Vollzeitpflege

Martin R. Textor

 

Bei Vollzeitpflege übernehmen Erwachsene die "soziale Elternschaft" für von ihnen nicht gezeugte Kinder, und zwar entweder für eher kurze Zeit oder (rechtlich) bis zur Volljährigkeit (bzw. auf Antrag spätestens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres). In der Regel handelt es sich um Kinder, die von ihren biologischen Eltern aus einer Vielzahl möglicher Gründe nicht selbst erzogen werden können (z.B. wegen Krankheit, Erziehungsunfähigkeit, Überforderung, fehlender Beziehung zum Kind, sozialer Notlagen u.v.a.m.) bzw. die wegen Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch oder anderen zwingenden Gründen aus ihren Herkunftsfamilien herausgenommen werden mussten.

Im Jahr 2019 gab es laut Statistischem Bundesamt 91.176 Kinder und Jugendliche, die sich in Pflegefamilien befanden. Generell lassen sich folgende Formen der Vollzeitpflege unterscheiden:

  • Dauerpflege,

  • Wochenpflege (die Kinder sind an den Wochenenden bei den leiblichen Eltern),

  • Kurzzeitpflege,

  • Bereitschaftspflege für Kinder, die z.B. im Rahmen der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII unmittelbar bis zur Klärung des weiteren Hilfebedarfs untergebracht werden müssen,

  • Sonderpflegestellen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche (§ 33 Satz 2 SGB VIII) sowie

  • Pflegenester, in denen mehrere Pflegekinder leben und in denen Personen mit einem entsprechenden Berufsabschluss (z.B. als Erzieher/innen, Sozialpädagog/innen oder Lehrer/innen) gezielt ihre fachlichen und menschlichen Kompetenzen für deren Erziehung einsetzen.

Im Folgenden werde ich mich auf die Dauerpflege beschränken. Sie kann je nach den Erfordernissen des Einzelfalles gemäß § 33 Satz 1 SGB VIII eine "zeitlich befristete Erziehungshilfe" oder "eine auf Dauer angelegte Lebensform" sein. Im ersten Fall spricht man auch von der Pflegefamilie als "Ergänzungsfamilie", im zweiten Fall von ihr als "Ersatzfamilie". Im letztgenannten Fall haben die Pflegekinder keinen oder kaum Kontakt zu den leiblichen Eltern, ist die Rückkehroption nicht gegeben.

Rechtsgrundlagen

Die Vollzeitpflege ist eine Jugendhilfemaßnahme; sie wird dementsprechend weitgehend im SGB VIII geregelt. Von besonderer Bedeutung ist hier § 33 SGB VIII: "Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen".

Soll ein Kind in Vollzeitpflege gegeben werden, ist § 36 Absatz 1, Satz 1, 3, 4 SGB VIII zu berücksichtigen: "(1) Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen hinzuweisen. ... Ist Hilfe außerhalb der eigenen Familie erforderlich, so sind die in Satz 1 genannten Personen bei der Auswahl der Einrichtung oder der Pflegestelle zu beteiligen. Der Wahl und den Wünschen ist zu entsprechen, sofern sie nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind". Dies bedeutet, dass auch die vorgesehenen Pflegepersonen in die Hilfeplanung eingebunden werden müssen - nur dann können ja die leiblichen Eltern und das Kind an der Auswahl der Pflegestelle mitwirken. Zudem erhalten die potenziellen Pflegeeltern auf diese Weise schon viele Informationen über das Kind und seine Familienverhältnisse.

Nach der Entscheidung über die für den jeweiligen Einzelfall angezeigte Vollzeitpflege, die "im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden" soll (§ 36 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII), sollen diese "zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; ..." (§ 36 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII). Da "bei der Durchführung der Hilfe" Pflegepersonen tätig werden, sind sie "an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung zu beteiligen" (§ 36 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII). Im Hilfeplan sind außerdem die "Art und Weise der Zusammenarbeit sowie die damit im Einzelfall verbundenen Ziele" zu dokumentieren (§ 37 Abs. 2a Satz 1 SGB VIII). Dazu zählen "auch der vereinbarte Umfang der Beratung der Pflegeperson sowie die Höhe der laufenden Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen. Eine Abweichung von den dort getroffenen Feststellungen ist nur bei einer Änderung des Hilfebedarfs und entsprechender Änderung des Hilfeplans zulässig" (§ 37 Abs. 2a Satz 2, 3 SGB VIII).

