Weiterqualifizierung von Jugendamtsmitarbeiter/innen zu Fragen der Kindertagesbetreuung: Auswertung der Umfrage vom März 2000

Martin R. Textor

 

Den Jugendämtern kommt im Bereich der Kindertagesbetreuung eine große Bedeutung zu. Ihre Aufgaben reichen von der Bedarfsplanung und Finanzierung von Kindertageseinrichtungen über Trägerschaft, Dienstplangestaltung und Personalfragen bis hin zu: Aufsicht, Dienstbesprechungen, Fortbildungsplanung, Fachberatung, Qualitätssicherung, Trägergewinnung, Beratung öffentlicher und freier Träger, Mitwirkung an Projekten, Teilnahme an Elternveranstaltungen, einzelfallbezogene Kooperation, Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten u.v.a.m.

Je nach Größe des Jugendamtes und entsprechend der dort erfolgten Schwerpunktsetzung werden diese Aufgaben - oder nur ein Teil derselben - von (sozialpädagogisch qualifizierten) Fachberater/innen und/oder Sachbearbeiter/innen (Verwaltungskräften) wahrgenommen. Vereinzelt sind auch Mitarbeiter/innen anderer Ämter für Kindertageseinrichtungen zuständig. All diese Fachkräfte haben in der Regel wenig Gelegenheit zum Austausch mit Kolleg/innen von anderen Jugendämtern. Ein speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Fortbildungsangebot fehlt weitgehend. Außerdem fehlt weitgehend der kollegiale Austausch zwischen Jugendämtern im Rahmen von von Arbeitskreisen. Um die Situation und den Bedarf an Weiterqualifizierungsmaßnahmen zu erfassen, wurde Ende März 2000 im Freistaat Bayern eine Befragung aller mit Kindertagesbetreuung befassten Mitarbeiter/innen von Jugendämtern (oder anderen Ämtern) durchgeführt.

Rücklauf

Es gingen 85 Fragebögen (darunter ein Schreiben) aus 66 Jugendämtern ein. Es beteiligten sich 69% aller bayerischen Jugendämter an der Umfrage, besonders viele aus Oberfranken (85%) und auffallend wenige aus der Oberpfalz (40%).

Zuständigkeiten und Qualifizierung der Befragten

Insgesamt 51 der Befragten (60%) sind ausschließlich mit Kindertageseinrichtungen befasst: 22 Personen sind für Kindergartenaufsicht und Personalkostenzuschüsse, 11 Personen für Fachberatung (und Fachaufsicht), 10 Personen für Kindergarten(fach)aufsicht und 3 Personen für Personalkosten zuständig. Zwei Personen bezeichnen sich als Abteilungs- und zwei weitere als Sachgebietsleitungen. Eine Person ist zuständig für Hortaufsicht, Krippen und Personalkostenzuschüsse.

Die übrigen Befragten - insgesamt 34 Personen (40%) - sind nicht nur mit Kindertageseinrichtungen befasst, sondern auch mit anderen Aufgaben. In den meisten Fällen sind diese Tätigkeitsfelder der Jugendhilfe zuzuordnen. Besonders häufig sind Leitungsaufgaben (z.B. in 10 Fällen Jugendamtsleitung).

Die Fach- und Verwaltungskräfte wurden gebeten, die in den letzten zwei Jahren besuchten Veranstaltungen zu Fragen der Kindertagesbetreuung unter Nennung des Fortbildungsträgers aufzulisten. Bei manchen Antworten ist unklar, ob es sich wirklich um Fortbildungen zu Fragen der Kindertagesbetreuung handelt. Auch ist ungewiss, ob dort, wo keine Eintragungen in diese Rubrik erfolgten, wirklich keine einschlägigen Veranstaltungen in den beiden letzten Jahren besucht wurden. Dies ist jedoch anzunehmen, da diese Frage überwiegend von Fach- und Verwaltungskräften unbeantwortet gelassen wurde, die neben der Zuständigkeit für Kindertageseinrichtungen noch andere Arbeitsschwerpunkte (insbesondere Leitungsaufgaben) haben.

Unter Berücksichtigung dieser Vorbemerkungen ist davon auszugehen, dass etwa die Hälfte der Befragten in den Jahren 1998 und 1999 keine Veranstaltungen zu Fragen der Kindertagesbetreuung besuchte. Für rund 60% sind keine entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen im Jahr 2000 vorgesehen.

Es ergibt sich somit folgendes Bild: Obwohl zwei Drittel aller Jugendhilfeeinrichtungen Kindertagesstätten sind, die weitaus meisten Jugendhilfemittel der Kommunen (und des Landes) für diese ausgegeben werden und ein knappes Drittel der Kindergartenplätze von kommunalen Trägern zur Verfügung gestellt wird, gibt es in den Landkreisen und kreisfreien Städten nur wenig und zumeist schlecht fortgebildetes Personal für diesen Bereich.

