 324 489 000

76 233 000

5 988

Mecklenburg-
Vorpommern

2008

83 723

183 870 000

39 057 000

2 663

 

2009

86 949

242 562 000

31 705 000

3 154

 

2010

88 939

252 385 000

30 920 000

3 185

 

2011

91 004

274 678 000

28 678 000

3 333

Niedersachsen

2008

263 661

933 597 000

40 919 000

3 696

 

2009

267 519

1 075 631 000

57 369 000

4 235

 

2010

271 521

1 277 204 000

59 725 000

4 924

 

2011

273 058

1 311 426 000

67 651 000

5 051

Nordrhein-
Westfalen

2008

568 809

2 426 716 0003)

150 158 000

4 5303)

 

2009

559 784

2 598 961 0003)

125 842 000

4 8683)

 

2010

548 182

2 863 123 0003)

156 672 000

5 5093)

 

2011

545 772

3 095 039 0003)

170 984 000

5 9843)

Rheinland-Pfalz

2008

142 621

618 005 000

30 803 000

4 549

 

2009

139 115

709 373 000

31 288 000

5 324

 

2010

138 683

845 687 000

17 696 000

6 226

 

2011

142 108

952 854 000

13 651 000

6 801

Saarland

2008

32 035

140 006 000

16 471 000

4 885

 

2009

31 297

140 895 000

18 833 000

5 104

 

2010

30 800

173 176 000

23 248 000

6 377

 

2011

31 251

187 220 000

19 311 000

6 609

Sachsen

2008

235 737

774 465 000

74 637 000

3 602

 

2009

244 853

926 115 000

73 156 000

4 081

 

2010

252 858

961 195 000

82 016 000

4 126

 

2011

259 035

925 242 000

96 601 000

3 945

Sachsen-Anhalt

2008

123 870

366 466 000

35 722 000

3 247

 

2009

127 636

420 795 000

39 002 000

3 602

 

2010

129 677

425 237 000

44 148 000

3 620

 

2011

131 615

445 107 000

37 519 000

3 667

Schleswig-
Holstein

2008

92 271

317 206 000

30 764 000

3 771

 

2009

93 440

303 454 000

33 773 000

3 609

 

2010

94 338

332 995 000

38 791 000

3 941

 

2011

96 440

383 927 000

44 612 000

4 444

Thüringen

2008

79 460

333 404 000

16 216 000

4 400

 

2009

81 093

381 134 000

15 931 000

4 896

 

2010

82 102

429 060 000

18 186 000

5 447

 

2011

83 421

469 700 000

20 025 000

5 871

Oberste Bundesbehörde

2008

-

2 993 000

4 271 000

-

 

2009

-

2 804 000

7 513 000

-

 

2010

-

3 112 000

11 575 000

-

 

2011

-

3 235 000

9 356 000

-

Deutschland

2008

3 017 896

11 326 585 000

1 406 487 000

4 219

 

2009

3 050 916

12 720 675 000

1 513 723 000

4 666

 

2010

3 078 901

14 067 063 000

1 664 606 000

5 110

 

2011

3 122 700

15 060 747 000

1 748 799 000

5 383

  1. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass mit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zum 01.09.2006 die Personalkostenzuschüsse sowie investive Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger im Ergebnis enthalten seien.
  2. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass der Rückgang bei den Ausgaben für Tageseinrichtungen für Kinder darauf zurückzuführen sei, dass das Land Berlin kaum noch Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft unterhält.
  3. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass bei den Einnahmen der öffentlichen Träger für eigene Einrichtungen der Kindertagesbetreuung die Einnahmen von Einrichtungen in freier Trägerschaft mit enthalten sind, da in Nordrhein-Westfalen Elternbeiträge von den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit vereinnahmt werden. Dieser Einnahmeanteil kann nicht separat ausgewiesen werden. Somit sind die reinen Ausgaben entsprechend niedriger als bei anderen Bundesländern.

In Tabelle 4 werden nun die Pro-Kopf-Beträge für Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen laut Finanzstatistik und laut Jugendhilfestatistik einander gegenübergestellt.

Tabelle 4: Ausgaben der öffentlichen Hand für Kindertagesbetreuung: 2008-2011. Pro-Kopf-Beträge für in Kindertageseinrichtungen betreute Kinder laut Bildungsfinanzbericht und laut Jugendhilfestatistik

 

Jahr Pro-Kopf-Förderung laut Finanzstatistik Pro-Kopf-Förderung laut Jugendhilfestatistik

Baden-Württemberg

2008

3 936

4 020

 

2009

4 297

4 556

 

2010

4 108

4 970

 

2011

3 992

5 127

Bayern

2008

3 791

3 8761)

 

2009

4 166

4 4481)

 

2010

4 307

5 0501)

 

2011

4 538

5 4521)

Berlin

2008

6 531

7 156

 

2009

6 751

7 513

 

2010

7 663

7 960

 

2011

8 212

8 315

Brandenburg

2008

3 560

3 405

 

2009

3 869

3 698

 

2010

3 666

3 858

 

2011

3 944

4 077

Bremen

2008

4 925

5 275

 

2009

5 771

5 829

 

2010

6 208

6 191

 

2011

6 382

6 331

Hamburg

2008

5 909

5 951

 

2009

6 559

6 390

 

2010

6 373

6 425

 

2011

6 360

6 440

Hessen

2008

4 586

5 006

 

2009

5 151

5 439

 

2010

5 726

5 621

 

2011

5 825

5 988

Mecklenburg-Vorpommern

2008

2 967

2 663

 

2009

3 160

3 154

 

2010

3 258

3 185

 

2011

3 427

3 333

Niedersachsen

2008

3 895

3 696

 

2009

4 253

4 235

 

2010

4 368

4 924

 

2011

4 605

5 051

Nordrhein-Westfalen

2008

4 413

4 5302)

 

2009

5 072

4 8682)

 

2010

5 476

5 5092)

 

2011

5 799

5 9842)

Rheinland-Pfalz

2008

4 611

4 549

 

2009

5 650

5 324

 

2010

6 293

6 226

 

2011

6 495

6 801

Saarland

2008

4 146

4 885

 

2009

4 866

5 104

 

2010

5 642

6 377

 

2011

5 541

6 609

Sachsen

2008

3 740

3 602

 

2009

4 150

4 081

 

2010

4 206

4 126

 

2011

4 024

3 945

Sachsen-Anhalt

2008

3 385

3 247

 

2009

3 570

3 602

 

2010

3 547

3 620

 

2011

3 522

3 667

Schleswig-Holstein

2008

3 654

3 771

 

2009

4 319

3 609

 

2010

4 991

3 941

 

2011

4 319

4 444

Thüringen

2008

4 159

4 400

 

2009

4 498

4 896

 

2010

4 883

5 447

 

2011

5 380

5 871

Deutschland

2008

4 148

4 219

 

2009

4 631

4 666

 

2010

4 835

5 110

 

2011

4 966

5 383

  1. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass mit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zum 01.09.2006 die Personalkostenzuschüsse sowie investive Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger im Ergebnis enthalten seien.
  2. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass bei den Einnahmen der öffentlichen Träger für eigene Einrichtungen der Kindertagesbetreuung die Einnahmen von Einrichtungen in freier Trägerschaft mit enthalten sind, da in Nordrhein-Westfalen Elternbeiträge von den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit vereinnahmt werden. Dieser Einnahmeanteil kann nicht separat ausgewiesen werden. Somit sind die reinen Ausgaben entsprechend niedriger als bei anderen Bundesländern.

Vergleicht man die Angaben für die Bundesländer, so liegen viele Pro-Kopf-Beträge laut Jugendhilfestatistik nahe denen laut Bildungsfinanzbericht - mal darunter, etwas häufiger darüber. In einigen Fällen sind jedoch große Unterschiede festzustellen. So waren die Ausgaben je Kind laut Jugendhilfestatistik sehr viel höher in:

  1. Baden-Württemberg (2011): + 1.135 Euro
  2. Saarland (2011): + 1.068 Euro
  3. Bayern (2011): + 914 Euro
  4. Baden-Württemberg (2010): + 862 Euro
  5. Berlin (2009): + 772 Euro
  6. Bayern (2010): + 743 Euro
  7. Saarland (2008): + 739 Euro
  8. Saarland (2010): + 735 Euro
  9. Berlin (2008): + 625 Euro
  10. Thüringen (2010): + 564 Euro
  11. Niedersachsen (2010): + 556 Euro

In zwei Fällen waren hingegen die Ausgaben je Kind laut Finanzstatistik sehr viel höher:

  1. Schleswig-Holstein (2010): + 1.050 Euro
  2. Schleswig-Holstein (2009): + 710 Euro

Die großen Unterschiede zwischen den Pro-Kopf-Beträgen laut Jugendhilfestatistik und laut Finanzstatistik in den Jahren 2010 und 2011 sind nicht verlässlich, da hier der Bildungsfinanzbericht bei den Gesamtausgaben nur ein "vorl. Ist" ausweist. Diese Einschränkung ist auch bei Tabelle 5 zu beachten, in der die Veränderungen zwischen 2008 und 2011 bei den Pro-Kopf-Beträgen laut Bildungsfinanzbericht und laut Jugendhilfestatistik einander gegenübergestellt werden.

Tabelle 5: Veränderungen zwischen 2008 und 2011 bei den Pro-Kopf-Beträgen für in Kindertageseinrichtungen betreute Kinder laut Bildungsfinanzbericht und laut Jugendhilfestatistik

 

Veränderungen laut Finanzstatistik Veränderungen laut Jugendhilfestatistik

Baden-Württemberg

+ 56

+ 1 107

Bayern

+ 747

+ 1 5761)

Berlin

+ 1 681

+ 1 159

Brandenburg

+ 384

+ 672

Bremen

+ 1 457

+ 1 056

Hamburg

+ 451

+ 489

Hessen

+ 1 239

+ 982

Mecklenburg-Vorpommern

+ 460

+ 670

Niedersachsen

+ 710

+ 1 355

Nordrhein-Westfalen

+ 1 386

+ 1 4542)

Rheinland-Pfalz

+ 1 884

+ 2 252

Saarland

+ 1 395

+ 1 724

Sachsen

+ 284

+ 343

Sachsen-Anhalt

+ 137

+ 420

Schleswig-Holstein

+ 665

+ 673

Thüringen

+ 1 221

+ 1 471

Deutschland

+ 818

+ 1 164

  1. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass mit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zum 01.09.2006 die Personalkostenzuschüsse sowie investive Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger im Ergebnis enthalten seien.
  2. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass bei den Einnahmen der öffentlichen Träger für eigene Einrichtungen der Kindertagesbetreuung die Einnahmen von Einrichtungen in freier Trägerschaft mit enthalten sind, da in Nordrhein-Westfalen Elternbeiträge von den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit vereinnahmt werden. Dieser Einnahmeanteil kann nicht separat ausgewiesen werden. Somit sind die reinen Ausgaben entsprechend niedriger als bei anderen Bundesländern.

Deutschlandweit stiegen die Pro-Kopf-Ausgaben zwischen 2008 und 2011 für Kinder in Kindertageseinrichtungen laut Jugendhilfestatistik um 1.164 Euro an - nach dem Bildungsfinanzbericht jedoch nur um 818 Euro, also um 346 Euro weniger.

Bei den meisten Bundesländern sind die Angaben, um wie viel die Pro-Kopf-Beträge zwischen 2008 und 2011 gestiegen sind, recht diskrepant. Die größten Unterschiede sind bei Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen festzustellen, wo der Anstieg laut Jugendhilfestatistik um 1.051, 829 bzw. 645 Euro höher war als laut Bildungsfinanzbericht. Bei Berlin lag hingegen die Zunahme der Pro-Kopf-Beträge laut Finanzstatistik um 522 Euro über der laut Jugendhilfestatistik.

Vergleich der Ausgaben der öffentlichen Hand für in Kindertageseinrichtungen betreute Kinder laut Bildungsfinanzbericht und laut Jugendhilfestatistik

Offensichtlich ist, dass sich die großen Unterschiede zwischen Finanz- und Jugendhilfestatistiken bei den Pro-Kopf-Beträgen auch bei den absoluten Ausgaben widerspiegeln. Sie werden in Tabelle 6 einander gegenübergestellt.

Tabelle 6: Ausgaben der öffentlichen Hand für in Kindertageseinrichtungen betreute Kinder laut Bildungsfinanzbericht und laut Jugendhilfestatistik: 2008-2011

 

Jahr Öffentliche Ausgaben für Kindertages-
einrichtungen laut Bildungsfinanz-
bericht (2010 und 2011: vorl. Ist)
Öffentliche Ausgaben für Kindertages-
einrichtungen laut Jugendhilfestatistik (reine Ausgaben/ Einzel- und Gruppenhilfen)
Differenz

Baden-
Württemberg

2008

1 487 598 000

1 519 351 000

+ 31 753 000

 

2009

1 642 557 000

1 741 483 000

+ 98 926 000

 

2010

1 576 553 000

1 907 487 000

+ 330 934 000

 

2011

1 555 538 000

1 997 577 000

+ 442 039 000

Bayern

2008

1 700 171 000

1 738 546 0001)

+ 38 375 000

 

2009

1 893 985 000

2 022 104 0001)

+ 128 119 000

 

2010

1 986 133 000

2 328 853 0001)

+ 342 720 000

 

2011

2 132 588 000

2 562 028 0001)

+ 429 440 000

Berlin

2008

742 728 000

813 856 000

+ 71 128 000

 

2009

793 321 000

882 954 000

+ 89 633 000

 

2010

927 441 000

963 461 000

+ 36 020 000

 

2011

1 028 044 000

1 040 946 000

+ 12 902 000

Brandenburg

2008

498 293 000

476 628 000

- 21 665 000

 

2009

559 050 000

534 378 000

- 24 672 000

 

2010

542 497 000

570 858 000

+ 28 361 000

 

2011

597 479 000

617 703 000

+ 20 224 000

Bremen

2008

105 645 000

113 137 000

+ 7 492 000

 

2009

125 210 000

126 478 000

+ 1 268 000

 

2010

137 358 000

136 976 000

- 382 000

 

2011

145 850 000

144 692 000

- 1 158 000

Hamburg

2008

397 273 000

400 048 000

+ 2 775 000

 

2009

459 328 000

447 522 000

- 11 806 000

 

2010

471 053 000

474 922 000

+ 3 869 000

 

2011

483 031 000

489 062 000

+ 6 031 000

Hessen

2008

1 040 550 000

1 135 762 000

+ 95 212 000

 

2009

1 177 690 000

1 243 342 000

+ 65 652 000

 

2010

1 327 198 000

1 302 959 000

- 24 239 000

 

2011

1 362 521 000

1 400 722 000

+ 38 201 000

Mecklenburg-
Vorpommern

2008

248 370 000

222 927 000

- 25 443 000

 

2009

274 763 000

274 267 000

- 496 000

 

2010

289 714 000

283 305 000

- 6 409 000

 

2011

311 879 000

303 356 000

- 8 523 000

Niedersachsen

2008

1 026 900 000

974 516 000

- 52 384 000

 

2009

1 137 873 000

1 133 000 000

- 4 873 000

 

2010

1 185 885 000

1 336 929 000

+ 151 044 000

 

2011

1 257 338 000

1 379 077 000

+ 121 739 000

Nordrhein-
Westfalen

2008

2 510 345 000

2 576 874 0002)

+ 66 529 000

 

2009

2 839 215 000

2 724 803 0002)

- 114 412 000

 

2010

3 001 938 000

3 019 795 0002)

+ 17 857 000

 

2011

3 165 138 000

3 266 023 0002)

+ 100 885 000

Rheinland-Pfalz

2008

657 643 000

648 808 000

- 8 835 000

 

2009

785 994 000

740 661 000

- 45 333 000

 

2010

872 755 000

863 383 000

- 9 372 000

 

2011

923 010 000

966 505 000

+ 43 495 000

Saarland

2008

132 804 000

156 477 000

+ 23 673 000

 

2009

152 299 000

159 728 000

+ 7 429 000

 

2010

173 764 000

196 424 000

+ 22 660 000

 

2011

173 173 000

206 531 000

+ 33 358 000

Sachsen

2008

881 742 000

849 102 000

- 32 640 000

 

2009

1 016 057 000

999 271 000

- 16 786 000

 

2010

1 063 564 000

1 043 211 000

- 20 353 000

 

2011

1 042 236 000

1 021 843 000

- 20 393 000

Sachsen-Anhalt

2008

419 243 000

402 188 000

- 17 055 000

 

2009

455 626 000

459 797 000

+ 4 171 000

 

2010

459 994 000

469 385 000

+ 9 391 000

 

2011

463 523 000

482 626 000

+ 19 103 000

Schleswig-
Holstein

2008

337 155 000

347 970 000

+ 10 815 000

 

2009

403 605 000

337 227 000

- 66 378 000

 

2010

470 837 000

371 786 000

- 99 051 000

 

2011

416 511 000

428 539 000

+ 12 028 000

Thüringen

2008

330 442 000

349 620 000

+ 19 178 000

 

2009

364 729 000

397 065 000

+ 32 336 000

 

2010

400 930 000

447 246 000

+ 46 316 000

 

2011

448 760 000

489 725 000

+ 40 965 000

Oberste Bundesbehörde

2008

0

7 264 000

+ 7 264 000

 

2009

46 440 000

10 317 000

- 36 123 000

 

2010

0

14 687 000

+ 14 687 000

 

2011

0

12 591 000

+ 12 591 000

Deutschland

2008

12 516 902 000

12 733 072 000

+ 216 170 000

 

2009

14 127 742 000

14 234 398 000

+ 106 656 000

 

2010

14 887 616 000

15 731 669 000

+ 844 053 000

 

2011

15 506 620 000

16 809 546 000

+ 1 302 926 000

  1. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass mit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zum 01.09.2006 die Personalkostenzuschüsse sowie investive Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger im Ergebnis enthalten seien.
  2. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass bei den Einnahmen der öffentlichen Träger für eigene Einrichtungen der Kindertagesbetreuung die Einnahmen von Einrichtungen in freier Trägerschaft mit enthalten sind, da in Nordrhein-Westfalen Elternbeiträge von den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit vereinnahmt werden. Dieser Einnahmeanteil kann nicht separat ausgewiesen werden. Somit sind die reinen Ausgaben entsprechend niedriger als bei anderen Bundesländern.