Vor allem in den ersten Jahren sollen die Fachkräfte zusammen mit den leiblichen Eltern, dem Kind bzw. Jugendlichen und den Pflegepersonen "regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist" (§ 36 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII). Möglichst bald soll entschieden werden, ob die Vollzeitpflege kurzzeitig oder auf Dauer ist - was weitgehend davon abhängig ist, inwieweit die Familiensituation so verändert werden konnte, dass die leiblichen Eltern eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung gewährleisten können: "Durch Beratung und Unterstützung sollen die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann. Während dieser Zeit soll durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes oder Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird. Ist eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb dieses Zeitraums nicht erreichbar, so soll mit den beteiligten Personen eine andere, dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche und auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeitet werden" (§ 37 Abs. 1, Satz 2 bis 4 SGB VIII).

In einigen Fällen ist bereits zu Beginn der Hilfeplanung abzusehen, dass die soziale Zugehörigkeit des Kindes langfristig bei der Pflegefamilie liegen wird. Ansonsten sollte möglichst innerhalb der ersten zwei Jahre der Vollzeitpflege entschieden werden, ob sich die Pflegefamilie von der "Ergänzungsfamilie" zur "Ersatzfamilie" weiterentwickeln kann. Am Ende dieses Zeitraums haben (insbesondere jüngere) Pflegekinder häufig bereits so enge Bindungen an ihre Pflegeeltern entwickelt, dass eine Rückführung nicht mehr dem Kindeswohl entsprechen würde. Nach zwei, spätestens drei Jahren sollte also dem Pflegekind (und den Pflegepersonen) eine sichere Langzeitperspektive eröffnet werden, sofern es in der Pflegefamilie gut integriert ist und sich positiv entwickelt. Die leiblichen Eltern sollten dann durch Beratung motiviert werden, es freizugeben, ihm ausdrücklich zu sagen, dass es in der Pflegefamilie auf Dauer bleiben darf. Damit werden dem Kind Loyalitätskonflikte und Schuldgefühle erspart. Allerdings kommt es noch immer vereinzelt vor, dass Kinder nach mehreren Jahren in der Ersatzfamilie rückgeführt werden, da der rechtliche Schutz vor einer willkürlichen Herausnahme aus der Pflegefamilie noch unbefriedigend ist.

Probleme von Pflegefamilien

Vielen Pflegefamilien fällt es nicht leicht, ein akzeptables Selbstverständnis von ihrer Funktion und Rolle zu entwickeln. Auf der einen Seite haben die meisten Pflegeeltern das Bedürfnis, sich als ganz normale Familie zu verstehen. In ihrem Erleben gehört das Pflegekind - einige Zeit nach seiner Platzierung - zur Familie, nehmen sie die Vater- und Mutterrolle ihm gegenüber wahr. Auf der anderen Seite sind sie rechtlich gesehen nicht die Eltern des Pflegekindes; die Elternrechte verbleiben in der Regel bei den leiblichen Eltern oder liegen bei einem Vormund. Hinzu kommt, dass die Pflegeelternschaft immer zeitlich begrenzt und oft von unbestimmter Dauer ist - selbst seit vielen Jahren bestehende Pflegeverhältnisse werden manchmal von Jugendamtsmitarbeiter/innen für die Pflegeeltern überraschend und unverständlich aufgelöst. Außerdem sind Pflegepersonen nach § 37 Abs. 1 SGB VIII verpflichtet, mit den leiblichen Eltern zum Wohle des Kindes oder des Jugendlichen zusammenzuarbeiten, was natürlich ebenfalls die Vorstellung, eine ganz normale Familie zu sein, infrage stellt. Schließlich haben viele Pflegekinder Kontakt zu den leiblichen Eltern. Sie erleben sich als Mitglied zweier Familiensysteme ("doppelte Elternschaft").

Voller Widersprüche ist aber auch das Verhältnis der Pflegeeltern zum Jugendamt: Einerseits führen erstere die Jugendhilfemaßnahme "Vollzeitpflege" (§ 33 SGB VIII) durch, sind Pflegefamilien also eine Institution der Jugendhilfe und damit Partner des Jugendamtes. Andererseits wird ihnen im Gegensatz zu anderen Trägern der Jugendhilfe eine Beratungs- und Unterstützungsbedürftigkeit unterstellt (vgl. § 37 Abs. 2 SGB VIII), unterliegen sie der Kontrolle durch das Jugendamt (siehe § 37 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII). So kommt der Pflegefamilie eine Doppelrolle zu: Sie ist einerseits Träger einer Jugendhilfemaßnahme und andererseits Klientin des Jugendamtes.

