Teil- und Stieffamilien
Martin R. Textor
In den letzten Jahrzehnten hat die Zahl der Teil- und Stieffamilien stark zugenommen, was u.a. durch den Anstieg bei den Ehescheidungen, den nichtehelichen Geburten und den Wiederheiraten bedingt ist. Während früher diese Familienformen eher negativ gesehen und als ungünstig für die kindliche Sozialisation beurteilt wurden, hat sich heute eine differenziertere Sichtweise durchgesetzt: Zum einen wurde deutlich, dass die beiden Familienformen ganz verschiedene Subformen mit unterschiedlichen Lebenssituationen, Sozialisationsbedingungen und Problemen umfassen. Zum anderen wurde erkannt, dass sich die meisten Kinder (und Erwachsenen) auch in diesem Familienformen "normal" entwickeln.
Trotz dieser Feststellung wird es auf den folgenden Seiten vor allem um die (spezifischen) Probleme von Teil- und Stieffamilien gehen. Sozialpädagogische Fachkräfte werden immer wieder mit diesen Schwierigkeiten konfrontiert und müssen wissen, wie sie im Einzelfall helfen können. Zu beachten ist aber, dass die genannten Probleme immer nur in einem (kleinen) Teil der Teil- und Stieffamilien auftreten. Die beiden Familienformen sind wohl anders als die "Normalfamilie" bzw. "Erstfamilie", keinesfalls aber "schlechter" als diese.
Lebenssituation in Teilfamilien
Im Jahr 1995 lebten 15,2% aller Kinder unter 18 Jahren in Teilfamilien (Engstler 1997). Eine genauere Betrachtung zeigt, dass 8,0% aller Kinder in Deutschland eine getrennt lebende bzw. geschiedene Mutter, 4,0% eine ledige Mutter und 1,1% eine verwitwete Mutter hatten; 2,1% wohnten bei einem allein erziehenden Vater. Schon diese nüchternen statistischen Daten deuten an, dass es den typischen allein stehenden Elternteil nicht gibt: Da wären die ledigen (minderjährigen) Mütter, die ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben und überhaupt nicht wissen, wie sie ihre Kinder versorgen sollen.
Demgegenüber gibt es ledige (ältere) Mütter, die zumeist gut verdienen und bewusst diese Lebensform wählten - wenn auch manchmal erst nach Eintreten einer unerwünschten Schwangerschaft. Da gibt es getrennt lebende Alleinerziehende (mit kleinen Kindern), die in emotional belastende Konflikte mit ihrem Partner verwickelt sind, den Scheidungsprozess durchstehen müssen, die mit dem Wiedereintritt in das Berufsleben verbundenen Probleme bewältigen müssen, noch nach einer akzeptablen Wohnung suchen und mit trennungsbedingten Verhaltensauffälligkeiten ihrer Kinder konfrontiert werden. Den anderen Pol hierzu bilden geschiedene Frauen, die ihren Beruf erfolgreich ausüben, ihren Haushalt unter Mithilfe der Kinder gut managen, ein großes Netzwerk von Freunden und Bekannten haben, die Beziehung zu den Kindern überwiegend positiv erleben und somit mit ihrem Leben zufrieden sind. Dann gibt es verwitwete Mütter, deren Rente ausreicht, um Hausfrau zu bleiben und sich intensiv um ihre Kinder zu kümmern. Hingegen sind allein erziehende Väter in der Regel vollerwerbstätig und werden oft tatkräftig von den Großeltern unterstützt oder leisten sich eine Tagesmutter bzw. Haushaltshilfe.
Deutlich wird, dass sich Teilfamilien sehr hinsichtlich des Umfangs der Erwerbstätigkeit des Elternteils und der materiellen Situation unterscheiden, wobei sich auf letztere auch die Anzahl der Kinder auswirkt. Da die meisten Alleinerziehenden weiblich sind und Frauen in unserer Gesellschaft generell weniger verdienen als Männer - wozu in diesen Fällen oft noch unterdurchschnittliche berufliche Qualifikationen, diskontinuierliche Erwerbsbiografien und Teilzeitbeschäftigung kommen -, liegt das Haushaltseinkommen von Teilfamilien in der Regel jedoch unter denjenigen anderer Familienformen. Nach den Ergebnissen des Mikrozensus hatten 1995 in Deutschland 35% aller allein erziehenden Mütter mit Kindern unter 18 Jahren ein monatliches Nettoeinkommen unter 1.800 DM, und 26% verdienten zwischen 1.800 und 2.500 DM, während nur 3 bzw. 7% der Ehepaare mit Kindern so geringe Einnahmen verbuchten (Engstler 1997). 21,5% aller allein stehenden Frauen mit Kindern unter 18 Jahren erhielten Sozialhilfe im Gegensatz von nur 2,0% aller allein erziehenden Väter und 1,7% aller Ehepaare mit Kindern. Aufgrund ihres niedrigen Einkommens haben Teilfamilien häufiger Schulden und müssen einen größeren Teil ihrer Einkünfte für die Wohnungsmiete ausgeben - z.B. allein stehende Mütter mit zwei Kindern knapp ein Drittel des Haushaltsnettoeinkommens (a.a.O.). Unregelmäßige, verspätete, unvollständige oder ausbleibende Unterhaltszahlungen führen oft zu zusätzlichen finanziellen Problemen. Die schlechte Einkommenssituation vieler Teilfamilien bedingt Einschränkungen bei Ernährung, Kleidung, Freizeitgestaltung und Urlaubsplanung. Vor allem für ältere Kinder getrennt lebender oder gerade geschiedener Eltern ist es häufig schwer verständlich, wieso sie sich jetzt weniger leisten können als früher.
Zur Situation allein stehender Eltern
Die Lebenssituation allein erziehender Eltern ist stark dadurch geprägt, ob sie voll- oder teilzeitbeschäftigt, arbeitssuchend oder nichterwerbstätig sind. Im letztgenannten Fall können sich Alleinerziehende wohl intensiv um ihre (Klein-) Kinder kümmern, haben aber zumeist nur einen niedrigen Lebensstandard und machen besonders oft Diskriminierungserfahrungen (insbesondere bei Sozialhilfebezug). Häufig fühlen sie sich isoliert und ausgegrenzt, entwickeln negative Selbstwertgefühle und sind wenig selbstbewusst. Getrennt lebende und gerade geschiedene oder verwitwete Mütter müssen sich vielfach noch einen Arbeitsplatz suchen und erleben die üblichen Probleme beim Wiedereintritt in das Berufsleben. Bei Erwerbstätigen ist von Bedeutung, ob die Stelle ihren Qualifikationen entspricht und ob die Arbeitsbedingungen befriedigend sind. Beispielsweise sind allein stehende Mütter oft in untergeordneten Positionen tätig (mitbedingt durch die diskontinuierliche Erwerbsbiografie oder fehlende bzw. niedrigere Schul- und Berufsabschlüsse) oder üben wenig attraktive Tätigkeiten aus (vor allem bei Teilzeitbeschäftigung), während allein erziehende Väter sich häufig in ihren Aufstiegschancen benachteiligt fühlen, da sie z.B. wegen der Kinderbetreuung Überstunden oder Fortbildungskurse ablehnen müssen.
Nahezu alle erwerbstätigen und arbeitsuchenden Alleinerziehenden sehen sich mit dem Problem konfrontiert, wie sie die Versorgung ihrer Kinder während ihrer berufsbedingten Abwesenheit sicherstellen können: "Da es kaum Einrichtungen zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren gibt, da die Öffnungszeiten der Kindergärten sich nicht mit einer Ganztagsbeschäftigung in Einklang bringen lassen und weder das Angebot an Ganztagsschulen noch an Horten ausreichend ist, liegt hier ein besonderes Problemfeld: Alleinerziehende sind aus ökonomischen Gründen gezwungen, neben der Haushaltsführung und der Erziehung der Kinder auch das Familieneinkommen sicherzustellen, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind jedoch absolut unzureichend" (Sozialdienst Katholischer Frauen - Zentrale e.V. 1988, S. 5).
Besonders große Probleme (auch mit dem Arbeitgeber) entstehen, wenn die Kinder oder der Elternteil selbst erkranken, oder dadurch, dass Schulferien sehr viel länger als die Urlaubsansprüche Berufstätiger sind. Selbst wenn Kinder Alleinerziehender bevorzugt in Krippen, Kindergärten und Horten aufgenommen werden, bleiben oft Betreuungslücken. So sind allein stehende Eltern auf die Hilfe von Verwandten, Freunden, Babysittern usw. angewiesen.
Im Gegensatz zu verheirateten Frauen sprechen allein erziehende Mütter der Hausarbeit einen geringeren Stellenwert zu. Dementsprechend ergaben Zeitbudgetstudien, dass sie ihr weniger Zeit widmen - während sie für Kinderbetreuung etwa genauso viel Zeit wie verheiratete Mütter aufbringen (Engstler 1997; Krüsselberg/ Auge/ Hilzenbecher 1986). Allein stehende Väter wenden für beide Bereiche mehr Zeit auf als verheiratete Väter, liegen aber unter den Werten von Müttern.