Nachdem die Pro-Kopf-Beträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen so stark zwischen Finanz- und Jugendhilfestatistik divergierten, ist es nicht verwunderlich, dass sich auch die Gesamtausgaben je nach Quelle unterscheiden. Bei den öffentlichen Ausgaben für Deutschland lagen die Beträge laut Jugendhilfestatistik um 216,2 Mio. Euro (2008), 106,7 Mio. Euro (2009), 844,1 Mio. Euro (2010) und 1.302,9 Mio. Euro (2011) über denen laut Bildungsfinanzbericht. Zählt man die Gesamtausgaben für 2008 bis 2011 zusammen, so stehen 59,5 Mrd. Euro laut Jugendhilfestatistik 57,0 Mrd. Euro laut Finanzstatistik gegenüber - eine Differenz von fast 2,5 Mrd. Euro!

Dieser Unterschied könnte natürlich damit zusammenhängen, dass der Bildungsfinanzbericht nur ein "vorl. Ist" für 2010 und 2011 aufweist. Aber auch für die Jahre 2008 und 2009 ist immerhin eine Differenz von 216,2 bzw. 106,7 Mio. Euro bei den bundesweiten Ausgaben festzustellen. Diese Beträge mögen auf den zweiten Blick wohl eher klein erscheinen - man muss aber berücksichtigen, dass hier ein "Plus" bei einigen Bundesländern mit einem "Minus" bei anderen Ländern verrechnet wurde (z.B. betrug 2009 das „Plus“ 427,5 Mio. Euro und das „Minus“ 320,9 Mio. Euro). Zudem können bei den öffentlichen Ausgaben der Bundesländer für 2008 und 2009 ebenfalls große Unterschiede zwischen den Ausgaben für Kindertagesbetreuung laut Jugendhilfe- und laut Finanzstatistik festgestellt werden, und nicht nur für 2010 und 2011.

Der Ländervergleich macht auch deutlich, dass die höheren Ausgaben in Gesamtdeutschland laut Jugendhilfestatistik nicht dadurch zustande kommen, dass z.B. andere Posten berücksichtigt oder andere Berechnungsverfahren verwendet werden (vgl. Anm. 2). Dann müssten nämlich die öffentlichen Ausgaben in den Ländern laut Jugendhilfestatistik immer über denen laut Finanzstatistik liegen - in einem Drittel der Fälle lagen sie aber darunter. Dabei können die Unterschiede bei den Bundesländern in die Hunderte von Millionen gehen: So lagen die Ausgaben laut Jugendhilfestatistik in Baden-Württemberg (2011) um 442 Mio. Euro und in Bayern (2011) um 429 Mio. Euro über den Ausgaben laut Finanzstatistik, in Nordrhein-Westfalen (2009) jedoch um 114 Mio. Euro und in Schleswig-Holstein (2010) um knapp 100 Mio. Euro darunter (vgl. Anm. 3).

Fazit

Betrachtet man nur die absoluten Ausgaben der öffentlichen Hand für Kindertagesbetreuung, so akzeptiert man ohne Weiteres, dass in nahezu allen Bundesländern die Beträge zwischen 2008 und 2011 stark angestiegen sind, da z.B. immer mehr unter dreijährige Kinder betreut und immer mehr Ganztagsplätze geschaffen werden. Zudem haben einige Bundesländer ein oder mehrere Kindergartenjahre beitragsfrei gestellt - Rheinland-Pfalz hat als einziges Land zum August 2010 sogar alle Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern ab dem zweiten Lebensjahr abgeschafft.

Rechnet man die absoluten Ausgaben der Länder und Kommunen in Pro-Kopf-Beträge um, dann werden viele Fragen aufgeworfen (so auch in Textor 2010b für die Jahre 2006 bis 2008). So sind die rasanten Steigerungen der Ausgaben je Kind in einigen Bundesländern und die großen Unterschiede zwischen den Ländern bei den Pro-Kopf-Ausgaben bei letztlich ähnlichen Leistungen m.E. genauso wenig zu erklären wie die großen Diskrepanzen zwischen den Pro-Kopf-Beträgen und deren Veränderung laut Jugendhilfestatistik und laut Finanzstatistik.

Anzumerken ist, dass größere Diskrepanzen zwischen den Angaben laut Jugendhilfestatistik und laut Finanzstatistik nicht durch die Unterschiede bei der Erhebung der Daten (siehe Anm. 2) erklärt werden können, da sie dann durchgängig bei allen Bundesländern auftreten müssten. Außerdem schreibt das Statistische Bundesamt (2012a), dass "ein Ergebnisvergleich der Kinder- und Jugendhilfestatistik mit der Finanzstatistik möglich" ist (S. 4).

Anmerkungen

  1. Die Daten des Statistischen Bundesamtes zur Kindertagesbetreuung und zu den Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe können auf www.destatis.de aufgerufen werden.
  2. Zu den Unterschieden zwischen Jugendhilfestatistik und Finanzstatistik schreibt das Statistische Bundesamt (2012a): "Die Bereitstellung der Daten wird durch eine Abstimmung mit den Abschnitten und Unterabschnitten sowie den Gruppierungsziffern der kommunalen Haushaltssystematik ... erleichtert. Für die in der Kinder- und Jugendhilfestatistik geforderten detaillierten Nachweisungen müssen zusätzlich die Sachbücher herangezogen werden. Durch diese Anbindung an die kommunale Haushaltssystematik und die vorausgegangene Berücksichtigung des Gliederungsbedarfs der Kinder- und Jugendhilfestatistik in dieser Systematik ist nunmehr ein Ergebnisvergleich der Kinder- und Jugendhilfestatistik mit der Finanzstatistik möglich.
    In der Kinder- und Jugendhilfestatistik werden nur unmittelbare Ausgaben (Auszahlungen) - ohne kalkulatorische Kosten, interne Verrechnungen und durchlaufende Gelder - der einzelnen Gebietskörperschaften erfasst. Maßgebend ist der Aufwand der jeweiligen Gebietskörperschaft, der direkt für Leistungen an den Letztempfänger erbracht wird, nicht dagegen der Nachweis der haushaltsmäßigen Belastung auf jeder Ebene der Gebietskörperschaften. Dies bedeutet, dass grundsätzlich Zuweisungen, Umlagen, Erstattungen und Darlehen der öffentlichen Haushalte untereinander, ebenso wie durchlaufende Gelder nicht in der Statistik auftauchen.
    Die Finanzstatistik weist demgegenüber die haushaltsmäßigen Belastungen auf jeder Ebene (Bund, Land, Kreis, kreisangehörige Gemeinde) sowie die zwischen den öffentlichen Haushalten fließenden Finanzierungsströme nach" (S. 4).
  3. Auch wenn man nur Unterschiede bei den Ausgaben für 2008 und 2009 berücksichtigt - also für die Jahre, für die der Bildungsfinanzbericht endgültige Zahlen enthält -, sind große Abweichungen festzustellen. Beispielsweise lagen die Ausgaben laut Jugendhilfestatistik in Bayern (2009) um 128, 1 Mio. Euro, in Baden-Württemberg (2009) um 98,9 Mio. Euro, in Hessen (2008) um 95,2 Mio. Euro und in Berlin (2009) um 89,6 Mio. Euro über denen laut Finanzstatistik.

Literatur

Bertelsmann Stiftung: Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme. www.laendermonitor.de/laendermonitor/index.html (Tabelle "Pädagogisches Personal in KiTas - Qualifikationsniveaus 01.03.2011", aktualisiert Juli 2012)

Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 15.03.2008. Wiesbaden 2008a (Tabelle LT2)

Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 15.03.2008. Wiesbaden 2008b (Tabelle LT1)

Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen 2008. Wiesbaden 2009 (Tabellen LT1 und LT2.5)

Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 01.03.2009. Revidierte Ergebnisse. Wiesbaden 2010a (Tabellen LT2 und LT5)

Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 01.03.2010. Revidierte Ergebnisse. Wiesbaden 2010b (Tabellen III.1 und III.3)

Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen 2009. Wiesbaden 2011a (Tabellen LT1 und LT2.5)

Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 01.03.2011. Revidierte Ergebnisse. Wiesbaden 2011b (Tabellen III.1 und III.3)

Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen 2010. Wiesbaden 2012a (Tabellen LT1 und LT2.5)

Statistisches Bundesamt: Bildungsfinanzbericht 2012. Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Wiesbaden 2012b (S. 116, 118)

Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen 2011. Wiesbaden 2013 (Tabellen LT1 und LT2.5)

Textor, M.R.: Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung schwanken zwischen 2.925,- und 7.082,- €. Das System gerechter machen! Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge 2008a, 88 (12), S. 489-492

Textor, M.R.: In Berlin ist ein Kleinkind doppelt so viel wert wie in Bayern: Zum Zusammenhang von Ausgaben, Qualitätskriterien, Betreuungsquoten und Elternbeiträgen (2008b). www.ipzf.de/PKA1.html

Textor, M.R.: Ausgaben für Kindertageseinrichtungen und Rahmenbedingungen in Zeiten eines zunehmenden Spardrucks. KinderTageseinrichtungen aktuell, KiTa BY 2010, 22 (10), S. 196-201

Textor, M.R.: Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung - zwischen 2006 und 2008 um 725 Euro gestiegen!? (2010b). www.ipzf.de/PKA3.html

Stellungnahmen

Zu diesem Artikel gingen folgende Kommentare ein:

Stellungnahme der Gruppe H1, Referat H105 Kinder- und Jugendhilfestatistiken, Bundeselterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes vom 22. März 2013 zu den Anfragen von Herrn Dr. Textor vom 04., 06., 08. und 11. März 2013

  • Zu den von Ihnen vorgenommenen Berechnungen von Pro-Kopf-Ausgaben für die Kindertagesbetreuung:

1) Entgegen Ihrer Annahme (siehe Mail vom 04.03.2013) enthalten die von Ihnen zugrunde gelegten "reinen Ausgaben" auch die Investitionsausgaben. Die Berücksichtigung von Investitionsausgaben ist für die Berechnung von Pro-Kopf-Ausgaben u.E. ungeeignet. Ihre Berechnung geht daher von einer falschen Datenbasis aus.

Korrekt wäre gewesen, die Personal- und Sachausgaben der eigenen Einrichtungen sowie die laufenden Zuschüsse an die freien Träger zugrunde zu legen. Von diesen Ausgaben sind die Elternbeiträge sowie die sonstigen Einnahmen abzuziehen. Die Rückflüsse von freien Trägern dürfen hier ebenfalls nicht in voller Höhe berücksichtigt werden, da diese auch Rückzahlungen zuviel gezahlter Investitionszuschüsse beinhalten können (siehe Tabelle 3 des Online-Produktes zur Statistik der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe). Die genaue Höhe dieser Rückzahlungen kann über die Finanzstatistik unter den Gruppierungen 327, 328, 368 sowie Gruppe 33 ermittelt werden.

2) Weiterhin sind landesgesetzliche Regelungen, wie z.B. Beitragsfreiheit einzelner Kindergartenjahre, Personalschlüssel sowie Betreuungsumfang der Kinder zu berücksichtigen.

Hier nur zwei Hinweise:

  • So besteht beispielsweise in Rheinland-Pfalz für Kinder ab dem 2. Lebensjahr Beitragsfreiheit.
  • Für das Land Nordrhein-Westfalen gilt zusätzlich die Besonderheit - neben der Betragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr-, dass bei den Einnahmen der öffentlichen Träger für eigene Einrichtungen der Kindertagesbetreuung die Einnahmen von Einrichtungen in freier Trägerschaft mit enthalten sind, da in Nordrhein-Westfalen Elternbeiträge von den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit vereinnahmt werden. Dieser Einnahmeanteil kann nicht separat ausgewiesen werden.

3) Durch den verstärken Ausbau von U3-Plätzen steigen naturgemäß die laufenden Personal- und Sachausgaben der öffentlichen Träger als auch die laufenden Zuschüsse an die freien Träger.

Dafür zwei Beispiele:

  • In Schleswig-Holstein erfolgte u.E. der U3-Ausbau verstärkt in den Jahren 2008 und 2009. Dementsprechend stiegen in den Folgejahren 2010 und 2011 die Personal- und Sachausgaben für die eigenen Einrichtungen als auch die laufenden Zuschüsse an die freien Träger.
  • In Thüringen wurde in den letzten Jahren mehr Personal für die Betreuung von U3-Kindern eingestellt. Dies führte zu einem Anstieg der Personalausgaben eigener Träger sowie zu höheren Personalkostenzuschüssen freier Träger. Ebenfalls sind hier landesgesetzliche Regelungen bzgl. Personalschlüssel sowie Betreuungsumfang der Kinder (Ganz- oder Halbtagsplätze) mit zu berücksichtigen.
  • Zu den Diskrepanzen zwischen Jugendhilfestatistik und Bildungsfinanzbericht 2012:

Neben der (beigefügten) Stellungnahme des zuständigen Fachreferats "Bildungsfinanzen" verweisen wir zusätzlich auf unsere E-Mail vom 30.12.2009 sowie auf den beigefügten Aufsatz "Ausgaben der öffentlichen Hand für Kindertagesbetreuung" aus der Zeitschrift "Wirtschaft und Statistik" Nr. 11/2010. Dort finden Sie eine detaillierte Erläuterung unserer Fachstatistik.

  • Zu der Problematik von Differenzen in Nordrhein-Westfalen bei den Statistiken "Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen" und "Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege":

Es ist tatsächlich so, dass die Zahl der betreuten Kinder in Nordrhein-Westfalen gegenüber 2010 um 2.410 Kinder gesunken ist. Berücksichtigt man hierzu die Bevölkerungsdaten von Nordrhein-Westfalen ist ein deutlicher Rückgang bei den Kindern im Alter von 1, 4, 5 und 6 Jahren zu verzeichnen. Die Bevölkerungsdaten werden als Berechnungsgrundlage für die Besuchsquote herangezogen. Dementsprechend hat sich die Besuchsquote in 2011 gegenüber 2010 leicht erhöht.

Dr. Thomas Grundmann

Anhang: Stellungnahme des Statistischen Bundesamtes vom 30.12.2009 zu dem Artikel "Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung - zwischen 2006 und 2008 um 725 Euro gestiegen!?"

Ausgaben der öffentlichen Hand für Kindertagesbetreuung in der Finanzstatistik und der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe: widersprüchliche oder gar falsche? - Statistiken des Statistischen Bundesamtes?

Zur Beurteilung und Beantwortung der obigen Frage sind zunächst die Unterschiede in den genannten Erhebungen zu betrachten. Ausgangspunkt ist ein Vergleich der Ergebnisse des Bildungsfinanzberichts 2009, des Ländermonitors 2009 Kindertagesbetreuung der Bertelsmann-Stiftung und den Ergebnissen der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Statistisches Bundesamt, 2009) (M. Textor in: http://www.ipzf.de/pka3.html).

Der Bildungsfinanzbericht 2009 und der Ländermonitor 2009 beruhen für das Jahr 2006 auf den endgültigen Ergebnissen der Jahresrechnungsstatistik ("Rechungsergebnis des öffentlichen Gesamthaushalts") innerhalb der Finanzstatistiken. Die im Bildungsfinanzbericht angeführten Daten für die Jahre 2007 ff. entstammen der Haushaltsansatzstatistik. Dabei handelt es sich um Plan-Zahlen, die mit der Ausgabenstatistik Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich nicht vergleichbar sind.

Bei der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe handelt es sich um eine eigenständige, von den Finanzstatistiken unabhängige Erhebung bei den Trägern öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.

Gemeinsame Grundlage der Erhebungen sind die

  • kommunale Haushaltssystematik (Gliederungs- und Gruppierungsplan) für Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die
  • staatliche Haushaltssystematik (Funktionenplan) für Landes- und Bundesministerien, Stadtstaaten und teilweise die überörtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe ("Landesjugendämter").