Oft ist das Verhältnis zwischen Pflegeeltern und Jugendamt von Anfang an problematisch. So werden viele Pflegekinder in einer akuten Krisensituation aus der Herkunftsfamilie herausgenommen. Dementsprechend plötzlich erfolgt die Inpflegegabe - und trifft die Pflegeeltern unvorbereitet. Es fehlt die Zeit für eine langsame Kontaktanbahnung und eine bewusste Entscheidung für das Kind. Problematisch ist aber auch, wenn die Pflegeeltern nur wenige Informationen über die Vorgeschichte des Kindes (traumatische Ereignisse), seinen Entwicklungsstand (Verhaltensauffälligkeiten, psychische Störungen usw.), seine Beziehung zu den leiblichen Eltern und seine Familienverhältnisse erhalten. Dadurch wird es ihnen unnötig erschwert, das Verhalten und Erleben ihres Pflegekindes zu verstehen. Hinzu kommt, dass häufig Pflegeeltern und Pflegekind über die voraussichtliche Dauer des Pflegeverhältnisses und die Wahrscheinlichkeit der Rückführung in die Herkunftsfamilie im Unklaren gelassen werden. Dies erschwert den Pflegeeltern die Beziehungsaufnahme und Erziehung, während das Pflegekind existenziell verunsichert ist, weil es nicht weiß, zu welcher Familie es nun gehört und wie verlässlich das Beziehungsangebot der Pflegepersonen ist. Insbesondere bei Kindern, die schon zuvor fremdplatziert wurden und sich als Spielball unbekannter Mächte (Jugendamtsmitarbeiter/innen, Vormundschaftsrichter/innen usw.) erlebt haben, kann hierdurch eine bereits bestehende Bindungsunsicherheit verstärkt werden. Wurden sie von den leiblichen Eltern misshandelt oder sexuell missbraucht, bleibt die Angst vor ihnen, da sie immer mit einer Rückführung in die Herkunftsfamilie rechnen.

Aufgrund der plötzlichen Inpflegegabe, der abrupten Trennung von Geschwistern und anderen Verwandten, der unsicheren Lebensperspektive und insbesondere früherer Beziehungsabbrüche und Traumata, die oft beim Pflegekind große psychische Probleme und Verhaltensauffälligkeiten auslösten, ist die Eingewöhnungszeit in der Regel eine Phase der Erziehungsschwierigkeiten und Umstrukturierungen. Die Pflegefamilien werden mit "Problemkindern" konfrontiert, die andere Wertorientierungen, Verhaltensmuster und Umgangsformen mitbringen, die einen anderen Lebens- und Erziehungsstil gewöhnt sind. So werden häufig große Anpassungsprobleme erlebt. Hinzu kommt, dass sich die Pflegefamilien umstrukturieren müssen, um das Pflegekind als neues Mitglied - mit Sonderstatus - zu integrieren. Die leiblichen Kinder oder andere Pflegekinder in der Familie müssen nun die Eltern mit einer anderen Person teilen, die zunächst deren Zeit und Energie im Übermaße beansprucht. "Geschwisterrivalität" und damit verbundene Konflikte treten folglich häufig auf.

Es lassen sich drei Phasen der Integration von Pflegekindern unterscheiden:

  1. In der Orientierungsphase halten sich die Kinder aus Angst und Unsicherheit zurück. Sie passen sich oberflächlich an, ordnen sich unter und sind gehorsam.

  2. In der Aktionsphase testen sie die Festigkeit der Beziehung zu den Pflegeeltern, indem sie diese beschimpfen, aggressiv sind, Wutausbrüche haben usw. Auf diese Weise prüfen sie, ob sie von den "neuen Eltern" wirklich geliebt werden oder ob diese sie dann auch loswerden wollen. Oft werden dabei frühere familiale Beziehungsformen in der Übertragungsbeziehung zu den Pflegeeltern wiederholt, werden alte Ängste und Traumata wiederbelebt sowie verdrängte Gefühle und abgewehrte Bedürfnisse freigesetzt. Die Pflegeeltern benötigen in dieser Phase ein großes Einfühlungsvermögen und gute Nerven. Können sie mit der Übertragung umgehen, verarbeiten die Kinder ihre Vergangenheit, machen sie korrigierende Erfahrungen.