So ist die Belastung allein stehender Eltern durch Beruf, Haushalt und Kindererziehung in der Regel nicht größer als diejenige erwerbstätiger verheirateter Mütter. Dementsprechend sind viele Alleinerziehende auch mit ihrer Situation zufrieden, genießen ihre Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit. Als alleiniges "Oberhaupt" der Familie können sie über alle materiellen Ressourcen bestimmen, ihre Zeit relativ frei einteilen, alleine Erziehungsziele, Regeln, Erziehungsstil u.Ä. festlegen, ihre eigenen Interessen verwirklichen usw. Sie sind selbstbewusst und fühlen sich wohl.
Andere Alleinerziehende erleben jedoch ihre Situation negativ: Sie fühlen sich manchmal überfordert, weil sie alle Entscheidungen allein fällen müssen oder sich manchen Anforderungen nicht gewachsen fühlen (z.B. bei Aufgaben, die früher vom Ehepartner erfüllt wurden oder die nicht mit ihren Rollenleitbildern übereinstimmen). Andere setzen sich die "Normalfamilie" als Maßstab und erleben somit ihre Situation als defizitär. Negative Gefühle können auch aus den Umständen des Partnerverlustes resultieren: So trauern manche allein stehende Eltern noch um ihren verstorbenen Ehegatten oder die gescheiterte Ehe. "Der Trennungsschmerz treibt die Erwachsenen gelegentlich bis in psychosomatische Störungen und Depressionen oder zu Alkohol und Tabletten. Gleichzeitig aber sind sie mit dem Leiden ihrer Kinder ... konfrontiert, das sich in Trauer, Angst und Depression, Schul- und Verhaltensproblemen sowie psychosomatischen Störungen äußern kann. Verständlicherweise ruft dieses Leiden der Kinder bei den Eltern oft Schuldgefühle und Erziehungsunsicherheiten hervor" (Permien 1988, S. 93). Auch die Beziehung zum getrennt lebenden oder geschiedenen Partner kann als belastend erlebt werden. Vor allem dessen Wiederheirat kann zum plötzlichen Hervorbrechen von Depressionen, Wut und Angst führen. Ledige Mütter haben hingegen nur selten solche Probleme, da in den wenigsten Fällen intensivere Kontakte zum Vater des Kindes bestehen und auch die Trennung von ihm in der Regel mit weniger Auseinandersetzungen verbunden ist.
Während ledige und verwitwete Alleinerziehende ein eher konstantes Netzwerk haben, erleben getrennt lebende und geschiedene vielfach ein Auseinanderbrechen ihres Freundes- und Bekanntenkreises. Sie müssen neue Beziehungen aufbauen, was ihnen in der Umbruchsituation mit all den vielen Belastungen oftmals schwer fällt. So fühlen sie sich häufig isoliert und einsam. Hier wird deutlich, wie wichtig ein gutes Netzwerk für das Wohlbefinden Alleinerziehender ist: Sie finden dort emotionale Unterstützung, praktische Hilfe (z.B. bei der Kinderbetreuung), Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und Personen, mit denen sie auch über diejenigen Themen sprechen können, die sonst eher mit dem (Ehe-) Partner besprochen werden. Manche Alleinerziehende finden in ihrem Netzwerk einen neuen Lebenspartner, während andere ihre Freiheit und Unabhängigkeit genießen und nur lockere sexuelle Beziehungen eingehen. Viele Alleinstehende bleiben jedoch allein, weil sie Angst vor neuen Beziehungen haben, noch um die alte trauern oder keine potenziellen Partner treffen (z.B. weil sie am Abend oder am Wochenende nicht allein ausgehen, da sie ihre Kinder nicht allein lassen wollen oder die "Anmache" scheuen). Sie leiden dann oft unter ihrer Einsamkeit.
Eltern-Kind-Beziehung
Viele allein stehende Eltern haben eine enge, harmonische und konfliktarme Beziehung zu ihren Kindern und bieten ihnen gute Entwicklungsbedingungen. Sie praktizieren einen einheitlichen Erziehungsstil und setzen Regeln konsequent durch. Ferner gibt es in Teilfamilien häufig eine partnerschaftliche Beziehung zwischen Elternteil und Kindern: Letztere sind fast gleichberechtigt und können viel mitbestimmen, müssen aber auch mehr Verantwortung im Haushalt, für die eigenen Schulleistungen (Hausaufgaben), für jüngere Geschwister oder die Freizeitgestaltung übernehmen.
Die alleinige Erziehungsverantwortung wirkt sich jedoch negativ aus, wenn ein problematischer Erziehungsstil praktiziert wird oder den Kindern nicht altersgemäße Rollen übertragen werden. Dann fehlt das Korrektiv durch den zweiten Elternteil, erhalten Alleinerziehende zu wenig Feedback über ihr Verhalten und die negativen Folgen für die Kinder. Besonders häufig werden folgende problematische Erziehungsstile und Rollenzuweisungen in Teilfamilien beobachtet:
- Überbehütung und Verwöhnung: Manche Alleinerziehende konzentrieren sich voll auf ihre Kinder, machen sie zu ihrem einzigen Lebensinhalt und kümmern sich intensiv um sie. Oft wollen sie die Kinder auf diese Weise dafür entschädigen, was sie vor der Trennung, während des Scheidungsprozesses oder nach dem Tod des anderen Elternteils an Leid erfahren haben. Manchmal setzen sie ihren Kindern kaum Grenzen.
- Symbiose: Einige Alleinerziehende verwickeln ihre Kinder in sehr enge Beziehungen, machen sie zu ihren alleinigen Vertrauten bzw. zu Ersatzpartnern. Sie belasten ihre Kinder mit intimen Details aus der früheren Partnerschaft, mit ihren Ängsten, emotionalen Nöten und im Einzelfall sogar mit ihren Selbstmordgedanken. Individuation und Ablösung der Kinder werden erschwert.
- Überforderung der Kinder: Hierzu kommt es beispielsweise, wenn diese zu Ersatzpartnern gemacht werden, wenn ältere Kinder parentifiziert werden und dann Elternfunktionen gegenüber ihren Geschwistern übernehmen und viele Aufgaben im Haushalt erledigen müssen, oder wenn eine (nicht erwerbstätige) Alleinerziehende besonders große Erziehungserfolge und herausragende Schulleistungen ihrer Kinder nachweisen will, um ihre Eltern, den früheren Partner oder andere Menschen zu beeindrucken oder um sich selbst zu bestätigen. In manchen dieser Fälle können es die Kinder ihren Eltern nie recht machen, werden schon kleine Entwicklungsschwierigkeiten oder etwas schlechtere Schulnoten zu großen Problemen aufgebauscht. Oft kommt es bei überforderten Kindern zur Entfremdung von Gleichaltrigen und zur Vernachlässigung altersgemäßer (Freizeit-) Aktivitäten.
- Zuweisung der Sündenbockrolle: Beispielsweise machen manche ledige Alleinerziehende ihre Kinder bewusst oder unbewusst für ihre unbefriedigende Lebenssituation (abgebrochene Schul- bzw. Berufsausbildung, Sozialhilfeabhängigkeit, eingeschränkte Freizeitmöglichkeiten ...) verantwortlich, sehen geschiedene oder verwitwete Alleinstehende in ihnen einen Hemmschuh bei der Partnersuche, fühlen sich getrennt Lebende durch sie überlastet (während der Partner unabhängig ist und sich "amüsieren" kann). Die Sündenbockrolle trifft manchmal auch parentifizierte Kinder, die für Unordnung im Haushalt oder Probleme ihrer jüngeren Geschwister verantwortlich gemacht werden.
- Vernachlässigung: In einigen Fällen werden Kinder vernachlässigt, weil dem allein stehenden Elternteil z.B. aufgrund von Vollerwerbstätigkeit und Haushaltsführung die notwendige Zeit für die Kinder fehlt, weil er in seinem Leid und seiner Trauer aufgeht und die Kinder ignoriert oder weil er auf Partnersuche ist bzw. mit einem neuen Partner beschäftigt ist. Eine besondere Form von Vernachlässigung ist, wenn der Elternteil die (gesamte) Erziehungsverantwortung an die Großeltern oder eine Tagesmutter abtritt bzw. die Kinder in ein Internat "abschiebt".
Manche Alleinerziehende praktizieren auch einen inkonsequenten Erziehungsstil oder haben besonders große Probleme mit gegengeschlechtlichen Kindern, insbesondere wenn diese sie an den früheren Partner erinnern oder wenn sie aufgrund ihrer negativen Erfahrungen nun das andere Geschlecht hassen.
Während neue Partner in "klassischen" Teilfamilien - im Gegensatz zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder entstehenden Stieffamilien - kaum Erziehungsfunktionen übernehmen und somit an dieser Stelle nicht weiter berücksichtigt werden müssen, spielen außen stehende (nicht-) sorgeberechtigte Elternteile oft noch eine große Rolle im Leben ihrer Kinder. Dies trifft aber nur selten auf Kinder lediger Mütter zu, hingegen häufiger auf solche getrennt lebender oder geschiedener Eltern. In einer Vielzahl von Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass sich intensive Beziehungen zwischen Kind und außen stehendem Elternteil sehr positiv auf die kindliche Entwicklung auswirkt - insbesondere wenn der andere Elternteil diese Kontakte fördert (vgl. z.B. Textor 1991). Allerdings wird in den meisten Fällen der Kontakt im Verlauf der Zeit immer schwächer oder bricht irgendwann ab, was für Kinder schwer verständlich und oftmals sehr belastend ist. Problematisch ist aber auch, wenn die Kinder weiterhin in die Konflikte zwischen den früheren Partnern verwickelt sind, wenn die Eltern einander fortwährend schlecht machen, wenn sie die Kinder bei bzw. nach Besuchen über den Ex-Partner ausfragen, wenn sie miteinander um die Zuneigung oder Loyalität der Kinder wetteifern oder wenn letztere immer wieder erleben, dass der sorgeberechtigte Elternteil Besuchskontakte zu unterbinden versucht. Reich (1994) ergänzt: "Mit der Abwertung eines Partners durch den anderen wird natürlich immer auch ein Teil des Kindes abgewertet oder bekämpft, eben der Teil der Identität des Kindes, in dem es sich dem jeweils anderen zugehörig oder wesensverwandt fühlt" (S. 153).
