Beratung von Stieffamilien
Martin R. Textor
Stieffamilien sind nach Erst- und Teilfamilien der dritthäufigste Familientyp. Sie dürften relativ häufig unter den Klienten von Beratungsstellen und anderen psychosozialen Diensten vertreten sein, da diese Form des Zusammenlebens mit vielen spezifischen Herausforderungen und Problemen verbunden ist (Textor 1993). Beispielsweise wird oft der Sonderstatus von Stieffamilien nicht erkannt und akzeptiert; bildet sich keine enge Ehebeziehung heraus, gibt es Konflikte mit dem außenstehenden Elternteil, findet der Stiefelternteil keine von allen Familienmitgliedern akzeptierte Elternrolle, wird er von den Stiefkindern abgelehnt, reagieren diese auf pathogene Familienstrukturen bzw. -prozesse mit Verhaltensauffälligkeiten. Im Verlauf der letzten Jahre wurde eine Reihe von Beratungsansätzen zur Behandlung von Zweitfamilien entwickelt; Evaluationsstudien liegen aber nur in den seltensten Fällen vor und sind zumeist methodologisch unzulänglich (Heekerens 1991).
Stieffamilien suchen Beratung meist wegen eines "Problemkindes". Oft liegen auch Eheprobleme vor, die den Weiterbestand der Familie bedrohen. "Charakteristischerweise bitten diese Familien erst um Hilfe, wenn sie sich in einer Krise befinden, verzweifelt sind und das Damoklesschwert eines erneuten Scheiterns über den Häuptern der Erwachsenen hängt. Es ist nicht ungewöhnlich, dass eine Familie erst zu dem Zeitpunkt, wo sie ein Mitglied ausgestoßen hat oder gerade dabei ist, um Unterstützung nachsucht. Der Druck auf den Berater, sofort die Situation zu verändern, ist außerordentlich groß und muss widerstanden werden" (Sager et al. 1983 b, S. 212). Generell unterscheidet sich die Behandlung von Zweitfamilien nicht von derjenigen von Erstfamilien, so dass die von Familienberatern entwickelten Konzepte, diagnostischen Verfahren, Therapietechniken und Grundsätze für die Gestaltung der therapeutischen Beziehung (Textor 1985) auch hier gelten - zusätzlich müssen aber die strukturelle Besonderheit von Stieffamilien und ihre spezifischen Probleme berücksichtigt werden (Visher und Visher 1987). Im vorliegenden Artikel liegt der Schwerpunkt auf diesen Besonderheiten.
Vorgehensweise des Beraters
Auch in der Behandlung von Stieffamilien hat sich der systemische Ansatz durchgesetzt. Viele Fachkräfte versuchen, am Anfang möglichst alle Familienmitglieder einschließlich der außenstehenden Elternteile und anderer in die Probleme verwickelte Personen zur Teilnahme an den Sitzungen zu bewegen. "Die therapeutische Aufgabe ist es in jedem Fall, den Blick vom einzelnen oder einem Subsystem weg auf die Stieffamilie als Ganzes zu lenken, um ihr zu helfen, sich als eine Einheit zu sehen, in der das Verhalten aller zusammenwirkt und das Interaktionsmuster der Stieffamilie schafft. Wenn die einzelnen in der Lage sind, die Verantwortung für ihre Handlungen und Gefühle zu übernehmen und das Interaktionsgefüge der Stieffamilie als gemeinsame Verantwortung zu betrachten, dann können sich produktivere Muster entwickeln" (Visher und Visher 1987, S. 207).