  3. In der Regressionsphase zeigen Pflegekinder ein für frühere Entwicklungsstufen typisches Verhalten. Hier wirkt sich positiv aus, wenn die Pflegeeltern das regressive Verhalten annehmen können.

Durchlaufen Pflegekinder diese drei Phasen erfolgreich, entstehen enge Bindungen an die Pflegeeltern. Das Leben in der Pflegefamilie wird zum "zweiten Anlauf". Offensichtlich ist, dass damit eine für viele leibliche Eltern schwer zu ertragende Situation entsteht: Sie fühlen sich durch die Pflegeeltern aus dem Leben ihres Kindes herausgedrängt und haben Angst, dieses endgültig zu verlieren. Da es in ihrem Erleben ihr Kind bleibt, können sie nicht verstehen, wieso es die Pflegepersonen mehr liebt als sie und weshalb es nach einer längeren Zeit in der Pflegefamilie nicht zu ihnen zurück will, wenn sie seine Rückführung beantragen. Manche Herkunftsfamilien kämpfen dann um ihr Kind (auch mit juristischen Mitteln), werben um seine Gunst (indem sie es z.B. bei Besuchen mit Geschenken überhäufen) oder versuchen, es gegen die Pflegeeltern aufzuwiegeln und es damit für sich zu gewinnen. Hier wird deutlich, dass für die leiblichen Eltern mit der Inpflegegabe eine widersprüchliche Situation entsteht: Sie bleiben Eltern, während andere Menschen ihre Elternfunktionen übernehmen.

Mit zunehmender Integration in die Pflegefamilie wird es auch für die Kinder immer schwerer, die Bindung an die leiblichen Eltern aufrechtzuerhalten oder gar auszubauen. Dies gilt umso mehr, je jünger die Kinder zum Zeitpunkt der Inpflegegabe waren. Ältere Kinder mit häufigem Kontakt zu den leiblichen Eltern werden jedoch vielfach in Loyalitätskonflikte gestürzt, wenn sie sich zwischen Pflege- und Herkunftsfamilie entscheiden sollen oder wenn beide Seiten um sie konkurrieren und einander schlecht machen. Letzteres ist vor allem ein Problem bei Pflegeeltern, die sich als die "besseren Eltern" sehen und nicht verstehen können, was die leiblichen Eltern ihren Kindern angetan haben. Sie verhalten sich dann oft auch überheblich gegenüber den leiblichen Eltern, was deren Unsicherheit und Gefühl, versagt zu haben, verstärken oder zu aggressiven Reaktionen führen kann. Mit der Abwertung seiner Herkunft fühlt sich jedoch zugleich das Pflegekind herabgesetzt. Dies kann sich negativ auf sein Selbstbild und Selbstbewusstsein auswirken, aber auch dazu führen, dass es seine leiblichen Eltern in Schutz nimmt, was von den Pflegeeltern als Distanzierung erlebt wird.

Für die psychische und emotionale Entwicklung von Pflegekindern ist es positiv, wenn Herkunfts- und Pflegefamilie nicht nur einander tolerieren, sondern auch entsprechend § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII zusammenarbeiten. Viele Pflegekinder erleben Besuche bei den leiblichen Eltern positiv; ältere Kinder halten auch von sich aus Kontakt (vielfach zugleich zu anderen Verwandten und Bekannten aus dem Herkunftsmilieu). Werden durch die Besuche alte Konflikte wieder aufgebrochen, kann den Kindern bei deren Verarbeitung besser geholfen werden, wenn die Pflegeeltern mit den leiblichen Eltern kooperieren. Eine gute Beziehung zwischen den Erwachsenen wirkt sich außerdem dann positiv aus, wenn Pflegekinder versuchen, beide Seiten gegeneinander auszuspielen.

Hier wird deutlich, dass es in vielen Pflegefamilien auch nach der Eingewöhnungsphase große Probleme gibt. Dazu gehören zum Teil erhebliche Erziehungsschwierigkeiten, die durch die großen Vorbelastungen der Pflegekinder mitbedingt werden - insbesondere von solchen, die zum Zeitpunkt der Inpflegegabe schon älter waren. Viele Pflegekinder kennen keine Grenzen, wollen sofortige Bedürfnisbefriedigung, sind aggressiv, provozieren und verletzen ihre Pflegeeltern oder kapseln sich ab und wirken unerreichbar. Einige lügen, stehlen, schwänzen die Schule, sind gewalttätig oder missbrauchen Alkohol und Drogen. Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten wie motorische Unruhe, Nervosität, Autoaggression, Überangepasstheit u.Ä. treten häufig auf. Hinzu kommen ein negatives Selbstbild und Zweifel am eigenen Wert. Insbesondere wenn leibliche Kinder in der Pflegefamilie leben, erleben sich manche Pflegekinder als weniger wertvoll, woraus "Geschwisterrivalität" und Konflikte resultieren können.