Selbst bei Abbruch der Beziehungen können außen stehende Elternteile eine große Rolle in der Fantasie ihrer Kinder spielen und weiterhin als positives oder negatives Vorbild wirken. Manche Kinder identifizieren sich sogar mit ihnen und übernehmen Eigenschaften von ihnen (was für den anderen Elternteil unverständlich ist und ihn abweisend, ablehnend oder sogar strafend reagieren lässt). Letzteres gilt natürlich auch für Kinder, die einen Elternteil durch Tod verloren haben. Hier werden solche Identifikationsprozesse oft von den anderen Familienmitgliedern gefördert, insbesondere wenn der Verstorbene idealisiert wird. Außerdem steht dieser zumeist nicht in Konflikt mit dem verbleibenden Elternteil, wird er von diesem nicht abgewertet. Eine Idealisierung des Verstorbenen durch ein Kind ist aber nicht unproblematisch, weil das Bild von ihm nicht wie im Falle der Trennung oder Scheidung durch reale Erfahrungen mit ihm korrigiert werden kann (dem verwitweten Elternteil erschwert die Idealisierung des Ehegatten übrigens die Partnersuche, weil potenzielle Partner mit diesem nicht mithalten können).
Entwicklung der Kinder
Die meisten Kinder in Teilfamilien entwickeln sich normal. Da sie mehr Verantwortung für sich selbst und andere sowie im Haushalt übernehmen müssen, sind sie oft sehr selbstständig, reif und selbstbewusst. Ist die Teilfamilie in ein großes Netzwerk eingebettet, sind sie aufgrund der vielen Außenkontakte eher unbefangen und haben eine große Sozialkompetenz erworben. Sie fühlen sich weniger kontrolliert und bevormundet als Gleichaltrige und sind eher egalitär eingestellt.
Unterliegen Kinder in Teilfamilien aber den zuvor skizzierten negativen Einflüssen und Lebensbedingungen, leiden sie stark und lang andauernd unter der Trennung bzw. Scheidung ihrer Eltern oder dem Tod eines Elternteils, müssen sie nicht altersgemäße Rollen übernehmen, erleben sie viele Konflikte usw., dann entwickeln sie oft Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Störungen. Häufig verschlechtern sich ihre Schulleistungen, müssen sie eine oder mehrere Klassen wiederholen. So sind Teilfamilien unter der Klientel von Erziehungsberatungsstellen überrepräsentiert, nutzen sie überdurchschnittlich oft Jugendhilfemaßnahmen (Familienpflege, Heimunterbringung, Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe usw.).
Während Verhaltensauffälligkeiten häufig Reaktionen auf das jahrelange Zusammenleben mit sich streitenden Eltern, plötzliche Trennungen und Verlusterfahrungen, problematische Erziehungsstile und Rollenzuschreibungen sind, erfüllen sie in anderen Fällen besondere Funktionen im Familiensystem. Dreser (1993) nennt hier folgendes Beispiel: "Kinder haben in der Regel vor der Trennung erlebt, dass Eltern sich 'wegen der Kinder' gestritten haben. Angesichts der verbindenden Funktion, die ein solcher Streit haben kann, ist es nicht verwunderlich, dass Kinder auch nach der Trennung problematisches Verhalten entwickeln oder verstärken können aus der Fantasie heraus, auf diese Weise die Eltern wieder zusammenzubringen" (S. 118). Ein anderes Beispiel: "Indem etwa ein Kind seine Mutter durch seine Schwierigkeiten besonders darauf konzentriert, ihre Elternfunktion wahrzunehmen, verhilft es ihr ggf. auch, nicht in ihrer eigenen Trauer zu versinken und depressiv zu werden. In ihren Wutausbrüchen wird für das Kind auch Zuwendung erlebbar und der Angst entgegengewirkt, (auch) sie könne sich abwenden, nachdem schon ein Elternteil weggegangen" oder gestorben ist (a.a.O., S. 117). Bei starker Depressivität und Selbstmorddrohungen des Elternteils können Kinder auch Schulphobien entwickeln, um immer in seiner Nähe bleiben zu können.
Beratung und Betreuung von Teilfamilien
Bei der Arbeit mit Alleinerziehenden sollte offen die Position vertreten werden, dass es sich hier um eine eigenständige Familienform handelt, die ihren Familienmitgliedern positive Lebens- und Entwicklungsbedingungen bieten kann. So wird es ihnen erleichtert, eine Identität als Teilfamilie aufzubauen, die Vorteile dieser Familienform wahrzunehmen und sich nicht mehr länger gegenüber Ehepaaren mit Kindern benachteiligt zu fühlen. Zugleich werden Ängste und Schuldgefühle reduziert, dass es die Kinder nun schlechter hätten. Das Selbstvertrauen Alleinerziehender kann zusätzlich dadurch gestärkt werden, dass ihre Stärken betont und ihre Leistungen im Prozess der Entstehung der Teilfamilie herausgestellt werden.
In vielen Fällen können die Selbsthilfekräfte allein stehender Eltern dadurch freigesetzt werden, dass ihre sozialen Probleme gelindert werden. Adäquate Maßnahmen können sein:
- Vermittlung finanzieller Hilfen: Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) oder nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), Wohngeld, Bundes-/ Landeserziehungsgeld, einmalige Beihilfen der Bundesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" und der jeweiligen Landesstiftung etc.;
- Geltendmachen von Unterhaltsansprüchen, unter Umständen in Verbindung mit Feststellung der Vaterschaft, Ermittlung des Aufenthaltsortes "unbekannt verzogener" Unterhaltsschuldner oder Einholung von Informationen über deren Einkommen und Vermögen (auch im Rahmen einer beim zuständigen Amtsgericht beantragten Unterhaltsbeistandschaft); Überprüfung, ob seit längerem geleistete Unterhaltszahlungen noch dem Alter des Kindes, den Bestimmungen über den Regelunterhalt (z.B. laut Düsseldorfer Tabelle) oder dem (gestiegenen) Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils entsprechen;
- Schuldnerberatung;
- Beratung darüber, wie ein Schul-, Hochschul- oder Berufsabschluss nachgeholt werden könnte, sowie über entsprechende Förderungsmöglichkeiten (z.B. nach dem BAföG);
- Information über Angebote für Berufsrückkehrerinnen sowie Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) wie Berufsfortbildung oder Umschulung;
- Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche;
- Hilfe bei der Suche nach einem (Ganztags-) Platz in einer Kindertagesstätte oder nach einer Tagesmutter; Übernahme der Kosten beim Vorliegen der Voraussetzungen; Information über Betreuungsangebote während der Ferienzeiten (z.B. Stadtranderholung, Zeltlager); Hinweis auf Privatschulen, Internate u.Ä.;
- Information über Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche (verbandliche und offene Jugendarbeit), über Hausaufgabenhilfen u.Ä.;
- Hinweis auf Angebote der Familienerholung, Urlaub auf dem Bauernhof, Mutter-Kind-Kuren usw.;
- Rechtsberatung (Sorge- und Unterhaltsrecht, Adoption durch Elternteil/ Dritte, Ehelichkeitserklärung usw.) sowie
- Vermittlung sozialer Kontakte und stützender Beziehungen, z.B. durch Hinweis auf Alleinerziehendentreffs oder Selbsthilfegruppen.
Kann eine sozialpädagogische Fachkraft, eine Beraterin oder ein Therapeut in diesen Fragen nicht weiterhelfen, muss die Teilfamilie an andere Institutionen weitervermittelt werden, insbesondere an das Jugendamt. Dabei sind zuvor oft Schwellenängste abzubauen. Die im Regelfall benötigten Informationen finden Alleinerziehende (und Fachleute) aber auch in einer regelmäßig aktualisierten Broschüre des Verbandes allein stehender Mütter und Väter (1996).