Oft müssen große Widerstände überwunden werden, bis alle Betroffenen an den Sitzungen teilnehmen. Bei der Einbeziehung außenstehender Elternteile ist es vielfach sinnvoll, die zu diskutierenden Probleme (z.B. gegenwärtige Beziehung zu den Kindern) vorab festzulegen und andere (z.B. frühere Ehebeziehung) auszuschließen. Das Wohl der Kinder muss in den Mittelpunkt der Bemühungen gestellt werden, den Expartner zur Teilnahme an den Sitzungen zu bewegen und hierfür die Zustimmung der Mitglieder der Stieffamilie zu erlangen. Auch muss sichergestellt werden, dass der Berater den Verlauf der Treffen kontrolliert und z.B. ein wechselseitiges Anklagen oder Streitereien unterbindet. Dann können die Kinder erleben, dass beide Seiten miteinander sprechen und nach Problemlösungen suchen können; ein Ausspielen der leiblichen (außenstehenden) Eltern und Stiefeltern kann unterbunden werden; die Schuldzuschreibung an Abwesende ist nicht mehr möglich. In einigen Fällen ist die Beziehung zwischen der Stieffamilie und dem außenstehenden Elternteil jedoch so stark gestört, dass sich gemeinsame Sitzungen nicht realisieren lassen. Dann können mit letzterem (u.U. einschließlich der Kinder) separate Treffen durchgeführt werden; manchmal ist es sinnvoll, wenn ein Kollege/eine Kollegin deren Leitung übernimmt, da diese/r nicht als voreingenommen gesehen wird.
Häufig ist es indiziert, die Großeltern oder andere Verwandte in die Behandlung einzubeziehen - nicht nur, wenn sie in die Familienprobleme verwickelt sind, sondern auch, weil sie die Mitglieder der Stieffamilie in vielerlei Hinsicht unterstützen und für die Kinder ein ausgleichendes Element sein können. Hier wird aber deutlich, dass es wenig sinnvoll ist, alle Sitzungen mit Eltern, Kindern, Stiefeltern, Großeltern und anderen signifikanten Personen durchzuführen. Je nach der gerade zu bearbeitenden Problematik können verschiedene Subsysteme eingeladen werden, wodurch zugleich deren Grenzen betont und gefestigt werden. Von dem Berater werden also viel Flexibilität und das Beherrschen verschiedener Behandlungsformen verlangt - wie Ehe-, Familien- und Einzelberatung, Netzwerkintervention und Spieltherapie.
Aufgrund der Komplexität der Stieffamiliensituation muss der Berater eine besonders gründliche Anamnese durchführen. Dabei werden die Vorgeschichte der Stieffamilie (frühere Ehen bzw. Partnerschaften, Charakteristika der Teilfamilie), ihre Entwicklung, das gegenwärtige Funktionieren des Familiensystems, die Außenbeziehungen und der psychische Zustand jedes einzelnen Familienmitglieds erfasst. Dabei empfiehlt sich die Verwendung eines Genogramms, da mit seiner Hilfe die komplizierte Struktur der Stieffamilie und ihre Entwicklung dargestellt sowie Verlusterfahrungen, Loyalitätskonflikte, Beziehungsmuster, Bindungen, Familiengeheimnisse usw. deutlich werden (Sager et al. 1983 b). Aber auch Hausbesuche haben sich bewährt (Sager et al. 1983 a). Schon das Suchen und Ordnen relevanter diagnostischer Informationen haben eine therapeutische Wirkung: Die Familienmitglieder arbeiten zusammen und werden sich ihrer Vorgeschichte, der Entwicklung und der Charakteristika ihrer Familie bewusst. Zugleich wird deutlich, welche Probleme auf Besonderheiten der Stieffamiliensituation zurückzuführen und welche allgemeiner Natur sind.