Aufgrund der Erziehungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten konsultieren viele Pflegefamilien Beratungsstellen und frei praktizierende Psycholog/innen. In vielen Fällen scheitern dann aber auch Pflegeverhältnisse, insbesondere im ersten Jahr oder wenn die Pflegekinder in die Pubertät bzw. Adoleszenz gekommen sind und besonders viele Konflikte hervorrufen. Generell treten Pflegestellenabbrüche häufiger auf, wenn die Kinder bei der Inpflegegabe relativ alt waren, zuvor mehrfach fremdplatziert wurden, bindungsschwach oder stark verhaltensgestört sind, den Grund für die Inpflegegabe nicht verstehen und auf diese nicht vorbereitet wurden. Negativ wirkt sich auch aus, wenn die Pflegeeltern sehr jung, sehr alt oder kinderlos sind, über zu wenig erzieherische Kompetenzen verfügen, auf ihre Tätigkeit unzureichend vorbereitet wurden und zu wenig Beratung und Unterstützung erfahren.

Trotz all dieser Probleme überwiegen aber die erfolgreichen Pflegeverhältnisse. Hier sind die Pflegekinder gut in der Pflegefamilie integriert, fühlen sich in ihr wohl und lieben ihre Pflegeeltern. Viele weisen am Ende des Pflegeverhältnisses keine Verhaltensauffälligkeiten mehr auf und führen anschließend ein "normales Leben". Generell steigt die Erfolgswahrscheinlichkeit der Dauerpflege, je seltener die Kinder zuvor fremdplatziert waren, wenn die Pflegeeltern gut auf ihre Tätigkeit vorbereitet wurden und fachlich betreut werden, wenn sie bereits zuvor andere Pflegekinder betreut haben und wenn sie mit den leiblichen Eltern zurechtkommen.

Zur sozialpädagogischen Betreuung und Beratung von Pflegefamilien

In den beiden letzten Absätzen wurde schon angedeutet, wie wichtig eine gute Vorbereitung und Nachbetreuung von Pflegefamilien sind. Dem entspricht die Regelung des § 37 Abs. 2 SGB VIII, nach der Pflegepersonen "vor der Aufnahme des Kindes oder Jugendlichen und während der Dauer des Pflegeverhältnisses Anspruch auf Beratung und Unterstützung" haben. In der Realität lassen jedoch oft Vorbereitung und Betreuung von Pflegeeltern zu wünschen übrig - mitbedingt durch die zu große Zahl von Fällen, die von den einzelnen Jugendamtsmitarbeiter/innen zu verantworten sind, aber auch durch deren oft unzureichende Qualifikation. So ist es berechtigt, eine "doppelte" Professionalisierung im Pflegekinderwesen zu fordern - auf Seiten der Fachkräfte und der Pflegepersonen.

Sozialpädagog/innen sollten Bewerber/innen um ein Pflegekind bzw. Pflegeeltern grundsätzlich als kompetente Personen betrachten und als Partner behandeln: Diese sind Maßnahmeträger der Jugendhilfe, nicht aber Klient/innen. Zur Vorbereitung auf ihre schwierige und verantwortungsvolle Tätigkeit sollten für Bewerber/innen Seminare veranstaltet werden, die auch die Form einer Pflegeelternschule oder eines präventiven Elterntrainings annehmen können. Relevante Inhalte sind u.a.: Pflegeformen, Vermittlungsverfahren, rechtliche und finanzielle Fragen, Herkunft und Entwicklung von Pflegekindern, häufige Probleme in der Eingewöhnungsphase, typische Konfliktsituationen, der Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten, psychischen Problemen und Entwicklungsverzögerungen (bei Sonderpflegestellen auch mit Behinderungen und chronischen Krankheiten), die Bedeutung der Herkunftsfamilie für das Kind und die Problematik der "doppelten Elternschaft". Auch ist es wichtig, die Selbstreflexion der Teilnehmer/innen zu fördern - beispielsweise hinsichtlich ihrer Motive für die Aufnahme eines Pflegekindes, ihrer Bedürfnisse und Erwartungen. Sehr sinnvoll ist der Austausch mit erfahrenen Pflegeeltern.