In den Statistiken werden inhaltlich die identischen Positionen der jeweiligen Systematiken berücksichtigt. Das heißt, dass auch in den Finanzstatistiken und somit auch im Bildungsfinanzbericht und im Ländermonitor 2009 die Ausgaben für Kindertagespflege mit enthalten sind. Grundlage der Daten sind die Ergebnisse der Finanzstatistik, in der hier die Gliederung 454 der kommunalen Haushaltssystematik zu Grunde liegt. Nur in der Jugendhilfeausgabenstatistik wird der Bereich weiter untergliedert auf die sogenannte Vierstellerebene (UGr. 4541-4543). Damit ist es ausschließlich anhand der Ergebnisse der Ausgabenstatistik Kinder- und Jugendhilfe möglich, die Ausgaben für Kindertagespflege (UGr. 4542) separat zu betrachten (2006: 160,6 Mill. Euro = 11,2%; 2008: 247,4 Mill. Euro = 14,8% der Ausgaben zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (+54%)).

Methodische Unterschiede

Die beiden Erhebungen unterscheiden sich in grundsätzlichen Punkten. Zunächst ist hier der unterschiedliche Inhalt der Erhebungen zu beachten. Die KJH-Ausgabenstatistik erfasst die kassenmäßigen Ausgaben und Einnahmen der Teilhaushalte in den Abschnitten 45 und 46 der kommunalen Haushaltssystematik bzw. der Oberfunktionen 26 und 27 des staatlichen Funktionenplans.

Zu melden sind nur die unmittelbaren Ausgaben oder Einnahmen nach der Finanzrechnung (ohne kalkulatorische Kosten, interne Leistungsverrechnungen und durchlaufende Gelder). Maßgebend ist der Aufwand der jeweiligen Gebietskörperschaft, der direkt für Leistungen an den Letztempfänger erbracht wird, nicht der Nachweis der finanzmäßigen Belastung auf jeder föderalen Ebene (Bund, Land, Landkreis, kreisangehörige Gemeinde etc.). In der Kinder- und Jugendhilfestatistik werden daher Zuweisungen, Umlagen, Erstattungen und Darlehen der öffentlichen Haushalte untereinander (sog. Zahlungsverkehr) nicht erfasst. Die entsprechenden Beträge dürfen generell von der zahlenden Stelle nicht als Ausgaben und von der empfangenden Stelle nicht als Einnahmen zur Statistik gemeldet werden.

Zur Statistik gemeldet werden die Mittel, die vom Zahlungsempfänger entweder

  • direkt an den Letztempfänger
  • für eigene Einrichtungen oder
  • als Zuschüsse an freie Träger

ausgezahlt werden.

Diese Ausgaben werden in der Kinder- und Jugendhilfestatistik unabhängig von ihrer Finanzierung angegeben. Dies bedeutet, dass z.B. ein Jugendamt auch die Ausgaben für eine Leistung zur Jugendhilfestatistik meldet, die es von seinem überörtlichen Träger aufgrund von dessen finanzieller Zuständigkeit erstattet bekommt. Vom überörtlichen Träger wird dieser Betrag jedoch nicht die Ausgabe und vom Jugendamt nicht als Einnahme zur Statistik gemeldet.

Die Angaben können häufig nur durch Schätzungen den einzelnen gemäß SGB VIII unterschiedenen Hilfearten zugeordnet werden. Das gilt insbesondere für die Personalausgaben der Jugendbehörden. Teilweise wurden diese Ausgaben auch nach dem überwiegenden Zweck zugeordnet. Ferner sieht die Ausgabenstatistik Kinder- und Jugendhilfe nicht vor, dass Rückzahlungen von Zuschüssen an Gebietskörperschaften an den öffentlichen Zuschussgewährer zur Statistik gemeldet werden. Dies können in der Finanzstatistik durchaus relevante Positionen sein.

Die Daten zur Ausgabenstatistik Kinder- und Jugendhilfe sind spätestens bis zum 1. Mai des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres an die Statistischen Landesämter zu melden. Zu diesem Zeitpunkt liegen noch längst nicht in allen Ländern und Kommunen die abgeschlossenen Rechnungsergebnisse des vergangenen Haushaltsjahres vor, wie sie in den Jahresrechnungsergebnissen der Finanzstatistik nachgewiesen werden. Hierdurch kann es zu Abweichungen in den Ergebnissen der beiden Erhebungen kommen.

Ferner ist in der Finanzstatistik nicht auszuschließen, dass es beim Zahlungsverkehr zwischen den öffentlichen Haushalten die Zahlungen beim leistenden Haushalt nicht immer dem korrespondierenden Aufgabenbereich des empfangenden Haushalts zugeordnet werden. Dies kann in der Finanzstatistik zu Verzerrungen bei der Bereinigung des Zahlungsverkehrs führen (vgl. Bildungsfinanzbericht, A 5.8.3, S.87).

Generell können unterschiedliche Zeitpunkte des Mittelabflusses bei einzelnen Gebietskörperschaften zu abweichenden Ergebnissen zwischen der Ausgabenstatistik Kinder- und Jugendhilfe und der Finanzstatistik führen. Dies zeigt sich z.B. bei den Ergebnissen des Jahres 2007. Im Jahr 2007 hat der Bund im Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2,15 Mrd. Euro dem Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" zugeführt. Mit diesen Mitteln beteiligt sich der Bund in den Jahren 2008 bis 2013 an den Investitionskosten für den Ausbau der Tageseinrichtungen und zur Tagespflege für Kinder unter drei Jahren (vgl. Fußnote 2 auf Seite 108 des Bildungsfinanzberichts). Diese Ausgaben wurden im Bildungsfinanzbericht (und in der Finanzstatistik) als Ausgabe des Bundes im Jahr 2007 verbucht. Diese Beträge werden sich aber - entsprechend des Meldeprinzips der Statistik - erst zu späteren Zeiten in der Ausgabenstatistik Kinder- und Jugendhilfe wiederfinden und insofern die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen anderer Statistiken erschweren.

Besonderheiten auf Länderebene:

Sowohl beim Vergleich der Ergebnisse der einzelnen Statistiken zum selben Berichtsjahr als auch beim intertemporalen Vergleich von Ergebnisse derselben Statistik sind einige länderspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen, die Differenzen und Entwicklungen erklären können.

Baden-Württemberg:

Ab dem Haushaltsjahr 2004 werden die Zuweisungen und Zuschüsse des Landes im kommunalen Finanzausgleich veranschlagt und sind im Landeshaushaltsplan nicht mehr als Funktion 274 zu identifizieren. Laut Sozialministerium werden als Bemessungsgrundlage der Zahlungen die Beträge des Jahres 2002 herangezogen: 394 Mill. Euro. Dieser Betrag wird in den Tabellen in den Jahren 2007/2008 als Ausgabe den Grundmitteln hinzugezogen. In der Finanzstatistik fehlt dieser Betrag in der Funktion 274.

Bayern:

Bis zum 3. Quartal 2006 wurden die Ausgaben für Personalkostenzuschüsse sowie investive Zuschüsse für Kindergärten freier Träger nach dem Bayrischen Kindergartengesetz nicht zur Statistik gemeldet. Die Summe der Personalkostenzuschüsse nach diesem Gesetz betrug im Jahr 2003 rund 625 Mill. EUR. Die Zuschüsse wurden von den Gemeinden und dem Land Bayern jeweils zur Hälfte geleistet. Mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz (ab 1. September 2006) werden diese Ausgaben voll zur Statistik gemeldet.

Insofern ist der Hinweis des Bayerischen Sozialministeriums auf das Fehlen von Ausgaben für die Schulvorbereitenden Einrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten in der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe nicht zutreffend. Die Ausgaben für die Schulvorbereitenden Einrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten sind weder in Bayern noch in anderen Bundesländern und weder in der Ausgabenstatistik der Kinder und Jugendhilfe noch in den Finanzstatistiken zur Kindertagesbetreuung enthalten, sofern sie nicht in den kommunalen Haushalten dem Bereich Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet sind. Diese Ausgaben werden in der Bildungsberichterstattung an die OECD entsprechend der OECD-Klassifikation 0 "Elementarbereich" im Rahmen der ISCED-97 hinzugenommen. Dafür werden entsprechend der OECD-Klassifikation "Elementarbereich" aber nur die Ausgaben für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung für Kinder ab dem Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Wege einer Schätzung berücksichtigt. Deshalb sind die Ergebnisse mit keinen anderen Ergebnissen vergleichbar.

Hessen:

In Hessen wird die Tagesbetreuung von Kindern im Alter von unter 3 Jahren mit besonderen Landesprogrammen finanziell gefördert. Ab 2007 gilt das BAMBINI-Programm, das ab 2008 erweitert wurde auf das Programm "Knirps" (näheres hierzu: http://www.hessen.de/irj/HSM_Internet?uid=ece44510-2c9a-d01a-7c5a-bbf5aa60dfac). Hiermit ist eine Ausgabensteigerung verbunden, die sich sicherlich auch in der Höhe der Pro-Kopf-Ausgaben niederschlägt.

Mecklenburg-Vorpommern:

2008 wurden die Daten um Doppelmeldungen des überörtlichen Trägers bereinigt, die in den Vorjahren in den Ergebnissen erhalten sind. Die Ergebnisse der Vorjahre sind entsprechend überhöht.

Nordrhein-Westfalen:

Die Elternbeiträge in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung von Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe werden von den Jugendämtern vereinnahmt und mit zur Statistik gemeldet. Sie lassen sich in der Statistik nicht gesondert ausweisen. Daher sind die sind die um die Einnahmen insgesamt verminderten Ausgaben (reinen Ausgaben) im Vergleich zu anderen Ländern niedriger.

Umstellung der Haushaltsführung von Kameralistik auf Doppik:

In zahlreichen Ländern und Kommunen wurde die Haushaltsführung zwischenzeitlich auf die kaufmännische Buchführung umgestellt (Doppik). Damit verbunden ist die Umlage von Ausgaben, die bisher als Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung gebucht wurden, auf einzelne Produktbereiche (= Aufgabenbereiche) des Haushaltes. Dies führt zu einem Anstieg der Ausgaben, z.B. für Kindertagesbetreuung, ohne dass damit eine Ausweitung der Leistungen oder der Qualität der Angebote verbunden ist. Dies trifft insbesondere in den Ländern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen zu. Hierdurch wird die Vergleichbarkeit der Ergebnisse über die Jahre erschwert.

Schon aufgrund obiger Hinweise ist festzustellen, dass die Ausgangsfrage: "Ausgaben der öffentlichen Hand für Kindertagesbetreuung in der Finanzstatistik und der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe: widersprüchliche oder gar falsche? - Statistiken des Statistischen Bundesamtes?" so nicht gestellt werden kann. Es handelt sich bei den Ergebnissen der angesprochenen Statistiken weder um widersprüchliche noch gar um falsche Daten. Zu berücksichtigen sind vielmehr die Unterschiede in den methodischen Grundlagen der Erhebungen. Zurzeit wird noch geprüft, ob und inwieweit eine unterschiedliche Abgrenzung der Aufgabenbereiche nach Ausgabenarten (Gruppierungen) in den Ergebnisdarstellungen zu den unterschiedlichen Ergebnissen beiträgt.

Stellungnahme der Gruppe H2, Referat H203 Bildungsfinanzen des Statistischen Bundesamtes vom 21. März 2013 zu den Anfragen von Herrn Dr. Textor vom 04. und 06. März 2013

Zur Problematik abweichender Daten zwischen der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe und der Bildungsfinanzstatistik verweisen wir zunächst auf unsere Stellungnahme vom 30.12.2009.

Ergänzend hierzu möchten wir Sie auf folgende weitere Punkte hinweisen:

Bedingt durch die Einführung des doppischen Rechnungswesens in der Haushaltsrechnung von Ländern und Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden sowie kommunalen Zweckverbänden entstehen Unsicherheiten im haushaltstechnischen Nachweis. Diese werden hervorgerufen durch die unterschiedliche Verbuchungspraxis innerhalb und zwischen den einzelnen Bundesländern. Außerdem werden die haushaltssystematischen Änderungen vielfach - selbst innerhalb der einzelnen Länder - von den Kommunen zu unterschiedlichen Zeitpunkten realisiert. Dies beeinträchtigt die Vergleichbarkeit der finanzstatistischen Daten sowohl untereinander, als auch mit Daten anderer Statistiken.

Die Abgrenzung von öffentlichen Einrichtungen und solchen in freier Trägerschaft wird in der Finanzstatistik nicht immer trennscharf vollzogen. Aus diesem Grund werden Messzahlen wie "Ausgaben je Kindergartenkind" getrennt nach öffentlichem und nicht-öffentlichem Bereich auf der Grundlage der Ergebnisse der Finanzstatistik von der Bildungsfinanzstatistik nicht berechnet.

Harald Eichstädt

Anhang: Stellungnahme des Statistischen Bundesamtes vom 30.12.2009 zu dem Artikel "Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung - zwischen 2006 und 2008 um 725 Euro gestiegen!?"

s.o. (Stellungnahme der Gruppe H1, Referat H105 Kinder- und Jugendhilfestatistiken)

Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 21. März 2013

Die Zuwendungen des Landes SH sind seit 2008 erheblich angestiegen. So wurden 2009 erstmals 16,8 Mio. Euro für das beitragsfreie 3. Kita-Jahr aufgewendet. 2010 stieg dieser Betrag zunächst auf 35,0 Mio. Euro an, die Beitragsfreiheit wurde jedoch zum 01.08.2010 wieder eingestellt.

Seit 2009 werden für die Betreuung unter Dreijährigen steigende Zuwendungen (2009: 6,72 Mio. Euro, 2010: 13,44 Mio. Euro und 2011: 23,52 Mio. Euro) vergeben. Die Zuwendungen stiegen schneller an, als der U3-Ausbau vonstatten ging, insofern kamen ab 2009 hohe Pro-Kopf-Förderungen zustande.

Seit 2011 stellt das Land SH auch für die Betreuung über dreijähriger Kinder jährlich 10 Mio. Euro mehr bereit (Anstieg von 60 auf 70 Mio. Euro).

Zu den Unterschieden zwischen Jugendhilfe- und Finanzstatistik liegen dem Land keine Erkenntnisse vor.

Bitte wenden Sie sich direkt an die Kommunale Seite bezüglich der kommunalen Ausgaben.

Christian Kohl

Pressesprecher

Stellungnahme des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz vom 5. April 2013

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat bereits im Jahr 2005 mit der Initiative "Zukunftschance Kinder - Bildung von Anfang an" und 2006 mit der Novelle des Kindertagesstättengesetzes (Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung) den Weg für einen Ausbau der Kindertagesbetreuung geebnet.

Ziel war es unter anderem, den Kommunen im Hinblick auf den ab August 2010 geltenden Rechtsanspruch für Zweijährige den nötigen zeitlichen Vorlauf zu geben, um diesen Rechtsanspruch erfüllen zu können. Mit der 2007 beschlossenen vollständigen Beitragsfreiheit für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr im Kindergarten ebenfalls zum August 2010 trat parallel dazu eine verstärkte Inanspruchnahme der Betreuung von Kindern dieser Altersstufe ein (vgl. unsere E-Mail vom 06.03.2013).

Zentrale Punkte im Rahmen dieser Initiativen wurden formuliert:

  • Anhebung der Personalkostenzuschüsse für Krippengruppen durch das Land auf 45%. Damit übernimmt das Land einen größeren Anteil der Kosten durch den Ausbau der Betreuung für U3-Kinder und setzt Anreize, zusätzliche Plätze für Krippenkinder zu schaffen.
  • Öffnung der Kindergartengruppe für bis zu sechs Zweijährige bei Beschäftigung von Zusatzpersonal; Übernahme der Trägeranteile an den Kosten des Zusatzpersonals durch das Land (Verweis auf unsere E-Mail vom 06.03.2013).
  • Zahlung eines Betreuungsbonus: Über den Betreuungsbonus zahlt das Land einen finanziellen Ausgleich für die Mehrkosten, die durch die Ausweitung der Betreuungsangebote für Zweijährige, insbesondere durch den Rechtsanspruch ab 2010, entstehen. Der Betreuungsbonus setzt finanzielle Anreize für Träger und Jugendamt, schnell zusätzliche Plätze für Zweijährige zu schaffen. Deshalb erfolgt auch eine Zahlung vor 2010, also vor In-Kraft-Treten des Rechtsanspruches für Zweijährige. (Zur Höhe des Betreuungsbonus verweisen wir auf unsere E-Mail vom 06.03.2013).
  • Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres: Ab dem 01.01.2006 ist für Eltern in Rheinland-Pfalz das letzte Kindergartenjahr ihrer Kinder beitragsfrei. Die Einnahmeausfälle der Träger werden vom Land übernommen. Beitragsfrei ist das Angebot, welches das Kind nutzt, egal ob es sich um einen Teilzeit- oder Ganztagsplatz handelt.
  • Beteiligung des Landes an der Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern
  • Ausbau der Sprachförderangebote

Diese genannten Maßnahmen führen in den Folgejahren zu einer dynamischen Entwicklung bei der Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen.

Darauf hinweisen möchten wir, dass für Ihre bundesweite Analyse evtl. auch die von Eltern geleisteten Elternbeiträge interessant sind, da diese der Re-Finanzierung von Kita-Kosten dienen.