Bedarf an Fachtagungen

Die Fach- und Verwaltungskräfte haben also - wie vermutet - einen hohen Fortbildungsbedarf. Dieser kann durch eine Forschungseinrichtung wie das Staatsinstitut für Frühpädagogik - an dem der Autor tätig ist - jedoch nicht abgedeckt werden. Das IFP kann nur durch Fachtagungen einen Beitrag zur Weiterqualifizierung dieses Personenkreises leisten; deshalb wurde nur der Bedarf an solchen Veranstaltungen erfasst. Fachtagungen wurden im Fragebogen als Großveranstaltungen definiert, "zu denen alle in Bayern tätigen Fach- und Verwaltungskräfte eingeladen werden. Sie werden von Referenten aus dem IFP und anderen Institutionen gestaltet. In erster Linie sollen allgemeine bzw. aktuelle Themen der Kindertagesbetreuung behandelt werden. Bei den meisten Fachtagungen werden auch Mitarbeiter/innen aus dem Bayerischen Sozialministerium Rede und Antwort stehen".

93% der Befragten erachten solche Fachtagungen für sinnvoll. Nur 6% bezeichnen sie als "nicht sinnvoll". Die Fach- und Verwaltungskräfte wurden gefragt, welche Themen aus dem Bereich Kindertagesstätten/Kindertagesbetreuung bei solchen Fachtagungen abgehandelt werden sollten. Hier wurden außerordentlich viele Themen genannt, die sich m.E. zu folgenden Themenkreisen zusammenfassen lassen:

  1. erweiterte Altersmischung
  2. neue Förderrichtlinien/Gesetzesänderungen
  3. Qualität von Kinderbetreuung
  4. allgemeine aktuelle Themen
  5. Integration von Kindern mit besonderem Förderbedarf
  6. Weiterentwicklung des Kindergartenwesens
  7. Forschungsberichte
  8. Vernetzung mit psychosozialen Diensten
  9. Kindergartenpädagogik
  10. Elternarbeit
  11. Horte/Schulkindbetreuung
  12. Kindergarten und Schule
  13. Tätigkeit als Kindergartenaufsicht bzw. Fachberatung
  14. Rechtsfragen/Personalkostenzuschüsse
  15. gesellschaftliche und politische Veränderungen/Kindheit heute
  16. Sonstiges

Es wünschen sich 60% der Fach- und Verwaltungskräfte einmal pro Jahr und 31% zweimal pro Jahr eine solche Fachtagung. Weitere 6% haben mit "ein- bis zweimal pro Jahr" eine nicht vorgegebene Antwort erteilt. Die weitaus meisten Fach- und Verwaltungskräfte (87%) sind der Meinung, dass die Fachtagungen einen Tag lang dauern sollen; 6% stimmten für zwei Tage und weitere 6% gaben mit "ein oder zwei Tage (je nach Thema)" eine nicht vorgegebene Antwort.

Bedarf an Arbeitskreisen

Im Fragebogen wurden Arbeitskreise wie folgt definiert: "Arbeitskreise auf Regierungsbezirksebene sollen dem fachlichen Austausch der Fach- und Verwaltungskräfte aus verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten, der gegenseitigen Beratung und der Abstimmung von Vorgehensweisen u.Ä. dienen. Die Teilnehmer/innen - zu denen auch die Regierungsfachberater/innen gehören sollten - legen zu behandelnde Themen selbst fest. Es können auch Arbeitspapiere erstellt werden".

Insgesamt 87% der Befragten halten Arbeitskreise auf Regierungsbezirksebene für sinnvoll. Weitere 12% wählten die Antwortvorgabe "nicht sinnvoll". 32% der Befragten sind der Meinung, dass sich die Arbeitskreise einmal pro Jahr treffen sollen, während 39% für zweimal, 12% für dreimal und 4% für viermal im Jahr plädieren. Weitere 8 bzw. 5% kombinierten die Antwortvorgaben zu "ein- bis zweimal" bzw. "zwei- bis dreimal".

66% der Fach- und Verwaltungskräfte sind der Meinung, dass sich die Arbeitskreise am Sitz der Regierung treffen sollen. 18% sprachen sich dafür aus, dass die Treffen abwechselnd in den Dienststellen (Jugendämtern) erfolgen sollen. Zwei Befragte (3%) wählten die dritte Antwortvorgabe, nämlich die Möglichkeit, selbst einen Ort zu benennen. Weitere 13% kombinierten die verschiedenen Antwortvorgaben (insbesondere die ersten beiden).

Die Leitung der Arbeitskreise soll laut 49% der Befragten ein/e Regierungsfachberater/in und laut 20% ein/e IFP-Mitarbeiter/in übernehmen. Selbst verwaltete Arbeitskreise fanden fast keine Zustimmung (1 Nennung). Über die drei Antwortvorgaben hinaus sprachen sich 26% der Befragten für eine Leitung durch Regierungsfachberater/innen und IFP-Mitarbeiter/innen aus (entweder gemeinsam oder abwechselnd je nach Thema), und 4% wählten andere Kombinationen der Vorgaben.

46% der Befragten wünschen, dass bei Arbeitskreisen die Tagesordnung zu Beginn des jeweiligen Treffens aufgestellt werden soll. Weitere 19% sind der Meinung, dass die Tagesordnung für das nächste Treffen am Ende der vorausgegangenen Besprechung festgelegt werden soll. Die dritte Möglichkeit - dass zunächst bestimmte, besonders wichtige Themen behandelt werden sollen - wurde nur von 7% der Befragten gewählt. Von insgesamt 21% der Fach- und Verwaltungskräften wurden die drei Antwortvorgaben unterschiedlich kombiniert, und 7% haben mit "die Tagesordnung soll nach Themenabfrage kurzfristig vor dem Treffen erstellt werden" (was mit vielen Telefonaten oder Rundschreiben verbunden wäre) eine neue Antwortmöglichkeit gefunden.