Spezifische Beratungsinhalte
Ein Schwerpunkt der Beratung von Stieffamilien ist die Verdeutlichung der Besonderheiten ihrer Familiensituation. Die Klienten sollen sich der Unterschiede zur Erstfamilie bewusst werden (z.B. vorausgegangene Erfahrung des Lebens in einer vollständigen und/oder Teilfamilie, Erleben der Trennung bzw. Scheidung oder des Todes eines Partners, lange Vorgeschichte des leiblichen Elternteils und seiner Kinder versus kurze gemeinsame Familiengeschichte, Existenz eines außenstehenden Elternteils mit Sorge- oder Besuchsrecht, keine gesetzlich begründeten Elternrechte des Stiefelternteils außer nach einer Stiefkindadoption, gesellschaftlich nicht normierte Stiefelternrolle, Überschneidung verschiedener Phasen des Familienzyklus). Zugleich sollen sie die Komplexität ihrer Lebenssituation erkennen: Die Kinder sind nicht nur Mitglieder der Stieffamilie, sondern auch des Haushalts des außenstehenden Familienmitglieds, und bilden das Bindeglied (den Kommunikationskanal) zwischen beiden Seiten einschließlich der Verwandtschaftssysteme - Jacobson (1987) spricht hier von einem "linked family system". Die Familienmitglieder müssen den Sonderstatus ihrer Familienform erkennen und Abschied von der Vorstellung nehmen, eine "Normalfamilie" zu sein und ganz von vorne beginnen zu können.
In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, die Probleme der Stieffamilie auf die Tabuisierung und Verleugnung ihres Sonderstatus zu beziehen. Beispielsweise schreiben Krähenbühl und ihre Kollegen (1987, S. 172): "Je konkreter der Therapeut die benannten Schwierigkeiten im Verhalten des 'identifizierten Patienten' auf die tabuisierte oder nicht gelebte Realität der Stieffamilie beziehen und an sie anbinden kann, um so leichter fällt es der Stieffamilie, diese Zusammenhänge auch selbst zu erkennen". Zugleich muss geklärt werden, wer zum Familiensystem gehört, wie durchlässig die Grenzen sein sollen, welche Rolle der Stiefelternteil, der außenstehende Elternteil und signifikante andere übernehmen und wie die Beziehungen zwischen ihnen gestaltet werden sollen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung von Stieffamilien liegt auf der Partnerbeziehung. Oft werden Konflikte zwischen den Ehegatten verneint oder verdrängt, da das Paar nicht erneut scheitern will. Dann werden leicht die Probleme auf ein Kind projiziert, das daraufhin Symptome entwickelt, zum Sündenbock wird oder die Eltern in der Sorge um seine Schwierigkeiten vereint. In diesen Fällen müssen die Ehekonflikte aufgedeckt werden, so dass sie bearbeitet werden können. Vielfach verdecken Eheprobleme aber auch Konflikte zwischen Eltern und Kindern.
Ziel der Arbeit mit der Ehedyade ist es, die Partnerbindung zu stärken und das Paar als gemeinsam handelnden Familienvorstand zu etablieren. Dazu muss das Ehesubsystem gegenüber dem Subsystem der Kinder abgegrenzt werden. Ferner ist wichtig, dass sich die Partner hinsichtlich der Verteilung der erzieherischen Verantwortung einigen und einen gemeinsamen Erziehungsstil entwickeln. Häufig müssen Regeln, Erwartungen, Verantwortungsbereiche, Arbeitsteilung, Autoritätsstrukturen, Lebenskonzepte, Bedürfnisse und Wünsche abgeklärt werden. Da jedes Ehepaar, insbesondere in Stieffamilien, seinen eigenen Weg finden muss, dürfen hier keine Vorgaben gemacht werden. Vielmehr kommt es darauf an, die Kommunikationsfertigkeiten sowie die Problem- und Konfliktlösefähigkeiten so zu fördern, dass die Ehepartner ihre Gefühle, Bedürfnisse, Einstellungen und Werte ausdrücken, einander verstehen und gemeinsam die anstehenden Schwierigkeiten meistern können.
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung betrifft die frühere Ehe und die Beziehung zum Expartner. Der Berater hilft dem jeweiligen Klienten, das Scheitern in der ersten Ehe zu verarbeiten, sich der Ursachen und des eigenen Anteils an ihnen bewusst zu werden und die Trauerarbeit fortzusetzen (Textor 1991). Sager und seine Kollegen (1983 a) schreiben: "Wir sind besonders daran interessiert, ob die Beziehung zum neuen Ehegatten derjenigen zum früheren Partner ähnelt oder von ihr verschieden ist und ob eine Weiterentwicklung in Richtung auf mehr Reife in Objektwahl, Gefühlsausdruck und Verhalten ersichtlich ist" (S. 214). Sind noch zu starke Liebes- oder Hassbindungen zwischen den früheren Partnern festzustellen, werden sie bewusst gemacht, so dass diese zu einer "psychischen Scheidung" (Bohannan 1973) kommen können.