Marius Wendling, Referatsleiter für Reden und Öffentlichkeitsarbeit, Stellvertretender Pressesprecher

E-Mail vom 6. März 2013

Rheinland-Pfalz nimmt im bundesweiten Vergleich einen Spitzenplatz bei der frühkindlichen Förderung ein. Mit dem bereits 2010 festgelegten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Zweijährige und einer Reihe von Maßnahmen zur Sicherung des qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes trägt die Landesregierung der Optimierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung u.a. im Rahmen Programms "Zukunftschance Kinder - Bildung von Anfang an" Rechnung.

Das finanzielle Engagement des Landes wurde 2010 durch folgende Punkte wesentlich ausgeweitet:

  • Das Land Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland zum August 2010 den Besuch einer Kindertagesstätte für Kinder ab dem 2. Geburtstag für die Eltern beitragsfrei gestellt und einen Rechtsanspruch für diese Kinder auf einen Betreuungsplatz eingeführt.
  • Dies führte seitdem zu einer vermehrten Inanspruchnahme von Plätzen durch Kinder dieser Altersgruppe. Dieser Anstieg wird auch in Ihrem Beitrag zu den Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung 2006-2011 deutlich, denn dort verzeichnet Rheinland-Pfalz von 2010 auf 2011 die höchste Steigerungsrate der betreuten Kinder unter den westdeutschen Flächenländern mit einem Plus von 2,7% (der Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer liegt bei 1,6%)). Die dadurch entfallenen Elternbeiträge werden vom Land Rheinland-Pfalz übernommen.
  • Geänderte Gruppenstrukturen: Durch die Einrichtung geöffneter Gruppen wurde die Betreuung von bis zu 6 Zweijährigen in einer Kindergartengruppe ermöglicht. Dazu gibt es für diese Gruppen Zusatzpersonal (0,25 Fachkräfte bei 3-4 Zweijährigen/Gruppe und 0,5 Fachkräfte bei 5-6 Zweijährigen/Gruppe). Der Trägeranteil an den Kosten für dieses Zusatzpersonal wird vom Land übernommen.

Ebenso gibt das Land einen starken Anreiz zu Betreuung von U3-Kindern über den bundesweit einzigartigen Betreuungsbonus, bei dem das Land Rheinland-Pfalz ab einer bestimmten Betreuungsquote von 2-jährigen Kindern in einer Gebietskörperschaft einen Bonus für jedes betreute Zweijährige Kind zahlt (ab 10% 1.000 Euro pro 2-jähriges Kind, über jedes 2-jährige Kind über die 40%-Schwelle 2.050 Euro für in Kindertagesstätten betreute Kinder).

Astrid Eriksson, Pressesprecherin

Stellungnahme des Landkreistages Nordrhein-Westfalen vom 15. März 2013

Der Landkreistag wird die von Ihnen erbetene Stellungnahme unter anderem aus den nachfolgenden Gründen nicht abgeben: Es handelt sich um landesweite Zahlenwerke, bei denen wir die kreisjugendamtsspezifischen Aspekte nicht identifizieren können. Gesonderte Controllingberichte oder sonstige Aufstellungen der Zahlen ausschließlich der Kreisjugendämter hält der Landkreistag als kommunaler Spitzenverband nicht vor.

Reiner Limbach, Beigeordneter für Soziales, Jugend, Gesundheit und Schulen

Ferner wurden Stellungnahmen vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und von den Kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein erbeten. Neben dem Landkreistag NRW (s.o.) antwortete nur noch der Städte- und Gemeindebund NRW, der aus den vom Landkreistag angegebenen Gründen keine Stellungnahme abgab.

Kommentar zu den Stellungnahmen des Statistischen Bundesamtes

Die Stellungnahmen verdeutlichen, dass es große Unterschiede zwischen Jugendhilfe- und Finanzstatistik sowie länderspezifische Besonderheiten bei der Datenerhebung gibt, die die Diskrepanzen zwischen den laut Jugendhilfestatistik und laut Bildungsfinanzbericht berechneten Pro-Kopf-Beträgen erklären könnten. Dadurch wird die weiter oben zitierte Aussage des Statistischen Bundesamtes (2012a, S. 4; auch 2013, S. 4) relativiert, dass ein Ergebnisvergleich der Kinder- und Jugendhilfestatistik mit der Finanzstatistik möglich sei.

Von großer Bedeutung ist die Aussage des Referats H105, dass die vorstehenden Pro-Kopf-Beträge auf einer falschen Datenbasis beruhen würden. Anstatt die Tabelle "LT 2.5 Reine Ausgaben (Auszahlungen)" aus den Publikationen "Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen" (Statistisches Bundesamt 2009, 2011a, 2012a, 2013) zu verwenden, hätten die "Personal- und Sachausgaben der eigenen Einrichtungen sowie die laufenden Zuschüsse an die freien Träger zugrunde" gelegt und von diesen Ausgaben "die Elternbeiträge sowie die sonstigen Einnahmen" abgezogen werden müssen. Diese Daten werden in den vorgenannten Publikationen aber nicht für die einzelnen Bundesländer ausgewiesen, sondern nur für Deutschland. Betrachtet man die laut Referat H105 hier zu verwendende Tabelle 3 beispielsweise für das Jahr 2011 (Statistisches Bundesamt 2013, S. 9 f.), so ist zunächst festzustellen, dass der in der letzten Spalte genannte Betrag "Reine Ausgaben/ Auszahlungen insgesamt" identisch mit dem entsprechenden Betrag in der Tabelle "LT 2.5 Reine Ausgaben (Auszahlungen)" (Statistisches Bundesamt 2013, S. 29 f.) ist, die den Berechnungen in meiner Tabelle 1 (s.o.) zugrunde liegt. Bei den "Ausgaben/ Auszahlungen für Einrichtungen öffentlicher Träger" wird aber in Tabelle 3 (Statistisches Bundesamt 2013, S. 9 f.) zwischen "Personalausgaben, sonstigen laufenden Ausgaben" und "investiven Ausgaben" sowie bei den "Ausgaben/ Auszahlungen für Einrichtungen freier Träger" zwischen "laufenden Zuschüssen" und "investiven Zuschüssen, Darlehen, Beteiligungen" unterschieden.

Und hierin liegt der entscheidende Kritikpunkt des Referats H105: Vor der Berechnung der Pro-Kopf-Beträge hätten die "investiven Ausgaben" für Einrichtungen öffentlicher Träger und die "investiven Zuschüsse, Darlehen, Beteiligungen" für Einrichtungen freier Träger von den Ausgaben für Kindertageseinrichtungen (siehe Tabelle 1, Spalte 4) subtrahiert werden müssen. Hierzu ist anzumerken, dass in den Ländertabellen der obigen Berechnungen zugrunde gelegten Publikationen "Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen" (z.B. Statistisches Bundesamt 2012, S. 19-34) keine Investitionsausgaben ausgewiesen werden. Auch fehlt jeglicher Hinweis, dass die in den Tabellen LT 2 ff. genannten Ausgaben für Kindertagesbetreuung investive Kosten beinhalten. So entstand das Missverständnis, dass es sich bei den in den Ländertabellen genannten Beträgen um Ausgaben für die "reine" Kindertagesbetreuung handelt.

Da in den auf der Website des Statistischen Bundesamtes zugänglichen Länderdaten die investiven Ausgaben nicht ausgewiesen werden und da auch die laut Referat H105 ebenfalls zu berücksichtigenden Rückflüsse von freien Trägern (in der Finanzstatistik in den Gruppierungen 327, 328, 368 und Gruppe 33 zu finden) öffentlich nicht zugänglich sind, wurden die Referate H105 und H203 des Statistischen Bundesamtes mit Email vom 27.03.2013 gebeten, auf diesen Grundlagen berechnete Pro-Kopf-Beträge entweder als Anhang zu diesem Fachartikel oder als eigenständigen Beitrag zur Verfügung zu stellen.

Anzumerken ist, dass die Rückflüsse von freien Trägern auch in der Jugendhilfestatistik berücksichtigt werden. Betrachtet man die laut Referat H105 zu verwendende Tabelle 3 in den Ausgaben der "Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen" für die Jahre 2009, 2010 und 2011 (Statistisches Bundesamt 2011a, 2012a, 2013), so werden in der vorletzten Spalte "Einnahmen/ Einzahlungen von freien Trägern in Form von Rückflüssen aus Zuschüssen, Darlehen, Beteiligungen" ausgewiesen, bevor in der letzten Spalte "Reine Ausgaben/ Auszahlungen insgesamt" gelistet werden. Daraus ist zu folgern, dass auch bei den von mir verwendeten Ländertabellen "LT 2.5 Reine Ausgaben (Auszahlungen)" diese Rückflüsse herausgerechnet wurden. Es scheint mir deshalb sinnvoller zu sein, diese Tabellen zu verwenden, als die Rückflüsse anhand der Finanzstatistik zu ermitteln, die sich ja laut den Stellungnahmen des Statistischen Bundesamtes stark von der Jugendhilfestatistik unterscheidet.

Somit können keinesfalls die weiter oben berechneten Pro-Kopf-Beträge als falsch bezeichnet werden. Es macht durchaus Sinn, sie auch auf der Grundlage der Gesamtausgaben der öffentlichen Hand für Kindertageseinrichtungen (inkl. "Personalausgaben, sonstige laufende Ausgaben" und "investive Ausgaben" für Einrichtungen öffentlicher Träger sowie "laufende Zuschüsse" und "investive Zuschüsse, Darlehen, Beteiligungen" für Einrichtungen freier Träger - vgl. Tabelle 3 in den Publikationen "Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen") zu berechnen, da sie auf diese Weise den gesamten Aufwand der Kommunen und der Länder für Kindertagesbetreuung widerspiegeln. In der Vorbemerkung zu diesem Fachartikel wurde nun darauf hingewiesen, dass die berechneten Pro-Kopf-Beträge auch investive Ausgaben berücksichtigen.

Pro-Kopf-Ausgaben für "reine" Kindertagesbetreuung - berechnet nach Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik

Die Investitionsausgaben für Kindertagesbetreuung in den Jahren 2008 bis 2011 laut Kinder- und-Jugendhilfestatistik wurden von Dr. Matthias Schilling von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) an der Technischen Universität Dortmund mit E-Mail vom 05. März 2013 zur Verfügung gestellt und deren Korrektheit vom Statistischen Bundesamt mit E-Mail vom 03. Mai 2013 bestätigt. Auf dieser Grundlage können die investiven Ausgaben je Kind berechnet werden (siehe Tabelle 7). Werden diese von den in Tabelle 1 ermittelten Pro-Kopf-Beträgen (mit Investitionen) subtrahiert, erhält man die in Tabelle 7 ausgewiesenen Pro-Kopf-Beträge für "reine" Kindertagesbetreuung - wie sie in der Stellungnahme des Referats H105 gefordert werden.

Tabelle 7: Investitionsausgaben je Kind/ Pro-Kopf-Förderung (ohne Investitionen) für Kindertagesbetreuung

 

Jahr In Kinder-
tageseinrich-
tungen und
-tagespflege betreute Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren
Ausgaben für Investitionen Pro-Kopf-
Investitio-
nen
Pro-Kopf-Förderung (mit Inves-
titionen)
Pro-Kopf-Förderung (ohne Investi-tionen)

Baden-Württemberg

2008

392 333

87 835 578

224

3 909

3 685

 

2009

397 607

173 529 493

436

4 427

3 991

 

2010

399 450

201 478 468

504

4 857

4 353

 

2011

407 404

177 008 315

435

5 003

4 568

Bayern

2008

456 364

128 035 331

281

3 8811)

3 6001)

 

2009

462 703

224 238 768

485

4 4261)

3 9411)

 

2010

470 389

332 085 600

706

5 0211)

4 3151)

 

2011

479 649

405 640 343

846

5 4171)

4 5711)

Berlin2)

2008

118 293

157 044

1

7 116

7 115

 

2009

122 280

5 334

0

7 513

7 513

 

2010

125 933

24 073

0

7 951

7 951

 

2011

130 382

43 192

0

8 320

8 320

Brandenburg

2008

143 891

28 987 349

202

3 446

3 244

 

2009

148 886

41 259 983

277

3 768

3 491

 

2010

152 745

49 972 752

327

3 931

3 604

 

2011

156 365

51 901 259

332

4 151

3 819

Bremen

2008

22 205

300 096

14

5 197

5 183

 

2009

22 445

2 787 278

124

5 804

5 680

 

2010

22 989

4 265 151

186

6 134

5 948

 

2011

23 854

7 298 114

306

6 269

5 963

Hamburg

2008

72 763

3 217 878

44

5 640

5 596

 

2009

75 640

8 442 076

112

6 054

5 942

 

2010

79 345

13 431 111

169

6 120

5 951

 

2011

80 831

9 633 929

119

6 192

6 073

Hessen

2008

233 042

42 679 964

183

4 993

4 810

 

2009

235 931

68 608 304

291

5 376

5 085

 

2010

239 864

101 646 966

424

5 580

5 156

 

2011

242 998

110 405 859

454

5 959

5 505

Mecklenburg-Vorpommern

2008

88 568

3 176 502

36

2 698

2 662

 

2009

92 182

10 423 606

113

3 154

3 041

 

2010

94 337

10 140 573

108

3 196

3 088

 

2011

96 488

10 682 452

111

3 348

3 237

Niedersachsen

2008

270 807

46 316 508

171

3 692

3 521

 

2009

277 407

75 702 546

273

4 218

3 945

 

2010

285 858

90 113 836

315

4 859

4 544

 

2011

289 684

97 834 480

338

4 986

4 648

Nordrhein-Westfalen

2008

586 661

26 796 960

46

4 4813)

4 4353)

 

2009

581 165

72 809 404

125

4 8383)

4 7133)

 

2010

573 689

150 958 133

263

5 4953)

5 2323)

 

2011

575 790

170 049 044

295

5 9633)

5 6683)

Rheinland-Pfalz

2008

145 372

22 338 935

154

4 537

4 383

 

2009

142 436

47 305 311

332

5 281

4 949

 

2010

142 519

102 178 650

717

6 160

5 443

 

2011

146 329

106 575 687

728

6 708

5 980

Saarland

2008

32 651

11 714 359

359

4 846

4 487

 

2009

31 971

17 904 326

560

5 069

4 509

 

2010

31 485

32 710 214

1 039

6 367

5 328

 

2011

32 000

34 502 709

1 078

6 589

5 511

Sachsen

2008

239 630

89 487 855

373

3 625

3 252

 

2009

249 689

132 640 838

531

4 089

3 558

 

2010

258 492

136 674 511

529

4 129

3 600

 

2011

265 032

91 462 576

345

3 958

3 613

Sachsen-Anhalt

2008

124 187

8 263 652

67

3 247

3 180

 

2009

128 017

19 951 663

156

3 597

3 441

 

2010

130 122

33 674 424

259

3 615

3 356

 

2011

132 154

25 875 758

196

3 663

3 467

Schleswig-Holstein

2008

96 979

10 015 552

103

3 653

3 550

 

2009

99 263

20 525 217

207

3 529

3 322

 

2010

100 682

34 996 695

348

3 863

3 515

 

2011

103 046

33 916 728

329

4 362

4 033

Thüringen

2008

80 222

19 558 984

244

4 404

4 160

 

2009

81 988

42 355 460

517

4 895

4 378

 

2010

83 022

57 422 669

692

5 444

4 752

 

2011

84 439

41 633 974

493

5 867

5 374

Deutschland

2008

3 103 968

528 882 547

170

4 189

4 019

 

2009

3 149 610

958 546 981

304

4 627

4 323

 

2010

3 190 921

1 351 820 181

424

5 072

4 648

 

2011

3 246 445

1 374 592 677

423

5 345

4 922

  1. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass mit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zum 01.09.2006 die Personalkostenzuschüsse sowie investive Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger im Ergebnis enthalten seien.
  2. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer E-Mail vom 08. Mai 2013: "...in Berlin befinden sich nur noch eine geringe Zahl der Einrichtungen in Trägerschaft des Landes. Die landeseigenen Tageseinrichtungen wurden zum 01.01.2006 zu Eigenbetrieben im Sinne des Eigenbetriebsgesetzes vom 13.07.1999 zusammengefasst. Die Finanzierung dieser Eigenbetriebe erfolgt über festgelegte Gesamtkosten, das sog. Platzgeld. Dieses beinhaltet sowohl Personalkosten als auch Sachkosten pro Kind und Platz. Dieser Kostensatz wird in Berlin bei der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Einzel- und Gruppenhilfen) und nicht bei den Einrichtungen nachgewiesen. Die Höhe der hierin enthaltenen Investitionsanteile sind aus den Daten unserer Statistik nicht zu ermitteln".
  3. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass bei den Einnahmen der öffentlichen Träger für eigene Einrichtungen der Kindertagesbetreuung die Einnahmen von Einrichtungen in freier Trägerschaft mit enthalten sind, da in Nordrhein-Westfalen Elternbeiträge von den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit vereinnahmt werden. Dieser Einnahmeanteil kann nicht separat ausgewiesen werden. Somit sind die reinen Ausgaben entsprechend niedriger als bei anderen Bundesländern.

Tabelle 7 zeigt, dass die bundesweiten Investitionsausgaben für Kindertagesbetreuung seitens der öffentlichen Hand zwischen 2008 und 2011 von 528,9 Mio. Euro auf 1.374,6 Mio. Euro zunahmen. Berechnet man die Investitionen je Kind, so stiegen sie in Deutschland von 170 Euro (2008) auf 423 Euro (2011) an. Diese Zahlen stehen für einen rasanten Ausbau der Betreuungsangebote.