Die bisherigen Ausführungen haben schon deutlich gemacht, dass bei der Beratung und Betreuung von Teilfamilien immer der gesamte Lebens- und Alltagszusammenhang erfasst und berücksichtigt werden sollte, aber auch z.B. die jeweilige Phase im Trauerprozess (Kübler-Ross 1992) oder im Scheidungszyklus (Kaslow 1992). Dementsprechend müssen (gerade) verwitwete Alleinerziehende bei der Trauerarbeit unterstützt werden, benötigen getrennt lebende oder vor kurzem geschiedene Elternteile eine (Nach-) Scheidungsberatung (Textor 1991), brauchen junge ledige Mütter Hilfe zum Meistern des Lebensalltags. In den beiden erstgenannten Fällen müssen die allein stehenden Elternteile lernen, Aufgaben zu übernehmen, die bisher ihr Partner erfüllt hat. Sie bedürfen oft der Unterstützung bei der Entwicklung der hierzu benötigten Kompetenzen und Persönlichkeitsaspekte - sind sie dann erfolgreich, wird ihr Selbstbewusstsein gestärkt. Besteht die Teilfamilie bereits seit längerem, sind die Probleme sehr groß und zeigen die Kinder stark ausgeprägte Verhaltensstörungen, ist oft eine Sozialpädagogische Familienhilfe indiziert (Nielsen/ Nielsen 1992), bei pathogenen Familienstrukturen und -prozessen, emotionaler und praktischer Abhängigkeit von der Herkunftsfamilie, Rollenzuschreibung u.Ä. unter Umständen auch eine Familientherapie (Textor 1985, 1997). Liegen die Probleme vor allem im erzieherischen Bereich, kann ein Elterntraining (in Gruppen) sinnvoll sein (Ermert/ Klinkner/ Sander 1995).
In der Beratung allein stehender Eltern kommt es also häufig darauf an, ihnen beim (bewussten) Verarbeiten der Trennung/ Scheidung bzw. des Todesfalls zu helfen, den Trauerprozess zu fördern und negative Gefühlslagen wie Depressivität abzubauen. Sie benötigen oft Unterstützung bei Problemen im Arbeitsleben oder hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf, Haushalt und Erziehung. Beispielsweise kann mit ihnen besprochen werden, wie sie die Hausarbeit besser organisieren und die Kinder stärker an ihr beteiligen können, wenn sie z.B. sehr gestresst und überfordert sind. Oft müssen starke Schuldgefühle reduziert werden, wenn Alleinerziehende unberechtigterweise glauben, dass die Kinder unter ihrer (Voll-) Erwerbstätigkeit leiden würden. Isolierte und einsame Eltern benötigen Unterstützung beim Aufbau eines Bekannten- und Freundeskreis (Netzwerkarbeit), vor allem ältere Personen auch bei der Partnersuche. Der Abbau von Minderwertigkeitsgefühlen und die Stärkung des Selbstwertgefühls können dazu beitragen, dass z.B. mit Diskriminierungserfahrungen besser umgegangen werden kann.
In vielen Fällen muss die Eltern-Kind-Beziehung verbessert werden, indem beispielsweise konfliktgeladene Interaktionsmuster verändert werden und auf das Kommunikationsverhalten der Alleinerziehenden eingewirkt wird (mehr aktives Zuhören, mehr Ich-Botschaften usw.). Manchen Eltern muss verdeutlicht werden, dass sie zu hohe Erwartungen an die Kinder (z.B. hinsichtlich der Schulleistungen, der Betreuung jüngerer Geschwister oder eines "erwachsenenähnlichen" Verhaltens) und an sich selbst stellen. So können sie nicht sowohl Vater als auch Mutter sein. Sinnvoller wäre es, positive Kontakte zu gegengeschlechtlichen Erwachsenen zu vermitteln, sodass ihren Kindern die Geschlechtsrollenentwicklung erleichtert wird. Manche Alleinerziehende benötigen Informationen über eine altersgemäße Entwicklung ihrer Kinder, die Vermittlung adäquater Erziehungstechniken und Anleitung bei der Hausaufgabenbetreuung. Vor allem muss problematischen Erziehungsstilen wie Überbehütung, Verwöhnung und Vernachlässigung entgegengewirkt, eine Rollenzuschreibung (Ersatzpartner, Sündenbock) aufgedeckt, eine symbiotische Eltern-Kind-Beziehung aufgelöst und eine Parentifizierung rückgängig gemacht werden.
Insbesondere getrennt lebenden bzw. geschiedenen Alleinerziehenden muss verdeutlicht werden, wie wichtig eine gute Beziehung zum außen stehenden Elternteil für eine positive Weiterentwicklung ihrer Kinder ist - und dass die Kinder ein Kontaktrecht mit beiden Eltern haben. Auch können sie darauf hingewiesen werden, dass regelmäßige und längere Besuchskontakte aber auch zur eigenen Entlastung beitragen und Raum für die Selbstentfaltung bieten. Insbesondere bei Gesprächen mit beiden Ex-Partnern kann ihnen geholfen werden, die Paar- von der Elternebene zu trennen, die Kinder aus ihren Konflikten herauszulösen und voneinander (als Ehegatten) endgültig Abschied zu nehmen. Dreser (1993) ergänzt: "So ist aus systemischer Sicht zu betonen, dass für Kinder die Spannung zwischen den Eltern meist gravierender ist als dieses oder jenes Fehlverhalten des einen oder anderen Partners. Hier gilt es, den Blick für Wechselwirkungen zu schärfen, um von der Schuldfrage wegzukommen" (S. 118). Auch sollte der andere Elternteil nicht mehr vor den Kindern abgewertet werden: "Für die Identitätsentwicklung der Kinder ist von entscheidender Bedeutung, nicht Seiten bei sich selbst leugnen zu müssen, aus Angst, einen der beiden Elternteile dadurch evtl. zu verlieren oder zu kränken. Kinder brauchen es, dass von beiden Eltern auch ein positives Bild erhalten bleiben kann" (a.a.O., S. 119). Besonders effektiv kann ein Gespräch von beiden Elternteilen mit ihren Kindern wirken, bei dem die Erwachsenen übereinstimmend erklären, dass sie weiterhin Elternfunktionen gemeinsam ausüben werden und wie Besuchskontakte in Zukunft gestaltet werden sollen.
Zeigen Kinder getrennt lebender oder geschiedener Eltern Verhaltensauffälligkeiten, Schulschwierigkeiten oder andere Symptome, so sollten diese vor dem Hintergrund der konfliktbeladenen Beziehung zwischen den beiden Elternteilen gesehen werden. Ansonsten sind Ursachen wie Rollenzuschreibung, Parentifizierung, Verwischung von Generationengrenzen, Identifizierung mit dem Ex-Partner, Verklärung des toten Elternteils usw. zu beachten. Für die Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Problemen gibt es eine Vielzahl von Therapieformen und -techniken, auch im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen (z.B. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Heimerziehung, Erziehung in der Tagesgruppe, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung). Ansonsten benötigen Kinder aus Teilfamilien Hilfe beim Umgang mit ihren Gefühlen (Trauer, Schmerz, Angst usw.), bei der Selbstdifferenzierung und Ablösung, beim Verarbeiten des sozialen Abstiegs u.a.
Stieffamilien
Schätzungsweise 60% der Geschiedenen heiraten erneut (Engstler 1997), und auch ein hoher Prozentsatz der Verwitweten und unverheirateten Mütter dürfte eine (weitere) Ehe eingehen. Dadurch ändert sich die Lebenssituation von vielen Kindern aus Teilfamilien: Nach mehr oder minder langer Zeit werden sie zu Mitgliedern einer Stieffamilie - der dritthäufigsten Familienform in Deutschland. Ähnlich wie bei Teilfamilien lassen sich auch hier verschiedene Unterformen unterscheiden:
- nach der Vorgeschichte: Ehescheidung, Verwitwung, nichteheliche Mutterschaft;
- nach den Partnerkombinationen: lediger Mann und geschiedene Frau, verwitweter Mann und ledige Mutter etc.;
- nach den Kinderkonstellationen: nur ein Partner bringt Kinder in die neue Ehe ein, beide Partner bringen Kinder ein, beide haben ein oder mehrere gemeinsame Kinder;
- nach Sorge- und Besuchsrecht: gemeinsames Sorgerecht mit dem außen stehenden Elternteil (wenn Kinder bei diesem leben und nur tageweise zu Besuch kommen: "Wochenendstieffamilie"), alleiniges Sorgerecht des leiblichen Elternteils (mit oder ohne Wahrnehmung des Besuchsrechts durch den früheren Partner), alleiniges Sorgerecht des außen stehenden Elternteils (Kinder kommen nur zu Besuch: "Wochenendstieffamilie"), gemeinsames Sorgerecht mit Stiefelternteil (nach Stiefkindadoption); und
- nach der Dauer der Alleinerzieherschaft: sofortiges Zusammenziehen mit dem neuen Partner nach der Trennung - mehrere Jahre der Alleinerzieherschaft.
- Häufig wird auch zwischen Stiefmutter-, Stiefvater- und zusammengesetzten Zweitfamilien differenziert.
Schon diese Aufzählung verdeutlicht, dass sich Stieffamilien zum einen sehr stark von "Normalfamilien" unterscheiden, sodass man mit Recht von einem andersartigen, eigenständigen Familientypus sprechen kann, und dass sie zum anderen als Sammelbegriff ganz verschiedene und höchst komplexe Unterformen umfassen.
Zur Besonderheit und Komplexität von Zweitfamilien trägt ferner bei, dass sich hier verschiedene Phasen des Lebens-, Ehe- und Familienzyklus überlagern: Beispielsweise können die Partner in der Phase der ersten Ehejahre stehen, zugleich aber auch in der Familienphase mit sich ablösenden Jugendlichen.