In der Regel macht der Berater deutlich, dass die Kinder den Kontakt zu beiden leiblichen Elternteilen wünschen und sich positiver entwickeln bzw. den Stiefelternteil eher annehmen, wenn diese Bedingung gegeben ist (Textor 1991, 1993). Oft muss er seine ganze Überzeugungskraft aufwenden, bis dies akzeptiert wird. Er macht den leiblichen Eltern bewusst, dass sie beide weiterhin die Eltern ihrer Kinder sind und in der Erziehung zu einer effektiven Zusammenarbeit kommen müssen. Zugleich muss in diesem Beziehungssystem Platz für den Stiefelternteil gemacht werden. Können sich alle drei Seiten auf eine Definition seiner Rolle einigen und können beide leiblichen Eltern den Kindern ehrlich erlauben, den Stiefelternteil zu akzeptieren und zu lieben, kann ein funktionierendes "linked family system" (s.o.) entstehen. Zuvor müssen die früheren Ehegatten zumeist aber noch lernen, die Partner- von der Elternebene zu trennen, müssen Besuchsregelungen und Unterhaltsfragen geklärt, Konflikte gelöst, unterschiedliche Erziehungsstile, Regeln und Erwartungen diskutiert werden.
Ein anderer Schwerpunkt der Beratung liegt auf den Eltern-Kind-Beziehungen in der Stieffamilie. So wird die Rolle des Stiefelternteils geklärt - welche Erziehungsrechte er erhält, ob er den Kindern gegenüber eher ein dritter Elternteil, ein Freund oder eine Art "Onkel" bzw. "Tante" sein soll. Hier sollte deutlich gemacht werden, dass er den außenstehenden oder gestorbenen Elternteil nicht ersetzen kann und dass er nicht die sofortige Liebe und den Gehorsam der Kinder beanspruchen kann - zumeist muss erst eine freundschaftliche, vertrauensvolle Beziehung zwischen ihm und den Kindern entstehen, bevor seine Autorität anerkannt wird. Auch dürfen die Kinder nicht gezwungen werden, ihn "Vater" oder "Mutter" zu nennen, wenn sie nicht wollen. Ferner ist es häufig notwendig, den leiblichen Elternteil zu bewegen, einen Teil der Erziehungsverantwortung an den neuen Partner abzutreten, und die während der Phase der Teilfamilie sehr eng gewordene Beziehung zu den Kindern zu lockern, so dass Platz für den Stiefelternteil im Eltern-Kind-Subsystem entsteht. Auch darf er die Erziehungsversuche des Stiefelternteils nicht unterminieren.
Stiefeltern, die vor kurzem und unvorbereitet die Elternrolle übernommen haben, sollten sich eingestehen, dass sie erst wenig Erziehungserfahrung haben. Der Berater bespricht mit ihnen (und den Partnern) ihre Erziehungsstile, -ziele und -techniken sowie die Art der Disziplinierung der Kinder. Zu hohe Erwartungen an sich selbst (der Stiefelternteil als "Retter" der Familie, als "Ersatzmutter/-vater", als "perfekte" Mutter usw.) müssen abgebaut werden. Auch muss Stiefeltern geholfen werden, die Ablehnung oder den Rückzug der Kinder zu tolerieren, und Geduld beim Aufbau einer Beziehung zu ihnen zu haben. Bei bereits länger bestehenden Stieffamilien können sich ferner Probleme aus sexueller Attraktion ergeben, da das Inzesttabu schwächer als in Erstfamilien ausgeprägt ist. Entsprechende Gefühle und Phantasien müssen offen zwischen den Erwachsenen diskutiert, Berichte der Kinder über sexuelle Übergriffe ernstgenommen werden.