Wird ein Kind in Pflege gegeben, benötigen die Pflegepersonen (vorab) alle verfügbaren Informationen über seine Familienverhältnisse, Vorerfahrungen, Entwicklung, Verhaltensauffälligkeiten, psychischen Probleme usw., über die Person der leiblichen Eltern, deren Beziehung und Erziehungsstil. Pflegepersonen und Herkunftsfamilie sollten sich so früh wie möglich kennen lernen, sodass sich jede Seite einen persönlichen Eindruck von der anderen verschaffen kann und auch schon Besuchskontakte u.Ä. gesprochen werden können. Viele Vorinformationen und eigene Erfahrungen mit den leiblichen Eltern erleichtern es den Pflegeeltern, das Verhalten des Kindes zu verstehen, insbesondere während der oft konfliktreichen Eingewöhnungsphase (s.o.). Auch können Trennungserfahrungen, Traumata und Übertragungen leichter aufgearbeitet werden, da die Pflegeeltern mit ihm verständnisvoller über seine Herkunftsfamilie sprechen können.

Falls möglich, sollte ein Kind nicht plötzlich in die Pflegefamilie platziert werden - unter Umständen kann eine Bereitschaftspflege oder ein kurzer Heimaufenthalt dazwischengeschaltet werden, wenn es unverzüglich aus der Herkunftsfamilie herausgenommen werden muss. Dann ist eine behutsame Kontaktanbahnung möglich, kann das Kind, eventuell in Begleitung einer vertrauten Bezugsperson, die Pflegeeltern beim Spiel oder einer gemeinsamen Unternehmung kennen lernen. Die ersten Beziehungserfahrungen können mit beiden Seiten reflektiert werden; sind sie negativ, kann noch eine andere Pflegefamilie gesucht werden.

In der Eingewöhnungsphase sind eine intensive Beratung und Betreuung der Pflegefamilie nahezu unverzichtbar. Zum einen benötigen die Pflegeeltern Unterstützung, wenn das Kind ausagiert, die Beziehung zu den "neuen Eltern" testet oder regrediert. Es muss ihnen geholfen werden, wenn sie Persönlichkeitszüge und Verhaltensweisen nicht verstehen oder nicht wissen, wie sie mit Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Störungen umgehen sollen. Zum anderen sollten die Fachkräfte versuchen, eine möglichst konfliktfreie Beziehung zwischen Pflege- und Herkunftsfamilie herzustellen. Ferner kann eingegriffen werden, wenn es Probleme mit leiblichen Kindern gibt (z.B. "Geschwisterrivalität" oder Enttäuschung, weil das Pflegekind nicht der versprochene gute Spielkamerad ist, weil es viel kaputtmacht oder häufig Streit anfängt).

Da in sehr vielen Fällen Probleme auch nach der Eingewöhnungsphase fortbestehen oder neu bzw. verstärkt auftreten, ist eine als langfristig und dynamisch konzipierte Nachbetreuung von Pflegefamilien unerlässlich. Sie sollte auf einem partnerschaftlichen Verständnis beruhen - auch Pflegeeltern sind "Experten" - und zugleich dazu dienen, die zuvor geschaffene Vertrauensbasis auf Dauer zu erhalten. Folgende Formen der Nachbetreuung haben sich bewährt:

  • Einzelveranstaltungen für Pflegeeltern,

  • Kurse/ Seminare,

  • Pflegeelterngruppen/ -stammtische,

  • Bereitstellung von Räumlichkeiten für selbstorganisierte Pflegeelterngruppen/ -initiativen,

  • Wochenendfreizeiten/ Freizeitseminare,

  • Einzelberatung sowie

  • Hausbesuche.

Der Schwerpunkt der Nachbetreuung liegt in der Regel beim persönlichen Gespräch mit den Pflegeeltern über die Beziehung des Pflegekindes zu ihnen und den leiblichen Eltern, über dessen Entwicklung und Schulleistungen, über auftretende Verhaltensauffälligkeiten und andere Probleme. Die Pflegeeltern werden beraten, wie sie z.B. mit traumatischen Vorerfahrungen des Kindes oder Konflikten mit der Herkunftsfamilie umgehen könnten. Bei Verhaltensstörungen, Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen müssen oftmals Psycholog/innen, Psychotherapeut/innen, Ärzt/innen, Logopäd/innen, Heilpädagog/innen oder andere Fachleute eingeschaltet werden.