Die Investitionsausgaben für Kindertagesbetreuung sind laut Tabelle 7 zwischen 2008 und 2011 in allen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin gestiegen (im folgenden Text wird Berlin nicht mehr berücksichtigt, da hier die investiven Ausgaben nicht vollständig ermittelt werden konnten; siehe Anm. 2 zu Tabelle 7). Dies verdeutlichen auch die Pro-Kopf-Investitionen. Besonders auffällig sind hier die großen Unterschiede zwischen den Ländern: So schwankten die investiven Ausgaben je Kind zwischen 14 Euro in Bremen (2008) und 1.078 Euro im Saarland (2011).

Für 2011 ergab sich folgende Reihenfolge der Bundesländer hinsichtlich ihrer Investitionsausgaben:

  1. Saarland: 1.078 Euro
  2. Bayern: 846 Euro
  3. Rheinland-Pfalz: 728 Euro
  4. Thüringen: 493 Euro
  5. Hessen: 454 Euro
  6. Baden-Württemberg: 435 Euro
  7. Sachsen: 345 Euro
  8. Niedersachsen: 338 Euro
  9. Brandenburg: 332 Euro
  10. Schleswig-Holstein: 329 Euro
  11. Bremen: 306 Euro
  12. Nordrhein-Westfalen: 295 Euro
  13. Sachsen-Anhalt: 196 Euro
  14. Hamburg: 119 Euro
  15. Mecklenburg-Vorpommern: 111 Euro

Eigentlich hätten westdeutsche Flächenländer die ersten Plätze belegen müssen, da hier der Investitionsbedarf aufgrund bei weitem niedriger Besuchsquoten bei unter Dreijährigen und wegen weniger Ganztagsplätze größer als in den ostdeutschen Bundesländern ist. Jedoch liegt mit Thüringen ein ostdeutsches Land relativ weit vorne (4. Platz). Hingegen befindet sich mit Nordrhein-Westfalen ein westdeutsches Flächenland weit hinten (12. Platz) - und das, obwohl NRW im Jahr 2011 mit 15,9% die niedrigste Versorgungsquote bei unter dreijährigen Kindern von allen Bundesländern aufwies. Da Nordrhein-Westfalen auch in den Vorjahren sehr wenig pro Kind investierte, ist es weitgehend selbst verschuldet, wenn das Bundesland den ab Mitte 2013 geltenden Rechtsanspruch von Kindern auf Kindertagesbetreuung ab Vollendung des ersten Lebensjahres nicht gewährleisten kann.

Rechnet man die Investitionen je Kind aus den in Tabelle 1 ermittelten Pro-Kopf-Beträgen heraus, ist die Zunahme der Ausgaben pro Kind für reine Kindertagesbetreuung weniger ausgeprägt - aber immer noch sehr groß: Die Pro-Kopf-Förderung stieg von 4.019 Euro (2008) auf 4.922 Euro (2011), also um 903 Euro. Dies sind 253 Euro weniger als die anhand der Tabelle 1 berechneten 1.156 Euro für die Gesamtausgaben je Kind.

Inwieweit haben nun die neu berechneten Pro-Kopf-Beträge für reine Kinderbetreuung die in Anschluss an Tabelle 1 thematisierten Unterschiede zwischen den Bundesländern nivelliert? In Tabelle 8 werden zunächst die Rangordnungen verglichen.

Tabelle 8: Rangordnungen der Bundesländer: Ausgaben für Kindertagesbetreuung je Kind (2011)
Pro-Kopf-Förderung (mit Investitionen) Pro-Kopf-Förderung (ohne Investitionen)
  1. Berlin: 8.320 Euro
  2. Rheinland-Pfalz: 6.708 Euro
  3. Saarland: 6.589 Euro
  4. Bremen: 6.269 Euro
  5. Hamburg: 6.192 Euro
  6. Nordrhein-Westfalen: 5.963 Euro
  7. Hessen: 5.959 Euro
  8. Thüringen: 5.867 Euro
  9. Bayern: 5.417 Euro
  10. Baden-Württemberg: 5.003 Euro
  11. Niedersachsen: 4.986 Euro
  12. Schleswig-Holstein: 4.362 Euro
  13. Brandenburg: 4.151 Euro
  14. Sachsen: 3.958 Euro
  15. Sachsen-Anhalt: 3.663 Euro
  16. Mecklenburg-Vorpommern: 3.348 Euro
  1. Berlin: 8.320 Euro
  2. Hamburg: 6.073 Euro
  3. Rheinland-Pfalz: 5.980 Euro
  4. Bremen: 5.963 Euro
  5. Nordrhein-Westfalen: 5.668 Euro
  6. Saarland: 5.511 Euro
  7. Hessen: 5.505 Euro
  8. Thüringen: 5.374 Euro
  9. Niedersachsen: 4.648 Euro
  10. Bayern: 4.571 Euro
  11. Baden-Württemberg: 4.568 Euro
  12. Schleswig-Holstein: 4.033 Euro
  13. Brandenburg: 3.819 Euro
  14. Sachsen: 3.613 Euro
  15. Sachsen-Anhalt: 3.467 Euro
  16. Mecklenburg-Vorpommern: 3.089 Euro

Vergleicht man die beiden Rangordnungen, so sieht man, dass viele Länder denselben Platz, einen darüber oder einen darunter einnehmen. Ausnahmen sind Hamburg, das nach Abzug der investiven Ausgaben vom 5. auf den 2. Platz stieg, sowie Niedersachsen, das sich vom 11. auf den 9. Platz verbesserte. Das Saarland rutschte hingegen vom 3. auf den 6. Platz.

Auch nach Herausrechnen der Investitionen sind die Unterschiede zwischen den Bundesländern sehr groß - die Ausgaben für reine Kindertagesbetreuung schwankten zwischen 8.320 Euro (Berlin) und 3.089 Euro (Mecklenburg-Vorpommern). Die Differenz war mit 5.231 Euro sogar noch um 259 Euro größer als bei der ersten Rangordnung (inkl. investiver Ausgaben).

In Tabelle 9 wird aufgezeigt, wie sich die Pro-Kopf-Ausgaben zwischen 2008 und 2011 veränderten - zum einen unter Berücksichtigung der Investitionen und zum anderen nur für reine Kindertagesbetreuung. Die im Anschluss an Tabelle 1 thematisierten großen Zuwachsraten können auch nach dem Herausrechnen der investiven Ausgaben beobachtet werden, liegen aber nun bei den ersten Plätzen um einige Hundert Euro niedriger: Sie schwankten zwischen 1.597 Euro (Rheinland-Pfalz) und 287 Euro (Sachsen-Anhalt), also um 1.310 Euro - während die Differenz bei der Pro-Kopf-Förderung mit Investitionen 1.838 Euro betrug.

Tabelle 9: Rangordnungen der Bundesländer: Veränderungen der Ausgaben je Kind für Kindertagesbetreuung zwischen 2008 und 2011
Pro-Kopf-Förderung (mit Investitionen) Pro-Kopf-Förderung (ohne Investitionen)
  1. Rheinland-Pfalz: + 2.171 Euro
  2. Saarland: + 1.743 Euro
  3. Bayern: + 1.536 Euro
  4. Nordrhein-Westfalen: + 1.482 Euro
  5. Thüringen: + 1.463 Euro
  6. Niedersachsen: + 1.294 Euro
  7. Berlin: + 1.204 Euro
  8. Baden-Württemberg: + 1.094 Euro
  9. Bremen: + 1.072 Euro
  10. Hessen: + 966 Euro
  11. Schleswig-Holstein: + 709 Euro
  12. Brandenburg: + 705 Euro
  13. Mecklenburg-Vorpommern: + 650 Euro
  14. Hamburg: + 552 Euro
  15. Sachsen-Anhalt: + 416 Euro
  16. Sachsen: + 333 Euro
  1. Rheinland-Pfalz: + 1.597 Euro
  2. Nordrhein-Westfalen: + 1.233 Euro
  3. Thüringen: + 1.214 Euro
  4. Berlin: + 1.205 Euro
  5. Niedersachsen: + 1.127 Euro
  6. Saarland: + 1.024 Euro
  7. Bayern: + 971 Euro
  8. Baden-Württemberg: + 883 Euro
  9. Bremen: + 780 Euro
  10. Hessen: + 695 Euro
  11. Brandenburg: + 575 Euro
  12. Mecklenburg-Vorpommern: + 575 Euro
  13. Schleswig-Holstein: + 483 Euro
  14. Hamburg: + 477 Euro
  15. Sachsen: + 361 Euro
  16. Sachsen-Anhalt: + 287 Euro

Damit stellen sich ähnliche Fragen wie bei der Liste in Anschluss an Tabelle 1: Wurden in Rheinland-Pfalz, in Nordrhein-Westfalen, in Thüringen, in Berlin, in Niedersachsen und im Saarland innerhalb von nur vier Jahren so viele (teure) Betreuungsplätze für unter Dreijährige und so viele Ganztagsplätze geschaffen, dass 2011 pro Kind über 1.000 Euro mehr als im Jahr 2008 ausgegeben wurden - und das ohne Berücksichtigung investiver Ausgaben? Oder wurden in diesen Bundesländern die Rahmenbedingungen (Personalschlüssel, Gruppengröße usw.) zwischen 2008 und 2011 so verbessert, dass deswegen die Pro-Kopf-Ausgaben rasant anstiegen? Bevor auf diese Fragen eingegangen werden kann, muss aber noch ein weiterer Weg zur Berechnung der Beträge je Kind beschritten werden.

Pro-Kopf-Ausgaben für "reine" Kindertagesbetreuung - berechnet nach der Finanzstatistik

Im März 2013 wurde das Statistische Bundesamt gebeten, Daten über investive Ausgaben für Kindertagesbetreuung vorzulegen, da diese öffentlich nicht zugänglich sind. Dies geschah mit E-Mail vom 04. April 2013 mit folgendem Hinweis: "...angefügt sind die Investitionen der öffentlichen Haushalte im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege (Funktionen 264 und 274). Die Angaben stammen aus der Jahresrechnungsstatistik, die uns allerdings nur bis 2010 vorliegt. Für die folgenden Jahre gibt es nur aggregierte Gesamtposten wie z.B. Grundmittel, für den kommunalen Bereich liegen uns lediglich Schätzungen vor, die nicht nach Ausgabearten gegliedert sind".

Anhand der vorgelegten Daten zu "Baumaßnahmen", "Erwerb von beweglichen und unbeweglichen Sachen" sowie "Erwerb von Beteiligungen" wurden in Tabelle 10 die Investitionen der öffentlichen Haushalte laut Finanzstatistik berechnet.

Tabelle 10: Investitionen der öffentlichen Haushalte im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege: 2008-2010

 

Jahr Baumaßnah-
men
Erwerb von beweglichen
und unbe-
weglichen Sachen
Erwerb von Beteiligun-
gen
Summe

Baden-Württemberg

2008

59 323 000

9 303 000

0

68 626 000

 

2009

137 555 000

14 648 000

382 000

152 585 000

 

2010

197 638 000

12 019 000

1 105 000

210 762 000

Bayern

2008

119 467 000

18 462 000

0

137 929 000

 

2009

191 940 000

23 157 000

0

215 097 000

 

2010

288 126 000

18 140 000

0

306 266 000

Berlin1)

2008

0

89 000

0

89 000

 

2009

0

0

0

0

 

2010

5 000

161 000

0

166 000

Brandenburg

2008

27 201 000

3 513 000

0

30 714 000

 

2009

51 756 000

5 653 000

0

57 409 000

 

2010

61 231 000

4 686 000

0

65 917 000

Bremen

2008

5 000

10 000

0

15 000

 

2009

724 000

5 000

0

729 000

 

2010

2 872 000

96 000

0

2 968 000

Hamburg

2008

0

944 000

0

944 000

 

2009

233 000

122 000

0

355 000

 

2010

1 689 000

0

0

1 689 000

Hessen

2008

30 266 000

4 593 000

70 000

34 929 000

 

2009

44 430 000

12 588 000

71 000

57 089 000

 

2010

89 137 000

14 754 000

18 000

103 909 000

Mecklenburg-Vorpommern

2008

6 601 000

602 000

0

7 203 000

 

2009

14 132 000

2 611 000

16 000

16 759 000

 

2010

14 256 000

3 400 000

0

17 656 000

Niedersachsen

2008

34 191 000

5 882 000

0

40 073 000

 

2009

69 531 000

9 285 000

0

78 816 000

 

2010

88 708 000

11 778 000

0

100 486 000

Nordrhein-Westfalen

2008

14 196 000

4 403 000

655 000

19 254 000

 

2009

24 521 000

10 179 000

246 000

34 946 000

 

2010

34 932 000

10 064 000

735 000

45 731 000

Rheinland-Pfalz

2008

16 809 000

4 405 000

58 000

21 272 000

 

2009

33 395 000

8 916 000

0

42 311 000

 

2010

62 435 000

16 259 000

194 000

78 888 000

Saarland

2008

4 587 000

459 000

173 000

5 219 000

 

2009

10 363 000

465 000

0

10 828 000

 

2010

12 273 000

613 000

0

12 886 000

Sachsen

2008

52 047 000

5 846 000

0

57 893 000

 

2009

77 063 000

6 351 000

819 000

84 233 000

 

2010

99 461 000

5 236 000

15 000

104 712 000

Sachsen-Anhalt

2008

12 240 000

2 149 000

0

14 389 000

 

2009

26 221 000

2 572 000

0

28 793 000

 

2010

52 910 000

2 251 000

0

55 161 000

Schleswig-Holstein

2008

11 861 000

2 881 000

0

14 742 000

 

2009

23 383 000

1 476 000

0

24 859 000

 

2010

29 324 000

1 147 000

0

30 471 000

Thüringen

2008

21 068 000

1 578 000

0

22 646 000

 

2009

38 411 000

2 857 000

0

41 268 000

 

2010

51 468 000

3 282 000

0

54 750 000

Deutschland

2008

409 863 000

65 120 000

956 000

475 939 000

 

2009

743 658 000

100 886 000

1 535 000

846 079 000

 

2010

1 086 465 000

103 889 000

2 068 000

1 192 422 000

  1. Auch auf diese Berliner Zahlen dürften die Aussagen aus der E-Mail des Statistischen Bundesamtes vom 08. Mai 2013 zutreffen, obwohl sie sich auf die Jugendhilfestatistik bezogen: "...in Berlin befinden sich nur noch eine geringe Zahl der Einrichtungen in Trägerschaft des Landes. Die landeseigenen Tageseinrichtungen wurden zum 01.01.2006 zu Eigenbetrieben im Sinne des Eigenbetriebsgesetzes vom 13.07.1999 zusammengefasst. Die Finanzierung dieser Eigenbetriebe erfolgt über festgelegte Gesamtkosten, das sog. Platzgeld. Dieses beinhaltet sowohl Personalkosten als auch Sachkosten pro Kind und Platz. Dieser Kostensatz wird in Berlin bei der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Einzel- und Gruppenhilfen) und nicht bei den Einrichtungen nachgewiesen. Die Höhe der hierin enthaltenen Investitionsanteile sind aus den Daten unserer Statistik nicht zu ermitteln".

Die vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellten Daten zu "Investitionen der öffentlichen Haushalte im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege" (siehe Tabelle 10) unterscheiden sich laut Tabelle 11 von den Investitionsausgaben laut Jugendhilfestatistik (siehe Tabelle 7).