Zudem ist der aus Verwandten bestehende Teil des Netzwerkes von Stieffamilien größer: Bringen beide Partner Kinder in die neue Ehe ein, gibt es z.B. vier Großelternpaare - und zwei außen stehende Elternteile, eventuell mit neuen Partnern und leiblichen Geschwistern oder Halbgeschwistern der in der neuen Stieffamilie lebenden Kinder. Ein solches Netzwerk kann viele Ressourcen bieten, aber auch Konflikte hervorrufen und verstärken. Zudem stellt sich die Frage nach der Zugehörigkeit, wobei hier die Mitglieder einer Stieffamilie zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommen können: Die Kinder mögen beispielsweise den außen stehenden Elternteil und dessen Angehörigen zur eigenen Familie rechnen, die (Stief-) Eltern aber nicht. Daraus resultieren auch unterschiedliche Abgrenzungsstrategien: Die eine Stieffamilie mag die Grenzen so scharf ziehen, dass außen stehende Elternteile und deren Verwandten ausgeschlossen werden, die andere mag die Grenzen so durchlässig lassen, dass Unklarheit über die Mitgliedschaft in ihr besteht.
Die Gründungsphase - eine schwierige Zeit
Von großer Bedeutung für die Zukunft einer Stieffamilie ist, aus welchen Gründen und wann ein allein erziehender Elternteil eine Zweitehe eingeht und welche Vorerfahrungen sein neuer Partner hat. Liegen Trennung und Scheidung bzw. der Todesfall noch nicht lange zurück, empfinden allein stehende Eltern oft noch intensive (positive und/oder negative) Gefühle für den Ex-Partner, trauern um ihn, sind noch in Konflikte mit ihm verwickelt. Sie sind innerlich nicht frei für eine Zweitehe und mögen eine neue Beziehung eingehen, um Verständnis und Trost zu erfahren oder einen Verbündeten im Kampf mit dem geschiedenen Partner zu finden. Problematisch ist z.B. auch, wenn in erster Linie nach einem neuen Elternteil für die Kinder gesucht wurde, wenn eine Alleinerziehende/ein Alleinerziehender aufgrund der gescheiterten Ehe oder des eigenen Alters die Erwartungen an einen neuen Partner herunter geschraubt hat oder wenn die Zweitehe der Flucht aus ungünstigen materiellen Lebensbedingungen (wie Sozialhilfebezug) dient. Bestand die Teilfamilie hingegen schon lange, so haben sich während dieser Zeit oft sehr enge Eltern-Kind-Beziehungen (bis hin zur Symbiose oder Ersatzpartnerschaft) herausgebildet. Dann mag es für den Stiefelternteil sehr schwer sein, in dieses festgefügte System einzudringen und in ihm einen Platz mit der eigenen Rolle entsprechenden Rechten und Pflichten zu erhalten.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Partner in Stieffamilien in der Regel unterschiedliche und/oder verschieden viel Erfahrungen mit Ehebeziehungen und im Umgang mit Kindern gesammelt haben. Sie haben beispielsweise in der früheren Ehe Partner- und Familienrollen unterschiedlich definiert, in einem Fall eine eher traditionelle, im anderen eine eher geschlechtsunspezifische Arbeitsteilung praktiziert, in einem Fall jahrelang Kinder erzogen, im anderen kaum Kontakt zu irgendwelchen Kindern gehabt. So ist es in der Gründungsphase von Stieffamilien viel schwieriger als in der "normalen" jungen Ehe, sich auf Beziehungs- und Rollendefinitionen, Rechte und Pflichten, Regeln und Routinen, Aufgabenverteilung und Freizeitgestaltung zu einigen - und zusätzlich auf Erziehungsziele und -praktiken. Außerdem müssen die Elternaufgaben neu verteilt und (Besuchs-) Kontakte zum außen stehenden Elternteil der Kinder überdacht werden. Hat der neue Ehepartner ein Sorge- oder Umgangsrecht, muss geklärt werden, welche Rolle Besuchskinder in der Stieffamilie haben. So laufen in der Gründungsphase von Zweitfamilien bei weitem mehr Aushandlungs-, Reorganisations- und Anpassungsprozesse ab als in jungen Ehen, ist der Prozess des Zusammenwachsens langwieriger, problematischer und konfliktträchtiger.
Hinzu kommt, dass viele Kinder dem neuen Partner ihrer Mutter bzw. ihres Vaters zunächst distanziert und kritisch gegenüberstehen. Sie haben Angst, ihren anwesenden Elternteil an den neuen Partner oder ihre privilegierte Stellung in der Teilfamilie (z.B. bei sehr enger Eltern-Kind-Beziehung oder Parentifizierung) zu verlieren. Manche hoffen immer noch auf die Versöhnung ihrer geschiedenen Eltern oder befürchten, dass der neue Partner den außen stehenden Elternteil aus ihrem Leben verdrängen will - wobei letzterer oftmals solche Ängste verstärkt. So reagieren viele Kinder ablehnend und zurückweisend auf den neuen Partner, testen seine Geduld oder versuchen gar, die neue Paarbeziehung zu sabotieren. Ansonsten müssen sie wie die Erwachsenen viele Anpassungsleistungen erbringen, wie Friedl (1994) verdeutlicht: "Aus der Sicht eines Kindes in einem solchen erweiterten familialen Beziehungssystems heißt das, dass es sich - wenn wir von einer Stiefvaterfamilie ausgehen - in Beziehung setzen muss zu seinem leiblichen Vater, zu seiner leiblichen Mutter und zu seinem Stiefvater, zugleich aber auch zu der Interaktion zwischen seinen leiblichen Eltern und zu der Beziehung zwischen seiner Mutter und dem Stiefvater. Die Erweiterung des Interaktionsnetzes ist nicht nur eine Addition von Beziehungen, sondern impliziert auch eine Vielzahl von emotionalen Integrations- und Anpassungsprozessen, die koordiniert und ausbalanciert werden müssen" (S. 153).
Die Partnerbeziehung
Obwohl die Anfangsphase einer Zweitehe oft weniger unbeschwert als diejenige einer Erstehe ist, wird nach verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen eine vergleichbar hohe Ehequalität bzw. -zufriedenheit erreicht (z.B. Knaub/ Hanna/ Stinnett 1984; Vemer et al. 1984). Sie ist generell höher, wenn positive Beziehungen zwischen Stiefelternteil und Stiefkindern bestehen. Dennoch sind Zweitehen weniger stabil als Erstehen. Zum einen scheint den Partnern der Schritt zur (erneuten) Trennung leichter zu fallen, da sie den Scheidungszyklus schon einmal durchlaufen haben. Zum anderen sind vor allem Ehekonflikte hinsichtlich der Erziehung und Disziplinierung der (Stief-) Kinder besonders häufig und belastend. Der leibliche Elternteil ergreift dann oft die Partei seiner Kinder; der Stiefelternteil bleibt außen vor. Somit ist das Ehesubsystem häufig sehr schwach ausgeprägt, nimmt der Stiefelternteil in der Familie eine Randposition ein. Kommt es zu dieser Situation in zusammengesetzten Zweitfamilien, zerfällt diese entsprechend der genetischen Zugehörigkeit in zwei Eltern-Kind-Subsysteme. In anderen Fällen ist der Auslöser für solche Ehekonflikte die mangelnde Unterstützung des leiblichen Elternteils durch den Stiefelternteil bei der Betreuung und Erziehung der Kinder.
In vielen Zweitfamilien kommt es auch zu Konflikten wegen der Finanzen, z.B. weil ein Ehepartner Unterhaltszahlungen an den außen stehenden Elternteil leisten muss (und die anderen Mitglieder der Stieffamilie das Gefühl haben, zu kurz zu kommen) oder von diesem empfängt und nicht teilen will. Auch besteht die Tendenz, an den in die Zweitehe eingebrachten Besitztümern festzuhalten (z.B. um die Interessen der eigenen Kinder zu wahren) und die Einkommen separat zu halten (getrennte Kassenführung). Ferner kann ein Partner die finanziellen Ansprüche seiner Stiefkinder als zu hoch erleben. Martin und Martin (1992) stellen fest: "Personen in Zweitehen haben gewöhnlich das Gefühl, in früheren Beziehungen finanziell den Kürzeren gezogen zu haben. Sie sind sehr vorsichtig hinsichtlich des Umgangs mit Geld in der Zweitfamilie. Geld mag als Mittel der Machtausübung und Kontrolle in der Beziehung genutzt werden" (S. 164). Ähnliches gilt übrigens auch bezüglich der Sexualität.
Ferner können Ehekonflikte mit der Beziehung zum außen stehenden Elternteil zu tun haben - wenn dieser z.B. seine Unterhaltszahlungen nur noch unregelmäßig und unvollständig leistet bzw. wegen des neuen "Versorgers" der Familie einstellen will. In anderen Fällen gibt dieser nach der Wiederheirat jede Hoffnung auf Versöhnung auf und startet einen neuen "Rachefeldzug". Oder er befürchtet, den Kontakt zu seinen Kindern zu verlieren, sodass er entweder eine Neuregelung des Sorge- und Umgangsrechts anstrebt oder versucht, die Beziehung zu den Kindern (und seinem früheren Partner) zu intensivieren - was von der anderen Seite dann als Bedrohung erlebt wird. Konflikte in der Zweitehe können aber auch entstehen, wenn der geschiedene Partner noch keine "psychische Scheidung" erreicht hat und unverarbeitete Bindungen weiter bestehen. Verwitwete können hingegen den toten Partner und die Beziehung zu ihm verklären, sodass der neue diesem Ideal nie gerecht werden kann.