Viel Wert sollte auch auf die Arbeit mit dem (älteren) Pflegekind gelegt werden. So benötigt es z.B. Unterstützung bei der Verarbeitung von Vorerfahrungen in der Herkunftsfamilie, im Umgang mit der doppelten Elternschaft (Vermeidung von Loyalitätskonflikten) und beim Aufbau einer positiven Identität. Die Fachkraft sollte immer wieder Einzelgespräche mit dem Pflegekind führen, dabei eine offene Atmosphäre schaffen und auf Wunsch bestimmte Gesprächsinhalte vertraulich behandeln. Manchmal ist es sinnvoll, eine Pflegekindergruppe zu gründen, vor allem wenn mehrere ähnlich alte Kinder bzw. Jugendliche betreut werden. Da "Pflegekinder" nach der Volljährigkeit bzw. dem Ausscheiden aus der Pflegefamilie oftmals große Probleme mit der Berufsausbildung bzw. -aufnahme, der Wohnungssuche und -einrichtung, der Haushaltsführung und dem Umgang mit Geld haben, sollten sie in diesen Fällen auch als Heranwachsende beraten und unterstützt werden (§ 41 SGB VIII).

Eine wichtige Aufgabe der Fachkraft ist ferner, die Zusammenarbeit zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern zu fördern (§ 37 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII). Häufig ist es recht schwer, ihnen zu verdeutlichen, dass das jeweilige Kind beide Elternpaare liebt und emotionale Bindungen an sie ausgebildet hat, dass sie deshalb einander tolerieren und gemeinsam die Verantwortung für das Wohl des Kindes übernehmen sollten. So sind vielfach zunächst Konflikte zwischen beiden Seiten zu lösen, Eifersuchtsgefühle und Konkurrenzverhalten abzubauen sowie Sabotageversuche zu unterbinden. Dazu sollten Gespräche möglichst mit allen Beteiligten gemeinsam geführt werden. Ferner müssen Häufigkeit, Ort und Ablauf von Besuchskontakten geklärt werden. In diesem Kontext sollte angesprochen werden, dass in der Herkunfts- und in der Pflegefamilie durchaus unterschiedliche Lebensstile und Verhaltensregeln gelten dürfen und dass sich das Kind entsprechend verhalten sollte. Dann fällt es ihm z.B. schwerer, die beiden Seiten gegeneinander auszuspielen. Generell sollten die Pflegeeltern auch emotional damit einverstanden sein, dass das Kind seine leiblichen Eltern trifft. Oftmals muss ihnen verdeutlicht werden, dass ein Kontaktabbruch für das Pflegekind nicht gut sei, da ihm dann ein Teil seiner Lebensrealität genommen würde. Dadurch würden Verdrängung, Fantasien über die Herkunftsfamilie sowie eine "Glorifizierung" bzw. "Verteufelung" der leiblichen Eltern gefördert. Regelmäßige Kontakte ermöglichen es hingegen dem Kind, alte und neue Erfahrungen mit seiner Herkunftsfamilie zu verarbeiten. Bei der Gefahr von Misshandlung oder sexuellem Missbrauch, bei suchtkranken Eltern usw. muss das Kind aber bei Besuchen von einer Fachkraft begleitet werden.

Kommt es zu einem Kontaktabbruch, muss dem Pflegekind geholfen werden, diese Situation zu akzeptieren und Gefühle des Verlustes bzw. der Trauer zu verarbeiten. Manchmal können auch Beziehungen zu Großeltern oder anderen Verwandten erhalten werden. Zu vermeiden ist, dass das Pflegekind dann seine Herkunft verleugnet und z.B. den Namen der Pflegeeltern tragen will. In diesem Fall sollten diese das Kind ermutigen, zu seiner Herkunft zu stehen und auf seinen "eigenen Namen" stolz zu sein.

Generell ist die Häufigkeit der Besuchskontakte davon abhängig, ob das Pflegekind rückgeführt werden soll oder nicht. Wird dieses angestrebt, sollten die Pflegepersonen emotional akzeptieren, dass sie nur für begrenzte Zeit eine Ergänzungsfamilie sind. Dann sollten sie besonders eng mit den leiblichen Eltern kooperieren und diese in ihre erzieherischen Bemühungen um das Kind einbeziehen. Es ist offensichtlich, dass sie hierbei der intensiven Unterstützung durch die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes bedürfen.