Tabelle 11: Investitionen der öffentlichen Haushalte: Vergleich der Daten der Finanzstatistik mit denen der Kinder- und Jugendhilfestatistik

 

Jahr Investitionen der öffentlichen Haushalte im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege laut Statistischem Bundesamt Investitionsausgaben laut Kinder- und Jugendhilfestatistik Differenz

Baden-Württemberg

2008

68 626 000

87 835 578

+ 19 209 578

 

2009

152 585 000

173 529 493

+ 20 944 493

 

2010

210 762 000

201 478 468

- 9 283 532

Bayern

2008

137 929 000

128 035 331

- 9 893 669

 

2009

215 097 000

224 238 768

+ 9 141 768

 

2010

306 266 000

332 085 600

+ 25 819 600

Berlin

2008

89 000

157 044

+ 68 044

 

2009

0

5 334

+ 5 334

 

2010

166 000

24 073

- 141 927

Brandenburg

2008

30 714 000

28 987 349

- 1 726 651

 

2009

57 409 000

41 259 983

- 16 149 017

 

2010

65 917 000

49 972 752

- 15 944 248

Bremen

2008

15 000

300 096

+ 285 096

 

2009

729 000

2 787 278

+ 2 058 278

 

2010

2 968 000

4 265 151

+ 1 297 151

Hamburg

2008

944 000

3 217 878

+ 2 273 878

 

2009

355 000

8 442 076

+ 8 087 076

 

2010

1 689 000

13 431 111

+ 11 742 111

Hessen

2008

34 929 000

42 679 964

+ 7 750 964

 

2009

57 089 000

68 608 304

+ 11 519 304

 

2010

103 909 000

101 646 966

- 2 262 034

Mecklenburg-Vorpommern

2008

7 203 000

3 176 502

- 4 026 498

 

2009

16 759 000

10 423 606

- 6 335 394

 

2010

17 656 000

10 140 573

- 7 515 427

Niedersachsen

2008

40 073 000

46 316 508

+ 6 243 508

 

2009

78 816 000

75 702 546

- 3 113 454

 

2010

100 486 000

90 113 836

- 10 372 164

Nordrhein-Westfalen

2008

19 254 000

26 796 960

+ 7 542 960

 

2009

34 946 000

72 809 404

+ 37 863 404

 

2010

45 731 000

150 958 133

+ 105 227 133

Rheinland-Pfalz

2008

21 272 000

22 338 935

+ 1 066 935

 

2009

42 311 000

47 305 311

+ 4 994 311

 

2010

78 888 000

102 178 650

+ 23 290 650

Saarland

2008

5 219 000

11 714 359

+ 6 495 359

 

2009

10 828 000

17 904 326

+ 7 076 326

 

2010

12 886 000

32 710 214

+ 19 824 214

Sachsen

2008

57 893 000

89 487 855

+ 31 594 855

 

2009

84 233 000

132 640 838

+ 48 407 838

 

2010

104 712 000

136 674 511

+ 31 962 511

Sachsen-Anhalt

2008

14 389 000

8 263 652

- 6 125 348

 

2009

28 793 000

19 951 663

- 8 841 337

 

2010

55 161 000

33 674 424

- 21 486 576

Schleswig-Holstein

2008

14 742 000

10 015 552

- 4 726 448

 

2009

24 859 000

20 525 217

- 4 333 783

 

2010

30 471 000

34 996 695

+ 4 525 695

Thüringen

2008

22 646 000

19 558 984

- 3 087 016

 

2009

41 268 000

42 355 460

+ 1 087 460

 

2010

54 750 000

57 422 669

+ 2 672 669

Deutschland

2008

475 939 000

528 882 547

+ 52 943 547

 

2009

846 079 000

958 546 981

+ 112 467 981

 

2010

1 192 422 000

1 351 820 181

+ 159 398 181

Tabelle 11 zeigt, dass die einmaligen Investitionsausgaben laut Kinder- und Jugendhilfestatistik etwas häufiger über den Beträgen laut Finanzstatistik lagen als darunter. Dies verdeutlichen auch die absoluten Zahlen: Die größte Abweichung nach oben betrug 105,2 Mio. Euro (Nordrhein-Westfalen 2010), die höchste Differenz nach unten lag bei 21,5 Mio. Euro (Sachsen-Anhalt 2010). Die Gründe für diese Unterschiede werden in einer Stellungnahme der Gruppe H2, Referat H203 Bildungsfinanzen des Statistischen Bundesamtes vom 23. April 2013 zu erklären versucht (nicht mehr online). Danach müssten die Investitionsausgaben laut Finanzstatistik unter den Beträgen laut Kinder- und Jugendhilfestatistik liegen, da hier zusätzlich investive Zuschüsse und Sachinvestitionen von ausgegliederten Einrichtungen bzw. Eigenbetrieben erfasst werden. Dies ist aber nicht immer der Fall, wie Tabelle 11 verdeutlicht. Außerdem variierten bei einigen Bundesländern die Differenzen zwischen den drei erfassten Jahren sehr stark (z.B. bei Nordrhein-Westfalen zwischen 7,5 und 105,2 Mio. Euro, bei Bayern zwischen - 9,9 und 25,8 Mio. Euro, bei Baden-Württemberg zwischen - 9,3 und 21,0 Mio. Euro und bei Rheinland-Pfalz zwischen 1,1 und 23,3 Mio. Euro), was sicherlich auch einer Erklärung bedürfte.

In Tabelle 12 wurden zunächst Investitionen je Kind berechnet, indem die Ausgaben der öffentlichen Haushalte im Bereich Kindertageseinrichtungen und Tagespflege durch die Zahl der betreuten Kinder geteilt wurden. Dann wurden die ermittelten Beträge von den zuvor berechneten Pro-Kopf-Beträgen für Kindertagesbetreuung abgezogen, die noch die investiven Ausgaben enthielten (siehe Tabelle 2). Daraus ergaben sich die Ausgaben je Kind für reine Kindertagesbetreuung.

Tabelle 12: Investitionsausgaben je Kind/ Pro-Kopf-Förderung (ohne Investitionen) für Kindertagesbetreuung laut Finanzstatistik

 

Jahr In Kinder-
tageseinrich-
tungen und
-tagespflege betreute Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren
Investitionen der öffentlichen Haushalte im Bereich Tages-
einrichtungen für Kinder und Tagespflege laut Statistischem Bundesamt
Pro-Kopf-
Investitio-
nen
Pro-Kopf-Förderung (mit Inves-
titionen)1)
Pro-Kopf-Förderung (ohne Investi-tionen)

Baden-Württemberg

2008

392 333

68 626 000

175

3 936

3 761

 

2009

397 607

152 585 000

384

4 297

3 913

 

2010

399 450

210 762 000

528

4 108

3 580

 

2011

407 404

-

-

3 992

-

Bayern

2008

456 364

137 929 000

302

3 791

3 489

 

2009

462 703

215 097 000

465

4 166

3 701

 

2010

470 389

306 266 000

651

4 307

3 656

 

2011

479 649

-

-

4 538

-

Berlin

2008

118 293

89 000

1

6 531

6 530

 

2009

122 280

0

0

6 751

6 751

 

2010

125 933

166 000

1

7 663

7 662

 

2011

130 382

-

-

8 212

-

Brandenburg

2008

143 891

30 714 000

214

3 560

3 346

 

2009

148 886

57 409 000

386

3 869

3 483

 

2010

152 745

65 917 000

432

3 666

3 234

 

2011

156 365

-

-

3 944

-

Bremen

2008

22 205

15 000

1

4 925

4 924

 

2009

22 445

729 000

33

5 771

5 738

 

2010

22 989

2 968 000

129

6 208

6 079

 

2011

23 854

-

-

6 382

-

Hamburg

2008

72 763

944 000

13

5 909

5 896

 

2009

75 640

355 000

5

6 559

6 554

 

2010

79 345

1 689 000

21

6 373

6 352

 

2011

80 831

-

-

6 360

-

Hessen

2008

233 042

34 929 000

150

4 586

4 436

 

2009

235 931

57 089 000

242

5 151

4 909

 

2010

239 864

103 909 000

433

5 726

5 293

 

2011

242 998

-

-

5 825

-

Mecklenburg-Vorpommern

2008

88 568

7 203 000

81

2 967

2 886

 

2009

92 182

16 759 000

182

3 160

2 978

 

2010

94 337

17 656 000

187

3 258

3 071

 

2011

96 488

-

-

3 427

-

Niedersachsen

2008

270 807

40 073 000

148

3 895

3 747

 

2009

277 407

78 816 000

284

4 253

3 969

 

2010

285 858

100 486 000

352

4 368

4 016

 

2011

289 684

-

-

4 605

-

Nordrhein-Westfalen

2008

586 661

19 254 000

33

4 413

4 380

 

2009

581 165

34 946 000

60

5 072

5 012

 

2010

573 689

45 731 000

80

5 476

5 396

 

2011

575 790

-

-

5 799

-

Rheinland-Pfalz

2008

145 372

21 272 000

146

4 611

4 465

 

2009

142 436

42 311 000

297

5 650

5 353

 

2010

142 519

78 888 000

554

6 293

5 739

 

2011

146 329

-

-

6 495

-

Saarland

2008

32 651

5 219 000

160

4 146

3 986

 

2009

31 971

10 828 000

339

4 866

4 527

 

2010

31 485

12 886 000

409

5 642

5 233

 

2011

32 000

-

-

5 541

-

Sachsen

2008

239 630

57 893 000

242

3 740

3 498

 

2009

249 689

84 233 000

337

4 150

3 813

 

2010

258 492

104 712 000

405

4 206

3 801

 

2011

265 032

-

-

4 024

-

Sachsen-Anhalt

2008

124 187

14 389 000

116

3 385

3 269

 

2009

128 017

28 793 000

225

3 570

3 345

 

2010

130 122

55 161 000

424

3 547

3 123

 

2011

132 154

-

-

3 522

-

Schleswig-Holstein

2008

96 979

14 742 000

152

3 654

3 502

 

2009

99 263

24 859 000

250

4 319

4 069

 

2010

100 682

30 471 000

303

4 991

4 688

 

2011

103 046

-

-

4 319

-

Thüringen

2008

80 222

22 646 000

282

4 159

3 877

 

2009

81 988

41 268 000

503

4 498

3 995

 

2010

83 022

54 750 000

660

4 883

4 223

 

2011

84 439

-

-

5 380

-

Deutschland

2008

3 103 968

475 939 000

153

4 148

3 995

 

2009

3 149 610

846 079 000

269

4 631

4 362

 

2010

3 190 921

1 192 422 000

374

4 835

4 461

 

2011

3 246 445

-

-

4 966

-

  1. Laut Bildungsfinanzbericht 2012; siehe Tabelle 2 (Angaben für 2010 und 2011 nur in der Form des "vorläufigen Ist")

Die auf das einzelne Kind herunter gebrochenen Beträge in Tabelle 12 sollten einen besseren Vergleich der Investitionsausgaben der Bundesländer für Kindertagesbetreuung ermöglichen als die absoluten Zahlen in Tabelle 11. Jedoch fällt auf den ersten Blick eine große Spreizung zwischen den Pro-Kopf-Investitionen auf: Auf der einen Seite lagen die Ausgaben je Kind im einstelligen und niedrigen zweistelligen Bereich (z.B. Bremen 2008: 1 Euro, Hamburg 2009: 5 Euro, Hamburg 2008: 13 Euro, Hamburg 2010: 21 Euro, Nordrhein-Westfalen 2008: 33 Euro, Bremen 2009: 33 Euro; die Zahlen für Berlin wurden aus den in Anm. 1 der Tabelle 10 genannten Gründen nicht berücksichtigt), auf der anderen Seite im höheren dreistelligen Bereich (z.B. Thüringen 2010: 660 Euro, Bayern 2010: 651 Euro, Rheinland-Pfalz 2010: 554 Euro, Baden-Württemberg 2010: 528 Euro, Thüringen 2009: 503 Euro). Ist es realistisch, dass Bundesländer wie Hamburg oder Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2008 bis 2010 so wenig in die Kindertagesbetreuung investiert haben? Das mag vielleicht bei Nordrhein-Westfalen nicht verwundern, weil hier in den drei Jahren die Zahl der betreuten Kinder sank (siehe Tabelle 12). In Hamburg wurden zwischen 2008 und 2011 jedoch viele neue Plätze geschaffen - zumindest nahm die Zahl der betreuten Kinder hier schneller zu als z.B. in Thüringen, wo sehr hohe investive Ausgaben je Kind getätigt wurden.

Bundesweit gesehen stiegen die Investitionen pro Kind von 153 Euro im Jahr 2008 über 269 Euro im Jahr 2009 auf 374 Euro im Jahr 2010 an. Diese Zunahme um 221 Euro steht für den sich beschleunigenden Ausbau des Angebots an Betreuungsplätzen in dem Drei-Jahres-Zeitraum. Aber auch die Ausgaben für reine Kindertagesbetreuung stiegen innerhalb von drei Jahren um 466 Euro an, und zwar von 3.995 Euro (2008) über 4.362 Euro (2009) auf 4.461 Euro (2010). Da die Pro-Kopf-Beträge für 2010 auf einem "vorläufigen Ist" beruhen, soll an dieser Stelle auf einen Vergleich der Veränderungen auf Länderebene für den genannten Drei-Jahres-Zeitraum verzichtet werden.

In Tabelle 13 werden die Pro-Kopf-Ausgaben für reine Kindertagesbetreuung laut Kinder- und Jugendhilfestatistik und die Beträge laut Finanzstatistik einander gegenübergestellt.

Tabelle 13: Pro-Kopf-Ausgaben für reine Kindertagesbetreuung laut Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie laut Finanzstatistik

 

Jahr Pro-Kopf-Förderung laut Jugendhilfestatistik Pro-Kopf-Förderung laut Finanzstatistik1) Differenz

Baden-Württemberg

2008

3 685

3 761

+ 76

 

2009

3 991

3 913

- 78

 

2010

4 353

3 580

- 773

 

2011

4 568

-

-

Bayern

2008

3 6002)

3 489

- 111

 

2009

3 9412)

3 701

- 240

 

2010

4 3152)

3 656

- 659

 

2011

4 5712)

-

-

Berlin

2008

7 115

6 530

- 585

 

2009

7 513

6 751

- 762

 

2010

7 951

7 662

- 289

 

2011

8 320

-

-

Brandenburg

2008

3 244

3 346

+ 102

 

2009

3 491

3 483

- 8

 

2010

3 604

3 234

- 370

 

2011

3 819

-

-

Bremen

2008

5 183

4 924

- 259

 

2009

5 680

5 738

+ 58

 

2010

5 948

6 079

+ 131

 

2011

5 963

-

-

Hamburg

2008

5 596

5 896

+ 300

 

2009

5 942

6 554

+ 612

 

2010

5 951

6 352

+ 401

 

2011

6 073

-

-

Hessen

2008

4 810

4 436

- 374

 

2009

5 085

4 909

- 176

 

2010

5 156

5 293

+ 137

 

2011

5 505

-

-

Mecklenburg-Vorpommern

2008

2 662

2 886

+ 224

 

2009

3 041

2 978

- 63

 

2010

3 088

3 071

- 17

 

2011

3 237

-

-

Niedersachsen

2008

3 521

3 747

+ 226

 

2009

3 945

3 969

+ 24

 

2010

4 544

4 016

- 528

 

2011

4 648

-

-

Nordrhein-Westfalen

2008

4 4353)

4 380

- 55

 

2009

4 7133)

5 012

+ 299

 

2010

5 2323)

5 396

+ 164

 

2011

5 6683)

-

-

Rheinland-Pfalz

2008

4 383

4 465

+ 82

 

2009

4 949

5 353

+ 404

 

2010

5 443

5 739

+ 296

 

2011

5 980

-

-

Saarland

2008

4 487

3 986

- 501

 

2009

4 509

4 527

+ 18

 

2010

5 328

5 233

- 95

 

2011

5 511

-

-

Sachsen

2008

3 252

3 498

+ 246

 

2009

3 558

3 813

+ 255

 

2010

3 600

3 801

+ 201

 

2011

3 613

-

-

Sachsen-Anhalt

2008

3 180

3 269

+ 89

 

2009

3 441

3 345

- 96

 

2010

3 356

3 123

- 233

 

2011

3 467

-

-

Schleswig-Holstein

2008

3 550

3 502

- 48

 

2009

3 322

4 069

+ 747

 

2010

3 515

4 688

+ 1 173

 

2011

4 033

-

-

Thüringen

2008

4 160

3 877

- 283

 

2009

4 378

3 995

- 383

 

2010

4 752

4 223

- 529

 

2011

5 374

-

-

Deutschland

2008

4 019

3 995

- 24

 

2009

4 323

4 362

+ 39

 

2010

4 648

4 461

- 187

 

2011

4 922

-

-

  1. Die Pro-Kopf-Beträge für 2010 beruhen auf einem "vorläufigen Ist".
  2. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass mit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zum 01.09.2006 die Personalkostenzuschüsse sowie investive Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger im Ergebnis enthalten seien.
  3. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass bei den Einnahmen der öffentlichen Träger für eigene Einrichtungen der Kindertagesbetreuung die Einnahmen von Einrichtungen in freier Trägerschaft mit enthalten sind, da in Nordrhein-Westfalen Elternbeiträge von den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit vereinnahmt werden. Dieser Einnahmeanteil kann nicht separat ausgewiesen werden. Somit sind die reinen Ausgaben entsprechend niedriger als bei anderen Bundesländern.

Auch nach Herausrechnen der Investitionen unterscheiden sich die Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung laut Kinder- und Jugendhilfestatistik in hohem Maße von denen laut Finanzstatistik (siehe Tabelle 13). Die Differenzen lagen etwa gleich häufig im negativen wie im positiven Bereich - sie lassen sich somit kaum durch unterschiedliche statistische Erhebungsmethoden erklären, da sie dann nur in eine Richtung verlaufen dürften. Die Abweichungen variierten zwischen + 1.173 Euro (Schleswig Holstein 2010) und - 773 Euro (Baden-Württemberg 2010). Blendet man die Pro-Kopf-Ausgaben laut Finanzstatistik für 2010 aus, da sie auf einem "vorläufigen Ist" beruhen, lagen die Differenzen zwischen + 747 Euro (Schleswig Holstein 2009) und - 762 Euro (Berlin 2009). Bei derart großen Abweichungen zwischen den Beträgen laut Jugendhilfe- und laut Finanzstatistik scheinen auch die Pro-Kopf-Angaben für reine Kindertagesbetreuung wenig verlässlich zu sein.