(Stief-) Eltern-Kind-Beziehung
Viele leibliche Eltern wollen wohl Unterstützung bei der Familienerziehung, möchten aber die "eigentlichen" Bezugspersonen ihrer Kinder bleiben. Versucht der Stiefelternteil, in ihre zumeist recht enge Beziehung zu den Kindern einzudringen, oder gewinnt er deren Vertrauen, reagieren sie oft mit Eifersucht oder unterminieren seine Erziehungsbemühungen. So gibt es in Zweitfamilien häufig einen wechselhaften Erziehungsstil, unklare Regeln und Verhaltenserwartungen, mangelt es an einer effektiven Disziplinierung der Kinder.
Aber auch aus anderen Gründen entsteht für Stiefeltern eine schwierige Situation: "Neue Partner bzw. neue Partnerinnen können nicht auf in Gesellschaft und Kultur verankerte Rollenmuster zurückgreifen wie Mütter und Väter in einer Kernfamilie. Sie müssen ihre Rolle gegenüber den Kindern individuell entwickeln. Dabei müssen sie sich sogar mit negativen Einstellungen zur Stiefelternschaft auseinander setzen" (Griebel 1991, S. 35). Dies bedeutet wohl einerseits einen großen Freiraum für eine individuelle Beziehungsgestaltung, andererseits aber auch Rollenambiguität und Verunsicherung. Letztere wird noch verstärkt, wenn der Stiefelternteil wenig Erfahrung mit Kindern hat und nun die Erziehung von Kindern mitgestalten soll, deren bisherige Entwicklung er nicht miterlebt hat. Und insbesondere bei Stiefmüttern kommt erschwerend hinzu, dass ihre Partner oftmals von Anfang an erwarten, dass sie die Hauptlast der Versorgung, Betreuung und Erziehung übernehmen. Vor allem wenn sie diesen Erwartungen unbedingt entsprechen, perfekte Eltern sein und den Mythos der "bösen Stiefmutter" widerlegen wollen, ist ein Scheitern häufig vorprogrammiert: Die Kinder sind nicht bereit, sofort eine ihnen noch fremde Person als Erzieherin zu akzeptieren - und erst recht nicht, wenn sie das Gefühl haben, dass diese den außen stehenden (oder toten) Elternteil ersetzen will bzw. soll.
Akzeptiert ein Stiefelternteil, dass die Vater- bzw. Mutterrolle bereits besetzt ist, dass die Stiefkinder den außen stehenden Elternteil lieben und ihm gegenüber loyal sein wollen und dass die Konkurrenz mit diesem unproduktiv ist, können mit der Zeit positive Stiefeltern-Kind-Beziehungen entstehen. Aufgrund der großen Gestaltungsfreiheit und mitbedingt durch das Alter der Kinder mag die Stiefelternrolle dann als diejenige des "eigentlichen Elternteils" (Überwiegen der sozialen Elternschaft), des "anderen Elternteils" (Überwiegen der leiblichen Elternschaft des außen stehenden Elternteils), des Vertrauten oder des Freundes (bei schon älteren Kindern) definiert werden. Im letztgenannten Fall - oder wenn sich Jugendliche bereits im Prozess der Ablösung befinden - übernehmen die Stiefeltern kaum Elternfunktionen. Bei älteren Stieftöchtern empfinden manche Stiefväter auch eine sexuelle Anziehungskraft. Dies kann in einem Extremfall zur Distanzierung aus Angst vor Inzest führen, im anderen Extremfall zu sexuellem Missbrauch. Ansonsten fällt es Stiefvätern in der Regel leichter, eher unübliche Definitionen ihrer Rolle zu akzeptieren, als Stiefmüttern - von denen aufgrund der vorherrschenden geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung in Familien zumeist die Übernahme nahezu aller Erziehungsaufgaben erwartet wird.
Stiefeltern haben - rein juristisch gesehen - keine Elternrechte und -pflichten gegenüber den Stiefkindern. Sie können diese jedoch durch eine Adoption erlangen; heute sind bereits mehr als 50% aller Adoptionen Stiefkindadoptionen. Das Stiefkind wird an Kindes Statt angenommen und erhält denselben Rechtsstatus wie ein leibliches Kind, ist also z.B. unterhalts- und erbberechtigt. In diesen Fällen ist eine intensive Stiefeltern-Kind-Beziehung entstanden; der Kontakt zum außen stehenden leiblichen Elternteil ist in der Regel erloschen bzw. dieser stimmt der Adoption zu (Masson/ Norbury/ Chatterton 1983). Problematisch ist allerdings, wenn die Adoption - oder auch ein Antrag auf Namensänderung - die Fortsetzung des Kampfes der leiblichen Eltern um das Kind ist oder wenn durch sie die Realität des Lebens in einer Stieffamilie negiert werden soll. Im ersten Fall wird das Kind in neue Loyalitätskonflikte gestürzt, im zweiten Fall wird die Andersartigkeit von Zweitfamilien ignoriert und das Stiefeltern- bzw. Stiefkind-Sein tabuisiert - beides kann eine Kindeswohlgefährdung bedeuten.
Wird ein gemeinsames Kind geboren, dann werden die Unterschiede zwischen biologischer und sozialer Elternschaft besonders deutlich. Friedl (1994) ergänzt: "Die Besonderheit dieser Familienform liegt darin, dass innerhalb der Stieffamilie eine 'Kernfamilie' entsteht, also das Subsystem 'Vater-Mutter-Kind'. Nach Meinung der Familientherapeuten kommt dabei dem gemeinsamen Kind in der Familie oftmals eine Schlüsselrolle zu, es soll z.B. die ganze Familie verbinden, da es mit allen Familienmitgliedern verwandt ist, oder es kann dazu kommen, dass die Stiefkinder aus der Familie herausgedrängt werden, um eine 'ganz normale Familie' zu sein" (S. 148f.).
Die Leugnung des Anders-Seins von Stieffamilien ist natürlich besonders einfach, wenn keine Kontakte zum außen stehenden Elternteil mehr bestehen - obwohl dieser zumeist in den Gedanken oder Fantasien der Kinder weiter präsent ist. Manchmal wird die Beziehung nach der Wiederheirat abgebrochen, weil der umgangsberechtigte Elternteil nun jede Hoffnung auf Versöhnung aufgegeben hat und mit dem neuen Partner nicht zusammentreffen möchte. In anderen Fällen gibt es zunächst eine Phase, in der der außen stehende Elternteil mit dem Stiefelternteil um die Zuneigung der Kinder konkurriert - und diese in Konflikte stürzen. Oft tolerieren sie auch einander. Dann können die Kinder unproblematisch zwischen den beiden Haushalten wechseln. Dies hat zumeist positive Konsequenzen für ihre Weiterentwicklung - und die Beziehung zum Stiefelternteil.
Entwicklung der Kinder
Aufgrund der vielen, in den vorausgegangenen Abschnitten skizzierten Belastungen sind Kinder in Stieffamilien häufiger verhaltensauffällig. Eine Analyse von zehn Untersuchungen, bei denen diese Kinder mit solchen aus Erst- und Teilfamilien verglichen wurden, zeigte jedoch, dass die Unterschiede gering sind (Ganong/ Coleman 1993): "Stiefkinder wurden auch durchgängig dahingehend beurteilt, dass sie mehr Verhaltensprobleme als Kinder aus Kernfamilien haben. Die Größe der Effekte war generell gering, insbesondere für externalisierende Verhaltensweisen (-.10), aber die Unterschiede bei internalisierenden Verhaltensweisen waren groß genug, um von Bedeutung zu sein (-.30). Diese Ergebnisse zeigen, dass Stiefkinder stärker als Kinder, die mit beiden ihrer Eltern leben, durch emotionale Probleme wie Schuldgefühle, Depression und Angst gefährdet sind" (a.a.O., S. 158). Gegenüber Kindern aus Teilfamilien wiesen sie etwas weniger externalisierende und etwas mehr internalisierende Verhaltensweisen auf; die Unterschiede waren sehr gering. Somit kann man davon ausgehen, dass sich die meisten Kinder in Stieffamilien "normal" entwickeln. Verhaltensauffälligkeiten sind nur minimal häufiger als in Erstfamilien.
Da emotionale Probleme weniger störend sind, ist nicht verwunderlich, dass laut einer Untersuchung des Deutschen Jugendinstituts (Blüml/ Gudat/ Schattner 1993) Stiefkinder an den befragten Erziehungsberatungsstellen mit einem Anteil von 6% unterrepräsentiert waren - im Gegensatz zu Kindern aus Teilfamilien, die überdurchschnittlich oft vorgestellt wurden. Hingegen ergab eine von demselben Forscherteam durchgeführte Fragebogenerhebung in den Landkreisen Dithmarschen und Celle sowie in der Stadt Karlsruhe, dass von 905 fremdplatzierten Kindern 14,7% aus Stieffamilien, 27,6% aus Teil- und 34,5% aus Scheidungsfamilien kamen - aber nur 22,8% aus Kernfamilien. Kinder aus Zweit- (und insbesondere aus Teil-) Familien waren also deutlich überrepräsentiert, wobei sie zum Zeitpunkt der Fremdplatzierung im Durchschnitt älter als die anderen Kinder waren (41% ab 12 Jahre). Der Zeitpunkt der Wiederheirat ihres leiblichen Elternteils lag zumeist erst relativ kurz zurück. Die Initiative zur Fremdplatzierung ging häufiger von der Stieffamilie als von dem Jugendamt aus - häufiger von Stiefmüttern als von Stiefvätern. So lässt sich begründet vermuten, dass Zweitfamilien bei Verhaltensauffälligkeiten eines Kindes eher als Erstfamilien dazu tendieren, dieses "auszustoßen".