In solchen Fällen ist es aber auch außerordentlich wichtig, dass intensiv mit den leiblichen Eltern an der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in ihrer Familie gearbeitet wird (§ 37 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII). Dies kann durch die Mitarbeiter/innen des Pflegekinderdienstes geschehen. Werden sie jedoch z.B. von den leiblichen Eltern für die Fremdplatzierung des Kindes verantwortlich gemacht und immer wieder verbal attackiert, sollten andere Fachkräfte diese Aufgabe übernehmen - sofern dies sowieso nicht schon der Fall ist. Dann ist die Zusammenarbeit zwischen den Sozialpädagog/innen sicherzustellen. Neben der Stabilisierung und Verbesserung der Familiensituation, wodurch unter Umständen dann die Gründe für die Inpflegegabe hinfällig werden und eine Rückführung des Pflegekindes möglich wird, geht es bei der Arbeit mit der Herkunftsfamilie um Unterstützung bei der Verarbeitung der Trennung vom Kind, von Schuld-, Trauer- und Ohnmachtsgefühlen. Die Fachkraft sollte bei den leiblichen Eltern die Bereitschaft wecken, die (teilweise) Ablösung ihres Kindes zu tolerieren und dessen neuen Bindungen in der Pflegefamilie zu achten. Zeigt sich im Verlauf der Zeit, dass eine Rückführung des Kindes nicht zu vertreten ist, sollte den Eltern geholfen werden, diese Entscheidung zu verstehen und ihre Kinder für die Ersatzfamilie freizugeben.

Zu einer Rückführung sollte es nur kommen, wenn sich die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie nachhaltig verbessert haben (§ 37 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII). Die leiblichen Eltern sollten ihr Fehlverhalten eingesehen haben und darüber mit dem Kind sprechen können (kein Verleugnen oder Verdrängen). Auch muss das Wohl des Kindes sichergestellt sein, darf z.B. die Gefahr von Misshandlung oder Vernachlässigung nicht mehr bestehen. Wichtig ist, dass das Pflegekind gefragt wird, wo es sich emotional und sozial zugehörig fühlt bzw. ob es in die Herkunftsfamilie zurückkehren möchte. Bei Kleinkindern sollte die Rückführung möglichst im ersten Jahr der Inpflegegabe, bei älteren Kindern innerhalb der ersten beiden Jahre erfolgen, so lange noch Bindungen an die leiblichen Eltern bestehen bzw. aufrechterhalten werden konnten. Sonst sind sie in der Regel bereits zu sehr in der Pflegefamilie verwurzelt, als dass eine Rückführung dem Kindeswohl entsprechen würde.

Generell sollte der Übergang "weich" gestaltet werden: Parallel zur Intensivierung der Kontakte zu den leiblichen Eltern ziehen sich die Pflegeeltern langsam aus dem Leben des Kindes zurück; Besuche bei ihnen sollten aber auch später noch möglich sein. Die Herkunftsfamilie muss weiterbetreut werden, da das Kind aufgrund seiner Vorerfahrungen oft seinen Eltern gegenüber misstrauisch ist und die Beziehung zu ihnen testet - keine leichte Zeit für die oft wenig belastbaren leiblichen Eltern. Deshalb benötigen sie vor, während und nach der Rückführung ihres Kindes eine intensive Beratung und Unterstützung.

Wie erwähnt, kann ein Pflegeverhältnis auch mit einem Pflegestellenabbruch enden. In diesem Fall sollten die Gründe hierfür genau ermittelt werden, sodass eine weitere Fehlplatzierung vermieden werden kann. Beispielsweise ist manchmal eine Unterbringung in einem heilpädagogischen oder therapeutischen Heim notwendig, wenn die Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Störungen des Pflegekindes außerordentlich belastend (geworden) sind. Pflegepersonen und Pflegekind benötigen Unterstützung beim Verarbeiten der Erfahrung des Scheiterns und der Trennung.

Deutlich wird, dass die Tätigkeit einer Fachkraft im Pflegekinderdienst sehr vielseitig und anspruchsvoll ist. Sie muss mit dem Pflegekind, seiner Herkunftsfamilie, der Pflegefamilie, anderen psychosozialen Diensten, dem Vormundschaftsgericht und anderen Stellen zusammenarbeiten, deren Verhältnis zueinander oft konflikthaft ist. Sie kann in diesem komplexen Beziehungsgefüge nur bestehen, wenn sie es auf der Grundlage einer umfassenden (systemischen) Theorie analysieren kann sowie über vielfältige sozialpädagogische (und therapeutische) Kompetenzen verfügt.