Unterschiede zwischen den Bundesländern - einige Erklärungsversuche

In diesem Artikel wurden immer wieder die großen Unterschiede bei den Pro-Kopf-Ausgaben zwischen den einzelnen Bundesländern thematisiert. Gibt es Erklärungen dafür, wieso Länder so unterschiedliche Beträge für reine Kindertagesbetreuung aufwenden? Liegen die Pro-Kopf-Ausgaben höher in Ländern, in denen besonders viele unter dreijährige Kinder betreut werden, da deren Erziehung und Bildung kostenintensiver sind? Oder hängt dies mit dem Prozentsatz der Kinder mit Migrationshintergrund zusammen, die oft einer besonderen Sprachförderung bedürfen? Oder sind die Ausgaben je Kind besonders hoch in Bundesländern, in denen Eltern - zumindest für ein Jahr - nicht für die Betreuung ihrer Kinder zahlen müssen? Zu diesen Fragen werden relevante statistische Daten in Tabelle 14 präsentiert.

Tabelle 14: Bundesländer nach den Betreuungsquoten unter Dreijähriger, dem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen und der Beitragsfreiheit für Eltern

 

Jahr Kinder im Alter von unter drei Jahren in Kindertages-
betreuung: Quote der Inanspruch-
nahme1)
Anteil unter Dreijähriger mit Migrati-
onshintergrund an allen Kindern in Tageseinrich-
tungen2)
Anteil der Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt mit Migrati-
onshintergrund an allen Kindern in Tageseinrich-
tungen3)
Beitragsfreiheit für Eltern4)

Baden-
Württemberg

2008

13,7

26,6

32,6

 

 

2009

15,9

25,8

33,1

 

 

2010

18,4

25,4

34,1

 

 

2011

20,9

25,6

35,1

 

Bayern

2008

13,2

20,4

23,6

 

 

2009

15,7

19,5

24,0

 

 

2010

18,6

19,1

24,8

 

 

2011

20,6

18,7

26,2

 

Berlin

2008

40,5

28,2

36,2

seit Januar 2007 für das letzte Jahr

 

2009

41,6

27,9

37,0

 

 

2010

42,1

27,3

37,1

ab Januar 2010 für das vorletzte Jahr

 

2011

41,9

25,4

36,7

ab Januar 2011 für das vorvorletzte Jahr

Brandenburg

2008

44,8

3,8

5,8

 

 

2009

48,3

3,7

5,8

 

 

2010

51,0

3,3

6,1

 

 

2011

51,6

3,6

6,3

 

Bremen

2008

12,8

25,8

39,4

 

 

2009

13,8

29,3

43,3

 

 

2010

16,2

29,9

44,7

 

 

2011

19,6

30,4

45,6

 

Hamburg

2008

22,9

30,9

38,2

 

 

2009

25,7

29,4

39,7

 

 

2010

28,7

29,5

40,8

 

 

2011

32,4

28,5

39,5

ab August 2011 für das letzte Jahr

Hessen

2008

14,3

25,0

35,8

seit Januar 2007 für das letzte Jahr

 

2009

16,3

24,8

37,0

 

 

2010

19,4

24,5

37,7

 

 

2011

21,6

26,6

39,4

 

Mecklenburg-
Vorpommern

2008

44,9

3,4

5,1

 

 

2009

49,6

3,8

5,2

 

 

2010

50,8

3,3

5,4

 

 

2011

51,7

3,3

5,5

 

Niedersachsen

2008

9,2

16,0

21,0

seit August 2007 für das letzte Jahr

 

2009

12,0

16,1

21,7

 

 

2010

15,9

15,5

22,7

 

 

2011

19,1

16,1

23,4

 

Nordrhein-
Westfalen

2008

9,4

25,4

34,1

 

 

2009

11,6

27,7

35,1

 

 

2010

14,0

27,8

35,9

 

 

2011

15,9

27,5

36,6

ab August 2011 für das letzte Jahr

Rheinland-Pfalz

2008

15,1

22,0

27,9

seit 2006 für das letzte Jahr, ab September 2008 für das vorletzte Jahr

 

2009

17,6

22,0

29,3

ab September 2009 für das vorvorletzte Jahr

 

2010

20,3

23,1

30,4

ab September 2010 ab dem vollendeten 2. Lebensjahr

 

2011

24,8

24,0

31,1

 

Saarland

2008

14,2

18,5

25,5

seit August 2000 für das letzte Jahr

 

2009

15,2

17,1

26,1

 

 

2010

17,8

16,4

28,0

 

 

2011

20,3

16,1

28,4

 

Sachsen

2008

36,5

3,8

6,5

 

 

2009

40,1

3,6

6,5

ab März 2009 für das letzte Jahr

 

2010

42,8

3,5

6,7

 

 

2011

44,2

3,8

6,8

 

Sachsen-Anhalt

2008

52,7

4,2

5,8

 

 

2009

55,1

4,3

6,2

 

 

2010

56,0

3,8

6,5

 

 

2011

56,1

3,9

6,2

 

Schleswig-
Holstein

2008

11,7

12,8

15,7

 

 

2009

14,5

11,8

16,7

 

 

2010

18,2

10,8

17,4

 

 

2011

21,8

12,6

18,3

 

Thüringen

2008

38,9

3,6

5,2

 

 

2009

42,8

3,2

5,4

 

 

2010

45,1

3,1

5,8

 

 

2011

46,9

3,4

6,0

 

Deutschland

2008

17,8

16,7

26,1

 

 

2009

20,4

16,8

26,8

 

 

2010

23,1

16,9

27,5

 

 

2011

25,4

17,3

28,2

 

  1. Quelle: www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenblaetter_2012_1/tab6A_ lm12_1.jpg (28.03.2013)
  2. Kinder, von denen mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist. Quellen: www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenblaetter/tab15_lm09.jpg, www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenblaetter/tab15A_lm10.jpg, www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenbl%C3%A4tter_2011/tab15a_lm11.jpg, www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenblaetter_2012_1/tab15A_lm12_1.jpg (28.03.2013)
  3. Kinder, von denen mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist. Quellen: www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenblaetter/tab16_lm09.jpg, www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenblaetter/tab16A_lm10.jpg, www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenbl%C3%A4tter_2011/tab16a_lm11.jpg, www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenblaetter_2012_1/tab16A_lm12_1.jpg (28.03.2013)
  4. In einigen Ländern gilt die Beitragsfreiheit nur bis zu einer bestimmten Betreuungsdauer/Tag. Quellen: www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/media.php/5527/Finanzierungsregelungen.pdf; www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenbl%C3%A4tter_2011/tab37_lm11.jpg, eigene Recherchen (28.03.2013)

Die Pro-Kopf-Ausgaben für reine Kindertagesbetreuung sollten aber auch in denjenigen Bundesländern höher liegen, die besonders viele Ganztagsplätze anbieten. Tabelle 15 enthält die entsprechenden statistischen Daten.

Tabelle 15: Bundesländer nach vertraglich vereinbarter täglicher Betreuungszeit in Kindertageseinrichtungen

 

Jahr Kinder im Alter von unter drei Jahren1) 2) Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt3)
bis zu 5 Stunden mehr als 5 bis zu 7 Stunden mehr als 7 Stunden bis zu 5 Stun-
den
mehr als 5 bis zu 7 Stun-
den
mehr als 7 Stun-
den
vor- und nachmit-
tags ohne Mittags-
betreuung

Baden-
Württemberg

2008

31,5

33,2

23,4

11,4

44,4

9,7

34,6

 

2009

27,7

37,2

25,1

6,8

48,1

12,0

33,0

 

2010

23,2

39,9

28,3

4,9

49,6

13,6

31,9

 

2011

20,2

42,0

30,1

4,2

50,5

15,6

29,8

Bayern

2008

44,1

30,7

24,8

33,3

42,7

23,0

1,0

 

2009

44,6

29,9

24,9

32,7

42,4

24,4

0,6

 

2010

42,3

30,7

26,8

32,0

41,9

25,7

0,4

 

2011

39,3

31,6

29,1

30,2

41,5

27,9

0,3

Berlin

2008

14,9

28,0

57,1

9,7

32,5

57,8

0,0

 

2009

13,9

26,1

59,9

9,1

32,6

58,3

0,0

 

2010

12,2

25,3

62,6

8,4

32,5

59,1

0,0

 

2011

10,6

24,1

65,3

7,0

32,3

60,7

0,0

Brandenburg

2008

5,8

33,0

61,2

5,6

42,5

51,9

0,0

 

2009

4,2

31,8

64,0

4,5

40,7

54,8

0,0

 

2010

3,5

29,4

67,0

3,7

39,2

57,1

0,0

 

2011

3,0

27,6

69,4

3,1

37,4

59,5

0,0

Bremen

2008

30,8

25,9

43,4

36,0

40,8

23,2

0,0

 

2009

26,7

28,2

44,9

33,8

41,7

24,5

0,0

 

2010

25,1

26,9

48,0

31,7

42,9

25,4

0,0

 

2011

21,1

23,9

54,3

28,8

41,5

29,6

0,0

Hamburg

2008

9,8

32,7

57,6

46,5

16,1

37,3

0,1

 

2009

7,9

31,9

60,0

42,1

17,3

40,3

0,3

 

2010

7,6

30,7

61,6

39,2

18,2

42,4

0,1

 

2011

7,7

31,5

60,7

38,4

17,0

44,5

0,1

Hessen

2008

23,2

30,9

43,8

34,4

26,8

32,5

6,3

 

2009

19,9

29,9

47,9

31,4

27,0

35,9

5,7

 

2010

15,7

28,5

54,0

27,0

27,0

40,3

5,8

 

2011

13,8

27,2

57,2

24,2

28,0

43,0

4,8

Mecklenburg-
Vorpommern

2008

9,8

32,5

57,4

7,2

37,0

55,6

0,2

 

2009

9,3

32,2

58,4

5,5

35,6

58,7

0,2

 

2010

7,6

30,4

62,0

4,9

35,0

60,1

0,0

 

2011

5,7

30,7

63,5

4,7

33,7

61,6

0,0

Niedersachsen

2008

49,5

22,0

27,6

70,7

16,2

12,5

0,6

 

2009

44,1

23,8

30,6

65,5

18,6

14,4

1,5

 

2010

41,6

26,8

31,3

63,3

20,1

16,2

0,4

 

2011

39,4

27,4

33,2

59,7

21,8

18,5

0,0

Nordrhein-
Westfalen

2008

25,2

17,6

50,5

12,9

30,2

29,7

27,1

 

2009

18,3

23,3

53,5

10,3

36,9

33,8

18,9

 

2010

16,6

25,6

53,4

9,3

39,6

36,6

14,5

 

2011

15,4

26,9

53,5

8,7

39,9

39,2

12,2

Rheinland-Pfalz

2008

29,1

27,0

28,9

21,3

30,2

25,1

23,4

 

2009

27,9

26,3

32,3

19,6

29,5

30,1

20,8

 

2010

23,9

24,4

37,4

18,0

27,3

35,2

19,5

 

2011

22,2

23,3

40,5

15,8

26,6

40,1

17,4

Saarland

2008

17,6

34,2

43,8

25,4

40,0

20,6

13,9

 

2009

13,6

29,4

53,9

22,4

41,0

24,2

12,3

 

2010

10,6

28,8

58,7

20,7

41,3

27,3

10,7

 

2011

8,2

27,5

62,5

15,8

42,4

31,8

10,0

Sachsen

2008

10,3

21,3

68,4

8,5

21,3

70,2

0,0

 

2009

8,2

19,6

72,2

6,4

17,8

75,8

0,0

 

2010

6,4

16,5

77,0

4,8

13,8

81,4

0,0

 

2011

6,1

15,6

78,3

4,9

15,1

80,0

0,0

Sachsen-Anhalt

2008

41,1

4,1

54,7

38,0

3,6

58,3

0,1

 

2009

38,5

3,9

57,5

36,4

3,8

59,8

0,0

 

2010

35,5

3,5

60,9

34,8

3,7

61,5

0,1

 

2011

33,6

2,9

63,4

32,4

3,0

64,5

0,1

Schleswig-
Holstein

2008

42,2

25,6

32,0

60,0

24,7

15,0

0,4

 

2009

39,4

26,9

33,2

54,9

27,7

16,7

0,6

 

2010

35,6

27,8

36,2

51,3

29,6

18,4

0,7

 

2011

30,5

29,6

39,0

48,4

29,7

21,3

0,6

Thüringen

2008

9,1

7,6

83,3

5,7

5,8

88,5

0,0

 

2009

6,7

7,2

86,2

5,0

5,3

89,7

0,0

 

2010

5,7

5,9

88,4

4,4

4,8

90,7

0,0

 

2011

7,4

4,4

88,1

4,0

3,6

92,3

0,1

Deutschland

2008

24,9

24,3

47,9

26,1

31,0

29,9

13,0

 

2009

22,8

24,9

49,9

23,4

33,0

32,8

10,7

 

2010

20,8

25,1

51,9

21,7

33,5

35,4

9,3

 

2011

19,5

25,4

52,8

20,1

33,8

37,8

8,2

  1. Quellen: www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenblaetter/tab2_lm09.jpg, www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenblaetter/tab2_lm10.jpg, www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenbl%C3%A4tter_2011/tab2_lm11.jpg, www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenblaetter_2012_1/tab2_lm12_1.jpg (28.03.2013)
  2. Aus Platzgründen wurde die Betreuungszeit "vor- und nachmittags ohne Mittagsbetreuung" nicht berücksichtigt, da sie in den meisten Bundesländern für weniger als 1% der Kinder vereinbart wird. In Baden-Württemberg (bis 2009) und in Rheinland-Pfalz lagen die Prozentsätze bei den Betreuungszeiten unter Dreijähriger jedoch bei 10 bis 15%.
  3. Quellen: www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenblaetter/tab3_lm09.jpg, www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenblaetter/tab3_lm10.jpg, www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenbl%C3%A4tter_2011/tab3_lm11.jpg, www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenblaetter_2012_1/tab3_lm12_1.jpg (28.03.2013)

Einen Einfluss auf die Pro-Kopf-Ausgaben für reine Kindertagesbetreuung dürften auch die Personalschlüssel haben, die in Tabelle 16 vorgestellt werden: Je weniger Kinder auf eine Fachkraft kommen, umso höher sind die Ausgaben je Kind.

Tabelle 16: Bundesländer nach Personalschlüssel1) in Kindertageseinrichtungen2)

 

Jahr Krippe; Kinder unter drei Jahren Kindergarten; Kinder ab zwei Jahren bis Schul-
eintritt
Altersüber-
greifend; Kinder ab null Jahren bis Schuleintritt
Kindergarten; Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt

Baden-
Württemberg

2008

5,4

8,8

6,5

8,9

 

2009

4,9

8,6

6,8

8,7

 

2010

3,6

8,0

5,3

8,1

 

2011

3,5

8,0

5,3

8,2

Bayern

2008

4,8

9,5

6,8

9,6

 

2009

4,5

9,1

7,5

9,2

 

2010

4,0

8,5

5,0

8,8

 

2011

4,0

8,5

4,6

8,7

Berlin3)

2008

-

-

-

-

 

2009

-

-

-

-

 

2010

-

-

-

-

 

2011

-

-

-

-

Brandenburg

2008

7,4

12,3

9,9

12,1

 

2009

7,5

12,0

9,9

11,9

 

2010

7,0

11,4

9,2

11,6

 

2011

6,2

10,5

8,2

10,9

Bremen

2008

4,7

7,3

5,3

8,0

 

2009

4,5

7,3

5,3

7,4

 

2010

3,2

7,9

3,6

7,1

 

2011

3,3

6,2

3,8

7,0

Hamburg

2008

5,4

9,6

7,2

9,4

 

2009

5,6

9,2

8,7

9,0

 

2010

5,1

8,4

5,9

8,2

 

2011

5,1

7,9

6,2

8,1

Hessen

2008

4,6

9,6

6,5

9,8

 

2009

4,5

9,3

7,2

9,5

 

2010

4,0

8,4

5,4

8,7

 

2011

3,9

8,5

5,1

8,6

Mecklenburg-
Vorpommern

2008

5,7

13,0

8,6

13,4

 

2009

5,9

12,8

9,3

13,1

 

2010

5,5

13,2

8,0

13,1

 

2011

5,2

12,4

7,7

12,5

Niedersachsen

2008

5,6

9,2

7,7

9,2

 

2009

5,1

9,0

7,2

9,0

 

2010

4,3

7,9

5,3

8,2

 

2011

4,1

7,9

4,9

8,2

Nordrhein-
Westfalen

2008

7,4

8,6

7,1

9,1

 

2009

5,5

7,8

6,7

8,6

 

2010

3,6

7,3

5,0

8,2

 

2011

3,6

7,2

4,9

8,2

Rheinland-Pfalz

2008

4,6

8,0

6,2

8,2

 

2009

4,4

7,9

6,3

8,2

 

2010

3,4

7,2

5,4

7,7

 

2011

3,4

7,2

5,4

7,8

Saarland

2008

3,5

8,9

6,0

9,3

 

2009

3,5

8,7

6,1

8,9

 

2010

3,4

8,3

5,4

8,2

 

2011

3,2

7,9

5,5

8,2

Sachsen

2008

6,4

12,4

9,4

12,6

 

2009

6,5

12,1

9,5

12,4

 

2010

6,1

11,5

8,7

12,2

 

2011

6,0

11,4

8,5

12,0

Sachsen-Anhalt

2008

6,6

10,9

8,9

11,6

 