Von Bedeutung für die Entwicklung von Stiefkindern ist auch, ob sie Stiefgeschwister haben. In diesen Fällen ändert sich nach der Wiederheirat oft ihre Position in der Geschwisterreihe, was mit Verlustgefühlen oder Anpassungsproblemen verbunden sein kann. Vielfach werden die Stiefgeschwister zunächst als Eindringlinge und Konkurrenten um die Zuneigung des leiblichen Elternteils gesehen - widmet dieser (oder ein biologischer Geschwisterteil) ihnen Aufmerksamkeit, reagieren Kinder häufig eifersüchtig und erbost.
Problematisch kann auch sein, wenn Stiefgeschwister attraktiver und erfolgreicher sind oder wenn sie als erotisch anziehend erlebt werden (schwächeres Inzesttabu). In vielen Fällen werden Stiefgeschwister aber auch zu Freunden. Sie genießen es, in der Zweitfamilie nahezu gleichaltrige Spielkameraden, den gewünschten "großen" Bruder bzw. Schwester oder ein "süßes" Kleinkind zu haben, und verbringen viel Zeit miteinander. Oft helfen und unterstützen sie einander - vor allem die Geburt eines Geschwisterteils kann sie zusammenführen, wenn sie in dieser Situation fürchten, nun für ihre leiblichen Eltern weniger wichtig zu werden.
Beratung und Unterstützung von Zweitfamilien
Laut Blüml, Gudat und Schattner (1993) finden erweiterte Familiensysteme in der sozialen Arbeit "selten jene Beachtung, die ihnen aufgrund ihrer besonderen Vorgeschichte, Strukturen, Möglichkeiten und spezifischen Problemstellungen zukommen müsste" (S. 24). Sie sind weniger präsent als Scheidungs- und Teilfamilien, die aufgrund der im ersten Teil dieses Kapitels aufgezeigten Probleme viel häufiger mit Sozialpädagog/innen Kontakt aufnehmen müssen. Stieffamilien suchen in der Regel nur dann um Hilfe nach, wenn das Sorge- bzw. Umgangsrecht geändert oder eine Stiefkindadoption beantragt werden soll, wenn eine familiäre Notlage allein nicht mehr bewältigt werden kann, wenn die Zweitehe kurz vor dem Zerbrechen steht oder wenn ein Kind stark verhaltensauffällig ist und unter Umständen fremdplatziert werden soll. Oft finden sie dann keine ihrer Familienform angemessene Hilfe: "Ein großer Teil der Fachkräfte in der Jugend- und Sozialhilfe orientiert sich bei der Arbeit mit erweiterten Familien weiterhin am Bild der 'Normalfamilie'. Diese Ausrichtung hat u.a. jedoch zur Folge, dass die Sozialarbeit bislang nur bedingt den spezifischen Bedürfnissen dieser Familien gerecht werden kann" (a.a.O., S. 24).
Sozialpädagog/innen und Berater/innen müssen also zunächst verinnerlichte Familienidealbilder und Vorstellungen über "Normalfamilien" aufarbeiten. Nur dann ist es ihnen möglich, Zweitfamilien als besondere Familienform zu sehen, die anders als Erstfamilien behandelt werden muss. Dies betrifft schon das Erstgespräch: So ist es bei Stieffamilien oft schwieriger, zu einer gemeinsamen Definition vorherrschender Probleme zu kommen, da z.B. die Perspektiven der Familienmitglieder höchst unterschiedlich sein können oder die leiblichen Elternteile dazu tendieren, ihre Kinder gegenüber den Stiefeltern in Schutz zu nehmen.
Auch muss sehr viel mehr Zeit als bei anderen Familienformen für die Erfassung der Vorgeschichte bzw. Anamnese veranschlagt werden: So gilt es, die Situation in der Erstfamilie, die Gründe für die Trennung, das Erleben der Ehescheidung bzw. des Todesfalles bei Verwitwung, die Sorge- und Umgangsrechtsregelungen, die Beziehung zum früheren Partner bzw. außen stehenden Elternteil, die Familienstrukturen und -prozesse während der Zeit des Alleinerziehens, das Kennenlernen des neuen Ehepartners, die Anfangsphase der Stieffamilie und deren jetzige Situation zu reflektieren - und zwar aus der Sicht eines jeden Familienmitglieds. Reich (1994) betont zu Recht: "Probleme in der Zweitfamilie sind ... oft nur zu verstehen, wenn wir uns über die Probleme, die Beziehungsmuster und Beziehungserfahrungen in der ersten Ehe und deren Auflösung Klarheit verschaffen" (S. 150). In vielen Fällen ist es sinnvoll, schon zu einem frühen Zeitpunkt den außen stehenden Elternteil einzubeziehen, insbesondere wenn er Teil des Problems ist, wenn intensive (positive bzw. negative) Beziehungen zu ihm bestehen oder wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Auf diese Weise wird den Klient/innen schon bei den ersten Kontakten verdeutlicht, dass die Sozialpädagog/innen bzw. Berater/innen ihre besondere Lebensform und deren spezifische Charakteristika kennen - und dass die Problemlösung nicht im Nachahmen von "Normalfamilien" liegen kann.
Wie nach dem Erstgespräch bzw. der Anamnese weiter verfahren wird, hängt von den vorherrschenden Problemen und dem Beratungsansatz der Fachkräfte ab. Manche ziehen es vor, die meiste Zeit mit dem ganzen Familiensystem zu arbeiten (mit oder ohne dem außenstehenden Elternteil). Andere konzentrieren sich auf einzelne Subsysteme, sodass die Zusammensetzung der Teilnehmer/innen an den Treffen variiert. Dann fühlen sie sich auch durch die Komplexität dieser Familiensysteme weniger überfordert. Außerdem werden zugleich die Grenzen zwischen den Subsystemen verdeutlicht. Ferner erlaubt es diese Vorgehensweise, unterschiedliche Problemdefinitionen der Familienmitglieder zu akzeptieren und somit verschiedene Ziele für die einzelnen Subsysteme zu verfolgen: "Durch das Ansprechen der separaten Subsysteme der Stieffamilie ist man freier, die Erfahrung jedes einzelnen Mitgliedes der Zweitfamilie zu akzeptieren und zu verstehen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass das Dilemma darin besteht, dass die Wahrnehmung eines Familienmitglieds von der Realität nicht von anderen Mitgliedern geteilt wird" (Browning 1994, S. 196). Bei dieser Vorgehensweise muss aber beachtet werden, dass schließlich die einzelnen Subsysteme in das Gesamtsystem integriert werden bzw. in ihm integriert bleiben.
In der Anfangsphase von Stieffamilien sollten Eltern ihren Kindern viel Zeit geben, um sich an die neue Situation anzupassen. So werden die leiblichen Eltern angehalten, sich häufig alleine mit jedem ihrer Kinder zu unterhalten, den offenen Ausdruck von Gefühlen und Ängsten zu fördern, auf diese empathisch und nicht negativ zu reagieren. Vor allem sollten sie betonen, dass die Beziehung zum außen stehenden Elternteil nicht gefährdet sei und die Kinder ihn weiter lieben dürfen. Dadurch werden Verlustängste und Loyalitätskonflikte reduziert. Besonders positiv wirkt sich in dieser Phase aus, wenn die Kinder den außen stehenden Elternteil regelmäßig oder sogar häufiger als zuvor besuchen können - was übrigens auch dem "jungen" Ehepaar mehr Freiraum für die ungestörte Ausgestaltung seiner Paarbeziehung lässt. Verhält sich der geschiedene Partner allerdings destruktiv und hetzt die Kinder gegen den Stiefelternteil oder den früheren Ehegatten auf, muss dagegen vorgegangen und sein Einfluss verringert werden. Gelingt dies nicht im Gespräch, müssen unter Umständen Änderungen des Sorge- und Umgangsrechts in Betracht gezogen werden.
Generell treten weniger Probleme auf, wenn Stiefeltern nicht sofort Elternrechte und die Zuneigung ihrer Stiefkinder beanspruchen. Auch sollten sie nicht umgehend Neuerungen hinsichtlich der Gestaltung des Familienalltags einführen. So werden sie angehalten, zunächst nur den leiblichen Elternteil bei der Erziehung zu unterstützen. Am wichtigsten ist, dass sie sich bemühen, die Stiefkinder besser kennen zu lernen, ihr Vertrauen zu gewinnen und langsam eine positive Beziehung zu ihnen aufzubauen. Auch sollten sie akzeptieren, dass viele pubertierende Kinder oder Jugendliche auf physische Distanz großen Wert legen.