Da oft das Verhalten der Kinder Anlass für das Aufsuchen eines Beraters ist, bilden die Reaktionen der Kinder auf das Leben in einer Stieffamilie einen weiteren Behandlungsschwerpunkt. Zunächst muss ihnen in der Regel geholfen werden, das Auseinanderbrechen der Erstfamilie als endgültig zu akzeptieren und Versöhnungsphantasien aufzugeben (Textor 1991). Ihre Loyalitätskonflikte und negativen Gefühle gegenüber dem Stiefelternteil müssen aufgedeckt, als normal definiert und abgebaut werden: Ihnen ist zu verdeutlichen, dass sie den außenstehenden Elternteil weiter lieben, aber auch eine enge Beziehung zum Stiefelternteil aufbauen dürfen - ohne Schuldgefühle haben zu müssen. Zugleich wird ihnen bewusst gemacht, dass sie die neuen Partner nicht auseinanderbringen können. Wenn die Kinder in der Phase der Teilfamilie eine besonders enge Beziehung zum sorgeberechtigten Elternteil entwickelt haben und nun die Wiederheirat als eine Art "zweite Scheidung" erleben, benötigen sie Unterstützung bei der Verarbeitung von Gefühlen wie Eifersucht, Wut, Schmerz oder Verlustangst, müssen rivalisierende und konkurrierende Verhaltensweisen abgebaut werden. Ferner kann mit ihnen besprochen werden, was sie durch die Wiederheirat des Elternteils gewinnen.
Während der Beratung lernen die Kinder, dass in der Stieffamilie durchaus andere Regeln, Interaktionsmuster und Lebensstile gelten können als in der Erst- oder Teilfamilie. Zugleich erfahren sie, dass sich auch die Stieffamilie und die Familie des außenstehenden Elternteils in dieser Hinsicht unterscheiden und sie sich dementsprechend immer wieder umorientieren müssen. Wurden den Kindern bestimmte Rolle wie die des Ersatzpartners, parentifizierten Kindes oder Sündenbocks zugewiesen, müssen sie wieder von ihnen befreit werden (Textor 1985). Haben sie als Reaktion auf Familienkonflikte, die Trennung bzw. Scheidung der Eltern oder das Leben in einer Teil- bzw. Stieffamilie Verhaltensauffälligkeiten oder Symptome ausgebildet, kann der Berater auf das übliche Repertoire an therapeutischen Verfahren und Techniken zurückgreifen. Das gilt auch für den Fall, dass ein Kind ausgegrenzt wurde oder als "Reinkarnation" des früheren Partners verfolgt wird. Ferner müssen häufig die Beziehungen zwischen Stiefgeschwistern neu geordnet werden: Geschwisterrivalität wird als normal erklärt und abgebaut, eine Privatsphäre wird für jedes Kind ausgegrenzt, erotische Anziehung und sexuelle Erfahrungen werden angesprochen und entsprechende Grenzen gezogen.
Im Rahmen der Beratung werden auch viele Probleme von Kindern oder im Umgang mit ihnen angesprochen, die nichts mit der Stieffamiliensituation zu tun haben. Sozialverhalten, Identitätsentwicklung, Individuation, Medienkonsum, Schulschwierigkeiten, Hausarbeit, Taschengeld, Schlafenszeit, Strafen und altersspezifische Entwicklungsaufgaben wie Ablösung und Aufnahme erster heterosexueller Beziehungen können zu Beratungsinhalten werden. Hier wird erneut deutlich, dass sich die Beratung von Stieffamilien in vielerlei Hinsicht nicht von der Beratung anderer Familien unterscheidet - es müssen nur die für diese Familienform typischen Charakteristika und Probleme berücksichtigt werden.
Quelle
Aus: Soziale Arbeit 1993, 42, S. 52-55
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