2009

6,7

11,0

9,0

11,5

 

2010

6,2

10,1

8,4

10,9

 

2011

6,1

10,7

8,2

11,1

Schleswig-
Holstein

2008

4,7

9,8

7,6

9,5

 

2009

4,6

9,6

7,2

9,3

 

2010

3,8

8,2

5,3

8,2

 

2011

3,7

8,0

5,3

8,1

Thüringen

2008

6,3

11,7

9,8

12,6

 

2009

6,3

11,7

9,6

12,4

 

2010

5,9

10,9

9,1

11,8

 

2011

4,9

9,1

7,8

10,3

Deutschland

2008

6,0

9,3

7,7

9,8

 

2009

5,8

8,9

7,7

9,6

 

2010

5,0

8,0

6,0

8,8

 

2011

4,7

7,9

5,7

8,8

  1. "Der Personalschlüssel weist den Personalressourceneinsatz als Relation aus, indem er ausweist, wie viele Ganztagsbetreuungsäquivalente auf Seiten der betreuten Kinder auf ein Vollzeitbeschäftigungsäquivalent auf Seiten der pädagogisch Tätigen kommen. ... Um Verzerrungen aufgrund der unterschiedlichen zeitlichen Inanspruchnahme der Kinder (zwischen 5 und 12 Stunden täglich) auszuschließen, werden alle Betreuungszeiten pro Gruppe zu einem Ganztagsinanspruchnahmeäquivalent zusammengefasst (Summe aller täglichen Betreuungszeiten dividiert durch 8 Stunden). Auf der Seite des Personals werden gleichermaßen die Teilzeit-Arbeitszeiten zu Vollzeitbeschäftigungsäquivalenten zusammengefasst. ... Zu berücksichtigen ist, dass der Personalressourceneinsatzschlüssel für 2010 und 2011 (Median) nicht mit den Personalressourceneinsatzschlüsseln, die für die Vorjahre ausgewiesen wurden, vergleichbar ist. Bis 2009 wurde das arithmetische Mittel ausgewiesen, also der durchschnittliche Wert aller jeweils berücksichtigten Personalressourceneinsatzschlüssel; ab 2010 der Median, also der Zentralwert" (www.laendermonitor.de/grafiken-tabellen/indikator-9-personalschluessel-in-kitas/indikator/16/ indcat/9/indsubcat/50/index.nc.html?no_cache=1) (28.03.2013).
  2. Quellen: www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenblaetter/tab43_lm10.jpg, www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenbl%C3%A4tter_2011/tab43a_lm11.jpg, www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenblaetter_2012_1/tab43A_lm12_1.jpg (28.03.2013)
  3. In Berlin werden fast alle Einrichtungen statistisch als Einrichtungen ohne feste Gruppenstruktur erfasst. Aus diesem Grund können keine gruppenbezogenen Personalschlüssel ausgewiesen werden.

Aber auch das Qualifikationsniveau des pädagogischen Personals - siehe Tabelle 17 - dürfte bei der Erklärung unterschiedlicher Pro-Kopf-Beträge für Kindertagesbetreuung eine Rolle spielen: Je größer der Anteil besser qualifizierter Fachkräfte ist, umso höher sind auch deren tariflichen Ansprüche und damit die Personalausgaben der jeweiligen Länder.

Tabelle 17: Bundesländer nach Qualifikationsniveaus des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen im Jahr 20111)

 

Hochschul-
abschluss
Fachschul-
abschluss
Berufsfach-
schulabschluss
Sonstige Ausbil-
dungen
In Aus-
bildung
Ohne Abschluss

Baden-
Württemberg

2,9

74,7

10,4

4,5

5,0

2,6

Bayern

2,9

52,2

37,3

1,4

4,7

1,5

Berlin

4,5

84,2

1,5

4,9

2,5

2,4

Brandenburg

2,3

90,9

0,9

3,7

1,1

1,1

Bremen

10,2

60,7

8,3

5,1

9,5

6,3

Hamburg

8,0

62,4

19,0

6,2

2,1

2,3

Hessen

8,1

70,6

6,0

6,6

5,9

2,8

Mecklenburg-
Vorpommern

1,8

93,5

1,5

1,5

0,5

1,2

Niedersachsen

4,1

72,8

14,9

4,4

0,9

2,9

Nordrhein-
Westfalen

3,4

72,5

11,9

5,4

4,4

2,4

Rheinland-Pfalz

2,7

76,9

10,8

3,5

3,0

3,1

Saarland

1,1

69,2

19,8

3,5

3,9

2,5

Sachsen

6,8

85,9

1,1

3,5

1,3

1,5

Sachsen-Anhalt

2,4

92,3

1,7

1,9

0,9

0,9

Schleswig-
Holstein

5,4

63,9

22,3

5,0

0,9

2,5

Thüringen

4,1

89,7

1,0

1,6

2,2

1,4

Deutschland

4,1

72,9

13,2

4,1

3,5

2,2

  1. Die Qualifikation des pädagogischen Personals wird ab 2011 anhand unterschiedlicher Qualifikationsniveaus dargestellt. Da bis 2010 Ausbildungsabschlüsse zusammengefasst wurden, werden in dieser Tabelle keine Daten aus den Jahren 2008 bis 2010 gelistet. Zudem dürfte sich die Qualifikation des langfristig eingestellten Personals in einem Zeitraum von vier Jahren kaum geändert haben.
  2. Quelle: www.laendermonitor.de/uebersicht-grafiken/indikator-11a1-qualifikationsniveaus/indikator /9/indcat/11/indsubcat/5/index.nc.html?no_cache=1&period=131&dimension=0 (30.03.2013)

Die Tabellen 14 bis 16 verdeutlichen für den Zeitraum von 2008 bis 2011, dass in allen Bundesländern die Betreuungsquoten bei unter Dreijährigen gestiegen sind und dass die Versorgung der verschiedenen Altersgruppen mit Ganztagsplätzen besser geworden ist. Ferner nahm der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund zu (in mehreren Ländern ist er aber bei unter Dreijährigen leicht gesunken - z.B. in Bayern, Berlin, Hamburg und im Saarland). Außerdem sind die Personalschlüssel - Faktoren, die für die Strukturqualität von Kindertagesbetreuung stehen - bei allen Gruppierungsformen verbessert worden. Schließlich wurde in vielen Bundesländern eine auf ein Jahr begrenzte Beitragsfreiheit für Eltern eingeführt und in einigen wenigen Ländern auf mehrere Jahre ausgeweitet.

So ist es nicht verwunderlich, dass die Pro-Kopf-Beträge für reine Kindertagesbetreuung zwischen 2008 und 2011 angestiegen sind. Jedoch bleibt fraglich, ob durch die in den Tabellen 14 bis 16 dargestellten Verbesserungen auch besonders hohe Zuwachsraten bei den Ausgaben je Kind erklärt werden können (z.B. Nordrhein-Westfalen: + 1.233 Euro, Thüringen: + 1.214 Euro, Niedersachsen: + 1.127 Euro, Saarland: + 1.024 Euro - siehe Tabelle 9).

In den Tabellen 18 und 19 wurden zunächst die Bundesländer nach der Höhe der Pro-Kopf-Ausgaben für reine Kindertagesbetreuung im Jahr 2011 geordnet (linke Spalte). Dabei wurde auf die Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik zurückgegriffen (siehe Tabelle 7), da die Berechnungen anhand der Finanzstatistik auf einem "vorläufigen Ist" für 2010 und 2011 beruhten und zudem mangels Daten die Investitionsausgaben für 2011 nicht berücksichtigt werden konnten. Dann wurden für die Bundesländer Rangordnungen anhand der in den Tabellen 14 bis 17 genannten Faktoren gebildet.

Tabelle 18: Rangfolgen der Bundesländer, Teil I (2011)
Pro-Kopf-
Ausgaben
U3-Quote Anteil U3-
Kinder mit Migrations-
hintergrund
Anteil älterer Kinder mit Migrations-
hintergrund
Beitrags-
freiheit
Ganztags-
plätze für U3-Kinder1)
Ganztags-
plätze für ältere Kinder1)

Berlin

6

6

4

3 Jahre

4

5

Hamburg

7

2

2

½ Jahr

8

11

Rheinland-Pfalz

8

7

7

4 Jahre

12

7

Bremen

14

1

1

-

11

13

Nordrhein-Westfalen

16

3

5

½ Jahr

10

8

Saarland

13

9

8

1 Jahr

5

12

Hessen

10

4

3

1 Jahr

9

9

Thüringen

4

15

15

-

1

1

Nieder-
sachsen

15

9

10

1 Jahr

15

16

Bayern

12

8

9

-

16

14

Baden-Württem-
berg

11

5

6

-

14

10

Schleswig-Holstein

9

11

11

-

13

15

Brandenburg

3

14

13

-

3

6

Sachsen

5

13

12

1 Jahr

2

2

Sachsen-Anhalt

1

12

14

-

6

3

Mecklen-
burg-Vor-
pommern

2

16

16

-

6

4

  1. mehr als 7 Stunden Betreuungszeit/ vor- und nachmittags ohne Mittagsbetreuung (bei unter Dreijährigen anhand der ursprünglichen Tabelle ergänzt)

Laut Tabelle 18 ist es keinesfalls so, dass die Bundesländer mit den höchsten Pro-Kopf-Ausgaben für reine Kindertagesbetreuung auch bei den anderen Kriterien immer vorne liegen. Besonders überrascht, dass die "Schlusslichter" Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg bei den Betreuungsquoten für Kinder im Alter von unter drei Jahren sowie bei der Versorgung mit Ganztagsplätzen für unter Dreijährige und für Drei- bis Sechsjährige vordere Positionen belegten. Hingegen lagen z.B. Bremen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland, die sich bei den Ausgaben je Kind auf den Plätzen 4 bis 6 befinden, bei diesen Kriterien weit hinter anderen Bundesländern zurück.

Plätze für unter Dreijährige und Ganztagsplätze sind mit hohen Kosten verbunden - je besser die Versorgung in diesen Bereichen ist, umso höher müssten eigentlich die Pro-Kopf-Beträge für reine Kindertagesbetreuung sein. Ein solcher Zusammenhang kann aber anhand der Rangordnungen in Tabelle 18 nicht eindeutig belegt werden. So scheinen diese Kriterien wenig zur Erklärung der Unterschiede zwischen den Ländern bei den Ausgaben je Kind beizutragen.

In den Bundesländern mit höheren Pro-Kopf-Beträgen - z.B. in Berlin, Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen - wurden mehr Kinder mit Migrationshintergrund betreut (siehe Tabelle 18). Dies dürfte mit höheren Kosten verbunden sein, da für viele dieser Kinder Sprachfördermaßnahmen finanziert werden müssen und mancherorts auch die Gruppengröße bei einem hohen Migrantenanteil reduziert wird.

Laut Tabelle 18 besteht ein recht eindeutiger Zusammenhang zwischen der Höhe der Ausgaben je Kind für reine Kindertagesbetreuung und der Beitragsfreiheit für Eltern: Berlin, wo die öffentliche Hand die Elternbeiträge für die drei letzten Kita-Jahre übernimmt, und Rheinland-Pfalz, wo Kindertagesbetreuung ab Vollendung des zweiten Lebensjahres kostenfrei ist, liegen bei den Pro-Kopf-Beträgen auf den Plätzen 1 und 3. Auch die Bundesländer, die Beitragsfreiheit nur für ein Jahr gewähren bzw. diese zum Kita-Jahr 2011/2012 einführten und deshalb in Tabelle 18 nur mit "½ Jahr" berücksichtigt wurden, befinden sich mit Ausnahme von Sachsen auf vorderen Plätzen. Da Elternbeiträge durchaus 2.000 Euro und mehr im Jahr umfassen können (siehe www.insm-kindergartenmonitor.de), ist es nicht verwunderlich, dass sich bei Beitragsfreiheit die Pro-Kopf-Beträge der öffentlichen Hand entsprechend erhöhen. Eine Ausnahme ist Bremen, das auch ohne Gewährung von Beitragsfreiheit Platz 4 bei den Ausgaben je Kind erreichte.

Tabelle 19: Rangfolgen der Bundesländer, Teil II (2011)
Pro-Kopf-
Ausgaben
Personal-
schlüssel: Krippe
Personal-
schlüssel: Kinder-
garten mit Kindern ab 2 Jahren
Personal-
schlüssel: altersüber-
greifende Gruppen
Personal-
schlüssel: Kinder-
garten
Fachkräfte mit Hoch-
schulab-
schluss
Fachkräfte mit Fach-
schulab-
schluss

Berlin

-

-

-

-

6

6

Hamburg

11

4

10

3

3

14

Rheinland-Pfalz

3

2

8

2

12

7

Bremen

2

1

1

1

1

15

Nordrhein-Westfalen

5

2

3

5

9

10

Saarland

1

4

9

5

16

12

Hessen

7

9

5

9

2

11

Thüringen

10

11

12

11

7

4

Nieder-
sachsen

9

4

3

5

7

9

Bayern

8

9

2

10

10

16

Baden-Württem-
berg

4

7

6

5

10

8

Schleswig-Holstein

6

7

6

3

5

13

Brandenburg

15

12

13

12

14

3

Sachsen

13

14

15

14

4

5

Sachsen-Anhalt

14

13

13

13

13

2

Mecklen-
burg-Vor-
pommern

12

15

11

15

15

1

Hinsichtlich der Fachkraft-Kind-Relationen lagen die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg bei allen Gruppierungsformen weit hinten (siehe Tabelle 19) - sie sind auch bei den Pro-Kopf-Beträgen für reine Kindertagesbetreuung die "Schlusslichter". Hier wird deutlich, wieso in diesen Ländern die gute Versorgung mit Ganztagsplätzen und mit Plätzen für unter Dreijährige (siehe Tabellen 14 und 15) so wenig Einfluss auf die Ausgaben je Kind hat: Sie wird durch schlechte Personalschlüssel erkauft.

Ansonsten sind die Fachkraft-Kind-Relationen in denjenigen Ländern besser, die mehr Geld pro Kind für die Tagesbetreuung ausgaben. Ausnahmen sind vielleicht Hamburg (Platz 2 bei den Ausgaben), das beim Personalschlüssel in Kinderkrippen nur den 11. und beim Personalschlüssel in altersübergreifenden Gruppen nur den 10. Rang erreichte, sowie Thüringen, das allerdings nur auf Platz 8 bei den Pro-Kopf-Ausgaben liegt.

Laut Tabelle 19 war in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg, die bei den Pro-Kopf-Ausgaben für reine Kindertagesbetreuung die "Schlusslichter" bilden, der Anteil von Beschäftigten mit Fachschulabschluss besonders hoch (mindestens 86%; siehe Tabelle 17). Die Personalkosten müssten hier also viel höher als in Ländern wie Bayern, Schleswig-Holstein oder Saarland sein, wo noch mindestens ein Fünftel der Fachkräfte nur über einen Berufsfachschulabschluss verfügt und damit in niedrigere Entgeltgruppen fällt. Dies scheint sich aber nicht in größerem Maße auf die Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung durchzuschlagen - vermutlich mitbedingt durch die schlechteren Personalschlüssel (s.o.). Sicherlich spielen hier auch die unterschiedlichen Ost- und Westtarife eine Rolle: Diese dürften dazu beitragen, dass die Personalausgaben in den ostdeutschen Bundesländern niedriger sind als in den westdeutschen.

Bei den Bundesländern mit höheren Pro-Kopf-Beträgen für reine Kindertagesbetreuung ist in Tabelle 19 kein eindeutiger Zusammenhang zwischen den Ausgaben je Kind und dem Anteil höher qualifizierter Fachkräfte festzustellen. Allerdings ist die Rangordnung hinsichtlich des Anteils von Fachkräften mit Hochschulabschluss wenig aussagekräftig, da in 11 der 16 Bundesländer weniger als 5% der Beschäftigten in diese Kategorie fielen (siehe Tabelle 17). Zudem lässt sich aus einem hohen Anteil von Akademiker/innen nicht automatisch schließen, dass auch das übrige Personal besser qualifiziert ist. So belegte Bremen wohl mit 10,2% den ersten Platz bei Fachkräften mit Hochschulabschluss, mit 6,3% aber auch den ersten Rang bei Mitarbeiter/innen ohne Abschluss sowie mit 9,5% den ersten Platz bei Fachkräften in Ausbildung (a.a.O.).

Schlusswort

Alles in allem bleibt die Berechnung von Pro-Kopf-Beträgen für (reine) Kindertagesbetreuung unbefriedigend: Zum einen ändern sich Ausgaben und Rangordnungen stark, je nachdem ob man die Kinder- und Jugendhilfestatistik oder die Finanzstatistik als Datenquelle verwendet. Es bleibt offen, welche der beiden Statistiken genauer die konkreten Beträge erfasst, die seitens der öffentlichen Hand in den jeweiligen Jahren z.B. Kindertageseinrichtungen für Personal- und Sachausgaben oder Bauträgern für Investitionen in Kitas zur Verfügung gestellt wurden. Zum anderen lassen sich die großen Unterschiede zwischen den Bundesländern bei den Pro-Kopf-Beträgen und bei den Zuwachsraten im untersuchten Zeitraum (2008-2011) nicht zufriedenstellend erklären.