Versuchen Kinder, die neue Paarbeziehung zu torpedieren, müssen die Gründe hierfür gesucht und aufgezeigt werden. Sind beispielsweise Versöhnungsfantasien oder Idealisierungen eines verstorbenen Elternteils die Ursache, kann deren mangelnder Realitätsbezug betont werden. Kinder, die in der Teilfamilie eine symbiotische Beziehung zu ihrem Elternteil entwickelt hatten, Ersatzpartner waren oder parentifiziert wurden, benötigen Unterstützung bei der Verarbeitung des Verlustes ihrer privilegierten Position und der damit verbundenen Gefühle wie Eifersucht, Wut und Schmerz. Sie werden dazu geführt, den Stiefelternteil als geeigneteren Partner ihres leiblichen Elternteils anzuerkennen. Zugleich werden sie von ihren nicht altersgemäßen Aufgaben entlastet, können sie wieder Kinder sein.
Bestehen Stieffamilien bereits länger, werden Sozialpädagog/innen und Berater/innen vor allem mit folgenden Aufgaben konfrontiert: In der Arbeit mit dem Ehesubsystem kommt es - neben der generellen Verbesserung der Partnerbeziehung (unter Umständen auch im sexuellen Bereich) - vor allem darauf an zu klären, wie die Erziehungsverantwortung wahrgenommen werden soll. Während diese in Erstfamilien normalerweise von beiden Partnern gemeinsam geschultert werden soll, sind in Zweitfamilien oft Alternativen sinnvoller: Wie bereits beschrieben wurde, mag durchaus der leibliche Elternteil (und insbesondere bei gemeinsamer Sorge zusammen mit dem geschiedenen Partner) die Hauptverantwortung für die Erziehung seiner Kinder übernehmen (wollen). Dann ist zu besprechen, inwieweit der Stiefelternteil bereit ist, eine eher unterstützende "Nebenrolle" zu übernehmen oder seine Position als die eines "Spielkameraden" oder "Freundes" der Stiefkinder zu definieren. Das leitende Prinzip bei der Arbeit mit dem Ehesubsystem sollte immer sein, dass sich die Partner einigen - durchaus auf etwas anderes, als in Erstfamilien üblich ist.
Generell ist es sinnvoll, die Zusammenarbeit zwischen beiden Partnern zu verbessern. So wird besprochen, welche (hierarchischen) Familienstrukturen wünschenswert sind, wie die Einkünfte verwaltet und ausgegeben werden, wie Aufgaben im Haushalt verteilt werden, was in der Freizeit (gemeinsam) unternommen wird, welche Erziehungsziele verfolgt werden, welcher Erziehungsstil praktiziert werden soll und was für Pflichten die Kinder haben. Familienregeln sollten klar formuliert und gegenüber den Kindern durchgesetzt werden. Wichtig ist, dass der leibliche Elternteil den Stiefelternteil z.B. in Fragen der Disziplin unterstützt und dann nicht (wie bisher) die Partei seiner Kinder ergreift.
In vielen Fällen müssen auch Konflikte zwischen den Ehegatten gelöst werden. Diese werden manchmal verneint oder verdrängt, da das Paar nicht erneut scheitern will. Dann werden sie leicht auf ein Kind projiziert, das zum Sündenbock wird, Symptome entwickelt oder die Eltern in der Sorge um seine Schwierigkeiten vereint. In diesen Fällen müssen die Ehekonflikte aufgedeckt werden, sodass sie bearbeitet werden können.
Ist ein Ehegatte geschieden, sollte auch seine Beziehung zum früheren Partner besprochen werden. Oft ist es sinnvoll, die (emotionale) Distanz zwischen beiden zu vergrößern und zu verdeutlichen, dass jeder nur für sich selbst verantwortlich ist - und jeder für seine Beziehung zu den gemeinsamen Kindern. Sofern der vom früheren Partner praktizierte Erziehungsstil nicht die kindliche Entwicklung beeinträchtigt, sollte er von dem anderen Elternteil toleriert werden. So werden klare Grenzen zwischen beiden Seiten gezogen und (potentielle) Konflikte reduziert bzw. vermieden. Generell sollte folgender Grundsatz gelten: "Unsere Position ist, dass die Beziehung zu einem Ex-Partner zum Wohle der Kinder definiert werden muss, und nicht entsprechend der Vorlieben und Bequemlichkeiten des früheren Ehegatten" (Martin/ Martin 1992, S. 188). Versuche des außen stehenden Elternteils, nach der Wiederheirat (des früheren Partners) den Kontakt zu seinen Kindern zu reduzieren oder abzubrechen, sollten verhindert werden - gerade in dieser Situation ist eine stabile Beziehung für die Kinder besonders wichtig.
Da im Verhältnis zwischen Stiefelternteil und Stiefkindern besonders häufig Probleme auftreten, liegt hier zumeist ein Schwerpunkt der Beratung. Insbesondere sollte vermieden werden, dass Stiefväter an den Rand der Familie verdrängt werden bzw. sich von den Kindern distanzieren. Generell sollten alle Familienmitglieder die Andersartigkeit der Stiefeltern-Stiefkind-Beziehung erkennen und akzeptieren. Zu deren Verbesserung können separate Treffen für dieses Subsystem beitragen. Hier können Stiefeltern und Stiefkinder unter Anleitung Konflikte ausdiskutieren und den Kontakt zueinander intensivieren. Dabei ist wichtig, wechselseitige Kritik und Vergleiche mit dem außen stehenden Elternteil bzw. den leiblichen Kindern zu reduzieren, Kommunikationsstörungen abzubauen und Respekt füreinander zu fördern. Stiefeltern werden angehalten, während der Woche möglichst Zeit alleine mit den Stiefkindern zu verbringen. Fühlen sie sich von diesen sexuell angezogen, sollte über die Inzestgefahr gesprochen werden. Dann können z.B. Regeln über die Bekleidung oder über die Benutzung von Bad und Kinderzimmer aufgestellt werden.
Mit Stiefeltern, die erst wenig Erfahrung in der Erziehung von Kindern gesammelt haben, muss oft über deren Erziehungsziele und -praktiken gesprochen werden. Ihr Erziehungsstil wird reflektiert und verbessert. Oft müssen zu hohe Erwartungen an sich selbst (der Stiefelternteil als "Retter der Familie", als "Ersatzmutter/ -vater", als "perfekte" Mutter) abgebaut werden. Wollen Stiefeltern ihre Stiefkinder adoptieren, muss geprüft werden, ob dies zum Wohle der Kinder ist. Dazu muss insbesondere die Qualität der Beziehung zwischen beiden Seiten untersucht werden. Auch ist es unverzichtbar, die Vorstellungen des außen stehenden Elternteils zu erfragen und zu ermitteln, inwieweit die Kinder noch Kontakt zu ihm haben.
Bei der Beratung von Zweitfamilien wird der leibliche Elternteil angehalten, die Beziehung zwischen seinen Kindern und dem Stiefelternteil zu fördern, also z.B. bei sich entwickelnder Zuneigung nicht eifersüchtig zu reagieren. Oft sind auch hier separate Treffen mit diesem Subsystem sinnvoll. Sie ermöglichen leiblichen Eltern und Kindern, ihre Fragen und Probleme in Ruhe zu besprechen, ohne dass sie vom Stiefelternteil beobachtet werden oder sich vor diesem rechtfertigen müssen. Zugleich wird dadurch der großen Bedeutung dieses Subsystems entsprochen. Manchmal ist es sogar sinnvoll, die Intensität der Beziehung zwischen leiblichem Elternteil und seinen Kindern zu akzeptieren, wenn Interventionen zur Reduzierung der Stärke dieser Bindung auf zu große Widerstände einer oder beider Seiten stoßen würden.
Oftmals ist es notwendig, mit den Kindern (separat) die Trennung und Scheidung ihrer Eltern bzw. den Tod eines Elternteils durchzusprechen. Sie benötigen Hilfe beim Definieren ihrer Beziehungen zu den leiblichen Eltern, dem Stiefelternteil, den Stiefgeschwistern, alten und neuen Verwandten. Ist der Kontakt zum außen stehenden Elternteil abgebrochen, werden diesbezügliche Gefühle der Kinder geklärt (Trauerarbeit, Aufzeigen einer unangemessenen Idealisierung usw.). Ferner müssen häufig die Beziehungen zwischen Stiefgeschwistern neu geordnet werden. So werden z.B. Geschwisterneid und Eifersucht reduziert, Konflikte gelöst oder bei erotischer Anziehung entsprechende Grenzen gezogen. Manchmal ist es auch sinnvoll, Stiefkinder auf die Geburt eines gemeinsamen Kindes ihrer Eltern vorzubereiten und ihre Ängste anzusprechen.
Haben Kinder als Reaktion auf Familienkonflikte, die Trennung bzw. Scheidung der Eltern, die Zuweisung nicht altersgemäßer Rollen usw. Verhaltensauffälligkeiten oder Symptome ausgebildet, können Berater/innen auf das übliche Repertoire an therapeutischen Verfahren und Techniken zurückgreifen. Oft kann eine Ausstoßung des Symptomträgers aus dem Familiensystem verhindert werden. Ist eine Fremdplatzierung unvermeidbar, so wird diese in die Wege geleitet.
Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass viele Stieffamilien, mit denen Sozialpädagog/innen zu tun bekommen, Multiproblemfamilien sind. Hier kommen z.B. Erziehungsschwierigkeiten, Schulversagen, Ausstoßungstendenzen, Arbeitslosigkeit, Überschuldung u.Ä. zusammen. In diesen Fällen sind oft eine längerfristige Betreuung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (Barth 1993) oder eine Sozialpädagogische Familienhilfe (Uhl 1993) angezeigt.
Quelle
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